Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 46 (29.11.1912)
- Date
- 1912-11-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Lette 4 Die Wadrhett. Vir. 46. zahlige „arisch-christliche Volksgenossen". Solange sich aber die Deutschnatiönälen gleich den Ehristlichsozialen von der Judenfeindschaft nicht freimachen können, solange werden sie auch nnfähig bleiben, in Oesterreich die Hegemonie der Deutschen wirksam zu verteidigen und zu behaupten. Die Inden haben aber Ursache zu fürchten, daß die derzeitigen Führer der Deutschen von den Magyaren nicht nur nichts lernen, sondern schließlich dieselben mit ihrem Antisemitismus znm schaden der ganzen Monarchie. anstecken werden. R. L. Kein Märchen. Von S. Löwy, Hamburg. Die hervorragendsten Männer aller Staaten haben sich versammelt. Im feenhaft geschmückten Riesensaale einer europäischen Großstadt kann man Vertreter aller Nationen und Raffen sehen. Die edelsten Geister sind hier versammelt, um zu beraten, wie dem Elende und der Not der Menschheit gesteuert werden kann. Da wird mit einem edlen Wetteifer daran gegangen. Not und Elend zu lindern, Krankheit und Seuche zu bekämpfen, Hunger und Entbehrung zu lindern. Brüder sollen alle Nationen, alle Menschen sein, Einer dem Anderen beistehen und helfen. Da erhebt sich auch der Abgesandte eines mächtigen Staates und verkündet folgendes: Die Herrscher aller Nationen seien übereingekommen, fürderhin Streitigkeiten womöglich nicht mehr durch das Schwert zu entscheiden. Genug lange habe der Tod ans den Schlachtfeldern gelauert, lange genug habe der Krieg unsägliches Elend, Not und Jammer über die Menschheit gebracht. Mögen die Weisesten aller Nationen von nun ab bei einem Streitfälle zwischen Staaten entscheiden, auf welcher Seite das Recht und wo das Unrecht sei. ihrem Urteile werde sich die ganze Welt unter- - werfen. Die Geißel eines Krieges werde nun endlich von der Menschheit genommen, umgeschmiedet mögen werden die Schwerter zu Ackergeräten und an Lanzen'- Horch, plötzlich verstummt der Redner, die Znhörer erblassen und springen verstört von ihren Sitzen auf. Denn von der Ferne her hört man Stöhnen, jammervolles Wehegeschrei, mitunter übertönt von dem Heulen einer entfesselwn, mordgierigen Menge. Von den hohen Bogenfenstern des Saales aus sieht man wie eine zügellose Mente wehrlose Greise und Kinder viehisch abschlachtet; Säuglinge werden aits den Armen der Mutter gerissen, getreten, Weiber und Mädchen geschändet, Jünglinge ermordet und die Häuser der Opfer in Brand gesteckt. damit auch die wenigen, welche sich versteckt hatten, elendiglich umkomMeu müssen. — Einige der Versammelten wollen hinuntereilen, helfen, beruhigen, aber kalt und schneidend tönt nun wieder die Stimme des Redners: „Aber, meine Herren, beruhigen Sie sich doch, es ist dies ja bloß ein ^— Judenpogrom!" Etwa ein Jahrzehnt später. — Europa starrt von Waffen! Krieg wird geführt, angeblich der verletzten Gerechtigkeit wegen. Die Völker können es nicht ruhig hiunehmen. wie durch Unordnung in einem Reiche unschuldige Menschen, wegen ihres Glaubens verfolgt werden sollen. Menschen, die anderen Glauben 'haben, dürfen nicht beleidigt, noch weniger verfolgt werden, auch wenn sie im Staate in Minorität sind, ja wenn sie selbst sich nicht der Obrigkeit unterwerfen wollen, wenti sie Banden bilden und plündernd und mordend das Land durchziehen. Die hochentwickelte Kultur des Westens kann und darf es nicht dulden, daß Menschen verfolgl oder entrechtet werden, wenn sie anderen Glaubens sind, als die Verfolger! Aber im Herzen Europas, da werden ruhig gehöhnt, verspottet, verachtet, entrechtet, ja gemordet — aber bloß Indens - Ach, Wächter! Was ist's mit der Nacht? Mo bleibt das Pecht?! (Z um 14. No v e m b e r.) Tadellos funktionieren alle berufenen Hüter des Gesetzes, wenn es gilt, einen des Verbrechens überwiesenen Uebeltäter seine Strafe abbüßen zu lassen. Ankläger,,- Verteidiger, Richter, jeder erfüllt seine Aufgabe von seinem Standpunkte ans vortrefflich, mindestens dem Buchstaben nach. Auch der Inhalt läßt, was logische Schlußfolgerungen