Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 5 (31.1.1913)
- Date
- 1913-01-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Rrdaknon mtb Vlbmiutftratiou: Wien, 11,, Avvaragasse 27 Lelevhon: Siedartion 5509|1V. Unabhängige Aeitfchrift für jüdische tMtiiijliitnirt.K »*.— HalbiHbria.K 7.— HbmiuiFtrauoit -1938/11. ft. t. österr. Nostsvartasia- Echect-Konio Sir. 300.918. Mlereste«. Für Jliiltii-sOfumte: SuJ'crate: Die viermal geivaltcne Nonpareille-Zeile Lö Heller. Erscheint jeden Ilreitng. Für Aiislttnd: Abonnements- und JnserrionS» >t3„„ziiivri,l.H Mark betröge und in Wie» zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ t» Nudel oder l» Krc». Nr 5. Wien. 31. Immer Inhalt: Erzherzog Rainer. — Eine empfindliche Lücke in der österreichischen Schulgesetzgebung. — Inden und Antisemiten. — Erinnerungen an Hosrat Dr. Heinrich Müller. — Ans der Wiener Knltusgemeiude. — Generalversammlung des Tempel-Vereines im 'VIEL Bezirk. — Generalversammlung des israel. Tempelvereiues Wieden-Margareren, Wien. — Generalversammlung des Tempelvereines im IX. Bezirk. — Oesterr.-ungar. Kantoren-Berein. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: „Die Tage der Vorzeit." : s 7 Grzherro^Rmner^^I Nach kurzer Krankheit ist Montag den 27. Jänner Erzherzog Rainer, der älteste Prinz unseres Kaiserhauses, im 86. Lebensjahre gestorben. Die Trauer, in welcher unser Kaiserhaus versetzt ist, wird von allen Völkern der Monarchie schmerzlich mitempfunden, denn dieser edle, hochherzige Prinz genoß, eine seltene Popularität. Er stand am Beginne des Versassungsledens in Oesterreich im Vordergründe und als er später von seiner hervorragenden, verantwortungsreichen Stellung sich zurückzog, wandte er sei» ganzes Interesse der Förderung von Kunst und Wissenschaften zu. Seine unendliche Güte und seinen hochherzigen Sinn bekundete er jederzeit in der edlen Duldsamkeit und hohen Achtung, die er trotz seiner Gläubigkeit als frommer Katholik auch den anderen Konfessionen entgegenbrachte. Bezeichnend für die wahrhaft liberale Gesinnung des Erzherzogs ist eine Episode, die sich anläßlich der Gratulationen zu seiner goldenen Hochzeit ereignete. Damals erschien bei dem erzherzoglichen Paare eine Deputation der Wiener Knltusgemeiude, bestehend aus den beiden Vizepräsidenten Dr. Alfred Stern und Dr. Gustav K o h n und 'Oberrabbiner Dr, Güdemanu. I. Vizepräsident Doktor- Stern richtete unter anderem folgende Worte an den Erzherzog: In unwandelbarer, inniger, unerschütterlicher Treue, Liebe, Hingebung zu unserem angestammten erhabenen Herrscherhause, nehmen wir stets herzlichsten Anteil an allen freudigen und betrübenden Ereignissen im Schoße der allerhöchsten Dynastie. Die freudigen Ereignisse sind für uns Lichtblicke in mancher dunklen schweren Stunde, welche wir österreichische Israeliten dermal in unserem teueren Vaterlande zu durchleben haben. Und so war es für uns ein wahres Herzensbedürfnis, anläßlich eines nach dem Aussprüche Sr. Majestät unseres allerguädigsten Herren und Kaisers in der allerhöchsten Dynastie einzig dastehenden Freudenfestes auch unseren Jubel, unsere Festesfreude, nuferen heißen Glück- und Segenswünsche für Euere kaiserliche Hoheit und Ihre durchlauchtigste Frau Gemahlin in und mit den Stimmen aller unserer Mitbürger zu vereinigen. In Euere kaiserliche Hoheit verehren wir aber auch den hohen Protektor, den. erleuchtenden Mann der Wissenschaft. In Euer kaiserlichen Hoheit, als einstmaligen Ministerpräsidenten verehren wir auch den Initiator jener Gesetze aus damaliger Zeit, mit denen der auf ims Israeliten lastende Bann gebrochen, die staatsbürgerliche Gleichstellung auf dem einen und anderen Gebiete uns gewährt, auf den übrigen Gebieten angebahnt wurde, die staatsbürgerliche Gleichstellung, welche dann in den von Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser huldreichst verliehenen Staatsgrundgesetzen ihren gesetzlichen Abschluß gefunden hat. Und so ist es auch pflichtschuldigste Dankbarkeit, welche wir für Euere kaiserliche Hoheit empflnden und nie vergessen werden. In allen unseren Gotteshäusern, in welchen allsabbatlich vor geöffneter Bundeslade wir die Gebete für das Wohl unseres erhabenen Monarchen und die Mitglieder der allerhöchsten Dynastie verrichten, wurde an diesem Sabbate Euerer kaiserlichen Hoheit und Ihrer durchlauchtigsten Frau Gemahlin noch insbesonders gedacht, und haben wir unsere heißen Gebete zu Gott emporgesendet: „Er möge das erlauchte Jubelpaar noch lange, lange erhalten; Er möge auf dasselbe alle Segnungen des Himmels noch viele, viele Jahre in reichster Fülle niederströmen lassen." Anschließend hieran bat Oberrabbiner Dr. Güdemann um die Erlaubnis, sich behufs des Segensspruches bedecken zu dürfen und nach huldvoller Gewährung dieser Bitte sprach er den priesterlichen Segen, welchen der Erzherzog gerührt empfing. Seine kaiserl. und königl. Hoheit erkundigte sich über die Größe der Gemeinde, über ihre Organisation und bemerkte: „Ja Sie haben in den letzten Jahren manche schwere Stunde gehabt, wirklich ungerechtfertigt, wir beten alle zu einem Gotte und wir sind Alle Oesterreicher, ohne Unterschied der Konfession und Nation; nur Einigkeit macht stark und wir Oesterreicher brauchen die Einigkeit." Unter neuerlichen, in eigenem Namen und namens der Erzherzogin ausgesprochenen warmen Dankesworten, wurde die Deputation hierauf huldvollst entlassen. Gme empfindliche Lücke in der österreichischen Schnlgesetzgednng. Durch die Aufhebung des Konkordates in Oesterreich wurde auch der kirchliche Charakter der österreichischen öffentlichen Volksschulen aufgehoben und schon nach Art. 15 und 17 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867. R.-G.-Bl. Nr. 142. vom 25. Mai 1868, R.-G.-Bl. Nr. 48 (§ 2), und nach dem ersten Absätze des § 5 des Reichsvolksschnlgesetzes vom Jahre 1869, wurde der konfessionelle Religiousuulerrichl in den öffentlichen Volksschulen der Entschließung und Besorgung der Kirchenbebörden unterstellt, während der profane Unterricht an diesen Schulen der staatlichen U e b e r w a ch n n g unterstellt wurde. Der § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R.-G.-Bl.