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Die Wahrheit · 1916-01-07 · Heft 1 (7.1.1916) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1916
Issue
Heft 1 (7.1.1916)
Date
1916-01-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 1. Die Wahrheit Sette 9. »Charakter trägt auch das bekannte bekannte Wort „Scholet" oder „Schalent", worüber ich auf meine Untersuchungen in ..Mitteilungen zur' jüdischen Volkskunde". 1915, Seite 7 Hinweisen kann. Keine Sprachverderbnis, sondern echte, dankenswerte Spracherhaltnng liegt in beiden Fällen vor. Das Kriegsrechl der Israeliten. Eine archäoloaische Studie von Dr. Frankl-Grün. Zur Zeit als viele Völker des Altertums vom Rechte überhaupt noch keine Kunde hatten und ganz besonders eine gesetzliche Begrenzung und Beschränkung ihrer Willkür im .Kriege nicht kannten, da besaßen schon die in knltneller Beziehung höher stehenden Israeliten ein Kriegsrecht, welches trotz mancher in den damaligen Verhältnissen begründeten .Härten doch auch humane Bestimmungen enthält, die nicht blos ein geschriebenes Recht (Ps. 149, 8) blieben, sondern auch in Wirklichkeit vorschriftsmäßig ansgeführt wurden. Gleich im Kriege, welchen der Patriarch Abraham an der Seite seiner Bundesgenossen zur Rettung Lvt's führte, zeigen sich grundlegende Zuge des Krieqsrechles, wie Verwandten- und Bundes treue, Gerechtigkeit und Selbstlosigkeit, Tugenden, welche auch in der späteren jüdischen Kriegsgeschichte hervortreten. So wird aus Rücksicht aus die Berwandschait Lot's mit Abraham verboten. Ammon und Moab. die Abkömmlinge Lot's, anznfeinden oder sich von ihnen znm Kriege reizen zu lassen. (Deut. 2. 9, 18.) Besonders streng lautet dieses Verbot in Bezug auf die Kinder Esan's. >Jhr ziehet heute durch das Grenzgebiet eurer Brüder, der Kinder Esan's, die in Seir wohnen; sie fürchten sich vor euch, nehmet euch daher sehr in Acht. Lasset euch durch sie nicht reizen. Brot und Wasser sollt ihr von ihnen kaufen. (Dem. 2, 2—6.) Demgemäß schickten bie Israeliten an die drei Könige dieser Brüder Boten, um ihnen bloß den Durchzug durch ihr Gebiet zu gestalten. Als dieses Ansuchen jedoch mit Drohungen abgelehnt wurde, da umgingen die Israeliten deren Land. Vergebens war der 'Appell an die Verwandtschaft. Mit welchem Undank belohnten aber diese Völker das freundschaftliche Vorgehen der Israeliten gegen sie. Sie vereinten sich znm Kampfe gegen sie, sielen ihnen in den Rücken oder verbanden sich Mit ihren Feinden. (Richter 11, II. Chr. 26, 10, 11.) Besonders grausam erwies sich Edom gegen Israel. Schadenfroh sah es von der Ferne die Feinde Israels in ihr Land eindringen, lauerte auf dem Scheidewege ihren Flüchtlingen auf, nahm sie gefangen und lieferte sie ihren Feinden aus. (Abadjah 1. Ps. 83, 127.' Die Stammväter Jakob und Esan zogen wohl auch vereint kriegsgerüstet und bewaffnet entgegen; doch schieden sie freundlich Mtd friedlich von einander. Zwischen ihren 'Nachkommen aber öffnete sich eine Kluft, welche sich nie mehr schloß, herrschte ein ewiger Krieg. Esau-Edom war der. Erzfeind Israels — sein Grimm blieb aufbewahrt für immer. Wenn daher die Israeliten danil gegen diese stammverwandten Völker hart verfuhren, so übten sie nur das Recht der Wledervergelinng ans. Von allem Anfänge an hielten sie strenge die Norm des Kriegsreckltes und hüteten sich sie anznfeinden. Dieser Norm kann eine andere vom Rechtsgefühl diktierte und noch heute von allen zivilisierten Völkern beobachtete Verordnung an die Seite gesetzt werden, daß nämlich jedem anf eine ^tadl geplanten Angriffe das Allgebot des Friedens vorausgehen muß. Nimmt sie diesen nn, dann werden alle Einwohner dienstbar und znm Tribut verpflichtet. Lehnt sie aber den Frieden ab, so soll mit ihr Krieg geführt werden und tm Falle des Sieges die Männer erschlagen, Weiber. Kinder und Vieh als Beute weggeführt werden. (Deut. 20, IO—14.) Doch