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Die Wahrheit · 1916-03-17 · Heft 9 (17.3.1916) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 9 (17.3.1916)
Date
1916-03-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit dir. 9. schlag ich Dir den Schädel ein." Sie vergewaltigen Griechenland und alle Neutralen, Hunger und Peitsche neben Lockrufen und Bestechung müssen wirken. So sind die „Beschützer" der kleinen Staaten und ihrer Selbständigkeit in Wirklichkeit! Wir sehen diesen Betrug täglich und wissen ihn gleich allen Sehenden zu beurteilen. Erreicht haben sie, Gott Lob, ihr Ziel nicht, ihr Verband Nt rissig geworden und die starken, mchl überbrückbaren Interessengegensätze treten immer mächtiger trotz aller Verkleisterung und schönen Redensarten, aller Minister- und Abgeordnetenbesuche hervor! Gott richtet die Völker, Gott entscheidet ihr Geschick, nicht aber die gewissenlosen Blntmänner, über deren Haupt das Gottesgericht sich bald entladen wird und muß. Schuldbeladen werden sie allmählich ihrer Schmach und Schande willen verschwinden. Wir aber wollen ans diesem Bölkerringen lernen: Gleich den Vätern unerschütterlich bei unserer Glaubensfahne ausharren, stets an uns und unserer Zukunft arbeiten und alles für ein besseres Los Vorkehren. Einträchtig mit unseren Mitbürgern für Kaiser und Vaterland wirken und schassen und alles zn deren Größe und Glanz gern opfern. So ist auch dies Fest, um Innerlichkeit und Wärme gefeiert, ein Quell reichen Segens und Trostes wie alle unsere Feste. Lasset uns es im Geiste jener jüdischen Liebe und Treue feiern, die den Abglanz der Gottheit an unseren Festen wiederstrahlen sieht! Lasset es uns inmitten dieser großen Zeit, dieser schwerwiegenden Ereignisse mit warmen Herzen der Teilnahme und Opserwilligkeit, der Kraft und Zuversicht begehen! Die Geister und Gestalten unserer Großen umschweben uns und flüstern uns zn: Seid tapfer und stark! Was immer kommen möge, harre ans und sei getreu! Ich glaube, ein jeder fühlt an solchen Tagen die Macht höherer Weihe und ist sich mehr denn je seiner Bestimmung bewußt, üver Zeit und Raum hinweg ein Glied jener endlosen Reihe von Gotteskinderu zu sein, jzner Streiter für Licht und Wahrheit, die eine neue Welt vorbereiten, während ringsum sie alles Morsche, Haltlose zusammenstürzt und neue, dauerhaftere Werte und Weitungen sich an die Oberfläche ringen. Wie die Zeit ihre Schöpfungen veerschlingt, so ist es auch im Völkerlebeu, das Schwachgewordene, Ueberlebte fällt in sich znsammen uiid Größeres, Mächtigeres tritt an seine Stelle. Üdewar elohenu jokum leolom: Unseres Gottes Wort und Lehre besteht ewig, ein Maß- und Richrstab für alle Zeiten. Orte nnd Völker! Wohl allen, denen Gottes Wort höchstes Maß für alles, wohl denen, die sich in ihres Herzens tiesstem Innern sagen können: Ich bin rein, schuldlos! Wie beim einzelnen, so bei Völkern ist zn bedenken: „Das Leben ist der Güter Höchstes nicht, der Uebel Größtes ist die Schul d." „Vor dem Ewigen sollt ihr rein sein! ' So mögen wir denn dies Fest im Sinne strengster Selbstzucht und Arbeit an unsere Vervollkommnung feiern, möge es uns eiu besser Los bescheren und den heißersehnten, sieggekrönten Frieden, den uns der Wellenherr in seiner unendlichen Güte und Barmherzigkeit senden möge! Lasset uns. ausharren in Werken der Güte nnd Menschlichkeit, in Zuversicht und Hoffnungsfreude, bis der Friedeusmorgen leuchtet! Pros. Dr. H i r s ch. . Weadar 5676. K r u m a u, ^- Marz 1916. Jüdische Lehrkräfte an öffentlichen Volksschulen. Es ist Tatsache, daß seit Herrschaft der Christlichsozialen in Wien iieue jüdische Lehrkräfte nicht mehr angestellt wurden. Die jüdische Gemeinschaft hat sich merkwürdiger Weise darüber uicht besonders aufgeregt nnd es ist nicht bekannt geworden, daß diesem Judeuboykvlte ernstliche Schwierigkeiten bereitet wurden, obgleich es an gesetzlichen Mitteln hiezu nicht fehlte. Abgesehen davon, daß dieses Verhalten von den Gegnern nicht als Großmut oder Friedensliebe, sondern als Schw ä ch e ausgesaßt wird, wenn man auf gesetzliche