Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 39 (10.10.1912)
- Date
- 1912-10-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 39. Die Wahrhetl Sette 7. -nicht binnen zwei Monaten erfolgt, angenommen werden,wird, daß auf Grund der Statuten Erinnerungen nicht zu ziehen sind. Genehmigen Sie die Versicherung vorzüglicher Hochachtung Ihres - ergebensten Wolfs, Jnstizrat. M. d. A. - Dabei sei bemerkt, daß zu der Sitzung am 7. Juli d. I., einem Wunsche mehrerer Unterausschnßmitglieder entsprechend, von Herrn Jnstizrat Wolff sämtliche deutschen C. C.-Mitglieder, soweit sie noch nicht der Friedenskommission angehört hatten, eingeladen worden sind. , Von Paris erfolgte darauf das nachfolgende Schreiben vom. 9. September d. I. unter Beifügung des Beschlusses des <C. C. vom 4. September d. I. Der Brief und der Beschluß lauten wie folgt: «E Universelle Paris, den 9, S.«I.mber 1912. 45 nie la Bruysre. v ' Mein Herr! Wir haben Ihren Brief vom 29. Juli erhalten und haben die Ehre, hier beiliegend die durch das Zentralkomitee in seiner Sitzung vom 4. September angenommene Tagesordnung JhNen zu überreichen. Genehmigen Sie, mein Herr, die Versicherung unserer -Hochachtung. Der Sekretär, gez. Bigart. A ul a g e: 'Tagesordnung, angenommen in der Sitzung v. 4. Sept. 1912. Herr Wolff. Mitglied der Alliance zu Lissa, hat dem Zentralkomitee in seinem Namen, als auch im Namen von anderen deutschen Mitgliedern den Statnkenentwnrf für eine besondere Organisation in Deutschland zur Genehmigung unterbreitet. Das Zentralkomitee ist angesichts seiner früheren Beschlüsse, namentlich derjenigen vom 30. November. 1910 und 3. Januar 1912, fest entschlossen, keine Spezialorganisation anzuerkennen und den Geschäftsbetrieb der Alliance so aufrecht zu erhalten, wie er durch ihre Statuten geregelt ist, und ist der Ansicht, daß das durch Herrn Wolff unterbreitete Projekt dem -Geiste und dem Wortlaut , der Statuten der Alliance znwiderlüuft. Herr Jnstizrat Wolff hat darauf an das Zentralkomitee LN Paris das nachstehende Schreiben vom 14. September d. I. gerichtet: Lissa, den 14. September 1912. An die Alliance Jsraelite Universelle, Paris, 45, Rne La Brnyere. Ich bestätige den Empfang des Schreibens vom 9. d. M. Da in diesem Schreiben dem Friedens-Ausschuß und mir als dem Vorsitzenden desselben indirekt der Vorwurf gemacht wird, daß wir den „Geist" der Statuten der A. I. U. nicht erfaßt und uns nicht an den ..Wortlaut" gehalten hätten, so sei mir -folgende Erwiderung gestattet. Das Wort „Geist der Statuten" ist bei uns Inden stark in Mißkredit gekommen, seitdem Antisemiten und antisemitische Negierungen den „Geist der Gesetze" und den „Geist der Verfassung" dann herangezogen haben, wenn sie keine anderen -Gründe hatten, um die Juden in ihren gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten zu beeinträchtigen und damit Willkür an.. die Stelle des Rechtes zu setzen. Die bloße Bezeichnung „Wortlaut der Statuten" hat aber keine Bedeutung, wenn nicht Der angeblich verletzte Wortlaut zitiert oder ans die betreffende Stelle der Statuten verwiesen wird. Da dies nicht geschehen ist, so soll es von meiner Seite geschehen. Es lautet Art. 16: „Bezirks-Komitees (oomites regionaux) können in jedem Landesteil gebildet werden, wo mehrere Lokalkomitees bestehen." Es will mir danach scheinen, als ob gerade das C. C. den Wortlaut der Statuten verletzt hat. Ich bedaure das im .Interesse der A. I. U. und im Interesse des Ansehens des C. C. Ich habe die Ehre zu sein Ihr ergebenster Wolff. Wir teilen durchaus die hier von Herrn Justizrat Wolff -ausgesprochene Ansicht. Die ablehnende Haltung des Zentralkomitees gegenüber den deutschen Friedensbestrebungeu auf Schaffung einer einheitlichen Organisation für Deutschland setzt nur konsequent die schon bisher von uns mehrfach gekennzeichnete /Mißachtung der deutschen Mitglieder der Alliance fort; , sie bedeutet einen neuen Schritt in der Mißachtung dieser Mitglieder und in deren Vergewaltigung und stellt eine ebenso unkluge