Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 17 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3063725-3063742--09023-3076239- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 4 Die Wahrheit Nr. 17. ihrer Eltern geordnet, müssen die Lehiperioiien heule noch Statistik treiben, deren Nutzen nicht einlenchtei. Schule und Lehrerschaft darf aber nie für.bestimmte Berufe agitieren. denn sie sind für alle Gesellschaftsklassen gleichmäßig da. Interessant aber traurig ist die Tatsache, daß die d e u t s ch n a tio n a l e n Lehrer in dieser Frage mit den Christlichsozialeu an ein em S tr a n g e zogen. Glaubt der deutschradikale Obmann des „Deutsch-österreichischen Lehrerverbandes". Herr Mathias Strebl, etwa, er müsse infolge der in den letzten Jahren praktizierten Wahlkompromisfe mit den Christlichsozialen auch für alle weiteren Wünsche derselben eintreten? In der angezogenen Wiener Bürgerschullehrerkonferenz meinte Herr Strebet, das Glück des einzelnen Kindes sei bei der Erivählung seines Lebensberufes von keiner Bedeutung, nur die Frage sei wichtig, ob es dem Deutschtum nütze. Aus diesem Grunde müsse sich der deutsche Jüngling „dem Gewerbe mit dem goldenen Boden" (?) zuweudeu, um die Tschechen zu verdrängen. (!) Herr Strebe! beleidigte auch alle Frauen, die einen Beruf ausüben, durch die Behauptung: „Mütter, die einen Beruf ausüben, kümmern sich nicht um ihre Kinder (!) und erziehen dieselben nicht gut". Herr Strebe! riet allen Mädchen, zu heiraten, denn — er schätze nur eine Mutter hoch. Anwesende, freiheitlich gesinnte Lehrerinnen wiesen diese nnerwiesenen Behauptungen und deutschtümelnden Phrasen in ausgezeichneter Weise zurück. Es ist wohl nötig und nützlich, das Eltern- Publikum darüber zu unterrichten, welche prosaischen Macher hinter solchen offiziellen Beratungen ihrer Kinder stehen. In erster Linie sind wohl noch immer die Kiudeseltern berechtigt, über die Zukunft ihrer Kinder zu entfcheideu, trotzdem dabei nur das Glück ihrer Kinder und nicht das Interesse der politischen Macher oder gar „des Deutschtums" maßgebend ist. Tatsächlich sind aber gegenwärtig die Kindeseltern im Schulbelange ebenso, r e ch t l o s wie die Lehrerschaft, welche der u lt ii nt schränkt e it Gewalt der regierenden politischen Majoritätspartei, ausgeliefert erscheint, weil diese Majorität auch in allen Schulbehörden herrscht. Der Wunsch der Kindesellern wird gegenwärtig im Schulbelange aber gar nicht beachtet. Es ist daher äußerst nötig, daß die Kindeseltern als solche eine entsprechende Vertretung in den Schulbehörden anstreben. Die Kindeseltern würden in ihrem eigenen Interesse sicherlich bald der immer weiter schreitenden Entrechtung und Versklavung der Lehrpersonen entgegenarbeiten. Die Kindeselteru müssen'über die Schulvorgänge aufgeklärt werden und wenn dieselben die Ellbogenfreiheit der Schule und der Lehrerschaft unterstützen, dann wird sie auch schließlich durchgesetzt werden, denn die weitaus meisten Kindeseltern sind zugleich auch Wähler. Zum „Mädchen für alles" für die Privatwünsche der politischen Führer darf aber die öffentliche Volks¬ und Bürgerschule und ihre Lehrerschaft nicht degradiert werden. _ R. L. „Naturalisation und Aufenthalts- Erlaubnis in Theorie nnd Praxis". Von Justizrat Wolff-Lifsa. (Fortsetzung.) Sollte man aber nicht auch das Interesse des Individuums berücksichtigen, sollte man nicht wirklich einmal darüber Nachdenken, ob sich diese Interessen nicht vereinigen lassen? Sehr bedenklich ist es doch, wenn auch hier mit dem Argument operier! wird, daß es sich nicht um einen erwünschten Zuwachs handle. Wenn man schon vom staatlichen Interesse spricht, dann ist das nach meiner Ansicht das Zwingende, daß man sagt: jeder wird naturalisiert, der sonst wirtschaftlich gesichert ist, es sei denn, daß staatliche Interessen entgegenstehen. Bei dieser positiven Fassung würde im Gegensatz zu derjenigen, daß kein staatliches Interesse vorliegt, eine ganze Anzahl Menscheü mehr naturalisiert werden. Ich kenne eine große Anzahl von- Ausländern/ die bei uns leben und nach der herrschenden