Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 27 (11.7.1913)
- Date
- 1913-07-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion nnd Sldministration: Hnabhängige Herifchrift für jüöische Aerngs-pret!»: Wien, .II/j Nvvaragasss 27 Telephon: Redaktion 6509/1V. Äanzlührig.K t4.— Halbilihvig.K 7.— Administration 4938/11. Jl.!. Ssterr. Postsvarkasia» Echrck-Komo Ar, 100.918. Interessen. Für Sfri(t»«brumte: (Uiuiüi.ibtia.K »). — Inserate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller. Erscheint jeden Freiing. Flif Ausland: AbonnemeniS- und Jusertions- (M.uijlfibvirt.8 M»rk betröge und in' Wien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ ü Andel oder Ui Nrc». Ur. 27. Wie». 11. Mi Inhalt: Wer hat in Oesterreich über die Schulkinder zn bestimmen? — Woche. — Die Mädchenkonfirmarion. — Auf dem Wege nach Jerusalem. v Kiriath Mosche. — Verschiedene Nachrichten. Wer hat in Oesterreich über die Schulkinder f» bestimme»? Das Reichsgericht hat in letzter Zeit folgende Entscheidung gefällt: „Die Erzwingung der religiösen Uebnngen der Schulkinder verletzt nicht das Staatsgrundgesetz, denn die Schulkinder unterstehen der berechtigten Gewalt der Schule." Es handelte sich in dem speziellen Falle um ein Kind k o n f e s s i o n s l o s e r E l 1 e r n, das die religiösen Uebnngen ans Wunsch seiner Eltern nicht milmachte. Man braucht nun mit dem Gedankengange solcher Eltern, die ihre Kinder konfessionslos erziehen wollen, nicht einverstanden zu sein, einem überzeugten Inden muß aber die angezogene Entscheidung dennoch sehr bedenklich erscheinen, denn dieselbe stellt die Schulgewalt chöher als die Elterngewalt. Der freisinnige Reichsratsabgeordnete Dr. Julius Ofner kritisierte diese Reichsgerichtsentscheidung wiederholt vom juridischen Standpunkte aus und der leider in Vergessenheit geratene Pädagoge und Lehrerbildner Erzbischof Milde von Wien erklärte in seiner Erziehungslehre schon in der ersten Hälfte des abgelaufenen Jahrhunderts entschieden genug, daß religiöser Zwang nicht nur nichts nütze, sondern absolut sch ädlich wirke. Trotzdem wollen die einstußreichen Mächte der katholischen Kirche in Oesterreich aus religiöse Zwangserziehung, unter Umständen sogar gegen den Willen der Kindeseltern nicht verzichten. Juden, die ihre Kinder in die öffentlichen Schulen schicken, haben alle Ursache, solchen Vorkommnissen ihre vollste Aufmerksamkeit znznwenden, denn die Elternrechte werden selbst von der mosaischen Gesetzgebung im vollsten Maße anerkannt und die heilige Schrift wendet sich an die Kindeseltern n n d n i ch t a n die Schule mit der Aufforderung, die Kinder mit den religiösen Lehren bekannt zn machen. Nach jüdischen Begriffen gehört das Kind seinen Eltern und nicht etwa dem Staate wie in Sparta. Nie wurden jüdischen Eltern im altsn Judenreiche die Kinder behufs Staatserziehung abgenommen und der jüdische Staat beruhte ans der Familie und maßte sich nie das Recht an, Elternrech te zu konfiszieren. Es war auch unter anderen Völkern immer Sache und P f l i ch t der Eltern, -ihren Kindern den nötigen Unterricht und die geeignete Erziehung znkommen zu lassen, und nur der immer schwieriger werdende Lebenserwerb und die fortwährend gesteigerteil Ansordernligen an das Leben, die von der Jugend immer gediegeneres Wissen und Können heischten, haben die Schulen hervorgebracht, die hauptsächlich das nötige Wissen vermitteln sollten, aber die Jugenderziehung blieb bis in die Gegenwart den Eltern Vorbehalten und unbestritten. Beim Lichte der Psychologie besehen, bleibt auch jeder Versuch der knauserigen Staatsgewalt, den Eltern die Jugenderziehung abzunehmen, solange vergeblich, als das Kind alle seine Bedürfnisse ans der liebenden Hand seiner Eltern empfängt. Aus diesen Ausführungen erhellt wohl deutlich, daß jeder Versuch der Schulbehörden, die religiöse Erziehung der Kinder zwangsweise, gegen den Willen ihrer Eitern dnrchzusühren, ein Kampf m i t W i n d m ü h l e u bleiben muß. Nach Milde sind erzwungene religiöse Bekenntnisse und Uebnngen entschieden zu verwerfen, denn sie fördern nur die H e n ch e l e i. Es steckt übrigens noch viel vormärzlicher Unterthanengeift im österreichischen Volkskörper, sonst wäre es in der Zeit des allgemeinen Wahlrechtes unmöglich für die k. k. Schulbehörden, solch gefährliche Experimente zn wagen nnd derartige Versuche müßten einen Sturm von Protesten anslösen. Es ist beispielsweise Tatsache, daß zärtliche katholische, Eltern, die in ungezügelte Wut geraten, wenn ihr Kind beleidigt wird, gleichwohl ihre oft zarten und schwächlichen Schulkinder auf Geheiß der Schulbehörden bei nngünstigem Wetter um 6 Uhr morgens aus dem Schlafe wecken, damit sie schon um halb 7 Uhr in Begleitung ihrer Lehrer in der Kirche eintreffen können, wo sie dann oft stundenlang, zeitweise am kalten Pflaster knieend, den religiösen Uebnngen Nachkommen müssen. Ja, die große Gegenwart hat ein kleines Geschlecht vorgefunden und deshalb stehen die prachtvollen Staatsgrnndgesetze in Oesterreich auf schwachen Füßen. Es gibt wohl auch fromme Juden, die angesichts der leider sehr mangelhaften religiösen Erziehung in der jüdischen Familie derartige Zwangsbestrebuugen tolerieren, vielleicht gar nachahmen wollten, doch genötigte Liebe tut Gott leid und zur Ehre der jüdischen Kultnsbehörden muß es gesagt werden, die religiöse Z w a n gserziehüng haben sie noch nicht durchgeführt. Es ist "auch so lange unwahr und ungerecht, von einem jüdischen Klerikalismns zu sprechen, solange dies nicht geschieht. Die jüdischen Kultusbehörden und ReligionsVorsteher beschränken sich darauf, der Schuljugend Gelegenheit zur Betätigung ihres religiösen Sinnes zu bieten und die Kindeseltern religiös auf» zuklären und zn erwärmen, aber dem Zwange gingen sie bis nun aus dem Wege. Mögen der berufenen „Wächter Israels" auf diesem Wege verharren nnd sich nur energisch darauf