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Die Wahrheit · 1912-08-09 · Heft 31 (9.8.1912) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 31 (9.8.1912)
Date
1912-08-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Seite 5. Nn 31. . ........ ..... . Die Wahrheit sionellen Lagern — vom „Reichsboten" bis zum „Vorwärts" — die Unwissenschaftlichkeit, Oberflächlichkeit und Leichtfertigkeit des. „geistreichen Dilettanten" nachgewiefen haben. Auch die lärmende Reklame, die von einigen übereifrigen Presseträbanten Chamberlains und des /Hauses Wahnfried mit gelegentlichen anerkennenden Worten des Kaisers für das Werk gemacht wurde, vermochte nicht das dauernde Interesse der gebildeten Kreise in Deutschland an die literarischen Produkte dieses unermüdlichen Vielschreibers zu fesseln. Einzig und allein die nationalistische, akademische Jugend und ihre politischen Stützen in den reaktionären Parteien mühen sich heute noch an der undankbaren Aufgabe ab, Chamberlain als einen Pfadfinder der Rassenlehre auf ein wissenschaftliches Piedestal zu stellen, das ihm nicht gebührt. Auch in den Kreisen des deutschen Katholizismus, die die „Grundlagen des 19. Jahrhunderts", wie er selbst einmal konstatiert hat, anfangs „mit einer gewissen Sympathie" ausgenommen hatten, ist in der Zwischenzeit eine gründliche Wandlung dieses günstigen Urteils eingetreten. Man hat eben gefunden, daß -dem Werke jegliche wissenschaftliche Akribie fehlt, daß der geistreiche Dilettant wirklich nur dilettiert, wenn er nicht gar Schlimmeres verübt und vor groben literarischen Entstellungen nicht zurückschreckt. In der „Köln. Volks-Ztg." (Nr. 298, 309 und 402 l. I.) haben sich mehrere Mitarbeiter des Blattes mit den eigenartigen Beweismethoden des Mannes beschäftigt und interessante neue Beiträge zu den literarischen Fechterknilststückchen Chamberlains geliefert. Die „vierte Auflage seines Werkes" (1902) hat der Verfasser mit einer Reihe vpn Vorworten eingeleitet, in denen er sich mit seinen Kritikern auseinandersetzt. Eines dieser Vorworte trägt den Titel: „Katholisch und römisch" und zitiert die Aeußerungen des vor wenigen Wochen verstorbenen Aachener Stiftsprobstes Dr. Bellesheim, die dieser in der ersten Auflage des von der Görresgesellschaft heransgegebenen Staats lexikons, Band IV, tu dem Artikel Pabft, getan haben soll: „Noch auffallender tritt es aber im praktischen Leben zutage, wie z. B., wenn wir hohe katholische Prälaten den Deutschen Kaiser mit Reden empfangen hören, überschwenglich an nationaler Gesinnung und Königstreue — wie. in diesem Jahre (gemeint ist 1902) in Aachen — und nun in dem katholischen Staatslexikon nachschlagen und sehen, daß diese selben Prälaten sämtliche Grundlagen eines geordneten Staatswesens — theoretisch wenigstens — preisgeben; daß sie z. B. ausdrücklich lehren, der Pabst dürfe Fürsten, Könige und Kaiser aus eigener Machtvollkdmmenheit absetzen, sobald die „Beschützung der Kirche diesen Schritt erfordert," und er dürfe „in gewissen Fällen Untertanen vom Eid der Treue entbinden," wie es ja schon öfter feierlich geschah... Und wissen wir nicht, daß diese Männer gute Deutsche und Patrioten sind? Sollen wir den Worten, die sie in feierlicher Stunde an den Kaiser richten, mißtrauen? Und .müssen wir nicht folglich schließen, daß die Grenzscheide zwischen „katholisch" und „römisch" mittendurch ihre eigene Seele geht? Der Mitarbeiter der „Köln. Volks-Ztg." stellt nun fest, daß Dr. Bellesheim in einem historischen Exkurs nur über „Tatsachen des Mittelalters" referiert, daß ihm aber jegliche Absicht, einer" Uebertragnng der damaligen Rechtsanschauungen des heiligen Stuhles ans die Gegenwart vollständig ferngelegen habe. Bellesheim hat drei Rechtstheorien der Kirchengelehrten geschildert und dem hinzugefügt: „Im wesentlichen weicht sie (nämlich die dritte Theorie) indes von der Theorie der indirekten Gewalt nicht ab. Denn beide nehmen an, der Pabst könne im äußersten Falle erklären, daß ein Fürst sein Thronrecht eingebüßt habe und geleistete Treueide ihre Kraft verloren hätte:!. Nur darüber geht man auseinander, ob der im Mittetalter