Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 27 (12.7.1912)
- Date
- 1912-07-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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tzeite; 6. Die Wahrheil LL auch Se. König!. Hoheit der allverehrte Prinz I o h a n n sehr kräftig aus, und die Kammer verwarf mit 19 gegen 11 Stimmen den beschränkenden Vorschlag, „Indessen ließen .sich die Liebhaber von Beschränkungen, die für sich selbst und die Ihrigen gern alle möglichen Freiheiten hätten", sagt Prof. Krug in seiner Schrift, „durch dieses Schicksal eines ihrer Kollegen nicht abschrecken. Sie machten doch wieder neue Versuche, hier oder dort eine mehr oder weniger bedeutende Beschränkung anzubringen. Und bei einigen gelang es auch. Da entbrannte von neuem das große Herz jenes erlauchten Redners. In schöner Entrüstung rief er aus: «Ich fürchte, wenn wir so fortfahren, wird es so weit kommen, daß die Juden sich für dieses Gesetz bedanken; denn ich sehe, nicht ein, wohin das noch führen soll. Mit aller Achtung für die öffentliche Meinung" — auf die mau sich nur in dieser Debatte so oft berief — „muß ich mich doch dringend für die Juden verwenden. Ich glaube, wir sind es den Juden als Menschen, wir sind es ihnen als Mitbürgern schuldig." Dieses „Mitbürgern", sagt Herr Prof. Krug, muß allen unvergeßlich fein; denn während andere bei weitem nicht so hochgestellte Herren die sächsischen Juden mit vornehmtuender Verächtlichkeit Fremdlinge schalten, begrüßt sie ein dem Throne so nahestehender Prinz des Königl. Hauses mit dem Ehrentitel Mitbürger. Und sein braver Adjutant, Herr von P o s e r n fügte hinzu: „Dieses Beschneidungssystem geht denn doch wahrlich zu weit, und wir verschlechtern die Lage der Inden gegen früher. Statt, daß wir sie, wie wir im vorigen Landtage fast einstimmig beschlossen haben, verbessern wollten. Wahrlich, es wird dies ein Gesetz, das auch der ärgste Judenfeind unbedenklich annehmen könnte." Prinz Johann erklärte in dieser Rede auch, „daß ein christlicher Staat der sei, welcher die Maßregeln der christlichen Religion dnrchzuführen habe; diese spricht von Duldung, und ich glaube, wir handeln mehr im christlichen Sinne, wenn wir die Erwerbung von Grundstücken (von seiten der Juden) dulden." Hierzu bemerkt Prof. .Krug: O, goldene Worte, würdig von allen christlichen Reduerbühnen und Lehrstühlen verkündigt, ja auf ehernen Tafeln geschrieben und in christlichen Tempeln, welchem besonderen Kulte sie auch gewidmet seien, zum ewigen Andenken aufgestellt zu werden! O freue dich, mein teures Vaterland, daß du einen solchen Prinzen unter den ersten Gliedern deines Königlichen Hauses und in den ersten Reihen deiner ständigen Versammlung glänzen siehst! usw." Gegen das Amendement des Herrn Kreishauptmannes von Einsiedel, daß die Rechte erst dann für die Inden eintreten sollten, wenn eine moralische Verbesserung derselben konstatiert sei, sprach sich der hochbegabte und hochverdiente Staatsminister Linden au noch stärker als der Referent aus, der den kräftigen Worten des Prinzen Johann beistimmte. Prof. Krug macht hierzu folgende Anmerkung: „Es war allerdings höchst unpolitisch — abgesehen vom moralischen Gesichtspunkte — den Juden so viel Schlechtes öffentlich gleichsam vor dem ganzen hörenden und lesenden Publikum nachzusagen, als .wären sie die verworfensten Geschöpfe, völlig unwert aller bürgerlichen Rechte, auch der gemeinsten. Denn das mußte ihr Ehrgefühl tief verletzen, also ihr Gemüt noch mehr erbittern, als der Druck selbst, unter welchem sie bisher seufzten. Aber eben darum war es auch höchst politisch, der bösen Nachsage nicht minder öffentlich zu widersprechen, und dies durch den amtlichen, so beredten und so reinen Mund des ersten Ministers des Staates. Tröstet euch also, ihr unglücklichen Kinder Israels, wegen jener üblen Nachrede! Ja, ihr könnt jetzt nur darüber lachen. Denn wenn ein Liudenau so feierlich im Namen der Regierung und des Königs selbst reparation d’lionneur gibt, dessen Ehre ist gewiß in den Augen aller Vernünftigen hergestellt." Heutzutage können die Antisemiten in Sachsen, Preußen und einer Reihe kleiner Bundesstaaten, wie auch im Reichstage die uugehenerltchsten Anschuldigungen gegen die Juden erheben und das ungereimteste Zeug dabei zutage fördern, ohne daß auch nur ein einziges Mitglied eines - hohervMinisteriums -oder ches.Hut^ desrates ~, eine einzige, ita|inicjijte Caprivi^^— irgendwie veranlaßt.sühM '/eist...vers^uHtd^s. kerMigtziMs Wort zu sprechen. Ja noch 'mehr.gera6e* ^teieiti^^.itl ^ertr^eter der Regierung, die als oberste Hüter des RechtsinersterLnne berufen sind, darüber zu wachen, daß den verfaffnn gmäßig ge^ währleisteten Rechten des einzelnen Staatsbürgers nicht, auf'dem Verwaltungswege eine wächserne Nasegedreht wird,^suchM.