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Die Wahrheit · 1916-03-10 · Heft 8 (10.3.1916) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 8 (10.3.1916)
Date
1916-03-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 8. Die Wahrheit zielle Zurückhaltung aufzugeben und au den bevorstehenden Darlehensgeschäften teilznnehmen. Es sei allerdings erforderlich, daß Finanzmiuister Bart sein Versprechen, das er Baron Rothschild in Paris gegeben habe, der Verwirklichung zuführe und den Minister des Innern zur Aufgabe seiner Ghettopolitik veranlasse. Bark, der die Notwendigkeit, guten Willen zu zeigen, erkannt hat und zu allen Zeiten bereit gewesen ist, Wort und Willen an die Stelle der Tal zn setzen, beeilte sich denn auch, Herrn Morgan die Kopie eines Rnnd-, schreiben» vorznlegen, das er ins Reich geschickt hatte. Darin konnte man schwarz ans weiß leien, „daß den Inden an allen Orten, wo ihnen das Aufenlhaltsrecht zngestanden wäre, ohne weiteres Handelsscheine ausznreichen seien"- Die Gouverneure und Polizeiminister mögen über die Weisung nicht wenig gelacht haben. Die einen, Gemäßigten, machten sich den Passus „an allen Orten, wo ihnen das Ansenthaltsrecht zngestanden wäre", als Grundlage für die Ablehnung solcher Gesuche zurecht, die anderen, die Bösartig-Energischen, erklärten aber rundweg, daß für sie einzig Anordnungen aus der Kanzlei des Ministers des Innern verbindlich seien. Es läßt sich nicht feststelleu, ob der diensteifrige Herr Morgan von den Ergebnissen des Barkschen Rundschreibens etwas erfahren hat. Inzwischen hat auch Chwostow, der Minister des Innern, eingesehen, daß es bei dem Mangel an Waggons ganz unmöglich sei, die siüchtigen Inden der Westgebiete während der Datier des ganzen Krieges in den Eisenbahnen anznsiedeln. Er sah sich deshalb veranlaßt, auch seinerseits am knltnrellen Aufschwung Rußlands mitzuarbeiten und anznordnen, „daß die ansgesiedelten Juden überall im Reich wohnen dürften, ausgenommen in den Hauptstädten und an denjenigen Orten, die der Kompetenzsphäre des Kriegsministers und des Ministers des kaiserlichen Hauses unterständen". Die ministerielle Kundgebung, die auf den ersten Blick als Zugeständnis anfgefaßt werden könnte, bedeutete aber für eine lange Reihe von Lenken, die schweren Herzens nach einem neuen Heim suchten, eine schwere Heimsuchung. Ein früheres Zirkular — auch vom grünen Tische des Ministeriums des Innern — hatte nämlich den flüchtigen Inden die Erlaubnis gegeben „bis zum Ende des Krieges in Petersburg Aufenthalt zu nehmen, vorausgesetzt, daß sie dort verwandfchaftlichen Anhang hätten". Die Glücklichen hatten sich daraufhin um schweres Geld Wohnungen gemietet und waren wohl der Meinung, daß sie nun wenigstens in härtester Zeit Dach und Herd gefunden hätten. Als das neue Rundschreiben Seiner Hohen Exzellenz herauskam, fand Fürst Obolenski, der Stadthauptmann von Petersburg, sehr mit Recht, daß es sich nicht mit der alten Verfügung in Einklang bringen lasse. Es mußte also ein Weg gefunden werden, diesen Widerspruch auszngleichen. Wie gnt, daß die russische Polizei nicht nur gerecht und unbestechlich, sondern auch erfinderisch ist! Befehl: „Die Verordnung des Ministers des Innern, derznfolge den ansgesiedelten Juden, lue Verwandte in Petersburg haben, der Aufenthalt in der Residenz gestattet ist, muß dahin ergänzt werden, daß die Anfenthaltsberechtignng nur dann begründet erscheint, wenri die betreffenden Füchtlinge in der Wohnung ihrer Verwandten leben." Rußland ist ein weites Land. Es ist ein gutes, treues Mütterchen, das für die. Seinigen sorgt, ihnen Arbeit gibt und Brot. Natürlich immer imter der Voraussetzung, daß es sich lim gut orthodoxe Untertanen des Zaren handelt. Wieder geht Zug um Zug in die Sarmatische Ebene hinaus und trägt bis über bie uralische Grenze die elenden Nachkommen Ahasvers. Dort am Ural ist Arbeit, doxt braucht inan rührige Hände, offene Köpfe, dort Werden sie Brot finden. Vielleicht ein hartes Brot, aber doch Brot. Frau und Kind werden ein Obdach haben und der Mann wird für das Essen sorgen. Inzwischen hat ja Herr