Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 23 (13.6.1913)
- Date
- 1913-06-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Sir. 23. Die Wahrheit. selbst mit Hilfe der Leute vom Semigotha ist in ihren'Adern kein jüdisches Blut nachznweisen. Trotzdem bekommen es die „Deutsch-Sozialen Blätter" fertig, die Angelegenheit im antisemitischen Sinne ansznschlachten, indem sie schreiben: „Es muß doch manches Faule im österreichischen Osfizierskorps sein. Ob daran die starke Verjudung mit ihren unvermeidlich erscheinenden Begleitumständen völlig unschuldig ist?" Also: zwei christliche Offiziere begehen gemeine Verbrechen, während jüdische Offiziere weder in diese . Affären verwickelt sind noch sich sonst etwas haben zuschulden kommen lassen. Trotzdem sind die Fälle Redl und Hofrichter Folgen der „Verjudung" des Offizierskorps. Das ist schon Wahnsinn, in dem keine Methode mehr steckt! Aber die „Deutsch-Sozialen Blätter" glauben offenbar ihren Lesern alles bieten zu können. * * # Das Präsidium bes Jüdischen Gemeindebuudes von Italien wurde dieser Tage vom König in besonderer Audienz empfangen. Der König unterhielt sich mit den bei ihnr erschienenen Vertretern der italienischen Judenheit über alle die Juden berührenden aktuellen Fragen und zeigte sich über dieselben außerordentlich gut informiert. Der Monarch sprach den Erschienenen sein uneingeschränktes Lob über die Haltung der Juden während der letzten kritischen Jahre ans, besprach auch die Haltung der italienischen Juden und insbesondere des großen Staatsmannes Luigi Lnzatti in der rumänischen Jndenfrage, für welche er ein außerordentlich feines Verständnis bekundete. In der Audienz wurde auch die Frage der Juden in Saloniki berührt, und es liegt in der Natur der Sache, daß der König insbesondere über die Entwicklung der jüdischen Gemeinden in Tripolis authentische Informationen haben wollte. Wie „Settimana Jsraelitica" zu berichten in der Lage ist, ist diese Audienz, welche drei Viertel Stunden währte, für die weitere Entwicklung der Fragen, welche dabei berührt wurden, von außerordeulicher Bedeutung. * * * Während die ausländischen, namentlich deutschen Universitäten den jüdischen Studierenden ans Rußland ihre Tore immer mehr verschließen, .sind soeben ans Rußland selbst für die Aufnahme der Juden an den Universitäten neue, viel strengere Bestimmungen erlassen worden. Danach werden Juden, wenn ihre Zahl die vorgeschriebenen 3—5 Prozentder Gesamtzahl Studierender übersteigt, nicht auf Grund ihrer Gymnasialzensnren wie bisher ausgenommen, sondern die Aufzunehmendeu werden durch das Los bestimmt, so daß die Qualifikation des Bewerbers nicht mehr entscheidend ist. Ueberdies dürfen von den Universitäten nur Abiturienten der innerhalb bestimmter Bezirke befindlichen Gymnasien ausgenommen werden. Gesuche anderer Inden finden keine Berücksichtigung. * * Der barbarische wirtschaftliche Vernichtungskampf, den.'die bürgerlichen Parteien Russisch-Polens seit einigen Monaten gegen die dortige jüdische Bevölkerung, führen, zeitigt überaus häßliche und widerwärtige Begleiterscheinungen, die auf die Gesittung und Menschlichkeit des Polentums in Stadt mnd Land ein recht eigenartiges Licht werfen. In der Ortschaft Pontenew bei Welun, im Gouvernement Kalisch. haben vorige Woche hie gegen , die Juden aufgehetzten Bauern das. Haus der einzigen dort wohnhaften jüdischen Familie nachts, in Brand gesteckt, nachdem vorher die Türen und Fenster vernagelt worden waren. Acht Bewohner des Hauses kamen in den Flammen um; nur ein kleines Kind, das von seiner Mutter durch ein Fenster in den Garten geworfen wurde, entkam dem Flammentode. Es ist festgestellt worden,. daß von den Dorfbewohnern niemand die verzweifelt um Hilfe rufende Familie retten wollte. Wie ferner aus Welun berichtet wird, erhielten in den letzten Tagen zahlreiche jüdische . Dorfbewohner der dortigen Gegend anonym gedruckte Drohbriefe, in /denen sie aufgefordert werden, die Dörfer zu, verlassen; sonst würde ihnen -das gleiche Schicksal bereitet werden, wie der jüdischen