Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 12 (27.3.1914)
- Date
- 1914-03-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 12. Die Wahrheit. Seite b. in auffallender Weise ungarische Bewerber gegenüber österreichischen Kandidaten bevorzugt werden. Die Statthalterei empfiehlt nun den Bezirkshanptmannschaften, ans die Knltnsvorsteher in geeigneter Weise einzuwirken, ungarische Bewerber nicht mehr zn bevorzugen." ■ So hat denn das mährische Landesrabbinat, das seit einer Reihe von Jahren nur mehr ein Scheindasein führt und schon nahe daran ist, von den mährischen Kultusgemeinden völlig übersehen und vergessen zn werden, sich doch zn einer rettenden Tat für das arg bedrohte und auf allen Linien gefährdete mährische Judentum ansgerasft! Der rapide Niedergang einst blühender und berühmter Gemeinden, in denen ,-nni-Gelehrsamkeit und warm pulsierendes jüdisches Leben heimisch waren, hat es nicht vermocht, dem Gleichmut und der behaglichen Rnbe des mährischen Landesrabbiuates Eintrag zu tun. Hat doch dieses Landesrabbinat schon seit Jahren keine einzige Verfügung getroffen, ja keinen einzigen Versuch unternommen, dem in geradezu erschreckenden Maße um sich greifenden religiösen Verfall in den mährischen Kultnsgemeinden zu steuern. Was hat nun ans einmal das Landesrabbinat veranlaßt, das bewährte Prinzip des Nichtstuns anfzngeben und die jüdischen Gemeinden mit R e g i e r n n g s e r l ä s s e n zn beglücken? Wie mich dünkt, dürfte es von Interesse sein, die Beweggründe dieses ..amtlichen Einschreitens" in der jüdischen Oeffentlichkeit zn beleuchten. Möge alle Welt und mögen besonders die gesetzestrenen jüdischen Kreise erfahren, wessen sich sich von diesem „liberalen" Landesrabbinat zu versehen haben. Worum handelt es sich eigentlich? In Mähren gibt es noch einige, leider nur sehr wenige Gemeinden, die noch auf dem Boden jüdischer Gesetzestrene stehen und ihre religiösen Institutionen in traditionellem Geiste erhalten möchten. Diese Gemeinden sind selbstverständlich auch bestrebt, die religiöse Führung ihrer Gemeinschaft einem gesetzestrenen Rabbiner anzuvertranen. Gesetzestrene Rabbiner mit entsprechender moderner Bildung sind aber in Oesterreich in nur sehr geringer Anzahl vorhanden. In Oesterreich gibt es nämlich zwei Arten von Rabbinern. Eiilma! solche, die aus den a^Tta td in Galizien und zum geringen Teile auch der Bukowina hervorgegangen sind. Diese mögen wohl wahrhaft fromme Männer itnd wisseusreiche a’fcan ■’T'öbn sein, allein den für Westösterreich vorgeschriebenen Bildungsgrad besitzen sie in der Regel nicht. Diese Rabbiner können daher für die westösterreichischen Gemeinden gar nicht in Betracht kommen. Dann gibt es wiederum mode r n e Rabbiner, die im Rabbinersemiuar zu Wien ihre Ansbildung genossen haben. Es existiert aber in ganz Oesterreich keine einzige Jeschiba, keine einzige wahrhaft jüdische und gesetzestrene .-nin-Lehranstalt, an der die Zöglinge Gelegenheit oder auch nur die Möglichkeit hätten,, nebst gründlichen ,-N'ti-Kenntnissen den für alle Gemeinden der westlichen Kronländer vom Gesetze geforderten Bildungsgrad zn erwerben. Die Folge dieser betrübenden Verhältnisse ist, daß die handvoll konservativer Gemeinden in Westösterreich jedesmal einer ungeheuren Schwierigkeit gegenüberstehen, so oft sie an die Besetzung einer erledigten Rabbiner-Stelle schreiten müssen. Um nun über diese Schwierigkeit hinwegzukommen. haben etwa zwei bis drei Gemeinden in Mähren ungarische Bewerber „bevorzugt", d. h. Männer zu ihren Rabbinern gewählt, die aus ungarischen rrn'w hervorgegangen sind und vermöge ihres Bildnngsweges und ihrer religiösen Lebensführung Gewähr dafür geboten, daß sie nicht zerstörend, sondern aufbauend wirken und ihre ganze Kraft auf bieten würden, den in den Gemeinden noch vorhandenen religiösen Besitzstand; nicht nur zn erhalten, sondern nach Möglichkeit auch