Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 10 (13.3.1914)
- Date
- 1914-03-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 10. keiner weiteren Auseinandersetzung. Die Bildnngssperre ist die böse Folge der bösen Zustände im Zarenreiche, wo nationaler Haß und politische Engherzigkeit der Besten und Eifrigsten Viele von den Quellen des Wissens gewaltsam znrückdrängen und sie in Scharen der griechischen Kirche, der Revolution oder über die Grenze jagen. Dieser dritte Weg wird den Bildnngshungrigen immer mehr verschlossen, indes das Gespenst der Ansschlußpolitik in Rußland selbst immer mehr an Ausdehnung gewinnt. Was den Zurnckgestoßenen, an ihrer Zukunft Verzweifelnden, sofern ihr jüdischer Charakter für das innerjüdische Leben nicht genügend gefestigt ist, noch übrig bleibt, ist die religiöse oder politische Fahnenflucht. Das eine wie das andere wird dem Lande wenig znm Nutzen gereichen. Einen ausgesprochen antisemitischen Charakter trägt die Verfügung des Regierungspräsidenten von Schwerin in Oppeln betreffend die E i n s ch r ä n k u n g des Schächtens in öffentlichen Schlachthäusern. Sie hat folgenden Wortlaut: „Das Schächten 'ist seit einer Reihe von Jahren von den verschiedensten Seiten, namentlich von Tierschntzvereinen als Quälerei bekämpft worden. Ich lasse die Frage offen, ob mit dem Schächtschnitt selbst eine Quälerei verbunden ist, obwohl die Schlachttierhofärzte, die als die erfahrensten Sachverständigen in dieser Hinsicht gelten können, fast durchweg ans diesem Standpunkte stehen. Unzweifelhaft ist jedenfalls, daß wenigstens die dem Schächten vorangehenden Vorbereitungen mit weit mehr Quälerei und Beängstigungen der Schlachttiere verbunden sind, als die gebräuchlichen Verfahren zur Betäubung, und daß deshalb im Interesse des Tierschutzes, sowie auch aus anderen Gründen die Tötung nach voraugegaugener Betäubung dem Schächten unter allen Umständen vorzuziehen ist. Diese Erwägung läßt es angezeigt erscheinen, darauf hinzuwirken,, daß das Schächten ans das für den jüdischen Bedarf wirklich notwendige Maß eingeschränkt wird, und z. B. nicht auch an Tieren zur Ausführung gelaugt, von denen vielleicht nur Teile oder einzelne Stücke für den jüdischen Bedarf abgegeben werden sollen. Zur Erreichung dieses Zieles hat man in verschiedenen Schlachthausgemeinden mit gutem Erfolge erhöhte und zwar doppelte oder dreifache Schlachtgebüren für das Schächten festgesetzt. Diese Maßnahme ist unbedenklich und sachlich berechtigt, da das Schächten die Beschaffung und dauernde Instandhaltung von besonderen Einrichtungen erforderlich macht, mehr Zeit in Anspruch nimmt und in der Regel auch eines größeren Platzes im Schlachthanse benötigt. Ans denselben Gründen erscheint es gerechtfertigt, den jüdischen Gemeinden die Beschaffung und Unterhaltung der Schächtmittel anfzuerlegen, sowie das Schächten auf besondere Tage oder Tageszeiten zu beschränken. Ich ersuche, diese Fragen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und mir nach Jahresfrist zn berichten, was dort zur Einschränkung des Schächtens veranlaßt worden ist, gegebenenfalls, welche Erfolge dabei zu verzeichnen waren." * * * Als Gegenstück zu dieser Verfügung eines preußischen Regierungspräsitenten melden russische Blätter von einem christlichen Gutsbesitzer, der nur geschächtetes Fleisch genießen will. Dieser interessante Fall ereignete sich vor einigen Tagen auf dem Gute Posen im Poltavaer Gouvernement. Der Besitzer dieses Gutes, der gleichzeitig Semstwovorsteher ist, sandte einen Boten in das nahegelegene Städtchen Babaliu, mit dem Aufträge, den dortigen jüdischen Gemeindeschächter auf das Gut zu holen, damit er ein Rind ganz streng nach jüdischem Ritus schlachte nud auch nach der Schlachtung ganz vorschriftsmäßig auf die Gesundheit des Rindes hin die Untersuchung vornehme. Als der Schächter seine Verwunderung hierüber ausdrückte, gab