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Die Wahrheit · 1915-07-09 · Heft 26 (9.7.1915) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1915
Issue
Heft 26 (9.7.1915)
Date
1915-07-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 26. Die Wahrheit Seite ö. Worin bestand nun diese Politik? Um es kurz zu sagen: in der Mißachtung des zehnten Gebotes. Unser Zeitalter, das sich mit seiner Kultur brüstete, sah gleichgültig zu, wie von Staatsmännern das primitivste Gesetz der Ethik, das als Kanon der Sittlichkeit dienen kann, mit Füßen getreten wurde. „Dn sollst nicht gelüsten nach dem Hause deines Nächsten-nach allem was deinem Nächsten gehört." So lautet dieses Gebot. Und wurde dieses Gebot von den Staatsmännern des Vierverbandes eingehalten? Wir wollen sehen! Rußland, das in der Geschichte fast immer Angriffskriege führte, war auch hier tonangebend und wurde so zum Ruhestörer Europas. Bereits vor Dezennien gab einer jener blntrttnstigsten Tyrannen, die jemals auf diesem Throne saßen, die Parole vom „kranken Manne" aus, die auf die Zerstückelung der Türkei abzielte und unter dem religiösen Deckmantel nichts anderes als ein skrupelloses Gelüsten nach fremdem Gute ist. Als die Türkei Reformen anstrebte und auch in Angriff nahm, da wurden diese hintertrieben und der kranke Mann, der zn neuem Leben erwachte, wurde knrzweg für tot erklärt. Dieses- Vorgehen erinnert an jenen Krankenwächter, der die Toten in sein Buch einzntragen pflegte. Als einst nachts ein für tot erklärter Kranker sich regte und nach Speise verlangt, da verweigerte jener dieselbe mit der Begründung, daß der Kranke tot gemeldet sei und er nicht sein Buch seinetwegen streichen würde. So erklärten nun die russischen Politiker die Türkei für tot, trotz der Schläge, die dieselbe ihm im Jahre 1878 erteilte. Als aber Denschland und Oesterreich-Ungarn für die Erhaltung der Türkei eintraten, da wurde das Gelüsten nach fremdem Gute auch auf Oesterreich-Ungarn ausgedehnt und der Panlsavismns, der nichts anderes als eine Unterdrückung Europas unter dem Joche des Zaaren ist, zur Slaatsidee erhoben. Oder nein? Ist dem Zarentum mit dem Panslavismus ernst? Wer war es denn, der das polnisch-slavische Reich vernichtet und seinen verstümmelten Leib in Ketten gefesselt hält, die Bürger- und Brüderkriege am Balkan anzettelte und die Bulgaren den Nichtslaven preisgab? Wer ist es denn, der den Ukrainern verbietet, sich mit dem lieben Gott in ihrer Muttersprache zn verständigen und das Andenken ihrer Dichter zn feiern? Selbst aber wenn Rußland seinen Slawen die weitgehendste Freiheit gewähren sollte, könnte der Panslawismus dann auf Berechtigung Anspruch erheben? Die Slawen sind unter einander derart durch anthropologische Merkmale, geschichtliche und knltnre Entwicklung, sowie auch durch die Sprache verschieden, daß man mit demselben Rechte von einem Pangermanismns und Panromanismus wie von einem Panslawismus sprechen könnte. Man begreift aber, wohin das führen würtze, wenn die europäischen Staaten sich diese Wahngebilde zn eigen machen sollten. Es ist also klar, daß Rußland hier unter dem nationalen Deckmantel denselben Ranb gegen Oesterreich predigte, den es seit jeher gegen die Türkei plante und verfolgte. Als Werkzeug für die russische Läudergier wurde aber Serbien erkoren, das nach österreichischem Gute gereizt und in einen Größenwahn gejagt wurde, der sich zn einem widerwärtigen Eigendünkel steigerte. Es ist sonnenklar, daß Rußland, das niemals einen freien Staat in seiner Nähe duldete, Serbien nur als Gerüst für seine Raubpläne gebrauchte. Wie dieses, sobald das Gebäude beendet ist, niedergerissen werden muß, so sollte Serbien, wenn es als Mohr seine Schuldigkeit getan hätte, unter Rußlands Botmäßigkeit gelangen. Dieser Politik könnte als Vorbild der Kyklope Polyphemos dienen, der nach den fetten Genossen des Odysseus tastete und sie nacheinander verzehrte, seinem Günstling Odysseus aber versprach, ihn zuletzt zu sre s s en. