Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 45 (21.11.1913)
- Date
- 1913-11-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4. Die meutiert aber auf diesem Gebiete ihre rohe Habsucht ünd thre Heuchelei, weil sie den Mißbrauch der armen und besonders der verlas s.enen Kinder skrupellos betreibt. Schon die §§ 9 nud60 des Reichsvolksschulgesetzes gehen den Fabriksherreu, welche die schulpflichtigen Kinder zur Arbeit ausnützen wollen, das Recht, dies, so gründlich zu tun, daß sie „dadurch an dem Unterricht in der Gemeindeschule teilzunehmen v e r h i n d e r t sind", wenn sie eigene Fabrikss ch n len gründen und unterhalten. In solchen, Fabriksschnleu darf dann für die „gewerbsmäßig beschäftigte" Schuljugend der Unterricht auf wöchentlich 12 Stunden herabgesetzt werden, während der normale Lehrplan für die Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahre mindestens die doppelte Unterrichtsstnnden-Anzahl aufweist. Die famosen S ch nl b es u ch s e rlei ch ter u n g e n für solche Kinder am Lande und der H a l b t a g s u n t e r r i ch t können nach § 21 des R.-V.-G, von den Gemeindegewaltigen über die Köpfe der Kindeseltern hinweg beschlossen werden und kommen in der Regel dort zustande, wo es viele arme und verlassene Kinder gibt. Den wahren christlichen Grundsätzen entsprechen die Ausführungen der frommen Verfechter der Kinderarbeit am Kinderschutzkongresse zu Salzburg gewiß nichts denn der berühmte Pädagoge. Erzbischof Milde von Wien, schrieb in seiner merkwürdigerweise verschollenen „Erziehungslehre" schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgende Sätze: „Biele Industrieschulen (Fabriksschnlen) sind nicht Bildungsanstalteu. sondern Erw erb s anstalte u d es Eigennütze s, eigentliche Zw a n g s a r b e i t s h ä u s e r." „Man hat ehemals die körperliche Bildung ganz vernachlässigt, allein bald, fürchte ich, wird der Eigennutz uns dahin führen, daß wir die Geistesbildung der Kleinen vernachlässigen werden, denn wirklich hat man schon den Antrag gemacht, die letztere nur als Nebensache und bei Gelegenheit der Arbeiten vorzunehmen." (§ 96 seiner „Erziehuugslehre".) Die Juden haben alle Ursache, die Bestrebungen, welche den Kinderschutz bezwecken, warm zu unterstützen. Nicht nur ans Frömmigkeit und echt jüdischer Humanität, sondern auch in ihrem eigenen Interesse, denn Versklavung n n d V e r d u m m u n g gehen immer Hand in Hand, und einem künftigen, aufgeklärten Geschlechte könnten die Judenfeinde weder Judenhaß einimpfeu, noch etwa Ritualmordglanben ausschwatzen. _,- R. L. Die Inden in» ölfenttichci» Ke den De,»Ischl,»nds. Von Stadtrat Dr. Haas, Karlsruhe*). In der Stadt Gabriel Rießers soll ich vor Ihnen sprechen. Unsere Freunde ans Hamburg werden an diesem Tage mit besonderem Stolze ihres aufrechten Landsmannes gedenken, dessen Lebenswerk dem Kampfe für die Gleichberechtigung der deutschen Juden gewidmet war. Ich kann aber dem guten und berechtigten Hamburger Stolz und Ihrer guten Hamburger Freude, daß Sie diesen Mann zu den Ihrigen zählen dürfen, einen ebenso berechtigten badischen Stolz und eine starke badische Freude gegenüberstellen. In dem Jahre 1806, in dem Gabriel Rießer geboren wurde, hat Großherzog Karl Friedrich die Grundlagen der Gleichberechtigung der badischen Juden mit den anderen Staatsangehörigen geschaffen. Schon im Geburtsjahre Gabriel Rießers ist der badische Jude badischer Staatsbürger geworden. Darauf weise ich aber in Wirklichkeit nicht deswegen hin, um Ihnen als Badener zu sagen, daß schon im Jahre 1806 bei uns manches anders und besser war als anderwärts, sondern ich möchte einen anderen Gedanken damit in Ihnen anslösen,. 1791 hat Frankreich die Menschenrechte und die Gleichberechtigung aller Konfessionen proklamiert. 1796 machte Holland seine Inden zu Staatsbürgern. Von 1806 bis 1812 wurde in vielen deutschen Staaten die Emanzipation der Juden durchgeführt. Aber der Rückschlag kam, und zum Teil wurde die Emanzipation *) Bortrag gehalten in der 5. Hauptversammlung der deutschen Inden in Hamburg am 9. November 1913. (Mg. Ztg. d. Indent.) Wahrheit. Nr. 45. wieder gesetzlich aufgehoben, zum anderen Teil wurde sie in < der Praxis nicht durchgeführt. 