Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 12 (27.3.1914)
- Date
- 1914-03-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrden. Nr. 12. .... sich über den Pflichtenkreis der Kantoren zu äußern, mn eine Entscheidung seitens der Behörde zn ermöglichen. Diesem Ersuchen wurde Folge gegeben, indem dievon der Landesstelle I zur Geltung gebrachten Grundsätzewonach den Kantoren der Charakter einer, öffentlichen Bedienstnug nicht zuerkannl werden kann — in nachstehender Weise. der Erledigung zngeführt worden sind. Im Sinne des Absch. VII des. Statutes für die isr. Knltusgeme.inde Olmütz gehören die Kantoren ind die Kategorie der Religionsdiener, denen die Abhaltung der Liturgie uu Gotteshanse obliegt. Ihre synagogale Einflußnahme erstreckt sich insbesondere ans die Ausgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes. In fachwissenichastlicher Beziehung wird von denselben nebst der genauen Kenntnis des litnrg. Gesanges, die vollständige Beherrschung der Liturgie; der prophetischen und übrigen Schriften, sowie Gewandtheit im korrekten Borlesen aus der Thora im Urtexte gefordert. Das Vorhandensein dieser Kenntnisse in erster Linie und Würdigkeit im Charakter und der religiösen Lebensführung gelten als selbstverständliche Voraussetzung bei diesen Funktionären, die berufen sind, vor dem Altar Gottes den Gottesdienst zn leiten und zu zelebrieren; denn nach dem von der k. k. Statthalterei genehmigten Statute haben die Kantoren ständig gottesdienstliche Funktionen nicht nur gemeinsam mit dem Rabbiner zu versehen, sondern sind auch gehalten, den Gottesdienst selb st ständig zn leiten. Der Gottesdienst ist aber als ein so wichtiger und integrierender Bestandteil des, Seelsorgedienstes zu betrachten, daß die Kantoren mit Fug und blecht als „geistliche" Funktionäre bezeichnet werden können, wie sie denn auch als solche den besonderen strafgerichtlichen Schutz genießen. Ans all' dem hier Angeführten ergibt sich daher zur Evidenz, daß diesen Fnnklionen der Charakter einer öffentlichen Bedienstung zuerkannt werden muß. Dieser Anschauung hat sich auch die hies. polit. Behörde L Instanz zufolge Note vom 2/3 1913 Zl. 6577 vollkommen an ge sch lo fsen, weshalb einer diesfälligen Erledigung seitens der Oberbehörde mit großem Interesse entgegengefehen wird. Olmütz, im März 1914. A. Stößler, Sekretär. Samuel Uanmlronrg s. A. Biographische Studie von Königl. Musikdirektor A. Friedmann Berlin. Eine Größe ersten Ranges auf dem synagogalgesauglichen Gebiete war Samuel Naumbourg. Er erblickte am 15. März 1817 in Donanlohe, einem Dorfe in Bayern, das Licht der Welt. Schon als Knabe zeigte er großes Interesse für Gesang und empfing den ersten Unterricht bei feinem Vater Baruch Naumbourg, der in Donaulohe das Amt des Vorbeters verwaltete. Es fei hier erwähnt, daß Samuel Naumbourg einer alten, nachweislich bis in die vierte Generation hinaufreichenden Chafonimfamilie eittstammt. „So erklangen," wie Singer trefflich sagt, „schon an der Wiege Naumbonrgs jene heiligen Melodien, welche unter dem Namen Cbasonus Gemeingut des Gesamtjndentums geworden, so umrauschten schon sein jugendliches Ohr jene Klänge, deren Zauberkraft auch für seine einstige hohe fachmännische Bedentnng dieselbe Wirkung äußern sollten." Noch im zarten Knabenalter betete Naumbourg das Abendgebet am Simchas- Tora und errang mit seiner sonoren Sopranstimme und seinem gefühlvollen Vortrag den Beifall der Zuhörer. Naumbourg oblag mit großem Fleiß, hebräischen und musikalischen Studien, und znm Jüngling herangereift, faßte er den Entschluß, Kantor zu werden. Er lernte bei seinem Vater die Schechita und wurde in Besanoon zum Kantor und Schächter gewählt.. Naumborg blieb nicht lange an dieser Stelle. Er vervollkvmmuete sich weiter in der Musik und erhielt in Straßburg die Stelle eines Chordirigenten. In dieser Stellung hatte Naumbourg reichlich Gelegenheit, seine kantoralen und musikalischen Kentnisse zu erweitern und zu vertiefen. Nach kurzer Dirigententätigkeit lenkte