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Die Wahrheit · 1913-03-14 · Heft 11 (14.3.1913) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1913
Issue
Heft 11 (14.3.1913)
Date
1913-03-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 11. Seite 5. Die Wahrheit G esamtheit brandmarken, verdächtigen Und verunglimpfen kann. Schaut hin, rief^ Amalek schadenfroh ans, auf die Israeliten und ihr werdet sehen, welche Früchte die errungene'Freiheit sobald gezeitigt hat. Schauet nur hin und ihr werdet sehen, w ie diese freien Hebräer ihren größten Wohltäter, ihren Erretter, m it schnödem Undanke belohnen, es fehlte nicht viel und sie hätten ihn gesteinigt. So sehen alle Juden ans, wenn man i hnen, Freiheit gewährt. Diese amalekitische Methode haben auch spater die Nachbeter Und Nachtreter Amaleks angewendet, so oft sie daran gingen das ganze Judentum zu diskreditieren, zu vernichten. Haman, der würdige Sprosse Amaleks,. der, als er zum Reichskanzler von Persien ernannt wurde, von sämtlichen königlichen Dienern nnd Beamten abgöttisch verehrt wurde, hatte die Vermessenheit, eines einzelnen Juden wegen, der ihn nicht „als Herrn von Susan" als Abgott verehren wollte, über sämtliche Juden den Stab zu brechen, sie alle zu verleumden und als gefährliche revolutionäre Geister zu brandmarken. Den ausgiebigsten Gebrauch jedoch von dieser amalekitischen Methode machen die Antisemiten in der modernen Zeit. So oft ein sittlich und moralisch verkommenes Jndividnnm, das bloß nur noch dem. Namen nach dem Judentum angehört, es wagt, die göttlichen Gebote: „Ihr sollt euch nicht fremdes Gut auf unerlaubte Weise aneiguen, ihr sollt nichts ableugnen, und einer den andern nicht belügen" und ähnliche andere herrliche Vorschriften und Satzungen zu ver!etzeu> fällt die ganze antisemitische Preßmeute über das Judentum her und . scheut sich nicht mit frecher Stirne zu behnnpten, daß sämtliche Juden Lügner und Betrüger seien, daß sie das Volk, in dessen Mitte sie leben, ansbeuten, daher mau ihnen die Freiheit entziehen möge. Mit Recht ruft daher die Thora jedem einzelnen Israeliten zu: „Gedenke was d i r Amalek getan, erinnere dich stets der Mittel, die er angewandt, der Methode, die er gebrauchte, um dich, ja das ganze Volk Israel zu vernichten. Sei stets auf der Hut, lasse dir ja nichts zu Schulden kommen, zeichne dich stets durch Ehrlichkeit, Redlichkeit, Wahrheitsliebe und Gerechtigkeitssinn, wie durch Herzensgüte, Bescheidenheit, Genügsamkeit' und Anspruchslosigkeit aus, denn wisse Amalek ist stets auf der Lauer, und so er dich bei einer unwürdigen Handlung ertappt, so wirst nicht du allein, das ganze Israel von ihm dafür verantwortlich gemacht. Um dich der errungenen Freiheit berauben zu können, sucht er — der selbst ungläubig ist — „welau jore EloMm“ die Freiheit als ein dem Unglauben, die Jrreligiösität förderndes Ding zu bezeichnen. „Und wenn dir einst der Ewige dein- Gott von allen deinen Feinden wird Ruhe verschafft haben und wirst die vollständige Freiheit genießen, dann erst sei auf der Hut, tinaolre fei bemüht sorgfältig alles das von dir zu entfernen, was geeignet wäre, seeher Amalek, dem rachgierigen, habsüchtigen, unversöhnlichen Feinde ' Amalek Veranlassung 311 geben, dich anzugreifen, zu verdächtigen und zu verunglimpfen; nicht mit Schwert und Spieß und Lanze sondern mit der geistigen Waffe sollst du ihn bekämpfen. Lau. lnschkooh das vergiß ja nicht. Und das ist. die eigentliche „Jüdische Rache". __ - Fr. Zur Geschichte der „Familie". Nur wenigen ans der gegenwärtigen Generation dürfte die Bedeutung bekannt sein, welche das Wort „Familie" im Ghetto Böhniens nnd Mährens hatte, jenes Wort, welches eine hundertjährige Leidensgeschichte in sich birgt. Insofern aber diese sich noch in unserer Jugendzeit abspielte und auch vielfach in unsere Geschicke hineingriff, dürfte die Geschichte der „Familie" manchem Zeitgenossen mehr als bloßes kulturgeschichtliches Interesse abgewinnen. Unter „Familie" verstand man in vor- , märzlicher Zeit in den genannten Ländern die Ehebewilligung, das Recht, eine Familie zu gründen, welches viele böhmische und mährische Israeliten niemals, viele aber erst nach schweren, aufreibenden Kämpfen erlangten. In