Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 5 (31.1.1913)
- Date
- 1913-01-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Seite 5. Nr. 5. Die Wahrheit Gewalt angestrebt werden müßte. Schließlich lassen sich die Tatsachen nicht ans der Welt schassen, daß Spaniens Niedergang .durch die Vertreibung der Juden 1492 herbeigeführt wurde, daß öäge'g^n' die-Städte i'lnb Länder aufblühen, wo die Inden sich frei entsalten können, wie Deutschland und Amerika! Da greifen die Antisemiten zu einem billigen Mittel, indem sie Aussprüche von „ großen Geistern" anführen, wonach die Inden .schlecht, minderwertig, verderblich seien, woraus natürlich folgt, daß man die Juden samt und sonders ausrotten müßte oder mindestens zum Lande hinansjagen. Nun wäre zu er wägen, ob nicht angesicht der geschichtlichen Tatsachen, die von dem wohltätigen Einstich der Inden zeugen, anzunehmen sei, daß sich die großen Geister" im Judenpnnkt geirrt haben — Homer hat ja bekanntlich auch einmal geschlafen! Aber was auf solche allgemeine Urteile über ganze Völker zu geben sei, wollen wir durch einige Urteile beleuchten, welche die größten Deutschen über Deutsche gefällt haben. Wieland (Brief an Merck Seite 239) nennt es ein Unglück, ei n Dents ch er geboren zu sein! S ch openhauer (ed. Reclam, V, Seite 71) ruft aus: Welch ein Glück unter einer solchen Nation geboren zu sein! Natürlich ironisch. Ebenso IV. Seite 118: Ich soll wohl auch, als ein guter Patriot, mich im Lobe der Deutschen und des Deutschtums ergehen. und mich freuen, dieser und keiner anderen Nation angehört zu haben? Ironisch spricht er (ib. 186) von den bekanntlich so hoch begabten Deutschen! Seite 427 spricht er von den Deutschen als von einer „N ation, welche in politischen und finanziellen Angelegenheiten Mangel an wahrer Ehrenhaftigkeit bewiesen hat: wie es damit bei ihr im Privatverkehr stehe, kann man bei denen erfragen, die Erfahrung darin haben. Was aber gar ihre Urbanität und gesellschaftliche Bildung betrifft, so ist sie als negatives Muster längst berühmt". — Könnte sich ein Antisemit über die Inden je schöner ausdrncken? .... Wie Goethe über die Deutschen -dachte, erzählt uns Schopenhauer wie folgt (HI, 217): Jetzt nach 21 Jahren, verstehe ich, was Goethe mir 1814 sagte, in Berka, wo ich ihn beim .Buch der Stael de TAllemagne gefunden hatte und nun im Gespräch darüber äußerte, sie mache eine übertriebene Schilderung von der Ehrlichkeit der Deutschen, wodurch Ausländer irre geleitet werden könnten. Er lachte und sagte: „Ja freilich, die werden den Koffer nicht anketten, und da wird er abge- .schnitten werden". Dann abersetzte er ernsthinzu: „Aber wenn man die Unredlichkeit der Deutschen in ihrer ganzen Größe kennen lernenwill, muß mansich mitderdeutschenLiteraturbekanntmachen". Noch entschiedener spricht sich Nietzsche, wohl der glänzendste Geist, den die Deutschen im 19. Jahrhundert hervorgebracht haben. gegen die Deutschen aus. Das Harmloseste, was er von den Deutschen sagt, ist, daß sie keine Germanen sind. — „Zwischen allen Germanen und uns Deutschen besteht kaum eine Begriffs-, geschweige eine Blntverwandtschaft. (Zur Genealogie der Moral Seite 39). Wie er die Deutschen bewertete, zeigen seine folgenden Aeußernngen: „Ich war immer verurteilt zu Deutschen". . . (Band VIII, 201). „Geist Mozarts, der zum Glück kein Deutscher war" (ib. 190). „Die Deutschen selber haben keine Zukunft" (ib. 192). Von Schopenhauer behauptet er, daß er ein Zufall unter Deutschen war (ib. 195), wie er sich selber für einen Zufall unter den Deutschen hielt, die keine Fingersondern bloß Tatzen hätten (ib. .196). Heinrich Heine betreffend sagt er: Was wüßte deutsches Hornvieh mit den delicatesses einer solchen Natur anzufangen! Ja, den Inden gegenüber, die Nietzsche für ein Volk „ersten Ranges" hält, seien die Deutschen — „fünften Rang es! (Z. G. d. M. S. 52). Zn den genialen Völkern, welche schöpferisch. wirken, „welche befruchten müssen und die Ursache neuer Ordnungen des Lebens werden", zählt er die Juden, die Römer und (mit bitterer Ironie fährt er fort), in aller Bescheidenheit gefragt, „die Deutschen?" (Jenseits von Gut und Böse S. 217). — Die Juden erklärt er