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Die Wahrheit · 1912-07-05 · Heft 26 (5.7.1912) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 26 (5.7.1912)
Date
1912-07-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 26. Die Wahrheit Seite 5. wenige Institute des großen Londoner Ghettos, an welchen dieser jüdische Baron als aktiver Mitarbeiter nicht beteiligt ist. Die Beförderung des Generalstaatsanwaltes Sir Rufns Jsaacs zum Kabinettsmitglied und die Erklärung der Regierung, daß diese Beförderung nicht als Precedentsfall angesehen werden dürfe, da sie nur als spezielle Ehrung des genialen Juristen ist, hat die englische Judenheit mit doppeltem Stolz erfüllt. Sir Rufns/ ein Sephärdi, bekundet Interesse für Juden und Judentum und nimmt sich speziell armer jüdischer Künstler am Die englische Presse hebt mit Stolz hervor, daß das jetzige englische Kabinett zwei Juden zu seinen stimmberechtigten Mitgliedern zählt, während ein dritter Jude, Mr. M o n t a g u e, Unterstaalssekretär für Juden, ebenfalls zur Regierung gehört. -i- , -i- * Auf Grund einer vor kurzem gefällten Senatsentscheidung, wonach der Besuch einer Fachschule den jüdischen Schülern kein Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons gewährt, hat der Generalgonverueur von Kiew mit Zustimmung des Ministeriums des Innern verfügt, daß sämtliche jüdischen Zöglinge der dramatischen, Musik- und Zeichenschnlen von Kiew, sowie deren Eltern, sofern sie keinen anderweitigen Anspruch auf das Wohnrecht haben, die Stadt Kiew innerhalb sieben Tagen verlassen müssen. Dieser Ausweisungsbefehl, von dem mehr als 5000 jüdische Seelen betroffen werden, har auch in nichtjüdischen Kreisen große Bestürzung hervorgernfen. Unter anderem wird die Verfügung zur Folge haben, daß 23 Fachschulen aufgelöst werden müssen. Sollte die Verordnung, wie nicht ohne Grund befürchtet wird, auch auf die Zöglinge der Handels- und Handwerkerschulen ausgedehnt werden, so würden weitere 5000 Juden der Ausweisung ans Kiew verfallen. * * * ° Wenn es überhaupt noch eines Beweises bedurft hätte, daß der Kaiser von R u ß l a n d dem Unfrieden in seinem Lande nicht nur nicht fernsteht, sondern ihn geradezu dirigiert liub durch Belohnungen aller Art ermutigt, so hat es die vor Kurzem erfolgte Auszeichnung, welche Zar Nikvlaus an den rohesten und widerwärtigsten Gesellen seines Reiches, den Urheber der scheußlichsten Pogrome, Pnrischkewitsch, verliehen hat, ihn unumstößlich erwiesen. Pnrischkewitsch, auf dessen Gewissen das Leben tausender Juden lastet, dessen Gemütsroheit selbst seine intimsten politischen Freunde abstößt, derselbe Purischkewitsch, der in den letzten Jahren vollständig abgewirtschaftet hat, wurde vom Kaiser Nikolaus II. zum wirklichen Staats rat ernannt und mit einem Porträt des Kaisers, das dieser mit seiner eigenen, allerhöchsten Unterschrift versehen hat, ausgezeichnet. Man begreift die Nervosität, mit welcher die progressiven Kreise, hauptsächlich aber die Inden in Rußland, diese Auszeichnung zur Kenntnis nehmen. Man versteht die Befürchtung, daß man in den höchsten Kreisen Rußlands Purischkewitsch wieder aktiv sehen möchte, und eine Aktivität Purischkewitsch bedeutet in der Regel Raub, Mord und Vernichtung. Welche ungeheuren kulturellen Rückschritte das Zarenreich in der Behandlung seines jüdischen Volksteiles gemacht hat. zeigt ein Rückblick auf die Verhältnisse unter Nikolaus I. Als Anfang der vierziger Jahre Rabbiner Dr. Pinner in Dentschland den vollständigen Talmud ins Deutsche übersetzte, „geruhte", wie der „Sulamitd", eine damals erscheinende periodische Zeitschrift für die religiösen und politischen Interessen des Judentums, schrieb, „Se. Maj. der Kaiser von Rußland, die Z u e i g n u n g dieses Werkes allergnädigst a n z u n e h m en Und auf 100 Exemplare desselben zu subskribieren. Es klingt wie ein Märchen, wenn man ferner in der. angesehenen Zeitschrift „Phönix" damals z. B. lesen konnte: „Im Russischen Reiche können die Israeliten jetzt in alle Lehranstalten ausgenommen werden. A u s g e zeichne t e S ch ü l e r auf den Universitäten werden sogar auf S t a a t s k o st e n erzogen. Jeder Jude, der als Kandidat entlassen wird, erhält den Titel Ehrenbürger; wer den Doktorgrad erhält, erwirbt das Recht auch für seine Nachkommen und kann