Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1912-11-15 · Heft 44 (15.11.1912) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 44 (15.11.1912)
Date
1912-11-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3063623-3063667--08162-3075307
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 44. Die Wahrheit Heile 7. ., ,; So reduziert sich die Anklage schon wesentlich. Mehr -sogar! Es liegen zahlreiche Bekundungen von geistlicher und -weltlicher Seite vor-, daß die -Christen in keinem Betracht den Hilden in der Ausübung dieses makelbehafteteu und zu Ueber- -griffen verleitenden Berufes nachstanöen. „So fordert Bernhard won Clairvaux", um nur ein schon im „Antisemitenspiegel" erwähntes Beispiel für viele zu nennen, „im Jahre 1416, zur .Zeit-des zweiten Krenzzuges ans, die Juden nicht mehr zuverfolgen, denn die christlichen Wucherer trieben es noch schlimmer". Ja^ wer würde es glauben, „daß selbst Inden, wie sich aus den jüdischen Rechtsgutachten ergibt, häufig an christliche Kapitalisten oerschuldet sind". „Durch diese Tatsache", meint Hoffmann, „wird jedenfalls ... die landläufige Vorstellung von dem allmächtigen jüdischen Geldkapitalisten ein wenig geändert" und es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß er in einem eigenen Paragraphen dutzendweise Belege dafür bietet, „daß die Diener der Kirche" — entgegen ihrer Theorie und ihren Verboten — „sich von diesem Handelszweige nicht nur nicht serugehalten, sondern sich in hervorragendem Maße daran beteiligt haben". Desgleichen auch Adelige und Fürsten bei diesem unritterlichen -Geschäfte zahlreich betroffen werden. So finden wir Bürger, Adelige und Geistlichlichkeit ohne Unterschied mit dem lukrativen Geschäfte liebäugeln. Eine Forderung der Zeit, aus der weder hier noch dort Werturteile — sie bezögen sich denn ans Heuchelei — abgeleitet werden dürfen, umso mehr als sich auf jüdischer Seite parallel dem kanonischen Verbote ernsthafte, aber erfolglose Bemühungen der Rabbiner -finden, „das Geldgeschäft überhaupt znrückzudrüngen". Ja, von da an datiert auch die praktische Aufhebung des biblischen Gebotes, daß Inden untereinander nicht Zins nehmen dürften, wodurch der Vorhalt einer ungleichen Behandlung, die die Juden ihren christlichen Nachbarn zuteil werden ließen, durch die Tatsachen widerlegt ist. Wird nun der Jude allein zum Geldhandel befugt, so Irägt er ihm für den reichlich zuteil werdenden Haß auch gewisse Erleichterungen ein, da die Wirtschaftsordnung neben dem geheimen irregulären der Christen eines professionellen offenen Geldmarktes der Inden bedurfte. Durch diesen ist ihnen die konsequente Durchführung des Kapitalzinses und die Einführltng des Wechsels zu verdanken, welches Roscher für ihre Hauptwerdienste hält. Nachdem dann Hoffmann als erster die Organisation der -jüdischen Geldhändler unter sich dargestellt hat, die zn dem Schlüsse führt, daß sie kein „Bild der geschlossenen jüdischen Wuchererzunft" liefert, sondern infolge rein ökonomischer Gesichtspunkte „ein Getriebe teils harmonischer, teils wiederstreitender Interessen" zeigt, gewährt er Einblicke in den Geschäftsbetrieb der Juden. Dieser wird von dem großen Risiko, welches die Lage der Inden mit sich brachte, beherrscht. Nun standen aber Risiko und Gewinn damals geradeso ivie heute in gerader Proportion, was die von den Juden ^genommenen Zinsen als unmäßig erscheinen macht. Bedenkt man Dber, daß sie vom elften Jahrhundert an wie auf vulkanischem Boden lebten, in Erwartung, heute oder morgen mehr als zum -Bettler werden können, dann verstehen wir, daß „nur ganz große Gewinne imstande waren, ihnen einen Ausgleich zu bieten für die beständigen Gefahren, welche ihrem Leben und ihrer 'Freiheit drohten." Und wenn schon das physische Dasein nicht bedroht war. mußten sie willkürlicher und unvorhergesehener Zinsanfhebungen. Schnlderlasse und Zwangsanleihen mit ihren -katastrophalen wirtschaftlichen Folgen gewärtig sein, Ereignisse, die keine selten auftretenden Ausnahmen sind, so man einzelne .Fakten wie folgende chronologisch aneinanderreiht: Es befreiten LÜm Zeichen der Anerkennung und des Dankes von den Jndenfchnlden: Heinrich VII.: 1309 den Grafen Theobald von Ferrette, l -- 1312 den Reichslandvogt Konrad von Weinsberg; Ludwig der Bayer: 1316 die Stadt Heilbronn,. 