Chwostow in .der Budgetkommission deutlich erklärt, „daß die Regelung des Anfenthaltsrechtes her Juden ihm am Herzen liege, und daß er keinerlei Kindliche Handlungen gegen irgendwelche Seite 5. fremde Nationalitäten zulassen werde". Offenbar in richtiger Auffassung dieses ministeriellen Hinweises verfügte der Gouverneur von Perm, daß es den Inden nicht erlaubt sei, sich in Dörfern des uralischen Fabnksgebiekes niederzulassen; auch nicht in solchen Ortschaften, wo sich Bergwerke und Gruben befänden. Es ist aber gewiß nicht nötig, nach dem Ural zn gehen, um sich von der Art zu überzeugen, in der die russische Regierung ihre jüdischen Untertanen, die ihre Söhne ins Feld geschickt baden und ihre Hänier in Trümmer fallen sahen, ihres Dankes versichert. Das Bezirksgericht in Pskow verurteilte den Saul Rnthenberg. der ans dem flachen Lande mit Mehl gehandelt hatte, zur Answeiinng ,n den jüdischen Ansiedlnngsbezirk bei gleichzeitiger Konfiskation der bei ihm gefundenen Ware. So arbeiten sich Verwaltung und Rechtsspruch harmonisch gegenseitig in die Hände. Nicht immer freilich gelingt es der wachsamen Polizei, ihre Auordnitngeu zum Ziele zn führen. Die „Birscbewyja Wjedomosti" erzählen von einem sehr charakteristischen Vorfall, der die Wiedergabe wohl lohnt. Es heißt dort wörtlich: Diese Inden sind ein schreckliches Volk! Sie nnderstreben immer den Forderungen des Gesetzes. Hier ein Beispiel: Der Pristaw des zweiten Polizeireviers in Petersburg stellte svlgeiideu Passierschein ans: „Nr. 73.017. Die Tochter des erblichen Ehrenbürgers Scheina-Eta Abramowna Lnrie erhält hiermit die Weisung, sich sofort, und zwar ohne unterwegs Nachtaufenthalt zn nehmen, nach Wilna zu begeben . . . Bitte, wann wurde der Passierschein ausgestellt? Wann? Am 3. Dezember 1915. „. . . nach Wilna zn begeben und sich nach Ankunfr am erwähnten Orte unter Vorzeigung dieser Urkunde bei der der dortigen Polizeiverwaltnng zn melden." Bei welcher Polizeiverwaltnng? Bei der deutschen? „. . . Im Falle sich Scheina-Eta Abramowna Lnrie nicht unverzüglich ans freien Stücken nach der gedachten Stadt Wilna begeben sollte, so wird die Answeisnng im Etappenwege erfolgen." Die „Birschewyja Wjedomosti" schließen den interessanten Bericht mit den Worten: Der Befehl ist klar und kategorisch. Da nun Schema-Eta Lnrie nicht nach Wilna gefahren ist, so wird es wohl nötig sein, daß die militärische Etappe die polizeiliche Verfügung unter Nr. 73.017 zur Ansführung bringt- Auch in der Duma wurden die Drangsalierungen der russischen Juden und ebenso auch der Mohammedaner scharf kritisiert. Einer der Führer der rechten Reichsratsgruppe, T e r k e l e w, sprach über die Zustände im transkaspischem Gebiete, wo grundlose Verhaftungen und Verschickungen stattfänden und mau die Verhafteten in den Gefängnissen verschmachten ließe. Alles verblasse aber gegen die schreckliche Tragödie im Batum-Karser Gouvernement, wo völlig grundlos alle Mohammedaner ans jenen Gebieten für vogelsrei erklärt worden, und Plünderungen, Schändungen, Kinderniedermetzelungen und Greisenmorde vorgekommen seien. Etliche 50 reiche Dörfer wären angezündet worden, nachdem man sie vorher geplündert hätte. Zehntausende wären obdachlos vertrieben und ihrem blinden Schicksal pteisgegeben worden. Die Regierung hülfe nicht, ja. sie verhalle sich teilweise sogar gleichgültig oder unterstütze noch die Pogrome. Stürmers Erklärung, daß wir anch anderen Nationen Gerechtigkeit willfahren ließen, trauen wir nicht. Friedman n wies ans die Judeuversolgungen und Judenpogrome hin. Seien doch ans Petersburg und Moskau jüdische Verwundete oder die Familien gefallener und au der Front kämpfender Juden ausgewiesen worden! Um sich zn rehabilitieren, hätte dann Chlvostow die Schuld wegen der Teuerung auf die Juden gewälzt. Statt des Rttnatmordes würfe man jetzt den Juden Spionage und Hochverar vor. Die Regierung lenke Unzllfriedenheit des Volkes über die Niederlagen ans die Juden ab. Aber diese heimtückische Taktik müsse wieder zu Pogromen unschuldiger Inden führen.

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