in den Staatsdienst treten." : So unter Nikolaus I. Unrecht Wird Kecht gemacht. Der russische Senat dekretierte: „Außerhalb der jüdischen Ansässigkeiten besitzen nur solche Inden das Wahlrecht, die das Wohnrecht im ganzen Reiche haben. Diejenigen Juden, denen nach den in der letzten Zeit erfolgten gesetzlichen und a d m i n i st r a t i v e n Verfügungen ein solches Wohnrecht nur zeitweilig bis zur Revision der Judengesetze gestattet ist, sind des Wahlrechtes verlustig." Der Schluß dieser neuesten russischen Verfügung zeigt, daß man den Inden ein bereits besessenes Wahlrecht wieder genommen hat. Wer übrigens den russischeu Zarismus der letzten Jahrzehnte und ganz besonders die grauenhafte Behandlung der Inden in Rußland kennt, der wird derartige Aeußerungen der russischen Gerechtigkeit noch harmlos finden, denn gegenwärtig ist das Wahlrecht in Rußland für freiheitlich-gesinnte Besitzer gefährlich und darum wohl wenig begehrt. Dem Auslande gegenüber protzt Rußland aber trotz alledem mit seiner Gesetzlichkeit, seiner Konstitulon und seiner Duma und heischt wirtschaftliches Vertrauen von allen geordneten, modernen Staaten. In Rechtsstaaten werden sonst alle einheimischen Staatsbürger im Belange ihrer Pstichten und Rechte unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Nation oder Konfession gleichmäßig behandelt. Nur Ausländer besitzen in der Regel kein Wahlrecht und können staatliche Anstellungen nicht erlangen; sind aber dafür von der allgemeinen Wehrpsticht enthoben. Erhalten aber unbemackelte Einheimische ihre staatsbürgerlichen Rechte nicht zngestanden, trotzdem man sie zu allen staatsbürgerlichen Pstichten heranzieht, dann ist und bleibt ein solcher Rechtsznstand ungerecht un d b a r b ar is ch. In Oesterreich praktizierene die regierenden Christlichsozialen bezüglich öffentlicher Anstellung u ähnliche antisemitische Grundsätze, doch behalten solche Vorkommnisse gegenwärtig noch das Gepräge der Ungesetzlichkeit und der ungerechten Vergewaltigung. Die Deutschnatioualen, welche gegenwärtig krampfhaft bestrebt sind, den Christlichsozialen die Regierungsgewalt aus der Hand zu nehmen oder sich mindestens mit ihnen zu einer mächtigen jndenfeindlichen und reaktionären Masse zu verbinden, beabsichtigen aber die jndenfeiudüche Tendenz, ja den nackten I u d e n b o y k o t t zu einer gesetzlichen Institution in Oesterreich zu erheben. Gelingt ihnen dies, dann wird die Welt auch in Oesterreich ähnliche judenfeindliche Ukase erleben, wie sie gegenwärtig in Rußland produziert werden. Trotzdem sehen wir das Großkapital und Presse, von denen behauptet wird, sie seien zum großen Teile in jüdischen Händen, allezeit bereit, mit ihrem Kredite und tendenziösen Zeitungsartikeln nicht nur dasjudenfeindliche russische Regime, sondern anchdieregierendeu antisemitischen Parteien in Oesterreich kräftig . unterstützen. Wo bleibt da die so oft behauptete jüdische Solidarität? Ben Asai sagte: „Ein gutes Werk zieht ein anderes herbei und ebenso ein böses Werk ein anderes. Der Lohn des guten Werkes ist ein anderes gutes Werk, ebenso ist der Lohn einer bösen Tat eine andere böse Tat." Der deutsche Dichterfürst Schiller meint: „Es ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses muß gebären." Die Richtigkeit dieser Aussprüche wird in neuester Zeit durch den angezogenen Erlaß des russischen Senates erwiesen. Weil man in Rußland unzähligen Inden durch „gesetzliche und administrave Verfügungen" das Heim- und Ansiedelungsrecht gewaltsam entzogen hat, werden sie nun auch des Wahlrechtes verlustig. Zu dieser russischen Begründnngsart kann man übrigens in Wien eine heitere Parallele finden. Weil gelegentlich der letzten Wiener Gemeiuderatswahlen Wahlschwindler mit Benützung von Wahllegitimationen, die den rechtmäßigen Besitzern nicht zugestellt werden konnten, im XV. Bezirke falsch und sehr wahrscheinlick christlichsvzial gewählt haben, wurden die Wahlstimmen znm Zwecke der Annullierung des bereits gewählten sozialdemokratischen Wahlwerbers diese m unangenehmen Wahlwerber abgezogen. Rabbi Simon ben Gamaliel sagte aber: „Aus Grund dreier Dinge besteht die Welt auf Wahrheit, auf das Recht Und ans den Frieden." Und „Justitia regnorum fundamentum“ meinten die alten Römer.

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