Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 18 (15.5.1914)
- Date
- 1914-05-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3063725-3063743--09038-3076255- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
—Seite 6. Die Wahrheit. _ ^r., 18. ' „Durch- Mißstände, - die sich in benletzten Jahren in unserem Kurorte heraüsgebildet haben und diesen,' sowie die Existenz ■ der hiesigen Logierhäuser ans - das' empfindlichst'e schädigen, sind die KudowaerLögierhäuser gezwungen worden, zur Selbsthilfe zu greifen/und haben einen Beschluß gefäßl, zu dem wir uns gestatten, Ihnen einige Erläuterungen zu geben, üm irgendwelchen Mißverständnissen. von vornherein vorzubengen. . . Der Beschluß besteht in einer gegenseitigen Verpflichtung, Perionen, die durch ein unordentliches, vernachlässigtes Aenßere auffallen, in den Grundstücken nicht zu dnlden, aber auch das Tragen des Kaftans, in den Häusern nicht mehr zu gestatten. Hierbei sei jedoch gleich bemerkt, daß solche Gäste, die aus alter Gewohnheit am Kaftan festhalten wollen, in mehreren rituellen Häusern auch weiterhin Aufnahme finden würden, falls sie ans sauberes Aussehen halten. Da die durch ein vernachlässigtes Aenßere ausfallenden Personen hauptsächlich aus Gegenden stannnen, in denen noch der Kaftan getragen wird, so wird auch dieses Kleidungsstück durch unsere Maßnahmen getroffen. Gegen diese und alle anderen unsauber gekleideten Leute richtet sich unser Beschluß aber nur deshalb, weil sie in bezug auf Reinlichkeit auf einer sehr niedrigen Kulturstufe stehen, sodaß die anderen Gäste und insbesondere auch die gebildeten jüdischen Kreise, die wir sehr schätzen, durch jene Leute belästigt und immer mehr verdrängt werden. Ein Verbot, das sich nur gegen , den unsauberen Kaftan richtet, würde aber praktisch undurchführbar sein, und an den bestehenden, immer unhaltbarer werdenden Verhältnissen nichts ändern. Obgleich der Kaftan nach unseren eingehenden Informationen mit der jüdischen Religion nichts zu tun hat, so liegt doch die Möglichkeit vor, daß Fernersteheude — selbst unter den deutschen Juden — in Unkenntnis der hiesigeit Verhältnisse Anstoß an unseren Maßnahmen nehmen könnten. Aus diesem Grunde, und weil wir uns das Wohlwollen aller einsichtigen nnd gebildeten Juden erhalten wollen, richten wir an Sie die ergebene Bitte, von-unserem. Ihnen hiermit offiziell unterbreiteten Standpunkte Kenntnis zu nehmen und uns gegenüber etwaigen ungerechtfertigten Angriffen schützen zu wollen. Wir erklären ausdrücklich, daß uns irgendwelche antisemitischen Regungen fernliegen, und wir solchen selbst auf das entschiedenste entgegentreten würden. Ein Beweis für die hierorts herrschende Toleranz ist wohl auchdie Tatsache, daß vor kurzem ein jüdischer Arzt nur unter Mitwirkung der christlichen Logierhäuser in die hiesige Gemeindevertretung gewühlt wurde ..." , Zentralverband der Pensions- .und Logierhaus- Besitzer und -Besitzeriuneu (Sitz Leipzig), E. V. Der Schriftführer der Ortsgruppe Kudowa: Friedrich Graebisch. Man wird gewiß über die Frage, ob der Kaftan geeignet ist, das Gesellschaftsbild in den Knrsälen und Kuranlagen zu heben, verschiedener Meinung sein können. Es gibt Leute von feiner Geschmackskultur, die in dem bunten Allerlei der Gesellschaftsanzüge, Cutaways, Smokings, Fracks, Wiener Salonröcke, der Promenaden- und Sportkostüme, der mehr oder minder echten Tiroler- und Steiermärkerkostüme auch den Kaftan, der sich ja von den Staatskleidern der Chinesen und Japaner nur nnmerklich unterscheidet, nicht als „Fremdkörper" empfinden, ja ihn vielleicht sogar als eine besondere charakteristische Note in dem Gesamtbild des gesellschaftlichen Lebens der Badeorte nicht missen möchten. Dabei kommt es weniger darauf an, ob die Träger dieses Kleides sich nun in einer funkelnagelneuen Robe präsentieren, oder ob das Gewand einen etwas abgetragenen oder verschlissenen Eindruck macht. Aber sauber muß es sein, und auch in seinem sonstigen Aeußeren muß der Träger dieses Gewandes in bezug auf Reinlichkeit Een vertrauenswürdigen Eindruck Mächen. Daß nicht wenige Juden aus dem Osten in dieser Beziehung sehr/ viel zu wünschen übrig lassen, wird keiner, der die Verhältü'nffeurjw den" hauptsächlich' in Frage ‘ kommenden - Badeo fen kennt, in Abrede stellen. ‘ . 