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Die Wahrheit · 1914-09-04 · Heft 34 (4.9.1914) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1914
Issue
Heft 34 (4.9.1914)
Date
1914-09-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Nr. 34. Die Wahrheit möglich geworden. Furch t, Neid und Rache umreit, und sind die wahren Kriegsursachen. Nur Oesterreich-Ungarn und Deutschland bilden in dieser Richtung eine rühmliche Ausnahme. Es ist noch unvergessen, welch diplomatische Ränke Napoleon HI. im Jahre 1870 anwendete, um die Kriegshilfe Oesterreich-Ungarns gegen . den neuen deutschen Bund zu erreichen. Der Kaiser von Oesterreich sollte seinem Wunsche gemäß sür 1866 Rache nehmen. Doch dieser ritterliche Friedeusfürst hatte die im Jahre 1866 vom Franzosenkaiser begangenen Hinterhältigkeiten nicht vergessen, infolge deren, trotz der Siege gegen Viktor Emanuel I., die italienischen Provinzen abgetreten werden mußten, er hatte die empörende Treulosigkeit nicht vergessen, mit der der großsprecherische Franzoseukaiser seinen Bruder Maximilian nach Mexiko gelockt und als es dann dort schief ging, seinem traurigen Schicksal überlassen hatte. Der sittliche Abscheu gegen Napoleon III. überwog in dem ritterlich gesinnten Kaiser das Rachegenrhl gegen die Preußen. Kaiser Franz Josef war eben kein moderner rücksichtsloser Diplomat. Diese, aller Sittlichkeit bare, zünftige Diplomatie wird nach diesem Kriege, der ein unermeßliches Blutmeer anrichtet und der ganzen Welt unermeßliche Schäden in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht zufügl, wohl unmöglich fein! Schon zeigt das neue französische Ministerium, in dem die sozialistischen Friedensfreunde, aber nicht die radikalen Kriegshetzer vertreten sind, die eingetretene Ernüchterung und Reaktion. Wenn der „russische Freund" nun die französischen Hoffnungen täuscht. dürfte die Bnndestreue zum moskowitischeu Reiche bald erlahmen. ' Auch iu England ist eine solche Meinungswandlung bald möglich und wahrscheinlich. Hätte diese von einer Minderzahl tendenziösbetriebene und durch lange Zeit geübte Kriegsmache nicht stattsinden können, dann wäre dieser Weltkrieg nicht aktiv geworden. Werden nun die übermütigen Urheber und Zünder dieses Krieges nach Gebühr gezüchtigt, was man zu hoffen und zu erwarten berechtigt ist, dann hat die l e tz t e S t n n d e der zünftigen Diplomatie geschlagen, was ebenfalls als wertvolle Frucht dieses Krieges, als eine sehr erfreuliche Erweiterung der Volksrechte gewertet werden müßte. Widersinnigkeiten, wie ein Bund der Franzosen mit dem freiheitsmordenden Zarenreiche oder die Rolle des perfiden Albion als privilegierter Vertragsschützer in dem Augenblicke, iu dem es selbst den von ihm geschaffenen Dardanellenvertrag zu brechen trachtet, wären ohne Berussdiplomatie wohl unmöglich. Intelligente und staatsbürgerlich mündig gewordene Verteidiger des Vaterlandes können wohl dazu begeistert werden, das Vaterland, die Freiheit, die Kultur und Moral mit Gut und Blut zu verteidigen und zu schützen, aber fürspekulative Machterweiterungsgelüste haben sie ihr Leben nicht feil. Dieser Krieg, in dem die nationale Bestie ungeahnte Erfolge feiert, muß schließlich alle Staaten, in denen verschiedene Nationen und Konfessionen nebeneinander leben, auf die eminente Gefahr des nationalen und konfessionellen Kampfes aufmerksam machen. In Oesterreich hat der gegenwärtige Weltkrieg zum freudigsten Erstaunen aller Friedensfreunde und besonders der Juden, eminent versöhnend gewirkt. Diese Tatsache zeigt, daß Oesterreich ein Boden ist, auf dem die V ö l k e rverbrüdernng wie in der kleinen Schweiz durchgeführt werden kann und soll. Bringt der gegenwärtige Weltkrieg die angedenteten Früchte zur Reife, dann sind dieselben trotz aller Leiden und Schrecknisse, die er noch über uns verhängen mag, nicht zu teuer erkauft. _ R. L. KriegsMr sorge für die Familie» der Ginberufenen in Ungar». Da in der Bevölkerung vielfach die Meinung herrschte, daß die Familien der in Wien, resp. Oesterreich