ihm der Gutsbesitzer die Erklärung, daß er in letzter Zeit in der Stadt den Vorgang bei der rituellen Schächtung und der darauffolgenden Untersuchung des geschlachteten. Tieres genau beobachtet und dabei die Ueberzeugung gewonnen habe, daß diese Methode sowohl vom hygienischen als auch vom humanen Standpunkte ans die einzig richtige ist. Als der Schächter die Schlachtung vorgenommeu und nach genauer Untersuchung das Vieh vom rituellen Gesichtspunkte für durchaus genießbar ' erklärte, entrichtete der Gutsbesitzer die übliche Schlachtgebühr und bat den Schächter, um vollständig beruhigt zu sein, sich von dem Fleische des Viehes ein ganz frisches Geschirr ein Mahl znzubereiten, um zu seheu, ob er es auch wirklich rituell einwandfrei gemacht hat. * * * Ans Kiew wird gemeldet: In der Fastower Affäre ist eine Wendung eingetreten. Die des Ritualmords verdächtigten und verhafteten Ephraim Paschkow und sein Geselle Gutharz sind gegen Stellung einer größeren Kaution freigelassen worden. Offenbar hat der Justizminister Stscheglowitow während seines Kiewer Aufenthaltes, als er die ganze Materie näher kennen lernte, eingesehen, daß die russischen Machthaber sich durch den zweiten Ritualmordprozeß noch mehr als durch den Fall Beilis blamieren würden. Die Kiewer Justizbehörden fanden allerdings nicht den Mut, ihren Irrtum einzugestehen und die Sache ohne weitere Klauseln fallen zu lassen. Paschkow und Gntharz mußten also noch eine Kaution stellen. Daß die Anklagebehörden sich damit lächerlich machen, ist klar. Wenn der Verdacht -des Ritual- , mordes auch nur einen Schatten der Berechtigung hätte, wie hätte man dann solch fürchterlichen Verbrechern die Freiheit gewähren können? Jedenfalls ist man allgemein überzeugt, daß es nie zu einem Ritualmordprozeß, wegen des Fastower Falles kommen wird. * * * Ueber Verfassnngsrevision und Judenfrage in Rumänien wird der „N, I. K." ans Bukarest geschrieben: Die Parlamentswahlen in Rumänien sind gegenwärtig im vollen Gange. Da in der bevorstehenden Session eine Revision der Verfassung durchgeführt werden soll, so haben die Antisemiten bereits eine wüste Agitation eingeleitet, um zu verhindern, daß die Kammer zugleich mit der Reform der Wahlordnung usw. auch eine Abänderung des § 7 der Verfassung beschließe, wonach den „Fremden" — worunter bekanntlich hauptsächlich die Inden verstanden werden — das Bürgerrecht nur individuell durch Parlamentsbeschluß erteilt werden darf. Jeder Kandidat muß seine Stellung zu dieser Frage unzweideutig präzisieren und die „Verdächtigen" ein förmliches Versprechen abgeben, an dem geheiligten § 7 nicht rütteln zu lassen. Dabei kommt es vor, daß bekannte „Judenfrennde" vor die Qual der Wahl gestellt, ihre früheren freisinnigen Bekenntnisse förmlich desavouieren: ein Sitz im Senate oder in der Kammer gilt eben mehr als die Freundschaft der Juden. . An eine auch nur einigermaßen befriedigende Lösung der Judenfrage denkt übrigens, wie schon jetzt feststeht-, keiner der maßgebenden politischen Faktoren. Daher die schon jetzt sich bemerkbar machende, für das Frühjahr geplante Ma ssen e m i g r ati o n der jüdischen Bevölkerung ans Jassy und anderen Städten der Moldau. Nur der Vorstand der „Vereinigung der eiugebornen Juden" gibt sich noch trügerischen Hoffnungen hin. Er hat vorige Woche in den Bukarester Tageszeitungen ein Communiqns publiziert, woran er eine besondere Aktion anküudigt, um die Regierungsparteien für eine Lösung der Frage der eingebornen Juden zn gewinnen. Zn diesem Zwecke soll der Regierung und den gesetzgebenden. Körperschaften eine Denkschrift überreicht, öffentliche Versammlungen in Bukarest und der Provinz einberufen, Propaganda-Broschüren verbreitet und eine Massenpetition der eiugebornen Inden dem Parlament überreicht werden. Auch plant die Vereinigung die Einberufung eines neuen außerordentlichen Kongresses der eiugebornen Inden.