1 - 'In ^dem größten Teile der österreichischen Badeorte werden Kaftanträger indie gesellschaftlichen'Zwecken dienenden Knrräume und aus die - Kurpromenade nicht zngelassen. Andererseits ichnicht zu verkennen, daß der Käftän im gewissen Sinne eine' Nationaltracht der östlichen Juden ist. und' daß ja auch eiuegroße Anzahl anderer Völker bei ihrem Aufenthalt NN Anslande ihre Nationaltracht tragen,- ohne daß bisher dagegen irgend welche Einwendungen erhoben worden sinh. Ob nun die polnische, russische oder ungarische Nationaltracht, insbesondere anch die Tracht - des russischen - Popen, einen ästhetisch-schöneren Anblick "gewährt als der Kaftan, soll hier nicht näher erörtert werden. Ausschlaggebend dürfen nicht ästhetische, sondern 'ausschließlich sanitäre Erwägungen sein. Dagegen, daß etwa Personen in schmutzigen Gewändern nnd unreinen Körpern in Scharen die Kursäle und die Parkanlagen bevölkern. wird sich jede Kurverwaltung mit Recht wenden dürfen nnd wird bei den Angehörigen keiner Konfession damit ans prinzipiellen Widerspruch stoßen. Nur muß sie dabei in ihrem eigenen Interesse auch den Schein einer ungerechten oder disparitätischen Behandlung vermeiden; sie wird sich z. B. der Tatsache-nicht verschließen können, daß es iii ' puncto Reinlichkeit bei einer ganzen Anzahl von anderen östlichen Volksstämmen angehörenden fremdländischen. Kurgästen nicht besser bestellt ist. als bei manchen Kaftanjnden. Mit dieser Einschränkung —1 daß man nicht generalisieren, sondern individualisieren, daß man nicht so sehr ans das'Kleid, sondern auf den Mann sehen soll — geben wilder vorstehenden Erklärung Raum. Sympathisch berührt jedenfalls, wie man auch sonst zu der, dem Verbände der Kudowaer Pensionsnnd Logierhansbesitzer offenbar nicht leichtgefalleuen Maßregel stehen mag, die" Versicherung, in deren Ehrlichkeit kein Zweifel gesetzt werden soll, daß ihm -jegliche antisemitische Motive feruliegen. Im übrigen darf Man wohl erwarten, daß bei der praktischen Ausführung dieses Beschlusses die Norm der Billigkeit, Gerechtigkeit und Humanität, die einst Herr v. Bethmanu-Holl'weg als Ministe? des Innern den Behörden als Richtschnur bei der Handhabung der Answelsungsbestimmttttgen dringend ans Herz gelegt hat, nicht außer acht gelassen werden. Denn gerade die kranken und kurbedürftigen Juden des Auslandes, denen konfessionelle Intoleranz und Grausamkeit den Besuch ihrer heimatlichen Badeorte verwehrt, haben in einem zivilisierten Staate doppelten Anspruch auf gastliche Aufnahme und freundliche, Nachsicht ihrer menschlichen Schwächen. Pester ilrnel. Religionsgemeinde. Die Repräsentanz der Religionsgemeinde hielt kürzlich unter dem Vorsitze des Präsidenten Ludwig Adler ihre ordentliche Generalversammlung. Die Repräsentanten sind iuüberaus großer Zahl erschienen. In seiner Eröffnungsrede,, gedachte der Präsident der Tätigkeit des Vorstandes, der durch Vermehrung der Tempel und Bethäuser das religiöse- Leben zu fördern bestrebt sei. Präsident Ludwig Adler hob besonders hervor, daß die wichtigste Aufgabe, welche die Gemeindeverwaltung derzeit zu lösen hat,- der Bau neuer, moderner Schulen ist. Bisher waren auch die Gemeindeschulen wahre Mnsteranstalteu; wenn wir nun unsere Schulen vermehren und insbesondere Mittelschulen für Mädchen errichten. werden wir nicht nur, unserer Gemeinde einen großen Dienst leisten, sondern auch die Kultur unseres Landes heben. Der Präsident erwähnte anch die Aktion, die den Zweck habe, durchzusetzen, daß jene Bestimmungen des Gesetzes über die Sonntagsruhe, die die den Samstag feiernden Inden in ihrer Existenz bedrohen, -eliminiert, beziehungsweise gemäßigt werden. Freudigst aber sehen wir, daß die Bndapester Gemeinde diese gerechte Sache der ungarischen gesetzestrenen - Juden so 'warm aufgreift; die geplante Ländesaktion wird hoffentlich von Erfolg 'begleitet -sem. ^sama