Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1913
- Issue
- Heft 5 (31.1.1913)
- Date
- 1913-01-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2. Die Wahrheit Nr. 5. Oetietltnnden in den ILeHimleru der ilrilelitischen Kuttttsgemeittde -?>' Freitag, 31. Zänner abends 5 Uhr — M. Samstag, 1. Februar „ 5 3H „ Vom 2. bis 6. „ „ 5 ,, — „ Der Gottesdienst veginut an Wochentagen um 7 Uhr früh, an Samstagen um 1f^d Uhr früh. Israelitischer Jm JX. Bez., Grün» Thoniasse 13 (IVUlllnergasse 21). 'Gebetstuuden: tiebetstuudeu wie in den Tempeln der israelitischen Kultusgeineinde. Israelitisclier Tempel-Verein Wien, VIII. Bezirk, Neudeggergasse 12 Kaiizleistunden : An Woeheulagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10_12 Uhr. — Trauungen, Konfirmationen und Yerkiindiguugen werden angemeldet im Sekretariat des TemoelgebUudes, Mezzanin. Telephon 4723/YIII. Viele belobende Anerkennungsschreiben liegen zur Ein- sicht auf. mm Paris 1909 böohste Auszeichnung. Wien 1908 Kammer-Medaille, und London 1906 Ehren-Dlplom. Die Yornelimsten Talare in allen Stylarten von K 30.— aufwärts nur im Spezialhaus für Spagogenornate Rudolf Goldstein Zivil- und Uniformsölmeider Wien, II., Taborstrasse Nr. 54 Lieferant inu. ausländischer Gemeinden Verlangen Sie umgehend illustrierte Preislisten - Telephon 21.990. NAGEL’s -M- RESTAURATION (eine Minute vom Zentrum der Stadt) Wien, II., Stefaniestrasse IO Grosser. schattiger Garten. Hochzeiten werden in und ausser dem Hause bestens übernommen. Referenzen bezüglich nHiTD erteilt 'ypJÖ □"IH (Schiffsehul) bülW' JYTJH 2^ tDD"P£ ‘JN2P Israelitische Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. Die Seligionsprüfungen für Mittelschüler finden im ersten Semester dieses Schuljahres am Donnerstag, den 30, Jänner 1913, von 4 ins 6 Uhr nachmittags, in der Seligionsschule I., Seitenetettengaese 2, II. Stock, durch Herrn Professor Dr. Heinrich Pollak statt. Wien, im Jänner 1913. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien. Synagogen-Stickereien, sowie alle Arten moderner Handarbeiten üud Monogramme übernimmt Lea LÖWY, Praterstr. 60, Tel. 4477 Stelle 8. Israel, Tempeiverein für die Bezirke Wieden und Margaretneii in Wien. Kaiser Franz Josef-Jubiläumstempel Wien, V., Siebenbrunnengasse Nr. I. Grethetsclinden wie in den Bethäusern der isr.Kultusgemeinde. Kanzleistunden: täglich von */25 bis 6 Uhr abends; an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 12 Uhr vormittags. Anmeldungen von Trauungen werden zu den angegebenen Stunden in der Vereiuskauzlei entgegen genommen. Sprechstunden Sr. Ehrwürden des Herrn Rabbiners Sonntag von 10 bis 11 Uhr vormittags. Konkurs-Kundmachung. wegen Besetzung der Stelle eines Rabbiners in der Stadt Czernowitz (Bukowina). In der israel. Kultusgemeiude der Landeshauptstadt Czernowitz (Bukowina) ist die Stelle eines Rabbiners neu zu besetzen. Nach dem Gesetze vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57 und nach dem für diese Kultusgemeinde geltenden Statute hat der Bewerber für eine derartige Rabbinerstelle einen den bestehenden gesetzlichen Vorschriften entsprechenden allgemeinen Bildungsgrad nachzuweisen, sowie bezüglich seiner rabbinisch-fachlichen Befähigung Zeugnisse von zwei als hervorragend anerkannten rabbinischen Autoritäten Galiziens, orthodoxer Richtung, beizubringen. Er muss österreichischer Staatsbürger, und sein sittlich-religiöser und staatsbürgerlicher Lebenswandel vorwurfsfrei sein. Der Anzustellende soll nicht über 40 Jahre alt sein. Der Jahresgehalt beträgt K 3000, schreibe dreitausend Kronen, zahlbar in anticipaiiven Monatsraten. Die erste Anstellung erfolgt provisorisch gegen das jederzeit jedem Teile zustehende Recht einer sechsmonatlicheu Kündigung. Wenn drei Jahre seiner Funktion abgelaufen sind, ohne dass von diesem Rechte der Kündigung Gebrauch gemacht worden ist, wird die Stellung des Rabbiners de jure eine dauernde, womit zugleich die Pensionsberechtigung verbunden ist. Der Wirkungskreis sowohl des hierortigen Oberrabbiners als auch des anzustellenden Rabbiners ist in den mit Erlass der k. k. Bukowiuaer Landesregierung vom 5. November 1897, ZI. 18908 ex 1897, genehmigten Kultusgemeinde-Statute genau umschrieben; die bezüglichen statutarischen Bestimmungen, sowie jene des obzitierten Reichsgesetzes vom 21. März 1890 bilden zugleich einen integrierenden Bestandteil der Anstellungs-Be-iingungen und enthalten auch das bei der Anstellung einzuhaltende Verfahren. Die Amts- und Geschäftssprache innerhalb dieser Kultusgemeiude ist die deutsche. Bewerber um die anmit ausgehchriebene Rabbinerstelle haben ihre mit den gehörigen Nachweisen über die erforderlichen Bedingungen und Qualifikationen, sowie des Alters, des-Familienstandes und der gemessenen Studien versehenen Gesuche, welchen eine Darstellung über das bisherige rabbiniscbe Wirken resp. mit einem curriculum vitae anzuschliessen ist, bis spätestens den 15. März 1913 an den Vorstand der Unterzeichneten Kultusgemeinde zu überreichen;. Der Kultusvorstand behält sich das Recht vor, den einen und den anderen Bewerber zur Abhaltung von Probe- Vorträgen nach , Czernowitz einzuladen; die Reise- und Aufenthaltskosten werden jedoch nur dem akzeptierten Bewerber aus Mitteln der Kultusgemeinde vergütet werden. Vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde. Czernowitz, den 14. Jänner 1913.