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Die Wahrheit · 1916-02-11 · Heft 5 (11.2.1916) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 5 (11.2.1916)
Date
1916-02-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit Nr 5. Die Familie lau» man aber nur dadurch fördern, -aß man ihre wirtschaftliche Wohlfahrt hebt. In dieser Richtung müssen zum Besten des Staatsganzen vorerst Gemeinde. Land und Staat selbst vorbildlich Vorgehen. Die von genannten Körperschaften angeftellten Beamten und Lehrer müßten dann, wenn dieselben Familienväter sind, außer den gewöhnlichen, allgemeinen Dienstbezügeu erstens da-Recht zu größeren Wohunugen oder Qnartiergeldbei-- trägen, zweitens zum Bezüge von E r z i e h n n g s b e i t r ä g e n nach der Anzahl der Kinder und deren Alter abgestuft, eingeräumt erhalten. Sehr erfreulich ist die Tatsache, daß diese gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber den Familien ihrer Angestellten bereits in vielen Orten prinzipiell anerkannt wird. So in verschiedenen Städten Deutschlands und Ungarns. Das mährische nnd oberösterreichjsche Landesgesetz und auch die neueste Verordmuig zum Bezüge der Kriegsteuerungszulage macht für Beamte und Lehrer, für Familienväter erweiterte Zugeständnisse. Ist auch der Anfangserfolg sehr geringfügig, so ist doch das Eis des prinzipiellen Widerstandes gebrochen. Sobald die Gemeinschaft diese Auffassung annimmt nnd betätigt, dann werden auch einzelne Unternehmer und Arbeitgeber diese Gepflogenheit zu Gunsten der Familie nnd zu ihrem eigenen Vorteile uachahmen müssen. Der Familienvater ist unstreitig an die Quelle seiiies wirtschaftlichen Einkommens fester gebunden als der Ledige nnd Alleinstehende. Er ist daher in der Regel auch eifriger bestrebt, die Zufriedenheit des Arbeitgebers zu erlangen. Der kindergesegnete Lehrerfamilienvater eiguet sich außerdem aus psychologischen Gründen zu seinem Berufe meist besser als der unerfahrene Unbeweibte. Die Treue und V e r-- läßlichkeit des Angestellten ist aber als Gegenleistung für gewährte wirtschaftliche Vorteile sicherlich auch nicht zu verachten und wiegt dieselben wohl in der Regel auf. Auch früher schon wurde die Familieuförderungspflicht der Gemeinschaft gegen Beamte und Lehrer prinzipiell durch Pensionsgesetze anerkannt, in denen auch Witwen bedacht erscheinen und Erziehungsbeiträge für hinterlassene minderjährige Waisen normiert sind. So wie es Gesetze gibt, welche es dem Kleingewerbetreibenden verbieten, seinen Betrieb mit lauter unbezahlten Lehrlingen zu besetzen, so könnte die Gemeinschaft gesetzliche Vorschriften schaffen, welche den Familienvätern mindestens einen bestimmten Prozentsatz der vorhandenen Arbeitsplätze in den Betrieben sichert. Rafft sich die Gesellschaft, und der Staat nicht bald zur Einsicht auf, daß sie in ihrem eigenen Interesse gegen ihre beschäftigten Arbeiter und Angestellten schuldig sei, deren Familien wirtschaftlich zu fördern, überläßt mau diese armen, arbeitenden Famrlienväter auch weiterhin hemmungslos dem Ermessen ihrer leider nicht immer rücksichtsvollen Arbeitsgeber, dann muß sich das Elend und die Not in den Familien der Unbegüterten noch immer vergrößern. Besonders die mit festen Bezügen Angestellten sind im gewaltigen wirtschaftlichen Nachteile. Schon in normalen Friedenszeiten kämpfte, der Beamten- oder Lehrerfamilienvater hart gegen Elend nnd Verschuldung, weil fein normales Diensteinkommen kaum hinreichte, die unentbehrlichen Lebensbedürfttiffe seiner Familie zu decken. Welche Not reifte aber dann, wenn Krankheit oder unvorhergesehene Unglücksfälle in der Familie auftraten? Notaushilfen nnd mildtätige Gaben, die solche unglückliche Familienväter dann erbitten und erbetteln mußten, beheben die Notlage erfahrungsgemäß nicht mehr gründlich, aber die Herzen solcher Familienmitglieder wurden statt mit Dankbarkeit und Liebe mit Bitterkeit und Groll gegen die ganze Gemeinschaft erfüllt. Durch die gesellschaftliche und staatliche Anerkennung nnd Betätigung der Familienfördernngspflicht würde viel Not und unverdientes