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß Rußland sein eigenes Volk durch seine äußere, räuberische, große Ziele sich setzende Politik mir über seine schmachvolle Lage hinwegzutänschen sucht, und indem es die Befreiung anderer vorgankelt, knebelt es nur umso eher seine eigenen Untertanen und führt sie wie die Stiere zur Schlachtbank. Der zweite Platz in der Beutepolitik gebührt unstreitig Italien. Dieser Staat, der verschiedenen Zufällen, keineswegs aber den Waffen sein Entstehen verdankt, begann fast im Embryostadinm „seine gierigen Blicke" nach fremdem Gute zn werfen. Bevor Italien sein Wirtschaftsleben organisierte und ehe es seine Finanzen zu regeln vermochte, begann es den tripolitanischen Krieg, der als Präludium zu der jetzigen europäischen Tragödie gelten kann. Diesen Beutezug vermochte Italien mit nichts anderem zu begründen als mit dem Grundsätze eines Wegelagerers: Gewalt geht vor Recht. Die Türkei beiaß ein Land, das Italien brauchen konnte und daher: gibst du nicht willig, so brauche ich Gewalt. Wenn aber fremdes Eigentum respektiert werden muß, wenn der Grundsatz gilt, daß keine Macht in der Welt über Recht und Sitte sich hinwegsetzen darf, und daß ein Verbrechen, auf dem im bürgerlichen Leben schwerer Kerker und Ausstoßung ans der Gesellschaft folgt, auch bei einem Staate geahndet werden muß, so war das Vorgehen Italiens gegen die Türkei mit der größten Verachtung anzusehen und als verwerflich zu betrachten. Denn mit welchem Rechte kann ein Staat seine Bürger für verbrecherische Haudlungen bestrafen, wenn er selbst die Grenzen des Eigentums verwischt? Italien scheint aber über Sitte und Recht sich nicht den Kopf zu zerbrechen und es darf uns daher aber nicht wnndernehmen, daß Italien jetzt nicht nur „geheiligte Aspirationen" auf die von Italienern bewohnten Provinzen vorheuchelt, sondern unverschämt die Hände nach nrdeutschen und slawischen Provinzen ausstreckt. Allerdings setzte hier Italien seiner Ländergier die Krone auf, indem es diese gegen seinen früheren Bundesgenossen richtete und dadurch erst jenen Treubruch beging, „dessengleichen die Geschichte nicht kennt". Denn mit dem königlichen Sänger könnten wir sagen „scholach jodow bischlomow chileil beritoh", er streckte seine.Hände gegen die ihm friedlich Gesinnten, er entweihte sein Bündnis. Ueber die Politik Frankreichs und Englands können wir stillschweigend hinweggehen. Das hundertjährige Gelüsten Frankreichs nach dem Rhein, „dem freien, deutschen Rhein", dem sich noch nach den Ereignissen des Jahres 1870—71 der Schrei nach Rache gesellte, das englische Meerimperium, welches es mit niemandem teilen möchte und die Kolonialpolitik sind zu sehr bekannt, als es noch Worte bedürfte, um das innere Wesen dieser Politik zu kennzeichnen. Man sieht also, daß die Politik des Vierverbandes das Gelüsten nach fremdem Gute wie ein roter Faden durchzieht und daß diese ans den heterogensten Elementen znsaminengeschweißte Gesellschaft kein anderer Kitt verbindet, als der gemeinsam geplante Raub. In diesem Zusammenhänge und im Verhältnis zn dieser verbrecherischen Politik, die diesen ruchlosen Krieg über die Menschheit heraufbeschworen hat, muß auch das Pergehen Deutschlands gegen Belgien beleuchtet werden. Es liegt mir fern, die Verletzung der belgischen Neutralität zn beschönigen oder gar für recht und billig zu erklären. Hat doch der deutsche Reichskanzler selbst dieses für ein Unrecht erklärt, das durch die Not zu enschuldigen sei. Auch soll hier nicht näher untersucht werden, ob die belgische Neutralität keine zweideutige und ob sie in jeder Hinsicht einwandfrei war. Dieses würde nach dem Kriege unzweifelhaft eine dankbare Aufgabe für gewiegte Juristen bilden. Wir wollen hier Belgien als unschuldiges Lamm hinstellen, das ohne sein Zutun vom Wolfe verschlungen wurde. Und dennoch! wag ich es zn behaupten, daß im Verhältnis zu der ganzen frevelhaften Raubpolitik des Vierverbandes das Vorgehen Deutschlands gegen Belgien geringfügig ist. Welches ist denn ein größeres Verbrechen, seinen Nächsten anzugreifen und von ihm sein Haus zn verlangen, widrigenfalls ihn niederzuknallen, oder in der Not zu seinem Nächsten zn flüchten und um Schutz in seinem Hanse zu bitten (obwohl das Hans selbst dann in Gefahr kommt uiedergerissen zn werden), falls der Besitzer sich weigert die Bitte zu erfüllen, dann sich mit dem Revolver in der Hand in Besitz des Hauses zn setzen? Der erste Fall ist der Akt eines Räubers, der streng geahndet

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