Ansicht nicht natlirakisiert werben,weil unmöglich jemand sagen , kann, der Staat habe ein Interesse, gerade Diese zu natnralisieren; wenn aber gesagt wird, die Naturalisation solle zngelassen werden, wenn staatliche Interessen nicht entgegenstehen, dann wird mau bei der Verweigerung der Naturalisierung den Betreffenden die Gründe der Weigerung, angeben müssen.. Jetzt ist der Hinweis auf das staatliche Interesse eine bloße Redensart, gegen die kein Schritt unternommen werden kann. Es ist dabei noch folgendes zu bemerken. Wenn gesagt ist, die Hälfte der Naturalisationsgesuche von ausländischen Inden sei berücksichtigt worden, so will uns das nicht sehr gewichtig erscheinen. Wir wissen ja, daß alle Gesuche abgelehnt werden, wenn es irgend wie geht und daß es auch anderwärts so ist. Für die gegenteilige Behauptung, daß nämlich die Hälfte der Gesuche Berücksichtigung gefunden habe, ist eine Erklärung in folgendem zu finden — ich habe wenigstens nach vielem Nachdenken diese eine Möglichkeit der Verschleierung der Tatsachen herausgefunden: Es gibt unzählige Gesuche, die gar nicht erst in die Zentralinstanz gelangen; bis in diese werden in den sechs Jahren die genannten 625 gelangt sein, aber alle die änderen fallen schon in den unteren Instanzen unter den Tisch, weil es allgemeine Anweisung ist, solche aussichtslose Gesuche nicht.' erst weiterzugeben, nnd weil auch eine große Anzahl von Ausländern die unteren Instanzen gar nicht erst noch weiter verstimmen wollen dadurch. daß sie an die Zeutraliustanz gehen, weil sie in steter Gefahr sinb, ausgewieseu zu werden und die unteren Instanzen womöglich dann den Vorschlag machen, daß der Betreffende ausgewiesen werden soll. Unter diesen Umständen wird es ganz verständlich, daß die preußische Regierung die Hälfte der Natnralisationsgesnche ausländischer Inden znstimmend beschieden hat, während eine viel größere Anzahl unter den Tisch gefallen ist. Wie gesagt, es muß eine Möglichkeit gegeben werden, auch abgesehen von der notwendigen Milderung der bisherigen Praxis, daß man gegen den ablehnenden Bescheid irgenbein Rechtsmittel erhielte und dadurch, daß der ablehnende Bescheid mit Gründen versehen sein muß, die Möglichkeit, diese eventuell widerlegen zu können. Daß der Antragsteller die Gründe für die Versagung der Einbürgerung erfährt, ist für ihn nnd auch für den Staat von größtem Interesse. Wenn gegenwärtig ein Naturaljsationsgesuch eingereicht wird, erheben^ sich Entwände seitens der Polizei, seitens Privater, aus den Kreisen der Konkurrenten, erheben sich Stimmen im geheimen, die besagen, daß an dem Mann dies oder jenes ausznsetzen ist. Häufig handelt es sich dabei um ganz grundlose Verdächtigungen nnd Denunziationen; aber der Antragsteller kann nichts dagegen machen, es kommt das alles nicht zu seiner Kenntnis, es beruht alles auf dem diskretionären Ermessen der Behörden. Auch das Interesse des Staats wird natürlich sehr häufig durch solche Dennuziationen beeinftußt, währenb es gerade in seinem Interesse liegt, über die vorgebrachten Anstände volle Klarheit zu erlangen. Wir haben also im großen Ganzen keine große oder übertriebene Hoffnung darauf, daß die bisherige Praxis sich ändern wird, es sei denn, daß die Vorgänge ans den letzten Tagen eine solche Aenderung herbeiführen. Mit dem Wechsel in der, Person des Ministers des Innern kann vielleicht eine solche Aenderung eintreten. Wenn ich mich darüber äußern soll, so-muß ich sagen, ich halte Herrn von Loebell für einen sehr humanen und rücksichtsvollen, allen Erwägungen zugänglichen Mann, von dem ich bestimmt hoffe, daß er in der Handhabung der Ausländerpraxis eine Aenderung eintreteu lassen wird. Was nun die Angelegenheit der Aufenthaltserlaubnis anbetrifft, so steht es damit noch viel schlimmer als mit den Grundsätzen, die für die Einbürgerung maßgebend sind. Hier gibt es kein geschriebenes Recht, der Ausländer hat im Jnlande ein Recht des Aufenthaltes überhaupt nicht. Eine Ausnahme machen hier nur die Ausländer, mit denen das Deutsche Reich Niederlassungsverträge abgeschlossen hat. Solche Verträge des