^- statt dieses Recht zu stabilisieren wie einen roclier de>7 bronce — bequeme Deckung hinter wirklichen öder vermeintlichen Vorurteilen der Bevölkerung. Wir brauchen.nurait 1?it? debatten im preußischen und bayrischen Abgeordnetenhanfe. vor einem Dezennium zu erinnern. Im. Reichstage erleben, wir bei den alljährlich wiederkehrenden Debattenüber, die Zurücksetzung der Inden im Heere dasselbe Schauspiel. Fürst Bülow hat sich einst mit scharsen Worten. .gegen die Politiker gewendet, die immer nur ihre Reverenz vor Seiner Majestät dem Demos machen. Mitglieder der verbündeten Regierungen sind selbstverständlich gegen diesen Vorwurf geschützt, keine noch so feine Jnterpretationsknnst wird aber, die Tatsache aus der Welt schaffen können, daß in weiten Kreisen der Bevölkerung die Ueberzeuguug, wir leben in Prenßen-Äentschland in einem Rechtsstaat, stark erschüttert ist. ■ .■; In demselben Jahre (1837) wurde über die Emanzipation der Inden auch in der badischen zweiten Kammer verhandelt. Der Staatsminister Winter äußerte' sich da in der Sitzung vom 15. Juli u. a.: „Die Juden sind in dem Großherzogtnm Staatsbürger, wie alle übrigen, nur haben sie kein passives 'Wahlrecht, d. h. also, sie können Deputierte der Ständeversammlung, nicht ^Bürgermeister und nicht Gemeinderäte werden. Dagegen, steht ihnen das'Recht zu, bei diesen sämtlichen Wahlen mit zu wähleü. Endlich haben sie das aktive und passive Wahlrecht bei den Bürgerausschüssen, d. h., sie können als Ausschnßmitglieder gewählt werden, und haben das Recht zu wählen. Mit Ausnahme dieser wenigen politischen Rechte genießen sie alle übrigen Rechte der Staatsbürger. Sie haben vollkommene Gewissensfreiheit, sie haben alle persönlichen Rechte, wie alle übrigen; können Hauser und Grundeigentum erwerben, Gewerbe jeder Art treiben. Wenn sie Gemeindebürger sind, erhalten sie,Teil an allen Bürgergenüssen, wie die andereren Gemeindebürger. Sie haben zwar keinen Anspruch auf Staatsdienst,-wenn aber der. Großherzog, aus höchsteigener Bewegung, einen Juden als Staatsdiener anstellen will, so steht es ihnn frei, wie denn erst neuerlich wieder einer in dieser Eigenschaft angestellt wurde. Sie sind militärpflichtig, wie alle anderen; können ober auch Unteroffiziere und Offiziere werden, ohne Unterschied, wenn Se.' Königliche Hoheit sie dazu ernennt. Diese Rechte haben bei uns die Juden nicht seit heute und gestern, sondern seit mehr als dreißig Jahren. Wenn ichnun diese Rechte betrachte, und damit diejenigen vergleiche, die ihnen in einigen nördlichen Staaten nach den neuesten Gesetzgebungen verliehen sind, so glaube ich, die Juden können sich Glück wünschen, nicht bloß, daß sie diese Rechte haben, sondern, daß sie solche schon unter der Regierung - Karl Friedrichs erlangt haben. Im übrigen bin ich den Juden das Zeugnis schuldig, daß sie, mit wenigen Ausnahmen, sich dieser Freiheit immer würdig benommen hahen. Nicht weniger gewährt es. mir Vergnügen, bezeugen zu können, daß die Indens zu den treuesten Untertanen gehören, die, in der Zeit, der allgemeinen Aufregung, nie aus den Schranken des gesetzlichen Gehorsams und der Anhänglichkeit an den Großherzog gewichen sind, usw." Die einzige Schranke, die damals noch für die Juden in Baden insofern bestand, als sie kein gesetzliches Recht auf Anstellung int Staate hatten, ist dann ebenfalls sehr bald gefallen. Unter dem Nachfolger Karl Friedrichs wurde der Jude E l lst ä 11 er sogar Finanzminister; seine Wirksamkeit als Reorganisator des gesamten Finanzwesens ist einer der Grundpfeiler gewesen, auf denen. Baden. seine nationale Politik in so vorbildlicher Weise für ganz Deutschland durchführen konnte.