für die stärkste, zäheste und reinste Rasse, die jetzt in Europa lebt, während .»das, was heute in Europa „Nation" genannt wird, mehr eine res facta, ficta et picta als nata sei. Nach der Theorie der Antisemiten müßten sich also die Deutschen samt und sonders je eher je liebbr — begraben lassen, da sie von ihren eigenen „größten Geistern" so gründlich verurteilt werden. Zum mindesten aber müßten die „antisemitischen Schreihälse", wie der große Geist N i e tz s ch e es ausdrücklich verlangt, des Landes verwiesen werden! (Jens. v. G. u. B. Seite 194). — Ja, dieser wirklich große Geist hat die Antisemiten gründlich durchschaut und um so gründlicher — verachtet. Er nennt sie (Z. G. d. M. 194): die neuesten Spekulanten in Idealismus, welche ihre Augen christlich-arisch-biedermännisch verdrehen und durch jede Geduld erschöpfenden Mißbrauch des wohlfeilsten Agiratiousmittels, der moralischen Attitüde, alle Hornvieh-Elemente des Volkes aufzuregen suchen. In diesem Urteil begegnet sich der große Denker Nietzsche mit dem großen Historiker Theodor Mommsen, der den Antisemitismus die Gesinnung der Kanaille nannte, ebenso mit dem edlen Kaiser Fried», rich Ul., der den Antisemitismus „die Schmach des Jahrhunderts" nannte. Jeder vernünftige, ehrliche Deutsche wird sich nicht lange bedenken, diese Schmach von sich abzuschütteln! Grittttkrnnycn an HofratDr.Heinrich non Müller. Deni d eutsch e n In t erpreten des Lex Hammn rabi. Die Nachricht, daß Prof. Dr. David Heinrich von Müllcr in seinem 66. Lebensjahre gestorben ist. hat auf mich, den 78 jährigen. einen tiefen Eindruck gemacht. Nicht etwa die bittere Ironie des Schicksals, die darin liegt, daß der Tod des Gelehrten gerade-einen Tag vor Ausstellung seines Nobilisieruugsdekretes eintrar und ihm, sozusagen, die langerstrebte Freude vor der Nase wegschnapple; nicht der allgemeine tragische Zug des Schicksals, der in diesem Tode lag, war es, was mich erschütterte. Auch war mir der Verblichene nicht etwa als Freund oder Lehrer oder sonst wie näher gestanden; nein, ich habe ihn persönlich gar nicht gekannt, auch nie gesehen, und war nie mit ihm in persönlichen Verkehr gestanden : doch psiegte ich in den letzten 10 Jahren wiederholt mit ihm schriftlichen Verkehr und verdanke ihm in gewisser Beziehung in meinem Greiseualter die Rückkehr zur Jugendzeit — oder richtiger gesagt — zur Schul» beschäftignng meiner Kinderjahre, d. i. zu dem Bibelstudium. Wieso das wohl kam? Das kam also: Vor ungefähr 10 Jahren, als ich eben wegen physischer Gebrechlichkeit die Advokatie znrückgelegt hatte, las ich in den „Wiener Juristischen Blättern" einen Vortrag, den der Verblichene im März 1904 in der Wiener Jnriftischen Gesellschaft bezüglich der sogenannten Lex H a m m n r a b i gehalten hatte. Diese Lex wurde bekanntlich von dem gelehrten Dominikaner P. Scheil 1901 bei den Grabungen in Susa in einer babylonischen Keilschrift entdeckt und von Professor Friedrich Delitsch zum Gegenstände eines Vortrages vor der deutschen kaiserlichen Familie in Berlin gemacht, ein Vortrag, der in der europäischen Gelehrtenwelt viel Sensation erregt hat und als Ausgangspunkt für den bekannten vieljährigen Gelehrtenstreit „Babel oder Bibel" geworden war. In dem Vortrage Müllers wurden nun die wichtigsten Stellen dieses uralten babylonischen Gesetzes zitiert und ihnen die analogen Stellen des biblischen Gesetzes nach dem Pentateuch, n. zw. dem Exodus (Kapitel 21) au die Seite gestellt, um so den inneren Zusammenhang dieser beiden uralten Gesetzesqnellen nachzuweisen. Müller vertrat in diesem Vortrage im Gegensätze zu anderen Gelehrten den Standpunkt, das Mosaische Gesetz sei älter, als die Lex Hammnrabi. Letztere sei dem ersteren nachgebildet, daß daher nicht Moses, wie viele Assyrologeu, namentlich Delitsch, behaupteten, der Plagiator des Hammnrabi gewesen sei, sondern umgekehrt, oder daß wenigstens — wenn elftere» Gesetz auch ein älteres Datum aufweise — beiden Gesetzen ein gleiches Urgesetz zu Grunde gelegen sein müsse. Diese Gegenüberstellung der beiden Gesetzestexte, n. zw. in hebräischer Sprache, wie das in Müllers Werk: „Die Gesetze Hammnrabis und ihr Verhältnis zur Mosaischen Gesetzgebung" Wien