1323 das Stift Fulda, 1326 eine Anzahl Ritter im Elsaß, ' 1330 die Stadt Kolmar, 1332 das Stift Bamberg; Papst Benedikt: 1335 den Bischof von Würzburg; hierauf wieder Ludwig: 1338 die Städte Straubing und Deckendorf, 1341 das Kloster Waldsassen. 1343 den Burggrafen von Nürnberg. Das sind im Lause von 84 Jahren nicht weniger als 41 Fälle. Zieht man nun noch in Betracht, daß auf den jüdischen Gemeinden Vermögensstenern lasteten, die oftmals bis zn einem Drittel anschwollen, daß die Währnngsverhältnisse überaus unsicher waren, dnß man ohne historischen Sinn für geänderte Zeiten dem damaligen Zinsfuß den gegegenwärtigen entgegenhält, wird mau Hoffmann znstimmen müssen, wenn er sagt: „Der Ertrag des jüdischen Geldhandels im Mittelalter wird gewöhnlich außerordentlich überschätzt." Dazu kommt, daß der jüdische Zinsfuß sowohl Vergleiche mit der Gegenwart als auch mit dem Usus von Zeitgenossen wohl anshält, wofür wir Nilr zwei Fälle aus Hvffmauns Buch anführen wollen: „Noch heute ist in den staatlich konzessionierten Anleihen (Leihhältsern d. R.) ein Zinsfuß von 12—24°/0 üblich, noch dazu meist mit Abrundung auf einen oder drei Monate. Es wird also hier ein Zinsfuß zngelassen, der fünf-'bis sechsmal so groß ist als der gesetzliche. In diesem Lichte verlieren die Zinsen von 40—50°/0 bei einem durchschnittlich gesetzlichen Zinsfuß von 10°/, doch manches von ihrem erschreckenden Anschein". und: „Bezeichnend ist. daß in Kiel, wo es keine Inden gab, sich der Zinsfuß im 13. Jahrhundert zwischen 15 und 3373% bewegte. Frankfurt a. M. muß im 14. Jahrhundert für eine städtische Anleihe 40°/0 zahlen." All dies zusammen führt zu den Ergebnissen: 1. „Die Behauptung von einer besonderen nationalen oder Rasseneigentümlichkeit der Inden, welche sie zum Handel insbesondere zum Geldhandel hinneigen läßt, ist nicht zu begründen. Die Inden unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht qualitativ, sondern quantitativ von den Völkern, unter denen sie wohnen." 2. Sie waren nicht die einzigen Geldhändler, wie sie auch nicht allein den Geldhandel znm Wucher und zur Ausbeutung anderer Volksklassen ausarten ließen." 3. „Wenn sie als Kapitalistenklasse auf die Schnldnerklassen der Bevölkerung einen Druck ausübten und sich dem Hasse und der Verfolgung aussetzten, so teilen sie dieses Schicksal mit allen Kapitalistenklassen älterer und neuerer Zeiten. Zugleich wird ihnen aber das gleiche Verdienst wie diesen zngesprochen werden dürfen. Sie haben das wirtschaftliche Leben des Staates (Vorbereitung der Geldwirtschaft, Gewährung von Kredit, welcher die territoriale Konsolidieritng herbeiführen half) uub der einzelnen (Prodnktivkredit) befruchtet." Auch Hoffmann verficht die These Georg Caros, dessen „Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter" er noch nicht kannte, die These, welche Ignaz Zollschan in seinem „Rassenproblem" auch für die neueste Zeit beweist, daß die damaligen Inden Lückenbüßer der Volkswirtschaft waren nnd als solche „leisteten, was ohne sie von anderen hätte geleistet werden müssen". Man kann also nach dieser eingehenden Forschung von einer Prädestination der Juden für Geldgeschäfte nicht mehr sprechen, nnd der gegen die Juden des Mittelalters oftmals erhobene Vorwurf gewohnheitsmäßigen Wuchers muß vor der wissenschaftlichen Wahrheit verstummen, wenn er nicht wider besseres Wissen für leicht zn durchschauende Zwecke gehegt wird. Die Sprache nuferer Gebete. Vom Salomo» 2öwy^ Hamburg. (Schluß.) Wohl darf das Gebet in jeder Sprache gesprochen werden, I aber, so spricht Jochanan: „Wer sein Gebet in fremder Sprache spricht, dem sind die Dieustesengel nicht nahe." Das heißt:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.