noch zn vermehren. Diese paar Rabbiner haben den Herrn Laudesrabbiner um seine Ruhe gebracht. Diesen paar noch frommen und daher bösen Gemeinden will das Landesrabbinat mit Regierungserlässen beikommen. Warum lassen denn auch die paar kleinen Gemeinden ihren Eigensinn nicht fahren, warum wollen sie denn noch immer nicht die Zeichen der Zeit und die — Bestrebungen des mährischen Landesrabbiners begreifen und würdigen? Oder ist es noch wirklich notwendig daß muntere n-nn-Klänge in die Grabesstille mährischer Gemeinden hineintönen. Aber die Erhaltung der religiösen Institutionen? Oh, welche Rückständigkeit! Als ob jüdische Gemeinden noch immer religiöse Institutionen haben müßten. Da habt ihr ja gleich Brünn, die größte jüdische Gemeinde Mährens und den Sitz des Landesrabbiners. Diese Gemeinde mit ihren 10.000 - jüdischen Seelen hat schon seit vielen Jahren keine mpä mehr. Und wie ihre Kaschrnth-Jnstitutionen bestellt sind, das erhellt zur Genüge ans der Tatsache, daß dort vor vier Jahren einige wackere Gemeindemitglieder, in denen das jüdische Gewissen erwacht ist, zur Gründung eines Vereines „Machsike Hadas" znsammengelreten sind, und dieser Verein sorgt, wohl nur in bescheidenem Umfange, unter großen Opfern und mit auswärtiger Hilfe für zuverlässige navra und den Bestand einer Koscher-Fleischbank. So liegen die Verhältnisse in der Gemeinde des Herrn Landesrabbiners. Und weil es noch immer Gemeinden gibt, die in solchen Verhältnissen nicht einen erfrenlichen „Fortschritt", sonderii vielmehr einen beklagenswerten und beschämenden Verfall erblicken, darum fand es der berufene Wächter des Religionsgeietzes für angezeigt, gegen solche Gemeinden Regiernngserlässe zu erwirken. Vielleicht wird es dem von den Behörden ausgehenden Drucke denn doch gelingen, bi* noch religiös gesinnten und gestimmten Gemeinden von der Wahl eines gesetzestreuen Rabbiners abznhalten . . . Dieser Schritt des Landesrabbiuates bekundet eine solche Unduldsamkeit, eine solche E n g h e r z i g k e i t und bedeutet eine solche V e r g e w a l t i g u n g des religiösen Ge - w i ss ens, daß er bei j ed em billig denkenden Juden die schärfste Mißbilligung finden muß... Oder sollte diesem Schritte vielleicht nur die Absicht zugrunde liegen, im Interesse der heimischen Rabbiner den Wettbewerb ungarischer Kandidaten unmöglich zn machen? Wer die tatsächlichen Verhältnisse kennt, dem muß diese Annahme geradezu lächerlich erscheinen. Die Zahl der Gemeinden in Westösterreich, die ans religiösen Gründen einem ungarischen Bewerber den Vorzug geben könnten, ist eine so geringe, daß an eine Beeinträchtigung der österreichischen Rabbiner wirklich nicht gedacht werden kann. Ueberdies kann dieser Annahme ein Faktum enlgegengestellt werden, das übrigens auf diese ganze Angelegenheit ein grelles Streisiicht wirft. Als nämlich vor einigen Jahren in der Brünner Knltnsgemeinde die Anstellung eines zweiten Rabbiners neben dem greisen Landesrabbiner notwendig wurde, da wurde auf diesen Rabbinerposten ein noch ganz junger Rabbinatskandidat aus — den deutschen Reichslanden berufen. Was also in der Gemeinde des Landesrabbiners ohne weiteres gestattet ist, wenn es sich um die Anstellung eines religiösliberalen Rabbiners handelt, das soll den noch konservativen Gemeinden, die auf die Erhaltung ihrer religiösen Güter bedacht sind und daher einer Gewissenspsiicht gehorchen, mit Hilfe der Regierungsorgane unmöglich gemacht werden. Solche Amtshandlungen sind wahrlich nicht geeignet, die Institution des mährischen Landesrabbinats, die ohnehin schon jegliche Bedeutung eingebüßt hat, zu heben und zu befestigen. _ Steht den Kantoren anf Krund der im Statnte ta^ativ aufgezähtten Amtsoötiegenheiteu der ßharakler einer öffentlichen ZSedienstung zu oder nicht. In dieser, für den gesamten Kantorenstand höchst wi chtigen Frage wurde die hies. Kultusgemeinde anfgefordert.