25 Jahre, nachdem der erste deutsche Staat die Grundlagen der Emanzipation geschaffen hatte, mußte Gabriel Rießer jenen Kampf um .die Gleichberechtigung aufnehmen, in dem wir 'heule' noch stehen, wieunsere Väter und Großväter darin standen. Vielleicht war es uns am Anfang des vorigen Jahrhunderts zu gut ergangen; wir hatten unsere Rechte nicht erkämpft, sondern man hatte sie uns aus Grund philosophischer und staatspolitischer Erwägungen - gewährt. Dauernden Bestand haben, aber immer nur Rechte, die erkämpft sind und für deren Erringung und Erhaltung die Schichten, die das Recht verlangen, alles einznsetzen gewillt sind. Vielleicht ist es gut, für unsere Gemeinschaft, daß dieser Kampf um unser Recht geführt werden mußte und heute noch geführt werden muß. So sehr uns jedes Unrecht kränkt; der Kampf, der notwendig war, hat doch besondere Werte geschaffen, um die wir froh sein wollen. Noch eines soll in diesem Znsammeuhange gesagt werden: Wäre das Lebenswerk Gabriel Rießers restlos von Erfolg gekrönt gewesen-, so könnte man über das Thema, über das ich vor Ihnen sprechen soll, überhaupt nicht mehr sprechen; wäre die Gleichberechtigung.'durchgeführt, dann hätten wir keine Forderungen an den Staat und unsere Tätigkeit im öffentlichen Leben würde betrachtet werden als das, was sie ist, als die Arbeit, die wir als Menschen und als Deutsche iit. der Oeffentlichkeit leisten. Wir wissen aber, und die deutsche Oeffentlichkeit weiß es, daß die Gleichberechtigung der deutschen Juden zwar verfassnngsmäßig garantiert, aber in der Praxis nicht ausgeführt ist. Ich brauche Ihnen hier nicht auseinanderznsetzen, welche Stellung' man den Juden gegenüber in der Armee einuimmt, in der nach der feierlichen Erklärung unseres Kriegsministers eine Zurücksetzung aus konfessionellen Erwägungen niemals erfolgt. Auch die Tatsache brauche ich nicht darzulegen, daß viele staatliche Aemter jüdischen Bewerbern verschlossen sind. Es ist unsere Pflicht, daß wir als Juden gegen alle diese Zurücksetzungen ankämpfen. Niemals würden wir die Durchführung der Gleichberechtigung verdienen, wenn wir schweigend das Unrecht hinnehmen. Es ist aber auch unsere deutsche Pflicht, diesen Kampf zu führen; Recht und Gesetz müssen im Staate gelten; es ist ein unerträglicher Zustand, wenn einer Klasse von Staatsbürgern gegenüber die grundlegenden Bestimmungen der Verfassung mißachtet werden. Es ist eine gefährliche Sache, wenn der Staat es znläßt, daß seine eigenen Gesetze nicht beobachtet werden. Wo irgendwo im Staat der Versuch unternommen wird, gesetzliche Rechte zu beschränkeen oder zu umgehen, da sprechen die Eingeweihten so gern von „Verwaltnngsmaxime". Die beste Verwaltnngsmaxime ist die genaue und peinliche Beobachtung der Verfassung. Die Mißachtung der Grundsätze der Gleichberechtigung aller Konfessionen ist eine Sünde gegen das Gesetz. Die Tatsache aber, daß man den Inden die Gleichberechtigung gewährt, wenn sie sich haben taufen lassen, ist eine Sünde gegen die Moral. Die Stellung des Inden im deutschen Staate wird eine andere, wenn er sich entschließt, zum Christentum überzntreten. Wenn ein Jude aus innerer ehrlicher Ueberzeugnng seinen Glauben wechselt, so achten und ehren wir selbstverständlich diesen Schritt, weil ihn seine Ueberzeugnng dazu zwingt. Nie wird bei uns Unduldsamkeit eine Stätte finden können. Der Jude, aber, der um Karriere zu machen oder um gesellschaftlicher Vorteile willen seinen Glauben wechselt, treibt Handel mit den heiligsten Idealen; er spricht um seines Nutzens willen eine Lüge aus; er begeht eine Handlung, die das religiöse Empfinden des. Juden und des Christen in gleicher Weise verletzt, und die von jedem vornehmen Menschen mißachtet wird. Daß ein solcher Mann den Regierungen des Reiches und den der Bundesstaaten willkommener ist als der aufrechte Jude, der seiner Gemeinschaft treu bleibt, ist eine der bedauerlichsten Erscheinungen unseres öffentlichen Lebens. Wir verlangen vom Staat unser Recht; wir lehnen aber ab, es uns durch eine Gesinnungslosigkeit zu erkaufen. Lieber sollen unsere spätesten Urenkel in diesem Kampf stehen und unter schweren Rechtskrünkungen leiden, als daß wir eine Handlung begehen, die gegen die Ehre- und die Ueberzeugnng verstößt. Würde die