war dieser Vorgang nur für die entfernt von Palästina gelegenen Städte geboten, in den nahen jedoch soll keine Seele am Leben bleiben. T)ie sitteuverderbten, canaanitischen Völker, welche durch ihre Verruchtheit den Israeliten ein schlechtes Beispiel geben könnten, mußte «ganz vernichtet werden. (Deut. 20, 16—18.) Selbstverständlich galt im Kriege gegen dieselben nicht die Pflicht, Friedensboten vorher an sie zu senden. Dennoch sandte Moses in seiner großen Friedensliebe an den König von Hesbon. Überhaupt handelten die Israeliten stets milder gegen die Feinde, als es das Gesetz zuläßt. Die Kanaaniten wurden nie ganz vernichtet. Den Gibeoniten hielt ein durch List abgernngenes Versprechen, sie am Leben zu lassen und bestellte sie zum Holzhauer, und Wafferschöpfen für den Altar und die Gemeinde. (Jasua 9, 27.) Noch zu Zeilen Salomos wurden sie zu Frondiensten verwendet. (I Num. 9, 210 Im Rachekriege gegen die Midjeaniter verschonte man die Weiber, welche die eigentlichen Schuldtragenden am Kriege waren, weil sie die Israeliten zur Sünde verleiteten. Num. 31, 16. Im Kriege Sauls gegen Amalek, welches den schwachen Nachtrab beim Anszuge aus Ägypten tötete, verschonte der König Sanl und das Volk aus Erbarmen den König Agag und das schönste Vieh (I. Sam. 15). Die .Regungen des Gefühls waren stärker als ihr Gehorsam. Die Könige Israels standen im Rufe, selbst bei den Feinden gütige Könige zu sein (I. Köil. 2O. 31). Mit besonderer Milde verfuhr man gegen die gefangenen Stammverbände und schickte sie. nachdem sie gepflegt wurden, samt der Beute in die Heimat (Chr. 25. 15). Die besiegten Ammoniten ließ David als Arbeiter in Eisentlud Ziegelwerken verwenden (II. Sam. 3. 31). Den Geist der Milde und Schonung atmet folgende Kriegsbestimmnng: Wühlt ein Israelit ans der Beute eine gefangelte Frau znm Weibe, dann muß er ihr einen Moriat Zeit geben, um ihre Angehörigen zu beweinen. Will er sie aber nach Verlaus dieser Zeitnicht heiraten, dann muß er ihr die Freiheit geben nnd darf sie nicht als Sklavin verkaufen (Deut. 21. 10). Die Erhaltung der die Mitmenschen ernähenden Pflanzen beziveckt die Verordnung, daß man jur Verfertigung von Bollwerken bei der Belagerung einer Stadt keinen Fruchlbanm fällen darf (Deut. 20, 19—20). Im Kampfe Josaphats gegen Moab wurde sie jedoch mchl streng beachtet (H. Köu. 3, 25), indem man im Aufträge des Propheten jeden Baum füllte; eine augenblickliche, außerordentliche Maßregel. Diese vier Verordnungen bilden den wesentlichen Bestandteil des Kriegsrechtes nach außen hin, nämlich: Gegen verwandte Stämme nicht in den Krieg zu ziehen, vor Beginn des Krieges Friedensboten zu senden, eine gefangene Frau mit Schonung 511 behandeln nnd keine Frnchlbänme ber der Belagerung einer Stadl zu fällen. Das rnsfttche Aklieugefetz nnd dir Inden. Wie sehr die ganze russische Politik in allen ihren Zweigen von der geradezu pathologisch zu nennenden Verfolgnngssncht gegen die Inden einzig und allein beherrscht wird, gleichgültig, ob die russische Regierung dadurch ins Fleisch des Staates selber schneidet, beweist die Handhabung des russischen Aktiengesetzes, die sogar in einer Eingabe des russischen Handelsministeriums an das Ministerium des Innern getadelt wird. Zunächst wird die Bildung neuer Gesellschaften dadurch erschwert und verzögert, daß die zur Bestätigung eiugereichteu Statuten neuer Aktiengesellschaften vor allem darauf geprüft werden, ob sich unter den Personen Jude» befinden. Zn diesen» Zweck werden die betreffenden Projekte vom Ministerium des Innern den Gouverneuren der Provinzen mit der Aufforderung übersandt, sich über die Personen der Gründung zu äußern. Dabei sind alle diese Hemmuiffe nicht etwa in dem russischen Aktieugesetz gelegen, so daß dessen Reform notwendig wäre, sondern sie sind das Ergebnis einer willkürlichen

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