Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 42 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Wadrhett Nr. 42 Seite 5. beschnldigung wie Strack haben die christlichen Professoren und Fachgelehrten Franz Delitsch und August Wünsche und der verstorbene Reichs- und Landtagsabgeordnete Pfarrer Dr. Frank in ihren Schriften vertreten. Selbst ein so grimmiger Gegner des Judentums, wie Paul de Lagarde, bekanntlich ebenfalls eine Autorität auf dem Gebiete der orientalischen Sprachen, hat sich im Jahre 1882 öffentlich erboten, in irgend einer gerichtlichen Verhandlung als Zeuge dafür aufzutreten, daß nach seiner festen Ueberzeugung das Judentum, wie es in der Bibel, Halacha und Haggada amtlich anerkannt vorliegt, und wie es in einer umfänglichen Literatur zum Ausdruck gebracht ist, niemals Menschenblut für religiöse Zwecken zu verwenden verlangt habe. Dieser Beilis-Prozeß in Rußland ist eine klassische Illustration zu dem „Fortschritt" der Zivilisation in Rußland. Unter Alexander I. im Jahre 1816 und unter Nikolaus I. im Jahre 1833 wurde das schärfste Verbot erlassen, Anklagen wegen ritualen Mordes überhaupt zu erheben. Im Jahre 1833 ordnete der russische Reichsrat ans Anlaß des bekannten Welisher Ritnalmordes an, die angeklagten Inden zu befreien, die Denunzianten nach Sibirien zu verbannen und „den Minister des Innern zu beauftragen, den Allerhöchsten Befehl vom 6. März 1817 zu bestätigen, der es strengstens untersagte, den unsinnigen Anklagen gegen die Juden Gehör zu geben und der in diesem Falle von dem Generalgouverneur selbst verletzt worden ist." Und heute im Jahre des Heils 1913 erlebt die Kultnrwelt die ekle Farce eine Wiederbelebung des blödesten Aberglaubens ans der dunkelsten Zeit des Mittelalters. Daß es so weit gekommen ist, ist ausschließlich das Werk der reaktionären Mbchthaber in Rußland, die in der heillos verfahrenen innerpolitischen Situation nicht mehr aus noch ein wissen. Was lag näher, als den allgemeinen Haß und Grimm des durch die Gewalttätigkeiten der „Hooligans" auf das äußerste erbitterten Volkes wieder einmal, wie schon so oft auf die Inden als den beliebten und bequemen Prügelknaben abzulenken? Das ist ja von jeher im Lande des weißen Zaren so der Brauch gewesen und keiner, der die Psyche des russischen Volkes kennt, wundert sich, daß diese Dr. Eisenbartkur im heiligen Rußland gelegentlich noch immer einen gewissen Erfolg hat — insofern nämlich als sie der Herrschaft der reaktionären Gewaltpolitiker eine weitere Galgenfrist gewährt: '„Und auf vorgeschriebenen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügeusahnen Folgen alle — Schafsnatur!" Ans diesem iuuerpolitischeu Hintergründe spielt sich zurzeit das forensische Spektakelstück in Kiew ab. Gi» Kriefwechlel Mischen Kord Rothschild nnd demKnrdinal-Stnnts jelrrrtiir anläßlich des Kiewer Prozesses. Das Rentersche Bureau veröffentlicht folgenden Briefwechsel zwischen Lord Rothschild und dem Kardinal-Staatssekretär M e r r y d e l V a l: N e w C o u r t, 7. Oktober 1913. Sr. Eminenz Raphael Kardinal-Staatssekretär Merry del Val nsw. Eure Eminenz! Es ist Eurer Eminenz gewiß nicht unbekannt geblieben, daß kürzlich gewisse übelgesinnte Menschen in Kiew, einer Stadt im Kaisertum Rußland, die entsetzliche Anklage auf Ritualmord gegen die Inden erhoben nnd damit einen Aberglauben zu neuem Leben erweckt haben, welchen mehr als einmal die Weisheit und allumfassende Fürsorge der Heiligen Väter als solchen gebrandmarkt und dessen Wiederanftanchen im verflossenen Jahre viele der bedeutendsten Männer des westlichen Europas zu entrüsteten Protesten veranlaßt hatte, darunter auch Mitglieder des heiligen Kollegiums, dem Eure. Eminenz zu so hervorragender Zierde gereichen. Die Wiedererweckung dieses Aberglaubens ist mit ernster Gefahr für das Leben der so großen Jndengemeinde in Rußland verbunden. Sie