Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 42 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Nr 42. Leite 4. Die Wavrden. „richtigen" Spuren absichtlich aus dem Wege gehe — und nicht zu vergessen auch die gelegentlichen kleinen Slreis- und Raubzüge des durch antisemitische Flugblätter und vielleicht auch durch den Fusel ausgehetzten und vertierten Mobs gegen die Juden, als willkommene Zwischenspiele in dem schleppenden Gang der Pr ozeßver Handlung. Man braucht an den antisemitischen Nebenuntersnchnugsausschuß, der unter Leitung des Herrn Brnhu in Könitz der Polizei und den Gerichtsbehörden ins Handwerk zu pfuschen suchte, zu erinnern, um sofort die gemeinsame Grundlage der antisemitischen Mache zu erkennen. Das ganze Milieu einer solchen Blntbeschuldignugsanklage und die verhängnisvolle Rolle, die eine durch gewissenlose Demagogen irregefnhrte öffentliche Meinung dabei zu spielen pflegt, hat der verstorbeire Mitbegründer des Berliner Vereines zur Abwehr des Antisemitismus, Rudolf von Gneist, einmal in treffenden Worten geschildert: „Am schlimmsten ist die Lage, wenn sich eine lokale öffentliche Meinung gebildet hat. die in jedem Bierhause die Modalitäten des Falles diskutiert, wie in dem unglückseligen Falle von kanten. Dutzendweise kommen dann Zeugen vom Vorschein, welche Tatsachen beschwören, von denen sie etwas gehört haben und die sie dann mit eigenen Wahrnehmungen verwechseln .Die Unsicherheit der sogenannten öffentlichen Meinungen kann man immer am besten an Krjminalsällen sich klar machen. Die Masse des halbgebildeten Publikums steift sich stets auf einige vereinzelte handgreifliche Argumente, wie in politischen Fragen auf einige gemeinverständliche Schlagworte. Dagegen kämpfen die Götter vergeblich. Aber man muß auch dem gegenüber seine Schuldigkeit tun." Nur in einem wichtigen Punkte unterscheidet sich dieser Kiewer sogenannte Prozeß von seinen Vorgängern in Tisza- Eszlar, Skurcz, Tanten. Polna und Könitz. Während in allen diesen letztgenannten Prozessen der öffentliche Ankläger ganz allgemein die Anklage wegen Mordes oder Totschlages aus unbekannt gebliebenen Motiven erhob, erlebt die Kulturwell sin * Kiew zum ersten Male das Schauspiel, daß eine offizielle Anklage von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes aus Blutaberglaubeu erhoben wurde. Was wohl Tolstoi, der große Lehrer reinen Menschentums und glühende Verteidiger der Unterdrückten und Geknechteten, der noch bei den letzten russischen Pogroms den flammenden Appell an die Knlturwelt richtete: „Ich kann nicht schweigen", wenn er noch lebte, zu diesem Spektakelstück der russischen Justiz gesagt haben würde? Gewiß, auch in weiten Kreisen der russischen Intelligenz, von der äußersten Linken bis zur äußersten Rechten hat die ekle Farce in Kiew ein Gefühl brennender Scham hervorgerufen. Die Arbeiter protestieren zu vielen Hunderttausenden in den großen Städten gegen diesen Schandfleck der russischen Justiz durch eine eintätige Arbeitseinstellung. Die studierende Jugend — ohne Unterschied des Glaubens — veranstaltete in den Universitätsstädten große Demonstrationsversammlungen. In einer Proklamation erklärten die rechtsstehenden studentischen Verbindungen, daß sie trotz ihrer Abneigung gegen die Juden es nicht zulassen könnten, daß im 20. Jahrhundert die mittelalterlichen Blutmärchen künstlich wiederbelebt würden. Ueber hundert hervorragende Dichter, Publizisten und Gelehrte — darunter Gorki, Audrejew. Koroleuko und Kowalewski — legten in einer gemeinsamen Erklärung mit würdigen Worten Verwahrung ein gegen die unerhörte Demoralisierung der Volksmassen durch die Verbreitung des Blutmordmärchens. Das bisherige stockkonservative und antisemitische Blatt, der „Kiewljanin" hat zur größten Wut aller Reaktionäre*) die verlogene Anklage in den schärfsten Worten gebrandtmarkt und der Herausgeber des Blattes, der Dumaabgeordnete Schilling, einem Vertreter des kadettischen Blattes „Rjetsch" offen gegenüber *) Die „Kreuz-Ztg." bemerkt hierzu in einer Petersburger Korrespondenz £(20. 