Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1916
- Issue
- Heft 9 (17.3.1916)
- Date
- 1916-03-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Wahrheit Seite 5. Nr. 9. mit stärkeren Mischungen verschiedener religiöser Bekenntnisse kann die Landesschulbehörde ans Antrag der Bezirksschulbehörde. wenn es zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes für die eine oder andere konfessionelle Minderheit notwendig ist. v o r A u s s ch r e i b u n g des Konkurses bestimmen, daß die anzustellende Lehrkraft dem Religionsbekenntnisse dieser Minderheit angehören muß und die Befähigung zur subsidiären Erteilung des betreffenden Religionsunterrichtes nachznweisen hat." Die jüdischen Staatsbürger schicken ihre Kinder nach wie vor in den weitaus meisten Fällen in die öffentlichen Volks- und Bürgerschulen und darum wird es den jüdischen Knltnsbehörden nicht gleichgiltig sein, ob an diesen Schulen jüdische Lehrkräfte wirken oder nicht. Auch die wirtschaftliche Erwägung, für einige hundert ehrenhafter, intelligenter jüdischer Personen Lebensstellungen zn sichern, kann diese Behörden nicht talt lassen, und wenn dieselben in diesem Belange nicht energisch einschreiten. dann naht der Tag. an dem sie wegen Mangel an jüdischen Lehrpersonen auch den § 48 des R.-V.-G. nicht mehr ansnützen können. Um die oben angegebene gesetzliche Handhabe erfolgreich ausnützen zu können, müßte aber die Wiener Kultnsgemeinde ihre gegenwärtige offenbare Abneigung gegen jüdische Komnnallehrer als Religionslehrer wieder aufgeben. Vielleicht hat sie in späterer Zeit auf diesem Gebiete unliebsame Erfahrungen gemacht, doch taten sich früher Wiener Komnnallehrer bekanntlich rühmlich sogar als Verfasser von Religions- Lehrbüchern hervor und die jüdischen Knltnsbehörden erzielten durch solche Religionslehrer sogar namhafte Ersparnisfe, weil sie denselben nur Entschädigungen für provisorische Lehrkräfte anszahlte. Anläßlich der tendenziösen Präterierungen der jüdischen Lehrkräfte Wiens fanden dieselben bei der isrelitischen Kultusgemeinde nicht ausreichende und wirksame Unterstützung und sie mußten ihre Rechtskämpfe gegen diese Schulbehörden zumeist allein ansfechten oder das Unrecht dulden.*) Tritt aber die Wiener israelitische Kultnsgemeinde gegen den Boykott jüdischer Lehrkräfte an den Wiener Schulen nicht mit aller Energie auf, dann wird dadurch selbstverständlich auch der weitere Zuzug jüdischer Lehramtskandidaten an den k. k. Lehrerbildungsanstalten eingestellt. Auf diesem Gebiete herrscht sogar in normalen Zeiten große Misere, denn die k. k. Lehrerbildnngsanstalten bilden zahlenmäßig keineswegs die nötigen Lehrkräfte aus. wie dies der § 26 des R.-B.-G. anordnet. Der Staat überläßt diese Sorge zum großen Teile viel mehr den katholischen Privat-Lehrerbildnngsanstalten, ans denen gegenwärtig ein großer Teil des Lehrernachwuchses kommt.. Nach § 33 des R.-V.-G. ist die Schülerausnahme an den k. k. Lehrerbildungsanstalten sehr beschränkt und bei dem unglaublichen Andrange werden alljährlich sogar christlich-arische Aufnahmswerber, bei denen alle im § 32 des R.-B.-G. normierten Anfnahmsbedingnngeu zutreffen, wegen Uebersüllung zurückgewiesen. Bei diesen Verhältnissen ist es dann nicht verwunderlich, wenn der Platz für einen armen jüdischen Aufnahmswerber fehlt, der keinen mächtigen Fürsprecher besitzt. Würde aber die Wiener Kultusgemeinde mit aller ihr gesetzlich zustehenden Autorität in dieser Frage sich einsetzen, dann wäre es sehr ttnwahrscheiulich, daß die Unterrichtsverwaltung nicht mindestens soweit entgegen kommen würde, für einige einwandfreie jüdische Anfnahmswerber Platz zu finden. Wenn auch der auf diese Weise wieder in die Wege geleitete jüdische Lehrernachwuchs an den öffentlichen Volksschulen nur gering wäre, so würde doch der provokatorische Judenboykott auf diesem Gebiete wieder eingestellt und das Vorgehen der Wiener israelitischen Kultnsgemeinde würde für andere Gemeinden