Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1915
- Issue
- Heft 38 (17.12.1915)
- Date
- 1915-12-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Die Wahrheit Nr 38. auserwählt. sintemalen in dem vorliegenden Falle, in welchem znm Unterschiede von früheren Bestallungen nicht mehrere, sondern nur ein Sitz zur Besetzung gelangt. Wie gesagt, die Entscheidung ist noch nicht gefallen, ja, sie ist kaum eingeleitet. Gleichwohl meldet sich bereits ein freisinniger Steuerträger, nm seine Wünsche und Beschwerden vorzubringen. Er denkt, man kann damit nicht früh genug kommen. Dagegen rväre nichts einzuwenden. Was er aber wnu'cht und worüber er sich beschwert, ist nicht mehr so einwandfrei. Er sagt es kurz und bündig, die Berufung des orthodoxen Rabbiners ist ihm ein Greuel, jedenfalls das rote Tuch. Indessen gewandt weiß er diesem Uebel seine gute Seite abzugewinuen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Dieser Greuel ist unserem freisinnigen Steuerzahler gar nicht so unwillkommen, wie es scheint; ganz im Gegenteil, er soll nur kommen der Dr. Nobel, aber beileibe nicht allein; denn er soll den Vorspann bilden für den anderen Rabbiner von den Gestaden des heißen Sprudels, was wieder anderen ein Greuel ist. Wer unbefangenen Sinnes die Flugschrift liest, dem muß sich der Eindruck einprägen, daß der Autor jenes Verhängnis herbeisehnt, damit es sich mit jenem Glücksfall paart, den der Reformrabbiner für ihn verkörpert. Bei allen großen und tönenden Worten scheint sich die Flugschrift darüber Rechenschaft gegeben zu haben, daß eine Berufung des Karlsbader Rabbiners nach Wien unter den obwaltenden Umständen nicht ganz so einfach vor sich gehen könnte. Weswegen diese Besorgnis gehegt wird, brauche ich nicht weiter auszufnhren; mir schwebt, ohne daß ich deshalb aus der Schule zu schwätzen brauchte, bloß der Hinweis vor, der in der Trauerrede unseres Gemeindeoberhauptes für den verstorbenen Vize-Präsidentett Dr. Gustav K o h n klar genug zum Ausdrucke gebracht worden ist. Man mag jene Stelle in diesen Blättern Nachlesen; sie spiegelt sich im Wesen in dem Bekenntnis wieder, es sei ein Lebensinteresse der Wiener Gemeinde, die Politik eines gesunden Konservatismus hochzuhalten. Sie hat es zuwege gebracht, daß alle Richtungen und Schattierttugett sich zu einträchtiger Zusammenarbeit scharen konnten, daß eine Spaltung nnd ein Schisma vermieden werden konnte, wie es anderwärts und insbesonders in Ungarn in der Scheidung der einzelnen Gemeinden zwischen orthodoxen und ueologen Gliedern sich eingenistet hat und von dem wohl auch Frankfurt, das uns als Vorbild gerühmt wird, nicht frei bleiben konnte. Der k ö st l i ch st e Schatz unserer K u l t u s g e m e i n d e ist ihre Einheitlichkeit. Sie ist unversehrt und unangetastet geblieben nnd hat sich als so mächtig erwiesen, daß unter ihren Fittigen jede Nuance von der strengsten Richtung bis zum zartesten Modernismus Platz hat und sich betätigen und ausleben kann. Wien ist ein besonders heikler Boden. Hier ist nicht der Scheidepnnkt, sondern der Mittel- und Brennpunkt, m welchem östliches Wesen und westliche Kultur ineinander stießen, die Gebtänche der Altvorderen sich neben den Erfordernissen der neuen Zeit zu behaupten suchten, wo Assimilation, Nationalismus undZionismns anfetuanderstoßen, kurz, ein unaufhö t liches Wogen und Fluten jüdisch-religiöser nnd jüdisch-politischer Aspirationen sonder Zahl und Wahl statthat. Einen solchen heißen Boden darf man nicht zum Kampf- und Tummelplätze von Extremen machen. Da muß eilte feste und kundige Hand die Risse und Riffe, die Unebenheiten nnd Unstimmigkeiten glätttu. Eine solche Hand muß tu allen Sätteln gerecht sein, die Zügel bald straffer ziehen, bald lockerer fahren lassen, sie muß von einem Geiste gelenkt werden, der konservativen Sinn mit toleranter und entgegenkommender Einsicht vereinigt. In solchem Erdreich kann nur ein Stamm gedeihlich wurzeln und sich entfalten, der mit ihm verwachsen ist, nur ein Mann