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Die Wahrheit · 1912-08-30 · Heft 34 (30.8.1912) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 34 (30.8.1912)
Date
1912-08-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Leite 4. Die Wahrheit. Nr. 34. uns eingeräumten Abgeordneten könnte der jeweilige Präses der Prager Kultltsgemeinde ansüben. .Dieser Gegenstand dürfte vielleicht von maßgebender Seite aufgegriffeu, zur Diskussion gestellt und der Ausführung zugeführt werden. 4- * Bekanntlich hatte, wie au dieser stelle bereits berichtet wurde, die christlich-deutsche Mehrheit des Czernowitzer Stadtschulrates Anfang Juli beschlossen, in mehreren Volksschulen der Stadt eine Scheidung nach Konfessionen vorznnehmen. Begründet wurde diese Konfessionalisierung des Schulunterrichtes damit, daß in jenen Schulen der Stadt, in denen die jüdischen Schüler die Mehrheit bilden, der regelmäßige Neligionsunterricht der christlichen Kinder behindert werde, während man in Wirklichkeit die Ernennung jüdischer Schulleiter verhindern wollte. Gegen diesen mit dem Volksschulgesetze und dem Staatsgrundgesetze in Widerspruch stehenden Beschluß wurde beim Landesschulrat von der Minorität des Stadtschulrates Einspruch erhoben. Wie nun aus Czernowitz gemeldet wird, hat die Landesschulbehörde den Beschluß des Stadtschulrates als ungesetzlich aufgehoben. Eine zweite erfreuliche Schnlnachricht aus Czernowitz geht dahin, daß der jüdische Lehrer Fischer, über dessen geplante Zurücksetzung wir jüngst berichteten, mit der provisorischen Leitung der Schule in der Siebeubnrgerschule betraut wurde. * % Von großem Interesse ist der soeben erschienene Geschäftsbericht des Verbandes der deutschen Juden" für das Jahr 1911/12. Als Arbeitsgebiete, denen der Verband seine Tätigkeit im Berichtsjahre gewidmet, werden genannt: Apologetik (Archiv), Sonntagsruhe. Antrag Groeber, Staatsznschnß zu Kultnszwecken, Resolntionsfonds sowie der Kampf um die Gleichberechtigung der Juden in den verschiedenen Bereichen der Staatsverwaltung. Auch gelegentlich der Beratung des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit. war der Verband, allerdings fast ohne Erfolg, tätig. Nicht uninteressant ist die in der Eingabe des Verbandes betreffend Staatszuschuß zum jüdischen Kultus erhaltene statistische Aufstellung, wonach die Juden Preußens für die Zwecke der christlichen Kirche rund 400.000 Mark jährlich beisteuern, ferner daß im Jahre 1905 in Preußen an K u l t u s st e u e r u jeder Evangelische Mk. 1-33, jeder Katholik Mk. 0 93, jeder Jude Mk. 10-97 jährlich bezahlt. * * - * Anschließend au diese Mitteil'ungeu dürften auch einige Daten über die Berliner jüdische Gemeinde willkommen sein. Der Etat der.Gemeinde hat im letzten Jahre nach dem soeben veröffentlichten Rechnungsabschluß der Hauptverwaltung 4% Millionen Mar! überschritten. Die Ausgaben in der Höhe von 4,507.803 Mark überstiegen die Einnahmen um 77.030 Mark, während das Vorjahr einen Ueberschuß von nahezu 413.000 Marl aufwies. Für Andachtszwecke gab die Gemeinde 785.000 Mark, für das Schul- und Bildungswesen fast eine halbe Million aus.. Neben einer Knaben- und einer Mädchenschule, eurem Lehrerseminar, Fortbildungskursen u. f. w. wurden 15 Religionsschulen nuterhalten. Die Ausgaben für soziale und Wohlsahrtszwecke überstiegen eine Milljon Mark. Die Schulden der Gemeinde belaufen sich auf über 10 Millionen Mark. Die. Steuereiunahme betrug, bei einem Rückgang der Zensiten von 38.061 auf 37.564, die Summe von 2,248.858 Mark. Nicht weniger als 37 Vereinen und Anstalten wurden Unterstützungen gewährt. Mit der Dezentralisation der KultusverwaltUng . ist insofern ein Anfang gemacht, als den zehn Rabbinern provisorisch eigene Amtsbezirke zngewiesen'würden. 