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Die Wahrheit · 1912-08-16 · Heft 32 (16.8.1912) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 32 (16.8.1912)
Date
1912-08-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr 32. Leite 5. Die Wahrheit ' Seit. die christlich-soziale Partei die Majorität in der Wiener. Gemeindevertretung erlangt hat, ist auch der Einfluß der israelitischen Knltusgemeinde nicht nur im Belange der Lehrerernennungen, sondern sogar auch im Belange der nach § 48 des Reichsvolksschnlgesetzes in Schulen mit jüdischer Schülermajorität gesetzlich geforderten Bestellung jüdischer Schulleiter geschwunden. Die in -den letzten Dezennien ernannten jüdischen Schulleiter hatten tatsächlich ihre Ernennung nicht jüdischen, sondern mächtigen katholischen Protektoren zu danken. Im I. Wiener Gemeiudebezirk (Werdertorgasse) besindet sich eine solche Knabenvolksschule, für welche die gewtzlich erforderliche Bestellung eines jüdischen Oberlehrers bereits ein Dezennium lange verschleppt und Hintertrieben wird, und im II. Bezirk (Obere Augartenstraße) herrschen in einer Knabenvolksschnle ähnliche Zustände. Es kann aber für die Judenschaft durchaus nicht glerchgiltig sein, wenn den öffentlichen Volksschulen Oesterreichs der Stempel der katholischen Staatsreligion anfgedrückt wird, weil bekanntlich nicht nur für die Unreife Jugend, sondern auch für die leider meist noch politisch und religiös rückständige und verständnislose jüdische Bevölkerung der Erfolg maßgebend wirkt. Ist auch die religiöse Erziehung in der Familie eine laue, dann kann die Erscheinung der A b s a l l b e w e g u n g innerhalb der jungen Jndenschaft, die noch heute das goldene Kalb anbetet, nicht Wunder erregen. Die öffentliche Volksschule ist aber anch nicht vollständig durch Privatschnlen ersetzbar, welche besonders innerhalb der Judenheit immer ein sehrunsicheres und prekäres Dasein fortschleppten. Die sonst mächtige israelitische. Kultusgemeinde müßte daher der öffentlichen Volksschule ihre ernsteste Ailfmerksamkeit zuwenden und alle gesetzlichen Handhaben benützen, damit sie auch der jüdischen Jugend zum Segen werde. Sie müßte mit aller Macht den interkonfessionellen Charakter der öffentlichen Volksschule aufrecht zu erhalten suchen, was sie nach den bestehenden Staatsgrundgesetzen und nach den sehr bedenkenden Schulsteuern der jüdischen Bürgerschaft zu fordern berechtigt ist. Sie dürfte der Tatsache gegenüber, daß die jüdische L e h r e r s ch a f t an den Wiener Volks- und Bürgerschulen a n s st i r b t, weil kein Nachwuchs für die abgehenden jüdischen Lehrkräfte nachkommt, nicht gleichgiltig und tatenlos bleiben. Es würden sich sicherlich noch zahlreiche jüdische Jünglinge und Jungfrauen dem edlen Lehrberufe zuwenden, wenn sie eine Stütze der israelitischen Knltusgemeinde im Belange der Aufnahme in die Lehrerbildungsanstalten und der späteren Verwendung in dem öffentlichen Schuldienste sicher wären. Hat gegenwärtig ein Jünger Pestalozzis keinen einflußreichen Protektor, so gelangt er bei dem gegenwärtig unglanblich gewaltigen Andrange gar nicht in die Lehrerbildungsanstalt. Jüdische Lehramtsbeflisfene mögen daher noch vor ihrem projektierten Eintritte in eine Lehrerbildungsanstalt um die höchst notwendige Hilfe der israelitischen Kultusgemeinde ansnchen! Bei der gegenwärtigen Sachlage kann dieselbe wohl nicht leicht ablehnen. Sie ist sogar berechtigt, die Aufnahme geeigneter jüdischer Bewerber in die Lehrerbildungsanstalt zu begehren, weil die Judenschaft wacker mithilft, die öffentliche Volksschule zu erhalten, weil ein verhältnismäßig großer Prozentsatz jüdischer Volksschüler vorhanden ist und weil in Konsequenz des § 48 des Reichsvolksschulgesetzes jüdische Volksschullehrer vorhanden fein sollen, damit gegebenenfalls auch jüdische Schulleiter bestellt werden können. Ist endlich ein jüdischer Lehramtskandidat glücklich mit dem Reifezeugnisse ansgestattet, dann wende er sich an den Vertreter der israelitischen Knltusgemeinde im Wiener k. k. Bezirksschulräte behufs der ihm gesetzlich zustehenden