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Die Wahrheit · 1913-03-28 · Heft 13 (28.3.1913) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1913
Issue
Heft 13 (28.3.1913)
Date
1913-03-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 13. Die Wahrheit Wien hinnelgen. „Gegen alle staatsbürgerliche Vergewaltigung und Entrechtung und gegen kulturellen Rückschritt" lautet die Devise der zuletzt genannten bürgerlichen Parteien und schon aus diesem Grunde verdienen sie die nachdrücklichste Unterstützung der Juden. Vielleicht überhören die noch immer zahlreichen Fortschriltsfreunde in Zukunft diesen Schlachtruf nicht und tragen zum endlichen Siege der bürgerliche;! Demokratie und damit zum Ende der gegenwärtig noch wild wuchernden politischen Streberei bei. Es ist aber höchste Zeit dazu, sonst — finis bürgerliches Regime in Oesterreich! R. L. Die Indeufrage in Rumänien. Gelegentlich der seitens Rumäniens gegen Bulgarien erhobenen Gebietsansprüche wurde von London ans die Diskussion der rumänischen Judeusrage in der öffentlichen Meinung Europas mächtig angeregt und unter den diversen Blätterstimmen sei der nachfolgende, in der dieswöchentlichen Nummer der „Wiener Soun- und Montags-Zeitung" veröffentlichte Artikel wiedergegeben: Oesterreich-Ungarn und Rumänien stehen in einem Freundschaftsverhältnisse, das seiueu letzten Grund nicht nnr in den herzlichen Beziehungen zwischen den beiden Herrscherhäusern hat, sondern auch in der tatsächlichen Interessengemeinschaft, die sich ans dem Volkstum und ans der geographischen Lage der beiden Staaten ergibt. Rumänien ist kein slawischer Staat und bildet daher einen Schutzdamm gegen die schrankenlose Ausbreitung des Panslawismus. Schon aus diesem Grunde ergibt sich eine natürliche Interessengemeinschaft zwischen den beiden Donaustaateu, deren gemeinsame Wohlfahrt es erfordert, daß die Donaumündungen nicht zu einem slavischen Besitz werden..Wir möchten diese Konstatierungen vorausschicken, bevor wir uns der Erörterung jener Frage zuwendeu, die wir in der Ueberschrift dieser Ausführungen bezeichnet haben. Denn leider muß es sogleich konstatiert werden, daß Rumänien in der Behandlung seiner jüdischen Einwohner und Bürger sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat und noch immer schuldig macht, welche auch auf die internationalen Beziehungen des Staates nicht ohne Einfluß geblieben sind und wie es scheint, vielleicht gerade jetzt, in einem sehr kritischen Augenblicke sich in dieser Hinsicht in sehr ungünstiger Weise fühlbar machen dürften. Denn Rumäuien hat eine internationale Verpflichtung übernommen, auch der jüdischen Konfession volle Gleichberechtigung zu gewähren, und es hat diese Verpflichtung bis zum heutigen Tage nicht erfüllt. Und da auch im Schicksale der Völker und Staaten das Dichterwort gilt: „Jede Schuld rächt .sich auf Erden", so wird Rumänien gerade in diesem Augenblick, da feine. Lebensinteresfen auf dem Spiele stehen, in einer sehr ernsten Weise an diese Versündigung gegen die Menschlichkeit und am internationalen Rechte erinnert. Da man in Oesterreich-Ungarn in den schwebenden Balkaufragen nicht nur mir den Sympathien, sondern auch mit der Anwendung der Machtmittel auf Seite Rumäniens steht, so wird man in Rumänien es verstehen, daß mau hierzulande mit einem ernsten Urteile über die bisherige Politik Rumäniens in der Judenfrage nicht zurückhält. . Rumänien fordert von Bulgarien die Abtretung eines Gebietsstreisens als Kompensation für die freundschaftliche Haltung während des Balkankrieges und zur Aufrechterhaltung des territorialen Gleichgewichtes, das durch die. bevorstehende Gebietserweiterung Bulgariens bedroht erscheint. In dem bisher bulgarischen Gebiete, das nun an Rumänien fallen soll, sind auch jüdische Familien seßhaft, die sich bis nun der vollen bürgerlichen Rechte wie jeder andere Bulgare erfreuten, denn es ist ein Ruhmesmittel der seitens Bulgariens befolgten inneren Politik, daß sich diese von allen Gehässigkeiten gegen die Juden sreigehalten hat und diese als vollwertige bulgarische Bürger gelten läßt. Mau begreift, daß diese bisher bulgarischen Juden mit Schrecken an das Schicksal denken, das ihrer harrt, wenn sie unter die rumänische Herrschaft kommen; an Stelle der bürgerlichen Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit harrt ihrer Unterdrückung - mit Verfolgung und vielleicht sogar Vertreibung aus ihren Wohnsitzen und Verlust ihrer Habe. Kein Wunder, daß daher unter der jüdischen Bevölkerung Bulgariens eine Bewegung entstanden ist, dahingehend, die Volksgenossen vor dem drohenden. Verberben zu schützen. Diese Bewegu ng hat sich allmählich ansgebreitet und in gewissem Sinne internationale Bedeutung erlangt, hauptsächlich auch wohl darum, weil sie in England auf. ein sehr sympathisches Urteil und anscheinend auch auf werktätige Förderung gestoßen ist.