10.): „Peinliches Aufsehen in den rechten Kreisen und stürmischen Jubel bei den Inden hat dagegen die in ihren Motiven noch nicht ganz aufgeklärte Stellungnahme des „Kiewljanin", eines alten und hochaugesehenen konservativen Blattes, zugunsten Beilis hervorgerufen. Dem Ansehen des „Kiewljanin" ist jedenfalls durch den unüberlegten Schritt ein schwerer Stoß versetzt." erklärt, daß er an die Schuld Beilis nicht glaube. Der greise Fürst Mestschersky hat im „Graschdanin" den' Beilisprozeß sogar als ein „Blatt aus den Annalen eines Irrenhauses" bezeichnet. Fürst Mestschersky mag vielleicht nicht ganz unrecht haben. Er übersieht nur, daß für diese monströse Kiewer Anklage — die nur formell gegen die Person des Inden Beilis gerichtet ist — in Wirklichkeit steht das gesamte Judentum als konfessinelle Gemeinschaft unter der Anklage des „Mordes aus religiösem Fanatismus zu rituellen Zwecken" — nicht der Kiewer Staatsanwalt persönlich verantwortlich gemacht werden kann, wie ja die vollkommene Direktionslosigkeit und der wiederholte schroffe Wechsel in der grundsätzlichen Anschauung der Anklagebehörde über den Mord während der beinahe zweijährigen Voruntersuchung gezeigt hat. Dieser strebsame Bürokrat, dessen aufgeregtes Wesen allerdings auf eine gewisse nervöse lleberreizung hinzndenten scheint, die zweifellos die geistige Dispositionsfähigkeit des Vertreters der öffentlichen Anklage zeitweilig schwer beeinträchtigt, ist nur das gefügige Werkzeug der reaktionären Drahtzieher in der Petersburger Zentralregierung. die es durch ihre Brutalität und Perfidie glücklich fertig gebracht, es mit allen Parteien der Duma zu verderben. Nebenbei bemerkt, wird geflissentlich verbreitet, daß der russische Justizminister selbst die Anklageschrift geprüft und sie als begründet gefunden hat. Der höchste Beamte der russischen Justizverwaltung hat also damit öffentlich zu erkennen gegeben, daß er die Auffassung des famosen Sachverständigen Professor Sikorski teilt, welcher in der Ermordung des Knaben Juschtschinski „die Rassenrache der Söhne Jakobs" erblickt. Freilich ist diesem Muster eines wissen-, schaftlichen Sachverständigen mit Recht von andern Gutachters entgegengehalten worden, daß immer nur dort Ritualmorde Vorkommen, wo man daran glaube, wie auch Gespenster nur dort zu erscheinen pflegen, wo der Gespensterglaube'iioch herrscht. Die reaktionären Urheber der Anklage haben offenbar nach der grimmen Lebenserfahrung des Dichters gehandelt: „Darf man das Volk betrugen? Ich sage nein! Doch willst Du sie belügen, So mach' es nur nicht feilt!" Selbstverständlich hat — was auch der deutschen antisemitischen Presse gegenüber mit allem Nachdruck betont werden muß — noch niemals ein vernünftiger Jude oder eine jüdische Organisation bestritten, daß es auch im Jndentnm des Ostens Aberglauben*) gibt, und daß auch Inden gelegentlich Morde verübt haben. Nirgends in der Weltgeschichte aber ist bisher ein Mord ans religiösem Aberglanben zu religiösen Zwecken nachgewiesen worden. Professor Strack, eine anerkannte Autorität auf diesem Gebiete, kennt nur die Benutznug eigenen Blutes als abergläubischen Gebrauch bei Inden. Sollte trotzdem einer oder der andere Fall dieser Art von einem Juden begangen sein, was bisher nicht erwiesen zu sein scheint, so ist er hierbei nicht einem jüdischen Aberglauben gefolgt, sondern einem allgemeinen. Den „wissenschaftlichen" Hauptzeichen des Ritnalmordes, Kanonikus August Rohling, hat Professor Strack im September 1892 öffentlich des Meineides und grober Fälschungen bezichtigt, und diese schwere vernichtende Beschuldigung hat diese wissenschaftliche Leuchte der Antisemiten ruhig ans sich sitzen lassen. Freilich ist diese Kapazität der Antisemiten seit diesem Zeit vollständig verstummt, zumal die geistliche Oberbehörde in Prag der ferneren publizistischen Verhetzung der Bevölkerung durch einen katholischen Priester sehr bald ein Ziel gesetzt hat. Dieselbe Auffassung über die Unhaltbarkeit der jüdischen Blnt- *) Selbst Professor Schiemann tritt in der „Kreuz-Zeitung" (25.10.) den antisemitischen Verallgemeinerungen entgegen: „Daß in Rußland bei der tiefen Finsternis, in der die elende Jndenschaft dorr lebt, auch ein Aberglauben bestehen kann, der mit Christeublut religiöse Wahnvorstellungen verbindet, die vielleicht erst durch die nmlanfenden Blutlegenden entstanden ist, ist sehr wohl denkbar. Aber die Tatsache eines so vollzogenen Mordes würde doch nichts gegen die Gesamtheit der Inden oder gegen die jüdische! Glaubenslehre beweisen. Die Gefahr liegt darin, daß, falls jener Beilis sich al§.: Mörder erweisen sollte, halb Rußland einen Ritualmord annehmen nud., eine Judenverfolgung durch den Pöbel die Folge sein würde.