richtunggebend wirken. Die Vertreter der mosaischen Konfession in den k. k. Schulbehörden sind *) So weit uns bekannt ist, hat der Borstand der Wiener Kultusgenreinde in einigen Fällen betreffs Ernennung jüdischer Oberlehrer an Volksschulen mit jüdischer Schülermajorität bei den kompetenten Behörden mit Erfolg lnterveniert. (Die Red.) aber kraft ihres Amtes durchaus nicht berechtigt, Dulderpolitik zu treiben. Solange die Schulgesetznovelle vom Jahre 1883 noch in Geltung ist, solange ist es auch ihre Pflicht, deren Bestimmungen auch für die Jndenschaft auszunützen. Sie muß alle gesetzlichen Mittel anwendeu um die Anstellung jüdischer Lehrkräfte au öffentlichen Volksschulen mit bedeutenden jüdischen Schülerminoritälen zn erzwingen und an Volksschulen mit jüdischen Schülermajoritäten nicht nur auf die Anstellung jüdischer Schulleiter Einfluß gewinnen, sondern an solchen Schulen auch jüdisch religiöses Leben für die Schüler einzurichten und dnrchznsetzen. Ersteres ist gegenwärtig durch zielsichere Anwendung jenes Passusses des ß 48 des R.-V.-G. möglich, welcher von solchen Schulleitern schlechtweg „die Befähtgnng zum Religionsunterrichte" der Schülermajorität verlangt, denn diese hängt eben von dem Beschlüsse der betreffenden Knltnsbehörde ab und letzteres erscheint durch den Wortlaut des Schlußsatzes des zweiten Absatzes des § 48 des R.-V.-G. ermöglicht, der lauter: ..Es ist Pflicht der Schulleirnng. an der Ueberwachnng der Schuljugend bei den ordnungsmäßig festgesetzten religiösen Uebnngen durch Lehrer des betreffenden Glaubensbekenntnisses sich zn beteiligen." R. L. Maxim Gorki über die Gleichberechtigung der Inden. In der Zeitschrift „Iewrejskaja Redjelja" veröffentlicht Maxim Gorki einen offenen Brief, in dem es heißt: „Ich begreife, daß der Jude Grund hat, dem Nüssen zu mißtrauen. Wir Russen haben uns eben etwas spät an die Erörterung der Frage von der Gleichberechtigung der Inden herangemacht. Doch die Erklärung dafür ist einfach: S,nd wir doch auch mit der Fürsorge für uns selbst zu spät gekommen! Das Leiden ist schändlich und muß aufhören! Dies ist das Losungswort derer, die nicht heucheln wollen. Unsere Aufgabe ist es, alle Kräfte auf den Kampf gegen die Bedrückung der Menschen zu konzentrieren. Der Russe ist ein vernünftiges Wesen. Jetzt wird er doch endlich verstehen, daß nucn die Inden russische Bürger lein können. Ich verhehle mir nicht, daß der gewinnliebeude faule russische Industrielle in der Absicht, sich vom deutsche,! Kapital zu befreien, in die Hände des britischen geraten ist. Vielleicht lernen wir endlich, daß die russische Industrie in jüdischen Händen immerhin eine russische sein kann, während sie in den Händen der Engländer und Amerikaner bestimmt eine englische oder amerikanische ist. Diese Erkenntnis ist nötig, wenn wir nicht wünschen, daß Amerikaner und Briten mit unseren produktiven Kräften, von deren Anspannung jetzt so viel gesprochen wird, Raubbau treiben .. . Uot in Palästina. Vom „Hilfswerk für Palästina" in Berlin erhalten wir folgende Zuschrift: Bald nach Kriegsausbruch haben verschiedene in Palästina arbeitende jüdische Organisationen Deutschlands, so der Verein „Esra". die Zionistische Vereinigung für Deutschland, der Kölner Verein zur Förderung jüdischer Ackerbaukolonieen, der Verband jüdischer Frauen für Kulturarbeit in Palästina, das Breslauer Palästina-Komitee und andere ein Hilfswerk für Palästina gegründet, das für die notleidende jüdische Bevölkerung Palästinas Mittel aus Deutschland aufzubringen unternahm. Von diesem Hilfswerk für Palästina wurden bisher insgesamt Mk. 72.000.— nach Palästina geschickt. Die Verteilung der Gelder in Palästina übernahm ein unter der Leitung Dr. Ruppius und Dr. Jacob Thons stehendes Komitee, dem auch die aus Amerika für Hilsszwecke eingehenden Summen zur Verfügung gestellt wurder. Ein von diesem Verteilungs-Komitee erstatteter Bericht an das Hilfswerk für Palästina in Berlin vom 31. Dezember teilt