ist aus einem Kriminalfall hervorgegangen, in dessen Mittelpunkt ein des Mordes angeklagter Jude steht. Ob dieser Jude schuldig ist oder nicht, ist natürlich eine Frage, welche die russischen Gerichte zu entscheiden haben und es steht mir selbstverständlich nicht zu, deren Verhalten in dieser Sache irgend vorwegnehmend zu kritisieren. Aber meine Glaubensgenossen haben mit großem Schrecken beobachtet, daß der Staatsanwalt sich bemüht, diesen Fall als Ritualmord zu qualifizieren, der in einer angeblichen Geheimlehre des Judenlumes begründet sei und auf diese Weiie der jüdischen Religion und dem ganzen jüdischen Volke die Verantwortnng für dieses verabscheuuugswürdige Verbrechen aufzubürden. Die Beweise freilich, welche man nach dieser Richtung des Prozesses dem Gerichtshöfe vorzulegen beabsichtigt, wird die Verteidigung unschwer zu widerlegen wissen. Aber da gibt es ein „Gutachten", bezüglich dessen das Zeugnis der Römischen Kurie nützlich, ja sogar notwendig sein wird. Und daß Eure Eminenz sich bestimmt fühlen mögen, dieses Zeugnis auszustellen, ist die Veranlassung, daß ich mich erkühne, mich mit diesem Schreiben zu nahen. Oberwähntes „Gutachten" rührt von einem Justinns Elisejewitch Pranaitis her, der sich als Magister der Theologie und römisch-katholischen Diözesan der Provinz Turkestan bezeichnet. Es wiederholt die bekannten Beweisgründe, auf welche in früheren Zeiten ähnliche Ritualmordbeschnldigungen gestützt wurden und welche ebenso oft berühmte Theologen und Juristen widerlegt haben, vielleicht niemand mit größerer Ausführlichkeit als der berühmte Papst Klemens XIV., zur Zeit, da er als hochwürdiger Pater Ganganellt als Rat im Tribunal des Sanctum Officium wirkte. Mit diesen Beweisgründen will ich Eure Eminenz verschonen. Aber es sei mir gestattet, die Aufmerksamkeit Eurer Eminenz auf jene Stelle der Aussage des oberwähnten Pranaitis zu lenken, wo derselbe eine Ansicht über Tatsachen äußert, die das Zeugnis des Heiligen Stuhles geradezu heraussordert. . Es wird Eurer Eminenz wohlbekannt sein, daß zahlreiche Päpste bei verschiedenen Anlässen ihren barmherzigen Schutz meinen verfolgten Glaubensgenossen haben angedeiheu lassen und daß wenigstens einer von ihnen, Se. Heiligkeit Papst Innozenz IV., eine Enzyklika oder ein Breve erlassen hat, worin er die Beschuldigung des Ritualmordes, so weit sie gegen das Judentum gerichtet ist, ausdrücklich als eine grundlose nnd gottlose Erfindung bezeichnet^ Andere große Würdenträger der Kirche sind ebenso vorgegangen, namentlich Giovanni Battista de Martinis, Ordensgeneral der Dominikaner im Jahre 1664 nnd Kardinal Lorenzo Ganganelli, dessen ausführlicher Bericht über diese Materie unter dem Titel „Polonia" an das Tribunal des Sanctum Officium gerichtet, über Veranlassung Seiner Heiligkeit des Papstes Benedikt XIV. im Jahre 1758 verfaßt nnd von seinem verehruugswürdigen Nachfolger, dem Papste Klemens XIII. als richtunggebend bezeichnet wurde. Nun erwähnt der Zeuge Pranaitis diese Zeugnisse in seinem „Gutachten" und bemerkt in seiner Aussage, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, dieselben in den gebräuchlichen Nachschlagewerken aufznfinden. Er schließt daraus, daß sie nicht authentisch und daß die veröffentlichten Texte aller Wahrscheinlichkeit nach eine Fälschung seien. Hinsichtlich dieses Punktes gestatte ich mir die gütige Intervention Eurer Eminenz auzurufen. Es handelt sich um Authentifiziernng der veröffentlichten Texte des Breve Seiner Heiligkeit des Papstes Innozenz IV. und des vom Kardinal Ganganelli verfaßten Berichtes, deren Urschriften oder amtliche Registrierung zweifellos in Eurer Eminenz Obhut sich befinden. So weit mir die Texte bekannt sind, beehre ich mich, sie in Abschrift beiznschließen. Ich zweifle nicht, daß Eure Eminenz, getreu den erleuchteten und edlen Traditionen des Heiligen Stuhles, an