Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 14 (4.4.1913)
- Date
- 1913-04-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3063674-3063688--08409-3075573- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die Wahrheit Seite 5. Nr. 14. das menschliche Erkenntnisvermögen vollständig trüben und irre machen. Schon diese Erfahrung muß auf den Gedanken führen, daß die Suggestion einen mächtigen Einfluß ans das Seelenleben des Menschen auszuüben imstande ist und auf ganze Kreise geradezu verheerend einznwirken vermag. G e g e n d era r t i g e Entschlüsse g i b t es bloß ein bewährtes H e i l m i t t e l und dieses lautet: „w irksameAufkl ärun g d er O effen tl i ch ke i t." Die Richtigkeit dieser Behauptung kann an der Hand eines einfachen Experimentes jederzeit dokumentiert werden. Angesichts solch gewichtiger Umstände i st es für die Statistik unnötig, darauf hinzuweisen. daß b e i s p i e l s w e i s e die Zahlen 6, 12 im 1) 24 Analoge Erschein u n gen im Bereiche des N a tu rg a n g e s z e i t i g e n, wie die in Rede st e h e n d e n, angeblichen m y st e r i ö s e n Z a h l e n 7, 18 n n d 23. Im Leben Napoleons spielte bekanntlich die Zahl 5, bei Maria Antoinette, der Tochter Maria Theresias, die Zahl 16, bei Richard Wagner „znsallsweise" die Zahl 13, bei den Mortalitätsfällen der Olm. Kultusgemeinde in den Jahren 1880 bis 1900 die Zahl 4 eine große Rolle usw. Es wäre daher — mit mich mit dem hochweisen Kohelet anszndrücken — eine große Toicheit unter der Sonne, diesen Zahlen einen besonderen Einstuß auf die Geschicke der Menschheit insinuieren zn wollen. Wenn wir daher all b t e hier angeführten Motive gegen den menschlichen Aberglauben resümiere n, so ko m m e n w i r n n w i l l k ii r l i ch zu dem Resultate, daß die hier in Betracht k o in m enden „in ysteriöse n" Zahlen auf nichts anderem, als auf rein suggestiven, b e z w. hypnotischen Einflüssen beruhen und daß die von Gott, bei d e r S ch ö P f n n g prädestinierten, ewigen Gesetze der Natur, unabänderlich und zielbewußt die Geschicke des Menschen leiten. Markus Dachrach. Ein Feind des Choschen-Hamischpat. (Eine Reminiszenz.) Bekanntlich hat die Kaiserin Maria Theresia sich im Jahre 1744 auf dunkle Gerüchte und lügenhafte Verleumdungen hin bestimmen lassen, sämtliche Juden ans Mähren zu verbannen. Den Bemühungen und Anstrengungen der edlen, hochangesehenen Männer R. Berusch, Eskeles und. Baron de Angoular jedoch gelang es. die Kaiserin zur Rücknahme dieses harten Befehles zn bewegen. Ganz verschont jedoch blieben die Inden Mährens bei dieser Gelegenheit denn doch nicht, denn es wurde das Pharaonische Gesetz der sogenannten „Familien" sür Mähren verschärft, das bis zum Jahre 1848 seine Vollkraft und daher zu vielen Reibungen, Gehässigkeiten, und Zerklüftungen in den Gemeinden Anlaß gegeben hatte. Diesem Gesetze zufolge wurde nur 5106 jüdischen Familien — 1787 wurde die Zahl auf 5400 festgesetzt — das Domizilsrecht in Mähren gestattet. Es war daher nur dem ältesten Sohne einer Familie erlaubt, das Recht eines „Familianten" zu beansprnchen, um heiraten zu dürfen. Alle übrigen Söhne — die oft zahlreich waren, da die nach echt pharaonischem Muster gebildete französische Mode von den damaligen Inden aus religiösen und rein humanen Gründen mit Entrüstung abgewiesen worden wäre — waren, wenn sie sich nicht heimlich nach dem benachbarten liberalen Ungarn stüchteten. zu einem unfreiwilligen Zölibate verurteilt. Nur wenn ein Familiant ohne männliche Nachkommen seine irdische Laufbahn vollendet hatte, konnte ein anbei er Jude in der Gemeinde um die hiedurch vakant gewordene „Familiennummer" sich bewerben. Daß die Konkurrenz um eine solch' erledigte Familiennummer eine riesige war und gar oft zu Reibungen und Zerwürfnissen Veranlassung gegeben und die niedrigsten Leidenschaften, wie: Neid. Haß, Mißgunst, Rachgier und Eifersucht wachgernfen hatten, ist leicht begreiflich. In keiner jüdischen Gemeinde anderer Provinzen kamen dam als so häufig Prozesse und Denunziationen vor als in den mährischen und böhmischen — denn das famose „Familiengesetz" galt auch für Böhmen — Judengemeinden. Selbst sogenannte „fromme" Juden schreckten nicht — so es galt, einem Konkurrenten oder einem streng gerechten Gemeindevorstande recht derbe Hiebe zn versetzen — vor dem schweren Verbrechen einer „Nssirak^ Denunziation zurück, obwohl die Thora gegen einen Mosor einen schweren Fluch ausgesprochen: „Orur makke reehu basoserK „Verflucht sei der, der seinen Nächsten heimlich durch Denunziation zu verleumden, zu verdächtigen und zn vernichten droht."