Elend verhindert und das Glück itub die volle Entfaltungsmöglichkeit zahlreicher Kinder sichergestellt werden. Kein vernünftiger Mensch kann wohl daran zweifeln, daß der kiudergesegrrete Familienvater mehr Einkommen nötig har als der Alleinstehende und kein denkender Staatsbürger zweifelt daran, daß ein gesundes Staatswesen nicht ungestraft an dieser Tatsache, teilnahmslos vorübergehen kann. Jedes Staatswesen, welches dies trotzdem tut, treibt unvernünftigen Raubbau und schädigt seine eigene Zukunft. Nur in solchen Familien können die Kinder 'zu liebenden und dankbare» Anhängern des heimatlichen Gemeinwesens erzogen werden, in denen nicht immer nur einseitig dessen Härten nnd Lasten verspürt, sondern auch dessen verständnisvolle, fürsorgliche Tätigkeit empfunden und erfahren wurde. Die Fürsorge der Gesellschaft und des Staates gegen die Familie muß daher bewußt mit) willig organisiert werden! Die Kosten eines solchen Vorhabens werden sich vollauf lohnen. L. Josesstädter TempeUmnverein. Die diesjährige Generalversammlung des Josesstädter Tempelbauvereines wurde am 2. d. M. im Zeremouiensaale des Tempels, VIII., Neudeggergasse 12, abgehallen. Nachdem der Vorsitzende. Präseskais. Rat AlbertF r a u k l, die Generalversammlung eröffnet hatte, begrüßte er die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste, namentlich Herrn Killtnsvorstand S. Steiner — der delegierte Vertreter der Kultusgemeinde, Herr Vorstand S. Brod enlschuldigte sein Fernbleiben mit plötzlicher Erkrankung—, den Rabbiner Dr. M. Bauer, den Vertreter des Vereines Beth-Hatfilah im IX., Bezirke Herrn Josef Steiner, die Vertreter des Döblinger Tempels, die Herren Moriz Müller und Dr. Jakob K o h n, den architektonischen Beirat Herrn Leopold Fuchs. Herrn Dr. F r i e d m a n n u. a. m. und erteilte sodann dem Schriftführer Herrn Dr. Sigmund Goldberger das Wort zur Erstattung des Rechenschaftsberichtes. Herr Dr. Goldberger führte in seinem gründlichen Elaborate ans. wie sehr der Krieg auch in der abgelanfenen Funktionsperiode im Vereinslebeu sich fühlbar machte, indem die Zahl der Tranungeu in erheblicher Weise znrückgegangen ist, wodurch der Verein eine bedeutende Einbuße erlitten, die wohl teilweise durch die Munisizenz der Spenden, wie auch durch Zunahme von Mitglieder^ wettgemacht wurde, nicht aber in dem Maße, daß der Verein .imstande wäre, den an ihn gestellten Anfordernugeu — schon im Hinblick auf die Härte der Zeit — voll und ganz gerecht zu werden. Er schloß mit einem Appell an den Vertreter der Kultusgemeiude, maßgebenden Ortes die Bitte des Vereines um Erhöhung der Subvention warm zu befürworten. Das Referat wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommeu und Herrn Dr. Goldberger für seine hingebungsvolle Mühewaltung der Dank der Versammlung votiert. Herr Kultnsvorstaud S. Steiner, mit lebhaften Zurufen begrüßt, bekannte sich als langjähriger Freund und Gönner des Vereines, hob rühmend die Tätigkeit des Vorstandes hervor und versprach, beim Knltusvorstande ein treuer Dolmetsch der vorgebrachten und berechtigten Wünsche desselben sein zu wollen. Namens der Revisoren erklärte Herr Hermann Stern die Kassabi'lcher und Wertpapiere in vollster Ordnung gefunden zu haben und wurde dann auf Antrag des Herr» Stern dem Vorstande das Absolutorium erteilt. Bei den nachher vorgeuommeuen Wahlen wurde» die Herren Kommerzialrat Otto Beck, , Dr. Sigmund Goldberger, Hermann Po llak, Lazzaro Vitali und Philipp Weiß als Vorstandsmitglieder und als Revisoren die Herren Ignatz B ä r ä. u y, Sal. Bauer und Hermann Ster u einstimmig wiedergewähll. Im Namen der Tempelvereiue des IX. und XIX. Bezirkes überbrachteu deren Vertreter die herzlichsten Grüße, hoben in ihren Ansprachen die mustergültige Tätigkeit des Josesstädter Tempels hervor und regten dann eine gemeinschaftliche Aktion sämtlicher Tempelvereiue zu dem Zwecke an, um bei der Kultusgemeinde vorstellig zu werden, das Verhältnis der Vereinsftmktiouäre bei Leichenbegäuguiffen rc. regeln zu wollen.

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