unserer Zeit, da die Regierung nach Mitteln sinnt, um die Heiratslnst der Männer, die Gründung eines Hauswesens zu fördern, dürfte es für unglaublich erscheinen, daß ein Regent zur Reduzierung des Anwachsens einer Bevölkerungsklasse bloß dem Erstgeborenen das Heiraten gestatten sollte, wie dies das Familienpatent des Kaisers Carl VI. bei den Juden bestimmt. Trotz seines Wohlwollens gegen sie, das er durch Erleichterung der Steuer, Ermäßigung der Toleranzgelder bekundete. ließ er sich dennoch durch äußere Einflüsse zur Ungerechtigkeit gegen sie verleiten. Möglich, daß der Kammerprokurator Berger durch seine Eingabe, daß die Juden die Zahl der Christen bald übertreffen werden oder der Kard. Schrattenbach in Olmütz durch seine Klage, daß die Inden durch den harmlosen Volksbrauch, am Ausgange des Pasfahfestes eine Puppe „zur Verspottung des Erlösers der Welt" herumtragen, dem Kaiser zu folgendem Heiratspatent vom 25. September 1725 die erste Anregung gab: 1. Die am Verkündigungstage verehelichten und verwitweten Juden sind als patre8 familias (Familienväter) anzusehen. Von ihren Söhnen kann nur ein Einziger pro ineola (Inwohner) die Erlaubnis zum Heiraten erhalten. 2. Die anderen Söhne können sich außer Landes verehelichen und werden in perpetuam cjua externi (Fremde) angesehen. 3. Wenn der Familienvater beim Erscheinen dieses Gesetzes schon verstorben ist. kann keiner von den Söhnen pro incola die Erlaubnis zum Heiraten erhalten. 4. In einer Familie, wo blos Töchter sind, ist die Familie als so ip8o pro extinota (tot, erloschen) zu betrachten. 5. Wer dagegen handelt, wird mit Stanppenschlägen und Relegation (Ausweisung) bestraft und 6. die Obrigkeit, die dieses gestattet, zahlt 1000 Dukaten Strafe. Welchen Aufruhr muß dieses Gesetz bei den Juden hervorgerufen haben, bei denen der von Gott den Geschöpfen erteilte Segen: „Seid fruchtbar und mehret euch" als erstes Gebot gilt, und welche die Worte des Propheten: Gott hat die Erde nicht zur Einöde, zur Einsamkeit, sondern znm gemeinschaftlichen Zitsammenleben gebildet, als einen Tadel der Ehrlosigkeit auffasfen. Doch dank der Milde des Kaisers trat dieses Gesetz nicht sobald in Kraft. Denn seine Ausführung wurde von der Konskription der Juden abhängig gemacht, welche sich aber, da Viele auf ihren Geschäftsreisen in eulfernlen Ländern lange Zeit weilten, Jahre lang hinzog. Auch die damals vorgenommene Separation der Jndenhüuser nahmen alle Kräfte in Anspruch. Die große Sorge um das eigene Familienrecht, die pragmatische Sanktion, lenkte auch den Kaiser vom kleinlichen Sinnen und Trachten ab, das „armselige Völklein" zu quälen. Als gar inzwischen die mährische Judenheit „um mehrere Freiheit znm Heiraten" petitionierte, überließ er der Ortsobrigkeit „ohne Begrenzung der Zahl der Heiraten" die Bewilligung zur Eheschließung. (31. Mai 1734). Beifolgendes Dekret wurde dem Landrabbiner Gabriel Bernard Eskeles am 3. Mai 1735 zugestellt: Karl der S e ch st e. Liebe getreuen! Wir haben auf die, von der Mährischen Jndenschaft nmb allergnädigste Verleyhnng einer Mehrer FreyHeit zum Heyrathen an Unß eingereichte allerunterthänigfte Bitte, und den unß darüber Beschehene Gehorsamsten Vortrag gnädigst resolviret, die Besorgung dieses Heyraths negotij dermalen 0 h n e D e t e r m i n i r u n g Eines Numeri denen allseitig grundt Obrigkeiten zu überlassen. Jedoch mit dem ausdrücklichen Beding, Daß Sie obrigkeiten Keinem Juden die Erlaubniß zum Henrathen zu Ertheilen Befugt seyn sollen, der nicht Bringt wenigstens zwey Hundert fünfzig Gnlden in Capitali. oder ' sonsten seiu anßkomentliches gewörb; und Secundo der Bräytigam wenigstens 18, die Brauth aber wenigstens fünfzehn Jahr. Vor der Wirklichen VerEhelichung Hette. Es seyndt dannhero uns Verläßlich zu wissen, was für Ein alter dispensandi utriusqae Sexus in der That Haben, quoad nasc i ti u 0 s mäsonlos ordentliche Beschueid-Bücher, und Exspectu deren weibs Bildern odentliche g e b u rt h s Bücher zu halten, anß welchen Büchern für Ein Jedes, Künftig gebohren werdendes Juden Kündt Ein Authentisches Attestatum gleich nach der geburth zu dem Ende zu erheben ist, damit dadurch in Casum

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