Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 41 (17.10.1913)
- Date
- 1913-10-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Die Wahrheit Seite b. Nr. 41. Erklärung von Dr. Desider Baltazar, B ischof des reformierte ii Ki r ch e n d i st r i k t s jenseits der Theiß. Budapest, 11. Oktober. „Ich verurteile den Antisemitismus auf das entschiedenste, in welcher Gestalt und in welchem Grade er sich auch zeige. Denn ich sehe darin die Verfolgung der religiösen Ueberzeugung, also eine brutale Einmischung auf einem heiligen Gebiete, auf welchem das Individuum mit seinem Gotte in freien Verkehr tritt. Es erschwert nur noch die Sünde des Antisemitismus, wenn er sich ans seiten der Christenheit zeigt, also auf einer Seitewo das Gebot der Liebe zum Nächsten das höchste Gebot ist und bis zur Forderung der Feindesliebe gesteigert ist. Das Judentum hat der Welt den Glauben an einen persönlichen Gott gegeben, den allergrößten Segen, der die Menschheit ans den Tiefen des Heidentnmes bis zum Himmel emporgehoben hat. Daneben hat es den neuzeitlichen Staaten ohne Ausnahme mehr oder weniger einen bahnbrechenden Dienst erwiesen, ans volkswirtschaftlichem, wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiete in gleicher Weise. In der Uebung der Wohltätigkeit ist es unvergleichlich beispielgebend. Nicht Tadel, sondern Rnhm gebührt ihm, es ist nicht der Feind, sondern der Freund. Berater und Helfer der christlichen Gesellschaft. Es bedeutet ein vollständiges Verlassen der christlichen Ideologie, eine absolute Entartung der sittlichen Grundlage der christlichen Liebe, wenn man gegen das Judentum einen Haß hegt, der bis zu der widerwärtigen, ruchlosen Eifindung geht, daß das Vergießen von christlichem Blute als Gebot der jüdischen Neligion hingestellt wird. Bis zur Erhebung einer solchen Anklage könnte der religiöse Haß allein nicht genügen. Es gesellt sich dazu der soziale Neid, von dem die Ergebnisse des Schaffens des jüdischen Geistes und Fleißes begleitet sind. Das Geschwür des gehässigen Neides sehe ich in seiner ganzen abstoßenden Natur in der Kiewer Ritnalmordanklage. Wenn , ich an der Authentizität der Berichte der Blätter nicht zweifeln kann, muß ich mit tiefstem Entsetzen, mit dem energischen Protest des Kulturmenschen feststellen, daß die Barbarei des russischen Volkes, die Parteilichkeit der Polizei und die Voreingenommenheit der Richter sich mit dem Nimbus der Gottessohnschaft zu umgeben beginnt. Es wäre wahrhaftig Zeit, daß das Konzert der gebildeten Staaten denjenigen Staat zur Verantwortung zieht, in welchem die konfessionelle Gehässigkeit und der soziale Neid als Elemente der Staatsraison gelten." ■ * * Von Hofrat Professor Julius Ritter Wagner v. Jauregg, Vorstand der psychiatrischen Klinik im Allgemeinen K r a n k e n h a u s e und o. ö. P r o f e s s o r der Psychiatrie an d e r W i e n e r U n i v e r s i t ä t. „Mit dem Gegenstände des Prozesses, der jetzt in Kiew durchgeführt wird, habe ich mich bereits einmal näher zu befassen gehabt. Das war schon vor mehr als einem Jahre und die Veranlassung dazu wurde durch einen russischen Gelehrten gegeben, der wissenschaftliche Gutachten von Fachmännern aller Hochschulzentren erbat. Als Grundlage wurde uns der Obduktionsbefund und ein Gutachten unterbreitet, das von dem russischen Universitätsprofessor Dr. Sikorski in dem Sinne erstattet worden war, daß es sich im vorliegenden Falle um einen Rilualmord handle. Gemeinsam mit Professor Obersteiuer machte ich mich an die Ueberprüfnng dieses Gutachtens, und wir haben nichts gefunden, was die dort niedergelegten Ansichten bestätigt hätte. Wir mußten es daher ablehuen. eine Meinung zu äußern, welche einen Zusammenhang zwischen der Ermordung des Knaben Juschtschiusky und einem religiösen Gebrauche der Inden als zulässig erachtet hätte. Dazu lag kein Anhaltspunkt vor. Es gibt keine psychiatrischen Gesichtspunkte, welche Kombinationen in dieser Richtung zuließen. Man hat sich ja auch an andere Professoren gewendet, und auch diese konnten die Auffassungen Dr. Sikorskis nicht bestätigen. Das Gutachten Sikorskis kann