wohnenden und von dort einberufenen ungarischen Staatsbürger an den staatlichen Unterstützungen nicht partizipieren, d., h. ihre Ansprüche nicht in Oesterreich, sondern in Ungarn geltend machen müssen, hat der Vorstand der Wiener Kultüsgemeinde den Präsidenten der ungarischen Landeskanzlei in Budapest, Herrn Dr. Moriz Me z e i,. ersucht, diesbezüglich bei der ungarischen Regierung authentische Informationen einzuholeu. Mit anerkennenswerter Raschheit hat nun die ungarische Regierung in dieser Frage volle Klarheit geschaffen und die Erklärung abgegeben, daß die Familien der ungarischen Staatsbürger in Oesterreich dieselben Unterstützungen erhalten, wie die der österreichischen. Das betreffende an Herrn Dr. Moriz Mezei gerichtete Schreiben, das letzterer dem Vorstande der Wiener Kultüsgemeinde zur Kenntnis brachte, hat folgenden Wortlaut: Ener Hochwohlgeboren! Auf die mir übermittelte Zuschrift der Wiener ijrael. Kultusgemeinde, betreffend die Unterstützungen der Angehörigen der Eingerückten, beehre ich mich. Ihnen Folgendes mitznteilen: Die in Wien oder im allgemeinen auf österreichischem Gebiete sich anfhaltenden und der Unterstützung bedürftigen Familienmitglieder der in Wien wohnenden und von dort einbernfenen ungarischen Staatsbürger werden auf Grund der zwischen der ungarischen und österreichischen Regierung festgesetzten Gegenseitigkeit laut dem iu Oesterreich giltigen Gesetze in vollkommen gleicher Weise wie die österreichischen Staatsbürger unterstützt. Diese Unterstützung geschieht in Oesterreich im Sinne des Gesetzes vom 26. Dezember 1913. Andererseits erhalten die auf dem Gebiete der ungarischen heiligen Krone sich anfhaltenden und der Unterstützung bedürftigen Familien der österreichischen eingerückten Staatsbürger ans Grund des G. A. XI vom Jahre 1882 genau dieselben Unterstützungen wie die ungarischen Staatsbürger. Diese staatliche Unterstützung wurde nenestens durch Verfügung des Finanzministeriums Z. 100.000'vom Jahre 1914 ans liberalster Grundlage und in weitgehendstem Maße geregelt. Um nur eines zu erwähnen, genießen nach den Grundsätzen der ungarischen staatlichen Unterstützung nicht nur die Frau, Kinder und die in weiterem Sinne genommenen Familienmitglieder (Vater, Mutter, Großvater, Großmutter) des iu den Krieg gezogenen Familienerhalters, sondern auch die außerehelich geborenen Kinder desselben die gesetzliche Unterstützung. Auf dem Gebiete der ungarischen heiligen Krone wurde diese Unterstütznngsaktion am 8. August in Angriff genommen und die vom Tage der Einrückung berechneten ersten Unterstütznngsraten wurden dann anch infolge der energischesten Regiernngsmaßnahmen in diesen Tagen zu Händen der Familien der Eingerückten bereits ansgezahlt. , Bei der Durchführung der Unterstützung findet unter Vermeidung jeder bnreankratischen Form der Grundsatz Anwendung, daß die ohne Stütze Gebliebenen schon von den Verwaltungsbehörden erster Instanz u n m i 11 e 1 b ’n r, auf kürzestem Wege und in k ü r z e st e r Z e i t d i e U n t e v st ützungs s u m m e n erhalten k ö n n e n. Im Sinne des oben angeführten Gesetzes und der Verfügung des Finanzministerinms sowie der entsprechenden Anordnungen des Ministeriums des Innern haben also die hier sich anfhaltenden Familienmitglieder der von dem ungarischen Staatsgebiete Eingerückten in dringlichster Weise die Unterstützung erhalten und werden sie erhalten, ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden österreichische oder ungarische Staatsbürger sind. Da das Wesen der Gegenseitigkeit des zwischen der österreichischen und ungarischen Regierung erfolgtenUebereinkommens darin besteht, daß die in Oesterreich zurückgebliebenen und auf Grund der dortigen Gesetze eine Unterstützung beanspruchenden Familien der ans Oesterreich eingerückten ungarischen Staatsbürger in gleichem Maße nnterstützt werden, ist der Inhalt der Zuschrift der Wiener israelitischen Kultüsgemeinde — wie dies aus dem Obigen klar hervorgeht — gegenstandslos.

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