Familie in Pontenew! Die Gesetzesverwirrnng in Oesterreich. V Daß in Oesterreich eine bedauerliche, ja gefährliche Gesetzesverwirrnng besteht, wird durch die Entscheidung des hohen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Mai 1909, Z. 3712, schlagend erwiesen. Diese Entscheidung billigt nämlich Landes- und Reichsgesetzen die gleiche Wirkung s k r a f t. zu (!!), erklärt aber bei vorkommenden W i d e r s p r ü ch e n (!!) das j ü n g e r e, d. h. später zustande gekommene Gesetz giltig (!!!). Mau sollte doch glauben, den Reichsgesetzen gebühre die Prärogative über alle Landesgesetze, weil der Reichsrat doch den zusammenhallenden Reifen vorstellen soll, der die einzelnen Länder zu einem Reichs ganzen znsammenfasse. Doch in Oesterreich, dem Lande der Unwahrscheinlichkeiten und Unmöglichkeiten, wurden in verschiedenen Landesvertretnngen den R e i ch s g es e tz en widersprech eit d e Landesges etz e, unbekümmert um gefährliche Folgen, beschlossen und von den Regierungen auch der kaiserlichen S a n k t i o n n n t erbreit et. So besitzen die Oesterreicher bereits eine stattliche Zahl solcher durchbrochener N e i ch s g e s e tz e, die gleichwohl noch giltig bleiben, weil sie. formell, keineswegs aufgehoben -worden sind. Sie werden aber noch immer zahlreicher, weil solche Landesgesetze-noch lustig weiter geschaffen werden. In Oesterreich gibt es aber auch einander widersprechende Reichsgesetze! Es würde zu weit führen, wollte man in einem kurzen Aufsätze alle Tatsachen anführen, die diese Behauptung erweisen. Es sei nur auf die §§6,9, 11,21, 48, 50 und 55 des Reichsvolksschnlgesetzes hingewiesen, in denen nicht'nur eina n der widersprechen de B estimmnn g em Vorkommen, sondern die auch die Staatsgrundgesetze von den Jahren 1867 und 1868 durchbrechen.! ■ Nachdem die in Oesterreich allezeit mächtige katholische Kirchengewalt und klerikal gesinnte politische Parteien auf die Unterstützung der Regierung rechnen konnten, kamen znm Ueberfiusse auch noch zahlreiche kühne G e s e tz e s o b st r u i e r im g e n durch autonome Gemeinde- und Landesbehörden vor. Wurde doch ein Wiener Magistratsbeamter, - dem öffentlich parteiische Unterstützung bestimmter politischer Parteien und —■ Wahlschwindel vorgeworsen wurde, vom Staatsanwalt bis heute nicht belangt. ' / Die verschiedenen Staats-, Landes-und Gemeindebehörden können, dank dem in Oesterreich herrschenden Gesetzeschaos, tatsächlich n a ch Belieben entscheiden. Einander widersprechende Gesetzesparagraphen finden sich genug und die unbest i m m t e F a s s n n g vieler österreichischer Gesetzesparagraphen erleichtert zudem die beliebige Deutung und Auslegung. Ein solcher Zustand wirkt aber besonders gefährlich auf die unbemittelten Volksschichten, die sich keinen kostspieligen Rechtsschutz verschaffen können und auf alle Arten von Min o ri tä t en. Zn den verfolgten Minoritäten gehören aber in-Oesterreich leider auch die Juden. Die jüdischen Staatsbürger haben daher alle Ursache, solche politische Parteien materiell und-mit dem Stimmzettel zu unterstützen, die es sich zur Aufgabe machen; dem österreichischen Gesetzeschaos ein Ende zu machem ' Ueber kurz oder-lang werden demokratisch und freisinni g denkende Reichsratsabgeordnete wohl mit solchen-Bestrebungen im Parlamente hervortreten müssen, denn die Gesetzli'chkeit ist die erste Bedingung für allen Fortschritt, ja für den Fortbestand der Gesellschaft. So weit kann auch die rückständigste Regierung nicht in Unverständnis - und Schwäche versinken, daß sie derartigen Bestrebungen entgegentritt. K l a r e - und b est i m mt e gesetzliche Bestimmungen bilden die wirksamste Schutzwehr für die Regierung, damit sie - nicht zum Schaden' des Gesamtstaates mit Haut und Haar ins Schlepptau einer mächtigen Partei-gerät. .v:-. :;i \ Die Krone wünscht ohne Zweifel ■ kein Gesetzeschaos und pünktliche - Einhaltung derbestehenden Gesetze durch'- die - Verwaltungsorgane, denn -'anläßlich 8er ^JichiläüMshnldlgnNgl---der 'Staatsbeanitenermähnte -sie im November 1908 > der kaiserliche