nicht als wissenschaftlicher Befund vom Standpunkte der Psychiatrie betrachtet werden und bietet absolut keinen Angriffspunkt, der zu weiteren Erwägungen dienlich sein könnte.' Im diesjährigen Sommer ist die Frage des Ritualmordes durch die Ankündigung des Kiewer Prozesses wieder aktuell geworden. Ich wurde von russischen Interessenten aus beiden Lagern sehr stark besucht und um mein Urteil angegangen, ich habe mich dann aber nicht mehr mit der Sache befaßt und nur auf das Gutachten hingewieseu, das ich gemeinsam mit Professor Dr. Obersteiner ausgearbeitet habe. Meine persönliche Meinung über die Frage des Ritualmordes ist wohl bekannt. Mir erscheint der Glaube an diese Möglichkeit nicht berechtigt, und auch wissenschaftlich ist mir nie etwas untergekommen, was den Ritualmord auch nur als eine Erscheinung religiösen Wahnsinnes als möglich denken ließ. Wohl kam es vor, daß Dienstmädchen, namentlich solche von sehr geringer Intelligenz, welche bei Inden dienten, plötzlich mit Furchtvorftellullgen auftraten und behanpleken, die Juden wollen sie schlachten. Der Piychiarer konnte aber in solchen Fällen regelmäßig Beeinflussung abergläubischer Gemüter oder Geistesstörung feststellen. Ein Fall, daß ein Jude, auch im Zustande der Geistesstörung oder des religiösen Wahnsinnes davon phantasierte, ein Christenkiud zu rituellen Zwecken zu töten oder daß er gar einen derartigen Versuch gemacht hat. ist mir nie vorgekommen und auch nicht bekannt, daß er sonst irgendwo vorgekommen wäre. Wissenschaftlich existiert also der Ritnalmord nicht." * * -i- Hofrat Engen v. Philipp ovich, Mitglied de s H e r r e n h a n > e s und v. ö. Professor der politischen O e k o u o m t e au der Wiener Universitär. „Ich bin fest überzeugt, daß die Verwendung von Christenblut zu rituellen Zwecken der Inden eine Legende ist. Es liegt gar kein Grund vor, anznnehmen. daß eine solche Tat mit den Sitten und der Religion der Inden znsammenhängt. Wissenschaftlich ist der Ritualmord noch nie nachgewiesen worden, vielmehr bestätigen die wissenschaftlichen Forschungen schon längst, daß es einen solchen nicht gibt. Ich teile die Empfindungen derjenigen, die durch die Verbreitung des Ritnalmordmürchens betroffen werden, und bin empört darüber, daß solche Verbreitungen zugelassen werden und Glauben finden können. Empört bin ich auch darüber, daß die russische Justiz nicht ganz unparteiisch in dieser Frage vorgegangen ist. Ich habe Gelegenheit gehabt, einen russischen Herrn kennen zu lernen, der mir ein sehr ungünstiges Urteil über die Zwaugsmaßnahmen abgegeben hat, mittels welcher in Rußland das Judentum vertilgt werden soll. Was den gegenwärtig in Kiew geführten Prozeß anbelangt, so bin ich fest überzeugt, daß das ein politischer Prozeß ist und nicht etwa ein Prozeß um eine Rechtsfrage oder ein Rechtsgut. Für diese Auffassung spricht auch die ganze Anlage der Anklage und der Prozeßführung." * * * Die Meinung eines Forschers auf dem Geriete der Physiologie, des Hofrates Siegmund Exner, o. ö. Professor der Physiologie an der Wiener Universität und Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Wien, 11. Oktober. Das Ritualmordmärchen ist ein sehr aktuelles Thema, und ich begreife vollkommen, daß sich die Oeffeutlichkeit in intensiver Weise damit besaßt. Mir scheint aber der Gedanke, daß es Leute gibt, die an die Wirklichkeit des Ritnalmordes glauben, ganz absurd. Ich kann mir nicht vorftellen, daß Juden das Blut vou Christenkittdern zu religiösen Zwecken verwenden, und weil ich von der Absurdität dieser Behauptung fest überzeugt biu, verfolge ich die Berichte über die sogenannten Ritualmordprozesse nicht. Gewiß hat es in einer weit zurückliegenden Zeit Menschenopfer aus religiösen Gründen gegeben, und bei einzelnen unkultivierten Völkern hat sich dieser gräßliche Kultus sehr lange erhalten. Das Studium dieser Erscheinung gehört nicht in mein wissenschaftliches Fach, sondern in das der Ethnologen. Aber auch von den Forschern aus diesem Gebiete ist das, was man Ritnalmord nennt, nicht festgestellt worden. Morde infolge religiöser Wahnideen und aus Aberglauben