Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 17 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17. Die Wahrheu Deutschen Reiches bestehen pur mit der Schweiz und den Niederlanden Ausländer aus diesen Staaten haben einen Anspt'uch darauf, sich niederzn lassen. und können, abgesehen von sonstigen Erfordernissen,', nämlich daß nicht Littenlosigkeit, Unfähigkeit, sich zu ernähren, oder ansteckende Krankheit vorliegt, nur dann, ansgewiesen oder znrückgewiesen werden, wenn Tatsachen vorliegen, ans denen bervorgeht, daß sie dem Stäate gefährlich werden können, daß sie die innere oder äußere Sicherheit des Staates bedrohen; und dann hat der ausländische Staat das Recht, nach den Gründen der Zurückweisung oder Versagung zu fragen, er kann auch Rekriminationen einleiten. Das ist ja nun einigermaßen ein Schutz; aber alle anderen Ausländer können nach freiem Ermessen des Staates in dem sie sich aufhalten, ansgewiesen werden und sind im Jnlande sozusagen rechtlos. Im Jahre 1906 haben ganz erhebliche Ausweisungen gerade in den östlichen Provinzen Preußens stattgefnnden. Damals war bei uns eine erhebliche Einwanderung russischer Ausländer infolge der russischen Pogroms erfolgt. Die Maßregel der Ausweisung hat damals zu einer Interpellation Anlaß gegeben und es sind bei dieser Gelegenheit wahrhaft kluge, vernünftige, humane, edle Worte von dem jetzigen Reichskanzler von Bethmann-Hollweg gesprochen worden. Er hat damals gesagt: „Die Fremdenpolizei muß gehandhabt werden nach den Normen der Billigkeit, Gerechtigkeit und Humanität"; lediglich Personen ohne gesicherte Existenz, ohne Legitimation und politisch Verdächtige würden ohne weiteres ansgewiesen. Also die Ausweisung soll nur verfügt werden gegen mittellose, bestrafte oder dem Staate gefährliche Individuen. Das ist etwas, was wir unbedingt unterschreiben können. Aber wie steht es demgegenüber mit der praktischen Handhabung der Fremdenpolizei in Preußen, die wir alle kennen und die wir tagtäglich neu kennen lernen? Wahllos, tatsächlich wahllos erhalten Personen plötzlich die Anssorderniig, in einer bestimmten Zeit sich ans dem Jnlande zu entferilen. Nur ein Fall vvii vielen. Ein jüdischer Kürschner aus Rußland hatte sich in Breslau, also einer großen Stadt außerhalb des gemischtsprachigen Gebietes, niedergelassen, und zwar zunächst als Geselle. Demnächst hat er augefangen, selbständig zu arbeiten, er hat eine eigene Kürschnerwerkstatt eröffnet, in der er für größere Geschäfte arbeitete, und es ist ihm sehr gut gegangen. Wie ein Blitz, ans heiterem Himmel herniedergefahren, traf ihn die Aufforderung, den preußischen Staat zu verlassen. (Fortsetzung folgt) Ans der Wiener Knltnsgemeinde. Oeffentliche Plenarsitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Knltnsgemeinde vom 4. Mai 1914, nachmittags 6 Uhr, unter Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten Dr. Gustav Kohn. Vorsitzender Dr. Gustav Kohn eröffnet die Sitzung, konstatiert die ordnungsmäßige Einberufung derselben im Wege der amtlichen „Wiener Zeitung" sowie die Beschlußfähigkeit. Vor Eingang in die Tagesordnung verliest Erster Sekretär kais. Rat Dr. Theodor Lieben den Einlauf, in welchem sich befinden: 1. Antrag Dr. Ehrlich- Ing. Stricker auf Herabsetzung des Steuermittimums auf Kr. 10.—. 2. Antrag Dr. Eh r l i ch - S tr ick e r wegen Festsetzung eines genauen Tarifes für die rituellen Funktionen bei Durchführung von Ehescheidungen und für die sonstigen rituellen Funktionen des Rabbiuates durch das Vertreterkollegium. Die Antragsteller verlangen, daß alle diese Taxen an die Gemeindekaffe abgeführt werden mögen. 