Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1915
- Issue
- Heft 19 (14.5.1915)
- Date
- 1915-05-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 19. Die Wahrheit Leite 7. [eu! L)enu Die fMiucusinampu, crre-o* wegen liniere Reihen ueilafftii, bedürfen der Tnimnbforschnngen sicherlich nicht, ja ivgur nicht znin Beschwichtigen des längst znin Schweigen gebrachten Gewissens, die ehrlichdenkenden Inden aber lassen sich durch solche Argumente nicht bekehren. Daß das Ovgesagle bei den meisten bis jetzt von den christlichen Theologen heransgegebenen Mischna- und Talmudnbersetznngen zntrifft. bedarf keines näheren Beweises. Die von indischen Theologen verfaßten Nezensionen der von christlichen Seite ans diesem Gebiete veröffentlichten Schriften, auf welche zum größten Teile die Antwort ansblieb, beweisen zur Genüge, welche Fülle von Unkenntnis ans diesen Werken entgegentritt und mit welchem Leichtsinn deren Verfasser sich an ihre Arbeit heranwagten. Ich verweise nur auf den von Prof. Dr. V- Aplowitzer in der Monatsschrift 1913 (Juni— August) veröffentlichten. „Christliche Talmndsvrschnng" betitelten, meisterhaflen Aufsatz, der allein obige Behanplnngen zn dokumentieren vermag. Eine rühmliche Ausnahme in diesem Chaos bildet Prof. Dr. Hermann Strack. Durch seine bisherige im Dienste der jüdischen Wissenschaft erfolgte Tätigkeit machte sich der Gelehrte um diese besonders verdient und seine zuletzt erschienene Mischna-Uebersetzung Berakhoth*) ist wohl geeignet, den Ruhm dieses Gelehrten auf diesem Gebiete zu erhöhen. Was uns besonders in diesem Werke awgenehm berührt, ist: die Objektivität,, mit der der Verfasser seinen Stoff behandelt. Da ist keine Spur von' einem Vornr-keile zu 'fikden und mit-, dem gebührenden Ernst sucht der Verfasser seines Stoffes Herr, zn werden, was ihm auch zu größten Teile gelang. Diese VoiUrteilslosigkeit verdient umso mehr hervorgehoben zu werden, als dies sonst, wie gesagt, bei den Kollegen des Herrn Verfassers selten der Fall ist. Diese dem Gelehrten gezollte Anerkennnng hindert nicht, einige Fehler, die uns bei der Lektüre des Buches besonders anssielen, anznmerken, in der Meinung, daß diese bei der nächsten Anstage leicht verbessert werden können und so zur Vollständigkeit des Buches etwas beizlrtragen. 1. I. 4, wird übersetzt: „An einem Orte, wo man angeordnet hat, eine lange ro-n zu sprechen, darf niemand abkürzen; wo man angeordnet hat, eine kurze zn sprechen, darf niemand eine lange sprechen." Dazu wird in Note a) bemerkt: „Vom Ortsgebranche soll inan nicht abweichen." Pes. 4, 1—5; B. Ab. 7, 1. Dieser Satz gilt also nicht nur für das Schema; er zeigt aber, daß die zum Schema gehörenden Gebetstncke nicht allerorten (nud zn allen Zeiten) von gleicher Länge waren. Die richtige Uebersetznng der Mischna muß lauten: „An einer Stelle, wo man" nsw. Gemeint ist: wo die Weisen gesagt haben, daß man eine tauge Lobsagnng spricht, darf man nicht eine kurze sprechen, und ebenso umgekehrt, da doch eine Lobsagnng vor Schema lang (Naariw arowim oder jozer or) und eine kurze rang kurz ist, oder wie die Mischna vorher selbst sagt: „nnm nan* nmt rnatp." Es hat also hier mit der Abweichung vom Ortsgebranche nichts zn tun. Selbstverständlich aber ist auch nicht bewiesen, daß nicht in allen Orten die Beracos von gleicher Länge waren. *) Ausgewählte Mischiia-Trakiate nach Handschriften und alten Drucken, veröffentlicht, übersetzt und mit Berücksichtigung des Neuen Testaments erläutert. Herausgegebeu von Hermann L. Strack. Berakhot, der Mischna-Traktat „Lobfagnngen" von Prof. D. Dr. Hermann L. Strack. Mit Vokabular- und drei Registern. Leipzig, I. C. Hmrichsche Buchhandlung, 1915. ~ 2. In II, 5, wird der Satz „nwa nvs *6 or* durch „wenn er (des Sabbats wegen) den Akt nicht vollzogen har", näher erklärt. Warum aber „des Sabbaths wegen?" Der Sabbath war ja der vierte Tag nach der Hochzeit (Keihnboth I. 1.), was auch dem Verfasser bekannt isi? 3. II, 7, wird von Rabban Gamliel erzählt, daß er Beileidsbezengnugen nach dem Tode seines Sklaven Tebr annahm. Als man ihn fragte, warum er denn von seiner Lehre av-veiche, da er doch selbst gelehrt habe, daß man lvegen Sklaven keine Beileidsbezeugungen annehme, gab er zur Antwort: ,>Mein Sklave Tebi war nicht wie andere Sklaven; n'.-r ->D2. Das Wort kann sonst „rituell", „tauglich" (im Gegensätze zn V122) und auch „fromm" übersetzt werden, hier aber nur in der letzten Bedeutung. Zn übersetzen „er verdieine es", wie es der Herr Verfasser tat, geht aber wirklich nicht an. 4. Zu V, 2. nvnn pina .-iVran, die Habdalah wird an der vierten Lvbsagitng in dem Achtzehn-Gebeth emgeschoben, wird bemerkt: »Habdala. der dem zn Ende gehenden Sabbath geltende Scheidegrnß (8, 5) wird jetzt nach dem Achtzehn-Gebet (dem erst einige Pmlmen und das Lied ..Elijjahn, der Prophet" folgen) geiprvchen. Ob man die Habdala erst nach den Psalmen und irrbx" spricht, bleibt dahingestellt. Sicher aber ist es. daß hier nicht von der gewöhnlichen Haddala. wie in 8,5, die Rede ist, sondern von der Formel „ato chaunantonu“ (wie es auch Raschi in der Gemara 33 a' ausdrücklich erklärt), da man zwei Ändert von Habdala sprich:, die eine ato chairaantoim in dem Achtzehn-Gebet und die andere hamawdil über ein Getränk, und wie der Talmud zur Stelle sich ansdrnckt: -px .’frora 'pnaarr". 5. YII, 1. wann jimn bvpü bzx. Wenn jemand von ersten Zehnten gegessen hat. von dem seine Hebe entrichtet wurde, fordert man ihn zur Lobsagnng auf. bcK inann nbtsisbü pwm "i»i?a3. Wenn er aber vom ersten Zehnten gegessen hat, von dem seine Hebe nicht entrichtet wurde, fordert man ihn nicht ans. Der erste Satz wird in Notes folgendermaßen erklärt: „Vom ersten Zehnten (Lewitenzehnten) sollte die große Hebe Trnma für den Priester abgehoben werden. Hier ist die Rede nur von derjenigen Hebe, welche der Levir seinerseits abznheben hat". Zum zweiten Satze hingegen, der von dem Falle spricht, wo die Hebe nicht entrichtet rvnrde, wird in Rote k hinzngefngt: „nicht einmal die Hebe, welche seitens des Leviten weggenommen werden sollte". Dazu ist nun zn bemerken: a) die große Hebe rrann ist noch vor dem Zehnten für den Priester vom Inden abzuheben, so daß der Levit in der Regel von seinem Zehnten die große Hebe nicht zn entrichten braucht; d) nach der Erklärung des Herrn Verfassers ist im ersten Falle „nur" von der geivöhnlichen Hebe, u?ra nann, die der Levit seinerseits zn entrichten hat, Die Rede. d. h wenn sogar die große Hebe noch nicht entrichtet ist, wenn nur der Levit ferne Hebe abgehoben hat. so ist die Frucht schon genießbar, im zweiten Falle hingegen ist nicht einmal diese Hebe entrichtet. Für diese Theorie kann ich beim besten Willen keine Quelle ansstndig machen und sie ist auch ganz und garuicht richtig. Denn nach der Gemara 47 a, b ist im ersten Falle zwar nur -itfjra nann gemeint, und für den Fall, als der Levit seinen Zehnten vor der Entrichtung der großen Hebe für den Priester nahm, daß er also dem Priester ilngerechterweise znvorkam, von der Abhebung der großen Hebe ist er aber nur damr befreit, wenn er noch von den H a t m e n a'^ava seinen Zehnten nahm, und dieses ist auch in der Mischna gemeint. Im zweiten Falle hingegen meint die Mischna. daß der Levit seme Hebe wohl abgehoben hat, die große Hebe aber nicht. die Frucht ist aber deshalb nicht genießbar (und als Folge davon auch nicht der von derselben essende Levit zur Lobsagnng ansgefordert werden kann), obwohl dieser Fall dem ersten gleich ist, weil der Levit eben seinen Zehnten nicht von den Halmen, sondern vom Getreide- Haufen nah m, nnd in diesem Falle ist er verpflichtet.