*) Solch ein gefährlicher Denunziant war Markus Bachrach in T., der nicht nur die Juden, sondern auch das jüdische Schrifttum bei der höchsten Behörde denunzierte. In der Judengasse nannte man ihn persönlich „Modl Meschnmed", obwohl er seinen Glauben nie gewechselt. Er wurde nämlich seiner Mesiros Angebereien wegen allgemein gehaßt und verachtet. Wolf in seinen „Studien" S. 121 teilt folgendes aktenmäßig mit: Die israelitische Gemeinde zu Tr. in Mähren nahm den Israeliten Markus Baruch aus Horschitz in Böhmen in den Gemeindeverband auf, was gegen das Gesetz war. Markus Bachrach ans Tr. dennnzierte diesen Vorgang bei den Behörden. Die Tr. Gemeinde wurde aufgefordert, sich zu rechtfertigen, und es drohte derselben ein hartes und strenges Verfahren. Markus Bachrach wurde nun als Denunziant von den Gemeindemiigliederu gemieden, und war die Stimmung gegen ihn, wie man sich denken kann, nicht sehr freundlich. Er reichte daher bei Kaiser Franz ein Gesuch ein, worin er sagte, daß sein Leben bedroht sei, da er für einen Denunzianten gehalten werde, und das jüdische Gesetzbuch „Choschen Hamischpat" § 388 einen Denunzianten für vogelfrei erklärt. Der Referent, Hofrat von Geißlern, bemerkte zu dieser Eingabe, daß er an der Existenz dieses Gesetzes zweifle, und daß dasselbe, falls es vorhanden wäre, nicht beachtet werde, weil sonst schon längst keine Juden vorhanden wären, da es so viele Denunzianten unter ihnen gibt." Kaiser Franz jedoch nahm die Sache ernst, und reskribierte 7. Jänner 1803, man solle sich mit gehöriger Behutsamkeit erkundigen, ob ein solches Gesetzbuch Choschen Hamischpat bestehe, ob der § 388 mit dem angegebenen Inhalte vorhanden sei. und ob die Inden sich darnach richten. Sollte der Inhalt wirklich so sein, wie der Bittleger angibl, so müßte das Gesetzbuch Choschen Hamischpat vernichtet werden. Die Angelegenheit wurde hierauf an das mährische Guberninm geschickt, um Erkundigungen einzuholen. Am 19. Feber 1808 erstattete das Guberninm Bericht, es habe besonders vorsichtig den Juden Hönigsberg tun den Inhalt jenes Paragraphen gefragt, derselbe antwortete jedoch, er wisse wohl den Inhalt, sei aber nicht der Sprache genug mächtig, mit diesen Passus zu übersetzen, der Professor der hebräischen Sprache zu Olmütz erklärte sich ganz außerstande den Inhalt dieses Passus anzngeben. Das Guberninm schlug daher vor, man sollte den berühmten Professor Jahn an der Wiener Universität um den Inhalt fragen. Dieser bemerkte, er verstehe wohl das biblische Hebräisch, das Buch Choschen Hamischpat sei jedoch im talmndischen Hebräisch abgefaßt.- und verstünde es nicht. Nachdem all diese Versuche mißlangen, wendete man sich an den Zensor Löb Herzfeld und dieser erteilte sein Gutachten am 9. 'Mai 1808; darin heißt es: „Es gibt gar keine edle echte patriotische Handlung, die der Menschheit Ehre macht, die der Jude ausgeübt zu haben sich nicht rühmen dürfte. Ueberhanpt unterscheide sich der Jude von seinen übrigen Mitbürgern nur in äußerlich sittlichem, im moralischen hingegen steht er jeder andern Nation nur sehr wenig nach! (Daß der Jude gar nicht nachstehe, schien wohl dem Verfasser eine zn kühne Behauptung zu sein.) Er geht auf die Sache ein und weist vor allem nach, *) In der mähr. Gemeinde A hat es noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts einen solchen sogenannten „frommen" Moser gegeben, der selbst seine nächsten Anverwandten durch Denunziationen ins Unglück stürzte; natürlich wurde er sehr verachtet und von allen anständigen Leuten gemieden.