Einflußnahme im Belange der Verwendung in den Wiener öffentlichen Volksmid Bürgerschulen. Die Bestellung von provisorischen Lehrkräften ist nämlich ein Recht der Bezirksschulbehörde. Versieht nun die junge jüdische Lehrkraft gewissenhaft ihren Schuldienst und sorgt sie dafür, daß auch ihr Verhalten außer der Schule einwandlos bleibt, dann mnß sie nach den geltenden niederösterreichischen Schulgesetzen automatisch definitiv werden und in höhere Gehaltskategorien und Altersstufen aufrücken. Es ist aber höchste Zeit, daß die Vertretung der israelitischen 'Knltusgemeinde dem öffentlichen Schulwesen ihr vollstes Interesse zuwende und Festigkeit zeige. Der größte Teil der katholischen jungen Lehrerschaft der Gegenwart rekrutiert sich bekanntlich aus klerikalen Privat-Lehrerbildungsanstalten und erfreut sich der mächtigen Fürsorge nicht nur einflußreicher Priester, sondern auch christlich-sozialer Stadträte nnd Mitglieder der Schulbehörden. Bei solcher Sachlage benötigen die wenig beneidenswerten jüdischen Lehramtsbeflisseneu um so mehr der Hilfe der spärlich vorhandenen nnd dazu berechtigten konfessionellen Bürger. Werden diese jüdischen Mitglieder der Schulbehörden trotz der Berechtigung ihrer Forderungen überstimmt, dann mögen sie ans der betreffenden Körperschaft anstreten. Nach den gellenden Statuten müssen aber auch Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde in den Schulbehörden vorhanden sein und wenn die ausgetretenen Männer konsequent wieder gewählt werden, daun muß eine gerechte Sache schließlich auch siegen. R. L. Zur Geschichte der Klntliige in Deutschland. Von Dr. M. H. Friedländer. Es dürfte wohl in der modernen Zeit, in der trotz Kultur und Bildung, trotz Eisenbahn und Elektrizität hie nnd dort das alte törichte, lächerliche Blutmärchen aufs neue aufgetischt und aufgefrischt wird (siehe Posen), angezeigt sein, an der Hand der Geschichte zu beweisen, daß anch in früheren Zeiten in Deutschland, besonders in der Rheingegend, dieses unglückselige Ammenmärchen gar oft verbreitet wurde und zu gräßlichen Judenmetzeleien Anlaß gegeben hatte. Im Spätsommer des Jahres 1179 fuhren mehrere Juden von Köln nach Boppord zu Schiffe. Hinter ihnen segelte ein anderes Schiff, auf welchem sich christliche Passagiere befanden. Letztere erblickten in der Nähe Boppard einen erschlagenen Christen, sofort schrieen sie, daß jene, nämlich die Inden des ersten Schiffes, ihn erschlagen hätten, ohne daß sie anch nur im entferntesten imstande gewesen wären, ihre Ansicht durch irgend einen Beweis begründen zu können. Infolge dessen wurde den armen, ruhelosen Inden die Alternative gestellt, sich entweder taufen zu lassen oder die Rechnung mit dem Himmel abzuschließeu. „Da aber das Feuer der religiösen Begeisterung in ihnen so stark war, daß kein Gewässer es zu löschen vermochte", so wurden Männer und Frauen. Jünglinge nnd Jungfrauen, schonungslos hingerichtet nnd viele fanden in den Fluten des Rheines ihre Gräber. In einem auf dieses Ereignis gedichteten Klagegesang R. Menachems den Jakob heißt es: Blüten, um damit zu kosen, Wähl: der Herr aus seinem Garten; Er kam mid pflügte Rosen: Edle, die seines Wortes harrten. Um, wenn des Schreckens Schwerter tosen Bis zum Tode des Bundes warten. (Z. Die synag. Poesie 25.) In Fulda wurden im Dezember 1255 fünf junge Söhne Müllers aiißerhalb der Stadt erschlagen. Obgleich man keine Spnr von den Mördern gehabt, hatte mau sich doch nicht entblöder, die Inden zu verdächtigen, das lügenhafte Gerücht zu verbreiten, dieselben hätten den Kindern das Blut abgezapst, es in Säcken gesammelt und für das Pefsachfest ansbewahrt. Die frommen Kreuzzngler beeilten sich sofort, zur „Ehre Gottes" einen edlen Akt der Rache anszuüben. Am 28. Dezember überfielen sie die Gemeinde von Fulda und töteten 34 Männer und Frauen. Es wären bei dieser Gelegenheit noch weit mehr Märtyrer gefallen, wenn nicht der Magistrat von Fulda sich der armen, unschuldigen Juden in humaner Werfe angenommen hätte. Als die Juden beim Kaiser Friedrich II. sich darüber

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