betrifft, kaum etwas zu wünschen übrig. Irrungen sind daher anscheinend kaum möglich. Sie wären unmöglich, wenn jeder sich seines gewöhnlichen Forinelmenschen entänßern wollte, jeder seine eigenen Handlungen nur nach den ewig wahren Gesetzen der Ethik und des kritischen Gewissens richten, vor allem seine Worte nicht nach vorgefaßten 1U e i nung en, sondern nnr nach streng sachlichen Wahrnehinnngen, nach dem Tatbestände wählen und sich auch vom Wohlwollen hiebei leiten lassen würde. Auch der Staatsanwalt, dieser Dx oülo-Vertreter des bösen Prinzips im Menschen, sollte seine durch das Wohlwollen und durch subjektive Erwägung gegebenen Grenzen nicht überschreiten. Ist einmal das verhängnisvolle Wort „tue-law dem Zaun seiner Zähne entschlüpft und decken sich seine b ö s a r t i g e n Voraussetzungen — anderes als V e r m u t im gen kann er ja zumeist gar nicht anfbringen — mit den niedrigen, vielleicht aufgestachelten Trieben der Menge, dann vermag selbst ein überm enschlich er Verteidiger das anfschänmende Unrecht, das ans Haß und Beschränktheit geboren ward, nicht znrnckzndämmen. Insbesondere, wenn hiebei Richter ans dem Volke den Schnldspruch fällen, ans jenem Volke, das allen Ueberrednngen- Eiuffüsternngen und Aufreizungen ausgesetzt war, die sich auf nationale und andere Beweggründe znrückführen lassen. Das Schulbeispiel eines solchen Staatsanwaltes, wie er nicht sein soll, ist jener, der in dem unseligen Drama vor bald 14 Jahren eine so verhängnisvolle Rolle spielte, der vielleicht aus übergroßem, jedenfalls geringen Fernblick bekundendem Pffichtgefühle handelte, als er mit seiner Anklage gegen einen unseligen jüdischen S "ch u st e r g e s e l t e n von 22 Jahren dem verblödenden Märchen vom Nitnalmorde das amtliche Mäntelchen umhing. Auch wenn .die Meute der Hetzer nicht so erfolgreich vorher am Werke gewesen wäre, hätte diese von amtswegen hereingeschleuderte Bombe nicht wenig Verheerung in'den Köpfen der „Volksrichter" angerichtet. Jedesmal wirkt ja eine solche Ritualmordphantasie wie das rote Tuch auf Stiere. Von den Richtern ist dann, wenn es sich um solche „Leutchen" wie in Polna und Pisek handelt, keine andere Gesinnung zu erwarten, als die des Staatsanwaltes. Mußte sich der Staatsanwalt erst durch die tschechische medizinische Fakultät in Prag belehren lassen, daß die (1. April 1899) angeblich ausgeblntet anfgefnndene Leiche der Agnes Hrnza keineswegs als künstlich des Blutes b e r a u b t anzusehen sei? Konnte er nicht vorher genaue Untersuchungen über diesen folgenschweren Umstand, dessen Tragweite ihm, dem Gebildeten, doch klar sein mußte, anstellen? Mußte er. als seine Voraussetzungen durch das Urteil! des Obersten Gerichtshofes vorn 25. April 1900 als „vielfach in schiefer Beleuchtung vorgeführt", die entsprechende Korrektur erfahren hatte, nochmals eine Unkerstellung, die eines sexuellen anormalen Tatmotivs vornehmen? Hätte er sich nicht vorher zu vergewissern gehabt, ob hiefür Anhaltspunkte gegeben seien? Nach dem Satze: „calumniare audacter, semper aliquid liaeret“ konnte es ja nicht aUsbleiben, daß sich genügend „Verdachtsmomente" finden werden, auf Grund welcher ein Schuldspruch möglich wäre. Von dem ganzen Gewebe der Anklage blieb nichts, rein gar nichts übrig und dennoch erfolgte am 14. November 1900 die Verurteilung Hilsners zum'To de wegen Mithilfe am Morde. Wer waren denn die eigentlichen Mörder? Was veranlaßte den Staatsanwalt, zu dem einen Morde, für den gar keine Unterlage gegeben, Hilsner noch einen zweiten, jenen an der am 17.. Juli 1898 verschwundenen Maria Klima, aüfzuhalsen? Wo sind da die Beweise? Man kann es gar nicht fassen: nichts als eine ungefähre Aehnlichkeit des Zndeckens der Leiche mit T a n n e n r e i s e r n und der Umstand, daß beide Leichen am Bauche lagen!! Selbstverständlich konnte der Mord an beiden Mädchen weit von der Fundstelle vorgenommen worden fein; im Falle der Agnes Hrnza. sprachen Blutspnren am Wege von Polna nach Klein-Wieznietz dafür, ebenso kann eine Stranguliernngsfnrche am Halse das Hinschleppen zur Fundstätte zur Ursache haben