Rechte betreffs der noch immer interkonfessionellen österreichischen öffentlichen Volksschule verzichtet, sollte die israelitische Knltusgerneinde schon aus Rücksichten auf den religiösen Kultus und die jüdische Erziehung der mosaischen Schuljugend, welche die öffentlichen Volksschulen frequentiert, energisch darauf sehen, daß in diesen Schulen auch indische Lehrer wirken, m i n d e st e n s i in Verhältnisse der Anzahl jüdischer Staatsbürger zn den christlichen. Gegenwärtig gibt es in den Wiener Volksnnd Bürgerschitlen (in Friedenszeiten) ungefähr 6000 Lehrkräfte. Die jüdischen Staatsbürger Wiens betragen ungefähr zehn Prozent der Gesamtbevölkernng. Zieht man die notorisch starke Beteiligung der Inden zu den Steuern, also auch zu den Schnlsteuerii, nicht in Betracht, so sollten billiger Weise doch 600 jüdische Lehrkräfte an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen Wiens wirken. Dies aber war n i e, auch nicht in der Zeit des Kulturkampfes der Fall. Doch gab es in den siebziger Jahren des vorigeit Zahrhnndertes ans dem Schulgebiete keine grundsätzliche Gegnerschaft gegen jüdische Lehrkräfte, denn es kam damals sogar in Kleinstädten und auf dem flachen Lande vor, daß solche angestellt wurden. Seit die christlich-soziale Partei die Wierrer (1897) iind die n.-ö. Laudesantonomle handhabt nnd ansnützt, hat sie gegen den Geist des österreichischen Reichsvolksschnlgesetzes die Anstellung neuer jüdischer Lehrkräfte eingestellt. Der § 2 des R.-B.-G. dekretiert die Zugänglichkeit aller öffentlichen Schulen für die Jugend aller Konfessionen nnd der letzte Satz des § 32 lautet: ..Die öffentlichen Lehrerbildnugsanstallen sind mit diesen Nachweisen (bezüglich der physischen Tüchtigkeit, sittlicher Unbescholtenheit entsprechender Vorbildung und genügenden Lebensalters) versehenen Anfnahmswerbern ohne Unterschied des Glanbensb e k e n n t n i s se s zugänglich". Der erste Satz des § 48 des R.-V.-G. lautet: „Der Dienst an öffentlichen Schulen ist ein öffentliches Amt nnd für alle Staatsbürger gleichmäßig zugänglich, welche ihre Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen haben". Nur bezüglich der Schulleiter wird die Zugehörigkeit zur Konfession der Schülermajorität der betreffenden Schule gefordert. Die provisorische oder zeitweilige Besetzung erledigter Dienststellen an Volksschulen kommt nach § 49 des R.-V.-G. der B e z i rks s ch u l a u f s i ch t (dem Bezirksschulinspektor) zu. Die n.-ö. Landesgesetzgebnng interpretierte aber den klaren Ausdruck Bezirksschnlanfsicht mit Bezirksschulrat, wodurch die Machtbefugnis des k. k. Bezirksschulinspektors zugunsten der Bezirksschulbehörde, in welcher die Majorität der G e m e i n d e v e r t r e t e r gesetzlich garantiert erscheint, ausgeschaltet ist. Aehnlich wurde das nach § 50 des R.-B.-G. der Landesschnlbehörde vorbehaltenedesinitiveAnstellnngsrecht der verschiedenen Lehrerkategorien an öffentlichen Volksschulen durch die einschlägige n.-ö. Landesgesetzgebnng zngnnsten der autonomen Gemeinde- und Landesvertretnng illusorisch gemacht, denn nach § 8 des n.-ö. L.-G. vom Jahre 1910 wählt in Wien der Stadtrat. ohne überhaupt an den Vorschlag der Ortsschnlbehörde oder an das Gutachten der Bezirks sch ulbehörde gebunden zn sein, den ihm a ui meisten geeignet erscheinenden Bewerber ans. Doch muß diese Ernennung erst von der Landesschulbehörde bestätigt werden (§ 50, Abs. 4 des R.-V.-G. und § 10 des n.-ö. L.-G. vom Jahre 1910). Nachdem Ministerialerlässe in Oesterreich ebenfalls gesetzliche Geltung besitzen, kann gegen den vollständigen Bohkott jüdischer Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen mit stärkeren Mischungen verschiedener religiöser Bekenntnisse zweifelsohne der Wortlaut des § 112 der M.-V. vom 29. September 1905, Z. 13.200 (Sch. u. U.-O.) von den Vertretern der mos. Konfessivtl in den k. k. Schulbehörden ausgenützt werden um die Landesschulbehörde zum Eingreifen zn bewegen. Der Wortlaut des angezogenen § des M.-E. heißt nämlich: „An Volksschulen

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