3. Eine Interpellation der Obengenannten an den Herrn Präsidenten, in welcher die Erledigung eines Snbvenlionsgesnches der Bezirkskommissiou für den III. und XI. Bezirk, betreffend den Tempelban. urgiert wird. Kultusvorsteher Dr. Leopold Kohn bemerkt hierzu. daß die Regelung der Rabbinatstaxen, wie er dies dem Antragsteller übrigelis auch mitgeteilt hat, bereits auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung stand und nur wegen Zeitmangels nicht zur Behandlung gelangen konnte. Hinsichtlich des Tempelbaues im IH. Bezirke verweist Kultusvorsteher Dr. Markus Spitzer als Obmann der KUltnskommission darauf, daß diese Angelegenheit bereits auf der Tagesordnung der für den nächsten Tag anberaumten Sitzung der Kommission I. steht und von dieser Kommission in dieser Sitzung auch wahrscheinlich verabschiedet werden wird, Vizepräsident Dr. Gustav Kohn: Die Anträge und die Interpellation werden der geschäflsordnungsniäßigen Behandlung zugesührt werden. Hierauf erhält Knltusvorsteher Dr. Leopold Kohn das Wort zu seinem Referate znm Rechnungsabschluß für das Jahr ISIL. Jnyalllich des vorliegenden Rechnungsabschlusses des Jahres 1913 haben die Gesamteinnahmen unserer Knltiisgemeinde betragen.Iv 3,569.568 59 die ordentlichen Ausgaben haben die außerordentlichen Ausgaben . . „ 197.433 92 die Gesamtausgaben daher.. . X 8 333.945-40 Es übersteigen daher die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben um.X 235.62319 Von diesem lleberschuß sind ans Konto Friedhos-Erwerbungsfoud übertragen.. . „ 217.52034 daher ein Uebertrag für das Jahr 1914.K 18.102 25 Gegenüber dem Einnahmen - Präliminare pro 1913 per. X 3,325.354 52 stellen sich die wirklichen Elnnahmen per . . . . . „ 3,568 568 59 günstiger um.X 242.214 07 Hauptsächlich trugen hiezn bei: Mehreinnahmen an Kultussteuer per.„ 121.236 13 Friedhofstaxen per. 109.052*12 und die geringere Inanspruchnahme der allgemeinen Reserve per.. 100.000 — Die wirklichen ordentlichen Ausgaben pro 1913 betragen. 3,136.511.48 die präliminierten betragen.. . „ 3.461.133.58 daher um...X 24.622 08 weniger ausgegeben wurde als präliminiert. Die faktischen außerordentlichen Ausgaben betrugen pro 1913.X 197.43392 präliminiert waren.. . „ 250.750*— daher um.K 53.316 08 weniger als präliminiert. Die Gesamtausgaben betrugen daher um ... X 77.938*16 weniger als das Präliminare. Ein noch günstigeres Bild gewinnt man, wenn berücksichtigt wird, daß das Budget pro 1913 mit einem unbedeckten Mehrersordernisse von .K 124.896.21 geschlossen hat. Ein Vergleich mit dem Ergebnisse des Jahres 1912, welches mit einem Ueberfchusie von . . . . . X 189.851*82 geschlossen hat, ergibt pro 1913 ein Plus von ... X 45.771*37 Reduer beleuchtet eingehend die Ziffern eines jeden Kapitels zusammen mit den präliminierten Beträgett, zieht bei jedem einzelnen Posteit das Ergebnis des letzten Rechnungsabschlusses znm Vergleich heran, um die Differenzen antzuzeigen und zu motivieren. Referent fährt dann fort: „Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, daß. während bei Abschnitt A Kultusaugelegenheiten und Abschnitt Z Wohltätigkeitsangelegenheiten die Zuschüsse sich höher herausstellten, als im Budget präliminiert war, bei den übrigen Abschnitten geringere Zuschüsse erforderlich waren, als im Präliminare vorgesehen wurden, und zwar stehen diesfalls Mehrzuschüsse in den oberwähuteu Abschnitten K 15.138 39 Minderzuschüsse int Gesamtbeträge von . . ,, 337.290 62 woraus der Gebarungsüberschuß von . . „ 322.152*23 resultiert. Bei dem Gesagten hätten wir sonach vollen Grund, mit dem Gebarungsergebniffe des abgelaufenen Jahres befriedigt zu sein. Jedenfalls ist das ziffernmäßige Ergebnis ein derartiges, wie es seit vielen Jahren nicht zu erzielen war. Wenn ich jedoch dieser Befriedigung nicht uneingeschränkten Ausdruck gebe, so hat dies in Folgendem sein: Begründung: