Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 20 (23.5.1913)
- Date
- 1913-05-23
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion und Administration: Wien, JLI/t Novaragasse 27 Televboili Redaktion 5509/1V. Anaöhängige Aeitfchnft für jüöische VeruKSprel»: Äanzlävrig.Kl*.- Halbjährig.K 7.— Ldministranou 493811. R. t. österr. Vostsvarkassa- Siveck-ironlo Nr. 10U.918. Anteresten. Für StnUiiSbmmte: JuJ'ei'atc: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heiler. Erscheint jeden Kr ei tag. Für Vtuftaiib: ribonnemciilS- und Juierrionr- •Mitiiftiuimii.8 'Jiiutr betrüge und in Wien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ t> oder HS Fee». II r. 20 len, 23 Mai Inhalt: Ans der Woche. — Ein moralischer Sieg der Wiener Dentschdemokraten. — Der Riesenbrand in Preßbnrg. — General-Versammlung der. Wiener Chewra-Kadischa. — Deutschtum und Judentum. — Kantorenwettbewerb. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: „Marga". Aus der Woche. Au der Wiener Universität kam es in den letzten Tagen wiederholt zwischen deutschnationalen und jüdischnatioualen Studenten zu blutigen Schlägereien und argen Exzessen, die selbst durch das Dazwischentreteu der akademischen Behörden und die persönliche Intervention des Rektors nicht beigelegt werden konnten. Wer die Schuld an diesen skandalösen Vorgängen trägt, ist am besten aus der Kundmachung des Rektorats zu ersehen, die mit besonders scharfem Tadel die Ausschreitungen der Deutschnationalen verurteilt und dieselben als tief unter dem Niveau einer Demonstration von Akademikern bezeichnet. Es ist übrigens kein Wunder, wenn der Uebermut der Deutschnationalen keine Grenze kennt und schließlich selbst einen Sturm auf das Rektorat ungestraft wagen zu können glaubte. Die frechen Provokationen, die sie wiederholt au der gesamten übrigen Studentenschaft und insbesondere an der jüdischen begingen, fanden jedesmal seitens des akademischen Senates eine solch milde Beurteilung, daß sie zu dem Glauben verleitet werden mußten, sie seien die Herren au der Wiener Universität, denen gegenüber den anderen, den Knechten, alles erlaubt sei. Seitens der jüdischnationalen Studentenschaft, die ein Memorandum an den Rektor überreicht hat, geht uns folgende Mitteilung zu: „Die Wiener Universität ist in den letzten Tagen der Schauplatz wüster Raufereien gewesen, bei denen nicht die große Zahl der mehr oder weniger schwer Verletzten verwunderlich ist, sondern vielmehr der Umstand, daß bisher keine lebensgefährlichen Verwundungen zu konstatieren waren. Diese auf das tiefste bedauerlichen Ausschreitungen können aber nur dem oberflächlichen Beurteiler als kindische Raufereien erscheinen, sie sind vielmehr der elementare Ausbruch der Empfindungen einer zum äußersten getriebenen Minorität. Seit dem „Waidhofener Beschluß", der die Juden für „jeder Ehre bar" erklärt, kann ein jüdischer Hochschüler im Falle eines Konflikts mit einem deutschuatioualen Kommilitonen — einige angesehene Korporationen machen eine Ausnahme — keine Satisfaktion bekommen, auch dann nicht, wenn er der ,angegriffene und beleidigte Teil war. Hilft sich der Betreffende in der Aufwallung verletzten Ehrgefühls durch eine persönliche Züchtigung seines'Gegners, so hat er es nicht nur mit-diesem zu tun, sondern auch mit der Polizei und nachher mit dem Bezirksgericht., So weit wäre ja alles noch verständlich. Vor einiger'Zeit hat aber der akademische Senat eine Verordnung aus dem Jahre 1849 in Anwendung gebracht, nach welcher er jüdische Studenten, die sich in solchen Fällen der Ehrennotwehr bedient haben, relegiert, sogar dann, wenn diese Tat gar nicht auf akademischem Boden stattfand. Ein solcher Fall ereignete sich unlängst in Klosterneuburg und endete mit der Relegierung eines Studenten von der Wiener Universität. Farbenverbot, Schließung der Universität u. dgl. sind nur momentane Palliativmittel. Eine Abhilfe für die Dauer wird nur dann geschaffen werden können, wenn der akademische Senat die Achterklärnng gegen jüdische Hochschüler, die Söhne von Steuerzahlern sind und alle ihre Pflichten gegenüber dem Staate und der Gesellschaft zu erfüllen haben, durch seine Autorität anfzuheben hilft." % * Das ungarische Amtsblatt hat vorige Woche eine selbst für das als liberal verschrieene Ungarland seltene Ueberraschung gebracht. Dr. Leopold V a d aß, ein jüdischer Advokat, Mitglied der orthodoxen Gemeinde zu Kleinwardein, obgleich selber nichts weniger als orthodox, wurde zum Staatssekretär im Justizministerium ernannt. Er ist erst zwei Jahre Mitglied des Parlaments und verdankt seine überraschende Karriere bei seiner überragenden Tüchtigkeit hauptsächlich seinem — Judentum. Die Regierung denkt durch diese Ernennung die durch ungeschickte Taktik und vorlaute Aeußernngen iit der Regierungspartei verloren gegangene Sympathie der jüdischen Wähler wieder zu gewinnen. Graf Tisza, der ungekrönte Herrscher Ungarns, der in Papa sich höchst unduldsam über das Judentum äußerte, hat auch eine Schwenkung gemacht, indem er sagte, daß er bei Ernennungen nie die Konfession und nur die Tüchtigkeit in Betracht ziehen wolle. Vadaß ist der zweite jüdische Staatssekretär Ungarns feit 1867. Eduard Horn, der berühmte jüdische Radikalreformer, war sein Vorgänger. Nach einem Berichte von anderer Seite hatte Dr. Vadaß seine Ernennung dem Umstande zu verdanken, daß er §u den treuesten Anhängern des Präsidenten Grasen Tisza gehört, der alle freiwerdeuden Staatsposten mit feinen Getreuen zu besetzen sucht. Dr. Vadaß war es nämlich, der im Vorjahre den vom Grafen Tisza geforderten Antrag auf Revision der Hausordnung im Abgeordnetenhause einbrachte und begründete. Sei dem aber wie immer, die Tatsache an sich ist höchst beachtenswert und wenn die Ernennung wirklich einen Erfolg des liberalen Gedankens bedeutet, wird der neue Staatssekretär zur Betätigung des ^Liberalismus ein weites Arbeitsfeld finden können. Es müßte endlich einmal der Abusus aufhören, daß die Tanfe, die feige Fahnenflucht, vom Staate mit einer Anstellung prämiiert wird. Und gerade im Justizdienst werden bei uns Täuflinge