- So; nntrbe jüngst gemeldet, daß die Forderungen Rumäniens -auf eine Gebietserweiterung seitens der englischen Regierung keineswegs die von Rumänien erhoffte Förderung finden. Sir Edward Grey stehe auf dem Standpunkte, daß Rumänien. weil es den im Artikel 44 des Berliner Vertrages festgesetzten Grundsatz der Gleichberechtigung aller Konfessionell nicht erfüllt habe, nicht das Recht habe, auf Grund dieses . Vertrages eine Gebietsvergrößerung zu verlangen. Rumänien habe aus diesem Grunde den Wunsch ausgesprochen, daß die Vermittlungsaktion der Mächte nicht in London, sondern in Petersburg durchgeführt werden möge, da es hofft, daß bei den Verhandlungen in Petersburg Rußland, das den Standpunkt in der Judeusrage nicht teilt, die gewichtigste Stimme haben werde. Es mag ja sein, daß diese Äuuahme nicht zutrifft und daß Rumäuien andere und gewichtigere Gründe hatte, für die Verhaudluugeu in seinem Konflikt mit Bulgarien Petersburg als Sitz der mit diesen Verhandlungen betrauten Botschnfter- Reuuiou zu wählen. Aber es wird sich schwerlich der-zwingende» Logik, jener Schlußfolgerungen entziehen können, die ans dem Berliner Vertrage nun zu seinen Uugnusten gezogen werden. Denn der hier in Frage kommende Artikel 44 des Berliner Vertrages lautet: „In Rumänien darf der Unterschied der Religionen und Bekenntnisse niemandem als Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit entgegengestellt werden, insoweit er den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte die Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehrenstellen oder die Ausübung der verschiedenen Gewerbe und Industrien betrifft, an welchem Ort es auch sei. Die Freiheit und öffentliche Ausübung aller Kulte werden allen Einheimischen des rumänischen Staates sowie den Fremden gesichert, und kein Hindernis darf ihnen weder in der hierarchischen Organisation der verschiedenen Gemeinden noch in deren Beziehungen zu ihren geistlichen Häuptern in den Weg gelegt werben. Die Untertanen aller Mächte, Handeltreibende oder andere, werden in Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Fuße vollständiger Gleichheit behandelt." Wie sehr sich Rumänien bisher gegen diese Bestimmungen des Berliner Vertrages vergangen hat. bedarf keines Beweises. Man scheint das in Rumänien selbst zu fühlen, denn vor einigen Tugen hat der Minister des Innern, Take Jonescn, einen Zeitungsartikel veröffentlicht, in dem er zn dieser gerade jetzt für Rumänien außerordentlich wichtigen Frage.Stellung nimmt. Im' „Bnkarester Tagblatt" weist der Minister daraus hin, daß Rumänien selbstverständlich das internationale Recht anerkennen werde, wonach die Bürger des annektierten Gebietes mit allen Rechten übernommen werden, die sie bei ihrer früheren Staatsangehörigkeit hatten. Dies sei auch bei der Annexion der Dobrudicha der Fall gewesen. Wenn nun auch in dieser Zusicherung, für die Rumänien gewiß auch eine internationale Verpflichtung anferlegt werden wird/ eine gewisse Beruhigung für die jüdischen Familien gelegen sein mag, die in den bisher bulgarischen Gebieten leben, welche mit Rumänien vereinigt werden sollen, so vermißt man doch in den Bemerkungen des Ministers eine Kundgebung des Willens Rumäniens zur Abkehr von seiner bisherigen inneren Politik. Denn es wäre naheliegend, anznnehmen, daß man jetzt in diesen schwierigen Zeiten in Rumänien sich anschicke, das alte Unrecht gut zn machen und den Juden jene Stellung, eiuzuräumen, die ihnen nicht nur nach dem internationakil, sondern nach dem Menschenrechte gebührt. Rnmänien kann ja sehen, mit welcher Geschicklichkeit seine Feinde Nutzen daraus ziehen,- daß es den, Forderungen aus dem Artikel 44 des Berliner.Vertrages noch nicht entsprochen hat. Wäre es nicht

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