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Die Wahrheit · 1913-07-18 · Heft 28 (18.7.1913) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1913
Issue
Heft 28 (18.7.1913)
Date
1913-07-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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eine bedenkliche Abnahme zu zeigen. Im übrigen bleibt die. Gesetzgebung -ebenso engherzig und quälerisch für die Juden, und nur die ernsten Vorkommnisse in der auswärtigen Politik haben die rumänische Negierung in der letzten Zeit so.dringend beschäftigt, daß eine Art Waffenstillstand in der antijüdischen Gesetzgebung eingetreten ist. Als Beispiel für die Gesinnung der gesetzgebenden Körperschaften mag eine Entscheidung gelten, die bei der Beratung der militärischen Avancements im Jahre 1912 getroffen wurde; danach dürfen „nur Rumänen" einen höheren Grad als die Korporalswürde bekleiden. Wenn indessen Rumänien in einen politischen Kouffikt gezogen würde, würden über 20000 Juden mit den anderen Landeskindern in größter Bereitwilligkeit ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllen, das sie wie Parias behandelt. Die strenge Handhabung der Gesetze, die die jüdischen Kinder von den öffentlichen Schulen ausschließen, wird weiter fvrtgesetzt, so daß die jüdischen Gemeinden jetzt gezwungen sind, auf, eigene Kosten und unter ungeheuren Opfern 81 Elementarschulen zu unterhalten, an denen im letzten Schuljahr 16.491 Schüler unterrichtet worden sind. Die Kammer hat ein Gesetz über die Begründung neuer Elementarschulen, sogenannter Mittelschulen, angenommen, dessen Artikel 3 folgenden Wortlaut hat: „Der Unterricht in den Mittelschulen ist für die Söhne und Töchter von Rumänien unentgeltlich. So weit freie Plätze vorhanden sind, können auch Kinder von „Fremden" ausgenommen werden, aber nur gegen ein Schulgeld von 40 Franks im ersten Jahr und von 50 Franks im zweiten und dritten Jahr." Vergebens hat der Verband der eingeborenen Israeliten gegen diese neue Ungerechtigkeit -protestiert. Auch bei der Zulassung zu beu Gymnasien haben die Juden große Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist vorgekommen, daß jüdische Gymnasiasten während ihrer Schuljahre die Studien haben unterbrechen müssen, unter dem Vorwände, daß rumänische Schüler das Vorrecht auf ihre Plätze haben. Die jüdischen Gemeinden sind deshalb gezwungen worden, in einigen Städten — Jassy, Verlad und Braila — jüdische Gymnasien zu begründen, in denen der Unterricht von rumänischen Lehrern erteilt wird. Das Ausnahmeprinzip bleibt auch für die technischen und Handwerksschulen in Hebung. Die Statuten der Handwerksschulen in Jassy schreiben vor, daß ihre Schüler der-rumänischen Nationalität angehören müssen. Im Jahre 1912 ist eine Schule für Seidenkultur begründet worden, auch hier werden nur Kinder von Rumänen ausgenommen. Beim höheren Unterricht geht es ebenso. . Dem medizinischen Studium der Juden werden alle möglichen Hindernisse in den Weg gelegt. Ein neuer Gesetzentwurf lchlägt vor, daß rumänische Studenten die Erfüllung ihrer Militärpflicht bis zum 29. Lebensjahre aufschieben dürfen, ohne für diesen Aufschub eine Steuer zahlen zu müssen; den jüdischen Studenten ist dieses Vorrecht versagt. Die Krankenhäuser Spiridon enthalten in ihren im Februar 1912 ausgestellten Statuten, Artikel 10, folgende Stelle über das Ekternat und Internat der Kandidaten der Medizin: „Die „Fremden" sind zum Externat und Internat zugelassen. Sie werden immer besonders registriert und können sich einen Posten erst dann aussuchen, wenn alle rumänischen Kandidaten sich ihre Posten bereits ansgewählt haben. In keinem Fall haben die „fremden" Internen und Externen Anspruch auf irgendeine Bezahlung." Auch die Juden jenes Teiles der Drobudscha, der 1878 von der Türkei au Rumänien abgetreten worden ist, waren bis vor kurzem, wie die anderen Juden in Rumänien, vom Genuß der politischen Rechte ausgeschlossen, obgleich einer der Artikel des Gesetzes über die Zession des Gebietes festsetzt, daß alle dortigen Einwohner, die bis zum 11. April 1877 türkische Untertanen waren, ipso facto rumänische Bürger werdem Erst seit dem vorigen Jahre genießen von den 836 in der Drobudscha lebenden jüdischen Familien ungefähr 400 die politischen Rechte. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß die nach dem Jahre 1877 in die Dobrndscha gezogenen Juden ebenso außerhalb des Gesetzes stehen wie die übrigen seit Jahrhunderten in Rumänien ansässigen 250.000 Juden.; Die durch den Balkankonflikt veranlaßten diplomatischen Verhandlungen, besonders aber die Möglichkeit der Abtretung bulgarischen Besitzes an Rumänien haben die seit vierzig Jahren schwebende Frage über die Lage der rumänischen Juden wieder aktuell gemacht. Die . Frage) der Annexion bulgarischen Territoriums durch Rumänien hat die Israeliten Bulgariens lebhaft beschäftigt. Sie befürchteten, daß diejenigen Glaubensgenossen, die in rumänische Abhängigkeit übergehen, gleich den rumänischen Israeliten in ihrem neuen Vaterland geächtet, sein werden." Der Bericht teilt den Wortlaut des Memorandums mit/ das das israelitische Zentralkousistorium von Bulgarien in dieser Angelegenheit dem Ministerrat in Sofia überreicht hat, sowie den Aufruf Luigi Luzzattis, im „Corriere della Sera" und noch verschiedene andere diese Frage behandelnde Auslassungen, die für die Beurteilung der Jndensrage in Rumänien von eminenter Bedeutung sind, von deren Wiedergabe aber wir aus Mangel an Raum absehen müssen. Der Knavenmord in Kiew. Zum Beilis-Prozeß wird aus Kiew folgendes berichtet: Diese entsetzliche Affaire — ein Produkt spezifisch russischer , Verhältnisse — findet noch immer kein Ende. Nach den Enthüllungen des Journalisten Brasul-Broschkowsky, die zuerst in der „Neuen Freien Presse" veröffentlicht wurden, wurde eine neue Untersuchung eingeleitet. Jetzt ist diese zu Ende, und wiederum hat die Staatsanwaltschaft es für notwendig gefunden, die Anklage gegen den Inden Beilis in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. In der ersten Anklage waren die Motive des Mordes überhaupt kaum bezeichnet; mit Vorsicht wurde auf den Ritnalcharakter des Mordes hmgewiesen. Diesmal aber spricht die Anklage offen von einem Ritnalmorde. Als Beweis dafür dient der Anklage die Anzeige eines Sträflings, der zusammen' mit Beilis in einer Zelle absichtlich interniert wurde. Dieser Sträfling soll angezeigt haben, daß Beilis ihm , offenherzig seinen Anteil an dem Knabenmord eingestandeu hätte. Mit großer Bestimmtheit wird in der Anklage auch von zwei österreichischen Juden erzählt, die zum Zwecke eines „Ritnalmordes" speziell nach Rußland gekommen sein sollten. Die Anklage ist gegenwärtig dem hiesigen Gerichtshöfe zur Bestätigung unterbreitet worden, und man muß nur ein wenig die modernen Strömungen im russischen Gerichtswesen kennen, um keinen Augenblick daran zu zweifeln, daß die Bestätigung erfolgen wird, obwohl die Anklage auf unklaren, absolut nicht bewiesenen, sogar sonderbar komischen Stellen basiert. Dem Jnstizminifter ist an dem Ansgang viel gelegen, weil es ihm kaum gelingen dürfte, seinen Posten zu behalten, wenn der Prozeß mit einem Fiasko enden sollte. Im Zusammenhänge mit dem Knabenmorde sind hier noch einige Prozesse entstanden, die man als Nachklänge der Ritualmordaffaire bezeichnen kann. Erst vor wenigen Wochen bat sich hier eine nene Tragödie abgespielt, die in Verbindung mit dem' Kindesmorde steht. Dies ist der Prozeß des gewesenen Chefs der Kiewer Geheimpolizei, Miichtschnk, und seiner zwei Agenten, Padalka und Smolowik, der als Vorspiel znm Prozeß Beilis gelten darf.;; Als die Leiche des Knaben' Jnschtschinski anfgefnnden wurde, nahm Mischtschnk selbstverständlich die Sache in seine Hände. Anfangs ging die Untersuchung schnell vor sich, indem mau die Mörder unter den Mitgliedern einer Diebsbande, an deren Spitze Vera Tscheberjak stand, zu. entdecken hoffte. Wie es sich jetzt herausstellt, hat die Geheimpolizei die Untersuchung in derselben Richtung unternommen,- in welcher die Untersuchung des Journalisten Brasnl-Bruschkowsky sich bewegte. Es ist höchst wahrscheinlich, daß die Polizei damals, wo die Spuren noch so frisch waren, leicht die . Mörder entdeckt hätte, wenn sie nicht' auf Hindernisse gestoßen wäre. Unter dem Einflilsse der „Schwarzen Hiindertschafter" beganndie Staatsanwaltschaft die Mörder ausschließlich unter

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