Naumbourg, seine Schrille nach München. Hier arbeitete er unablässig an,seiner Weiterbildung. Der bayerische Hofkapellmeister M. Röder wurde sein Lehrer in Gesang und Musik, und ans kantoralem Gebiet war ihm der bei der Münchener Knltnsgemeinde amtierende Kantor und Lehrer Maier Kohn Muster und Vorbild. Wie in vielen anderen Gemeinden regte sich am Anfang, des .vorigen Jahrhunterts auch in München das Verlangen nach Veredelung und Verschönerung des Gottesdienstes durch geregelten Gesang des Vorbeters und des Chores. So existierte damals in München ein Verein „zur Erhaltung des Syuagogenchores" unter Leitung des oben erwähnten Maier Kohn. Zwecks Anschaffung der erforderlichen Mnsikalien wandte sich die Administration an die Gemeindemitglieder und erhielt reichliche monatliche Beiträge. Die Chormitglieder, die fast alle freiwillig und unentgeltlich ihren Dienst verrichteten,, znm Teil angesehene Gemeindemitglieder, erwarben sich den Dank der Gemeinde. Naumbourg lebte in einem Kreise bedeutender Musiker Von allen lernte Naumbourg und verwertete seine Kenntnisse zur feierlichen Ausgestaltung des jüdischen Gottesdienstes. Er wählte M. Kohn zu seinem Mitarbeiter und gab ihm schätzenswerte Winke zur Herausgabe des Werkes „Münchener Synagogengesänge". Durch den im Jahre 183,9 erschienenen ersten Teil der „Münchener Synagogengesänge", die Arbeit Naumburgs und Kohns, wurde der alten, im Gottesdienste herrschenden Gesangsmanier ein Ende gemacht. Naumbourg erfreute sich bald eines ausgezeichneten Rufes in Mnsikerkreisen. Deshalb sah er sich bald nach einem großen Arbeitsfeld um. Paris schien ihm das geeignetste zn sein, und er lenkte, versehen mit einem Empfehlungsschreiben seines Lehrers und Gönners Hofkapellmeister Röder, seine Schritte nach der französischen Hauptstadt. Hier setzte er mit großem Fleiß seine Studien fort und hatte das Glück, Halevy zn seinen Gönnern zn zählen. Im Jahre 1843 legte Naumbourg der französischen Regierung ein Elaborat vor, in welchem auf die Notwendigleit eines jüdisch-liturgischen Gesangswerkes zur Einführung in alle Synagogen Frankreichs hingewiefen wird, und er wurde mit der Bearbeitung des erwähnten Gesangswerkes betraut. Schon nach einem Jahre legte Naumbourg dem israelitischen Konsistorium einen Teil seiner Arbeit im Manuskript vor. Als Referent über diese Arbeit, fungierte der gefeierte Komponist der „Jüdin", F. Halevy, der den. Eifer und das Talent des Bearbeiters mit großer Anerkennung beehrte. Inzwischen, am 7. Januar 1832, starb der erste Kantor der Pariser Gemeinde, Israel Levy (Israel Glogan). der gleich Naumbourg deutsche Bildung besaß und als der erste bedeutende Kantor Frankreichs gilt. Das eben erwähnte Urteil Halevys über die Nanmbonrgschen Gesänge bewirkte zugleich dessen Anstellung als erster Kantor an der Pariser Synagoge. Nun konnte Naumbourg seine Gesänge dem Druck übergeben, sie erschienen 1847 unter dem Titel „S'miros Jisroel", die von I. Singer außerordentlich annerkaunt werden. Eine große musikalische Tat vollbrachte Naumbourg durch die Veröffentlichung der Gesänge Salomo Rossis aus Mantua. Nanmbourg hatte dieselben 1877 in moderne Notation übertragen und in Partitur gesetzt. Bevor Naumbourg an diese schwierige Arbeit heranging, wandte er sich in einem Aufruf an die Oeffentlichkeit. Der Aufruf hatte Erfolg. Baron Eduard v. Rothschild besorgte zwei der fehlenden Hefte ans Venedig undder Mantuaner Rabbiner Marco Mortara die letzten drei ans der Bibliothek zn Bologna. Im Besitze sämtlicher Stimmparlien ging Naumbourg daran, das Ganze nach ' modernem Notensystem korrekt nmzusetzen und das epochemachende Werk durch den Druck zu veröffentlichen. „Der Verfasser hatte," wie wir darüber in literarischen Berichten: lesend, „erstaunliche Mühe und vielen Scharfsinn zu ver-/ wenden, um einige Notizen über diesen bedeutenden Musiker und Komponisten zufammenzubringen und den Namen des Vergessenen wieder anfznfrischen." Nanmbourg gibt nun' die: ^Zeitung des Judentums, Jahrgang 41, Nr. 15. - am.