ersprießlich wirken, der Land und Leute genauest kennt, mit ihnen verwoben ist, der, um zwischen den beiden Polen, die der freisinnige Steuerzahler gegeneinanderwendet, ohne Funken durchzukommen, weder einen — Eruw ziehen will, noch einen — Weihnachtsbaum pflanzen möchte. Will man die strenge Gläubigkeit nicht kränken, aber auch den Freisinn nicht verägern, dann braucht man — so will es mir bedünken — nur den goldenen Mittelweg eiuzuschlagen, nicht die Extreme gegeneinander zu hetzen und nicht das Trennende gegeneinander -zu stoßen, sondern das einigende Band zu suchen und zu knüpfen, das, wie es in Wien bisher noch geschah, sich um die Berufung eines Mannes schlingt, der mit der Gelehrtheit und dem frommen Wesen eines Rabbiners die Weisheit und die Errnngenschaften der modernen Wissenschaft in sich eingesogeu hat, kurz der ein Mann i st — vor Gott u n d vor der Welt. - Im Uebrigen möchte ich — mit ein neues geflügeltes Wort des deutschen Reichskanzlers zu gebrauchen — meinen, es sei gehörig, „daß vorerst die Masken fallern" Der freisinnige Steuerzahler möge sich zu erkennen geben. Wien, am 9. Dezember 1915. An die Jndenschast Galstiens nnd der Knlrormim! Wir bringen hiemit nachstehende Informationen, welche sich auf die Aumeldung der Kriegsschädeu beziehen, zur allgemeinen Kenntnis: 1. Die Ermittlung der Kriegsschädeu, die den Zweck hat, eine möglichst vollständige Uebersich der angerichteten Schäden und der daraus resultierenden Wirtschaftslage zu liefern, erfolgt grundsätzlich nur über die Anmeldung der Geschädigten. Diese Anmeldung ist, entweder schriftlich oder protokollarisch bei der. zuständigen politischen Behörde einznreichen. Zur Anmeldung sind nur die amtlichen V o rd rucke zu verwenden, 'welche von den politischen Bezirksbehörden in Galizien und in der Bukowina unentgeltlich verabfolgt werden. Die-Vordrucke sind in den landesüblichen Sprachen aufgelegt. Zur Anmeldnng von Schäden, bereu Gesamtsumme den Betrag von K 1000.— nicht übersteigt, ist die Ausfüllung eines Vordruckes nicht erforderlich. Solche Schäden sind bei derjenigen Ortsgemeinde mündlich anznmelden, in welcher die unbewegliche Sache liegt und die bewegliche Sache ihren gewöhnlichen Standort hatte. 2. Als Kriegsschäden gelten alle dnrchdiennmittelbare Einwirkung des Krieges an b eiv e g l i ch e m und u il b e iv e g l i ch e m Eigentum entstandenen wirklichen Sachschäden. In diesem Sinne wsrden als Kriegsschädeu angegeben: d) alle sachlichen Lelstnngen an den Feind und alle durch den Feind verursachten Schäden, in beidetl Füllen, soferne sie nicht etwa schon vergütet worden sind. a) durch eigene oder verbündete Truppen verursachte Operationsschäden. Insbesondere die durch Beschießung hervorgerufene Beschädignng, Vernichtung oder Niederbrennnng einzelner Gebäude oder Ortschnftsteile durch die Kampftruppen aus militärischen Rücksichten. Der Schaden an Privatobjekten, der durch das Uebergreifen des Feuers von einem in Brand gesteckten Objekte entstand, ist jedenfalls Kriegsschaden. c) Schäden durch Exzesse und Plünderungen. 3. Nicht anznmelden sind die durch den Kriegszustand im allgemeinen oder die durch denselben hervorgerufene Wirtschaftslage verursachten indirekten Schädigltugen, wie z. B. entgangener Gewinn, infolge Behinderung oder Erschwerung der Ausübung eines Gewerbes, Entfall von Miet¬ oder Pachtzins u. s. w., Schädigungen bloßer Vermögensinteressen, Erwerbsmöglichkeiten u. dgl. 4. D i e Frist für die Anmeldung i st bis Ende Dezember 1915 festgesetzt worden. Diese Frist hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Fallfrist, insbesondere nicht für die im Felde stehendeu Personen, welche es derzeit nicht möglich ist. ihre Schäden anzumelden. Bei dieser Gelegenheit machen wir wiederholt auf die Dringlichkeit der Gründung von jüdischen Schadenerhebungs- Komitees in allen Orten Galiziens und der Bukowina aufmerksam. Mit Ende Dezember d. I. läuft die Anmeldungsfrrst ab uud der größte Teil der jüdischen Bevölkeruug in