an das christliche Bekenntnis geknüpfte Besitz der obrigkeitlichen Gewalt ans dem Naturrecht beruhte oder positiver Anordnung war. Jedenfalls verdient letztere Ansicht den Vorzug. Mit Recht konnte daher Pins IX. einer Deputation von Gelehrten am 21. Juni 1871 erklären, „daß das päbstliche Recht zur Absetzung von Fürsten in zeitlichen Gründen beruhe und, da diese wegfallen, heute nicht mehr zur Anwendung komme." Also auch hier eine absichtliche Entstellung des Tatbestandes, die wir rein referierend nach der „Köln. Volks-Ztg." wiedergeben, ohne selbstverständlich zu der Streitfrage selbst Stellung nehmen zu wollen; nebenbei sei nur noch bemerkt, daß in den inzwischen erschienenen drei weiteren Auflagen des Görresschen Staatslexikons der Bellesheimsche Artikel gar nicht mehr enthalten ist. In den Kreisen des deutschen Katholizismus hat man ferner an dem gehässigen Urteil Chamberlains über die Jesuiten Anstoß genommen — weniger an der Gegnerschaft selbst als an der in der Tat geschmacklosen Form der Kritik, die aus dem Umwege über die Juden in eine rohe Beschimpfung ausartet. In seiner Schrift: „Arische Weltanschauung" (Berlin, 1905) heißt es nämlich aus Seite 31: „. . . doch gibt es andere fremde Elemente, die namenlos bleiben und darum nur um so gefährlicher sind, Menschen, die uns äußerlich ziemlich ähnlich sehen, innerlich jedoch eine spezifisch andere Seele besitzen, und die nun alles, was sie von uns erhalten und woran sie mit uns gemeinsam teilnehmen, nicht völlig nmwandeln, wie das der Semit tut, sondern inwendig verderben, vergiften, hiedurch den Segen zum Fluch kehrend. Nicht allein lehrt uns die Geschichte, daß der eigentliche Europäer (der Jndogermane) aus seinem Zug nach Westen und Süden sich in fremde, ethnisch stark vermischte und geistig minderwertige Elemente hineinkeilte, die er nie austilgte, sondern die Anthropologie bezeugt das Dasein und die allmähliche Zunahme der Nachkommen uralter Einwohner Europas, die teils vor dem Homo europaeus in die höchsten Gebirge geflohen, teils von ihm als Sklaven unterjocht worden waren, und die nunmehr, durch eine mit relativer geistiger Beschränktheit gepaarte physische und namentlich sexuelle Kraft begünstigt, sich stark vermehren und nach und nach den germanischen Stock durchsetzen. Dazu dann die starke Vermischung mit mongolischen Elementen, welche nach Lnschaus Untersuchungen eine nachweisbare Abnahme der Schädelkapazität, der Hirngröße und somit auch der Knlturfähigkeit — kurz, auf Deutsch, eine Verdummung — ganzer Völkerschaften herbeigesührt hat. Jgnazins von Loyola, der Baske, das Kind und der Typus dieser geborenen Feinde unserer Kultur, ist ihr tausendmal gefährlicher als der Jude." Der national empfindende deutsche Katholik mußte sich ferner schwer gekränkt fühlen durch allgemein verletzende Aeußerungen, wie folgende (Grundlagen des 19. Jahrhunderts, Volksausgabe Seite 909): „Was man auch sonst über römische Unfehlbarkeit denken mag, das eine wird jeder unparteiische Mann zugeben: Rom hat stets mit unfehlbarem Instinkt es verstanden, dasjenige, was geeignet war, das Germanentum zu fördern, hintanznhalten, und demjenigen, wodurch es am tiefsten geschädigt werden mußte, Vorschub zu leisten. (Schluß folgt.) Die Psalmen in den monotheistischen Liturgien. (Schluß.) Ost Hab' im stillen ich fest daran geglaubt - Und auch zuweilen laut es ausgesprochen: Mir ist, weil ich arm geboren, das Lebensglück geraubt. Doch, ich hatt' in der Uebereilung nur so gesprochen. Jeder Mensch, der da wandelt hier auf Erden, Kann gar leicht dem Irrtum zum Opfer werden. Was nun die Psalmen für die Wochentage betrifft, so bestehen sie bekanntlich nur aus den letzten sechs Psalmen 145 bis 150, die einen Bestandteil des täglichen Morgengebetes bilden, von denen der erste, 145, das sogenannte Asehre joschwe- Gebet einen regelmäßigen lückenlosen, nach den 22 Buchstaben des jüdischen Alphabets geordneten Akrostichon bildet; während die anderen akrostichischen Psalmen 9, 34, 37 und 119 mehr oder weniger unregelmäßig oder lückenhaft zum Teile auch dupli-

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