wie verletzende Stellungnahme gegenüber den deutschen Mitgliedern dar, die die Frage nahelegt, ob ein Zusammenarbeiten der deutschen Mitglieder mit Paris überhaupt noch möglich oder auch nur von Paris gewollt ist. Der Entschluß des Zentralkomitees iü um so weniger verständlich, als das Frankfurter Lokalkomitee unterm 29. Angnst d. I., also in letzter Stnnde, noch einmal nach Paris die Mahnung gerichtet hat, der Schaffung einer deutschen Organisation und ihren Satzungen keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Wir fügen eine Abschrift dieses Schreibens zur Kenntnisnahme bei: Alliance Jsiraslite Universelle, Frankfurt a. M.. 29. August 1912. Lokal-Com. ts Frankfurt a. M. Hochstr. 17. An das Central-Comite der Alliance Jsraelite Universelle, Paris, 45, Rne la Brnyere. Sehr geehrter Herr Präsident! Zn ihrem lebhaften Bedauern sind die in Frankfurt a. M. wohnhaften Mitglieder des Zentral-Komitees verhindert, in der Sitzung vom 4. September 1912 zn erscheinen. Mit Rücksicht darauf har das Lokal-Komitee der Alliance Jsraelite Universelle in seiner Sitzung vom 26. August a. c. beschlossen. Ihnen folgendes mitzuteilen: 1. Nach unserer genauen Kenntnis der Verhältnisse ist es im Interesse der Alliance dringend geboten, daß eine Gesamtorganisation der Alliance in Deutschland geschaffen wird. Nachdem jahrelang in der D. C. G.. die niemand von uns wieder erwecken will, eine solche Organisation bestanden hat, ist es für die Stellung der A. I. U. in Deutschland unbedingt erforderlich, daß die nach den Statuten gegebene Möglichkeit, die in Deutschland wohnhaften Mitglieder in ein Comite regional zu vereinigen. in die Wirklichkeit nmgesetzt werde. Diese Notwendigkeit erscheint uns nicht nur gegeben, um der Alliance in reicherem Maße wie bisher Beiträge aus Deutschland zuznführen, sondern vor allem im Interesse des universellen Gedankens der Alliance, den hoch zn halten wir stets als unsere besondere Pflicht angesehen haben. Bei allen Freunden der Alliance in Deutschland besteht deshalb nicht der mindeste Zweifel, daß eine solche Organisation zu schaffen ist. und es sind mir Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie diese Organisation zn begründen ist, vorhanden gewesen. 2. Wir erblicken in den Beschlüssen, welche in Berlin am 7. Juli a. c. gefaßt worden sind, die geeignete Grundlage für die Schaffung einer Organisation in Deutschland. Unbeschadet der Frage, ob alle Einzelheiten des Statuts glücklich gefaßt und, glauben wir. daß ans Basis derselben der Frieden zwischen den Alliancemitgliedern in Deutschland wieder hergestellt, die Möglichkeit einer tatkräftigen Propaganda geschaffen und eine Zentralstelle ins Leben gerufen werden kann, die in der Lage ' ist, auch neben dem Hilfsverein der deutschen Inden und gleichberechtigt mit demselben eine kraftvolle Betätigung der A. I. U. in Deutschland zu ermöglichen. 3. Das neu zu schaffende deutsche Komitee will in Frieden und in Uebereinstimmung mit dem Zentral-Komitee leben und hat gerade deshalb die am 7. Juli a. c. entworfenen Statuten dem Zentral-Komitee zur Erklärung übersandt, ob dasselbe Beanstandungen gegen den Entwurf ans Grund der Statuten der Alliance erhebe. Wir bitten das Zentral-Komitee daher dringend, bei der Beratung des Statuteuentwnrfes davon anszugehen, daß im Interesse der A. I. U. eine Organisation derselben in Deutschland bestehen lnnß und nur zu prüfen, ob im einzelnen der Entwurf mit den Statuten der A. I. U. übereinstimmt. Sollte das Zentral-Komitee nach dieser Richtung hin, insbesondere bezüglich der Fassung des § 10, Bedenken haben, so bitten wir zn berücksichtigen, daß. selbst wenn in Deutschland Mk. 75.000.— an Milgliederbeiträgen jährlich eingehen, auch nach der in Berlin beschlossenen Fassung des Z 10 unr Mk. 15.000.— für Organisation, Propaganda und lokale Ausgaben verwendet werden dürfen, jede Mehrausgabe aber vom Zentral-Komitee zu genehmigen ist. daß also diese Fassung faktisch keinen großen Eingriff in die Rechte des Zentral- Komitees bedeutet.