4- * * Heber die prekäre Lage der jüdischen Volksschullehrer bringt die „Frankfurter Zeitung" folgenden beherzigenswerten, Artikel: Die Lage der aus dem Privatschnldienst kommenden jüdischen Lehrer an öffentlichen Volksschulen ist häufig eine recht nubesriedigeude und verdient die Beachtung aller Interessenten. Bei der geringen Zahl von öffentlichen jüdischen Schulstellen, müssen die Anwärter oft viele Jahre im privaten Schuldienst verbringen. Gelingt es ihnen dann, Anstellung an einer öffentlichen Schule zu erlangen, dann beginnen die Sorgen erst recht. Der junge, aber nicht mehr ganz junge Lehrer möchte nach so langem Harren wenigstens rechtzeitig, das ist gleichzeitig mit den anderen Bernfsgenossen in den Genuß der Altersznlagen gelangen. Das kann er nur durch Nachzahlung an die Znlagekassen erreichen. Er muß für jedes Jahr, das er notgedrungen im privaten Schuldienste verbrachte, 570 Mark nachzahlen. Ein Lehrer, der erst nach acht- bis zehnjähriger privater Anstellung in den öffentlichen Schuldienst treten kann, hat also acht- bis zehnmal 670 Mark nachznzahlen, eine horrende Summe für einen jungen Lehrer. Und da selten genug einer der betroffenen Lehrer über solche Mittet verfügt, so muß er das Geld .leihen und muß sich Zinsen und Tilgnngsbetrag von seinem kargen Gehalte abdarben. Der Lehrer kauil sich dttrch. die Nachzahlung zwar die rechtzeitige Erlangung der Altersznlagen sichern, nicht aber den vollen Bezug des Grundgehaltes., Ein Lehrer, der nach achtjähriger Wartezeit erst in den öffentlichen Schuldienst eintreten konnte, muß sich vier weitere Jahre mit vier Fünfteln des Grundgehaltes begttügen. Er erlangt also mit 32 Jahren erst das Grundgehalt, das sein nach Austritt ans dem Seminar angestellter Kollege mit 24 Jahren bezieht. Viel entgegenkommender verhält sich das Gesetz den jüdischen Religionslehrern gegenüber, obwohl der Lehrer an einer jüdischen Privatschule. die umfassendere Tätigkeit anszuüben und selbstverständlich auch Religionsunterricht zu erteilen hat. Die därgelegten Mißstände bedürfen der Abhilfe. Es kommt ja keine allzu große Zahl von Lehrern in Betracht. Um so leichter wird es in finanzieller Hinsicht fallen, hier ein recht weitgehendes Entgegenkommen zu üben. Jedenfalls dürfen die Gehaltsverhältnisse dieser Lehrer der Prüfung durch Regierung und Volksvertretung dringlich empfohlen werden. . .; -i- . . , - Die Breslauer Handelskammer hat im Sinne ihres Syndikus, Herrn Professor Dr. Riesenfeld, dem Handelsminister ihr Gnt-> achten zum Entwürfe eines Gesetzes zur Neuregelung der Sonn-: tagsruhe im Handelsgewerbe unterbreitet. Ans der umfangreichen Denkschrift heben wir im Wortlaut denjenigen Passus hervor,, der zur Frage der die Sabbathrnhe wahrenden Kaufleute Stellung nimmt. Dieser Passus hat folgenden Wortlaut:, ., Gegen den § 4, welcher den sogenannten gesetzestreuen Kanfleuien jüdischer Religion, die am Sabbath ihre Geschäftsbetriebe aus religiöser Ueberzeugung geschlossen halten, die Beschäftigung ihrer jüdischen Angestellten an den Sonntagen ans einige wenige Stunden gestatten will, ist sowohl von Seiten, der Angestesttenverbättde, wie auch von einzelnen Handelsvertretungen Widers spruch erhoben worden. Mir haben uns bereits früher mit Nachdruck dasür verwendet, daß diesen jüdischen Kanfienten nicht das. Opfer ihrer Ueberzeugung zugemntet wird, am Sabbath zu arbeiten/ weil sie nicht in der Lage sind, an je zwei aufeinanderfolgendeil Tagen derselben Woche ihren Betrieb ruhen zu lassen. Wir haben deshalb mit Befriedigung den Vorschlag 'des § 4 des. Entwurfes begrüßt, umsomehr, als uns bekannt geworden ist, daß in einzelnen Fällen auch bei der ortsstatntarischen, Einführilng,.völliger Soiliitagsrilhe auf die Wünsche und Bedürfnisse dieses, allerdings verhältnismäßig nur noch kleinen, Teiles der jüdischen Kaufmannschaft Rücksicht genommen worden ist, ohne daß durch die Verstattung dieser .Kbnflente, zur beschränkten Sonntagsarbeit mit ihrem jüdischen Personal Uehelstände standen oder auch nur Beschwerden erhoben worden sind. Wir i stützen hierauf die wärmste Befürwortung des Vorschlages des § 4 und bitten dringend, daraus hinznwirken, daß ans eine solche Ausnahme zugunsten der gesetzestrenen jüdischen Kattfleute nicht Verzicht geleistet wird. 4- * ‘ . Am 14, d.. Mhielten der König und die. Königin der, Belgier ihren feierlichen Einzug in Antwerpen. Bei dem Empfang im Palast war auch der Rabbiner Dr. Wiener eingeladen. Dieser, beglückwünschte die Majestäten im Namen seiner Gemeinde und hob in; seiner. Ansprache., die unerschütterliche Treue. znm Thron und die Vaterlandsliebe seiner Glaubensgenossen hervor. Der König und die Königin waren , von den Worten des Rabbiners sichtbar gerührt; beidh/druckten ihm hie Hand und der' König erwiderte, , er. heattfstage.hen Redner,, der israelitischen-

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