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Die Wahrheit · 1912-05-03 · Heft 17 (3.5.1912) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 17 (3.5.1912)
Date
1912-05-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit. dll\ 17. Nach den hier eingetroffenen authentischen Nachrichten wurden 55 Inden ermordet, eine große Anzahl schwer verletzt und der größte Teil des Judenviertels teils eingeäschert, teils geplündert. 5000 Personen sind ohne Obdach und vorläufig nur auf das Notdürftigste nntergebracht. Die Israelitische Allianz 511 Wien hat beschlossen, sich an der eingeleileten Hilssaktion durch Veranstaltung einer Spendensammlung zu beteiligen und hat bereits 5000 Francs für die unglücklichen Opfer übersandt. Beiträge werden in dem Bureau der Israelitischen Allianz, 2. Bezirk, Untere Don'anstraße 33 (in den Vormittagsstunden mit Ausnahme des Samstag), oder durch die Postsparkasse (Checkkouto Nr. 8152) in Empfang genommen und ausgeiviesen. -i- Ueber die jüdischen Passagiere der „Titanic" wird dem „Israelit" aus London berichtet: Wie bekannt, wies das vernnglückte Schiff in allen Abteilungen eine überaus große Anzahl von Juden aiis. Unter den Zwischendecklern, an deren Rettung inan, wie die Zahlen beweisen, zu allerletzt gedacht hat, befanden sich etwa 400 russische Emigranten, von denen der größte Teil die gesuchte Ruhestätte in den Wellen fand. Rach einer Mitteilung des Emigrationsbüreaus der Jca in M 0 h i l e w hatte auch eine aus dieser Stadt und ihrer Umgebung gebildete mehr wie 100 Köpfe zählende Auswanderergruppe die „Titanic" zur Ueberfahrt benutzt. Von diesen Emigranten scheint, soweit die Erkundigungen des Bureaus hinreichen, kein einziger gerettet zu sein. Der Rest der jüdischen Emigranten stammte aus L i t h a n e n und Bessarabie n, auch ans G al i z i e n und R n m ä n i e n. Hiesige und amerikanische Zeitungen widmen lange ehrende Artikel den unter den Passagieren der ersten Kajüte ans ebeufo tragische wie heldenmütige Weise nmgekommenen Millionären Isidor Straus und Benjamin G u g g e n h e i m. Beide halsen an der Rettung von Frauen und Kindern bis zur letzten Minute kräftig mit nud gingen dann, elfterer in Gemeinschaft mit seiner Frau, die sich weigerte, ihren Mann zu verlassen, gefaßt in den Tod. Isidor S t r a u s, ein Bruder des bekannten Philantropen Natan Straus und des amerikanischen Diplomaten Oskar Straus, stand im Alter von 67 Jahren. Er ist als zehnjähriger Knabe mit seinen Ellern nach Amerika eingewandert und machte den Bürgerkrieg als Leutnant der Georgia Company mit. 1865 begründete er in Newyork das heute weltberühmte Hans L. S t r a u s u. So n. Er war außerdem Teilhaber der Firma R. H. May u. C i e. und des Finanzinstsiutes Abraham n. Straus in Brocklyn. Im Jahre 1892 wurde er in Würdigung seiner Verdienste für die industrielle Entwicklung des Landes zum Mitgliede des Kongresses gewählt. Ebenso war er Vizepräsident der Handelskammer und Präsident anderer von ihm begründeten Organisationen. Benjamin G n g g e n h e i m ist ein Mitglied der aus der alten jüdischen Dorfgemeinde Leng na u in der Schweiz stammenden Familie Guggenveim. Vor einigen Jahren hat sich die Familie an der Errichtung des Schweizerischen A l t e r s a s y l s in ihrer Heimatgemeinde' mit einer Spende von 70.000 Frs. beteiligt. * 2 4- Wie bereits mügeteilt wurde, beabsichtigt die portugiesische Regierung ein Territorium in Porrugiesisch-Ostafrika (Angola) jüdischen Einwanderern als jüdisches Siedlungsgebiet zu überlassen. Hierüber soll demnächst dem Parlamente folgender Gesetzentwurf verfolgt werden: 1. Die Regierung wird ermächtigt, jüdischen Emigranten Konzessionen auf Bodenbesitz in Angola zu erteilen, vorausgesetzt, daß diese Einwanderer sich verpflichten, deu in den folgenden Punkten der Gesetzes angegebenen Bestimmungen zu entsprechen. 2. Jeder Einwanderer erhält einen Bodenbesitz von 60 bis 100 ha. Für den Fall, als nach Verlauf von zehn Jahren zumindest drei Viertel des übernommenen Bodens bearbeitet sein wird, hat der Kolonist Anspruch auf neuerlichen Bodenbesitz in demselben Ausmaße, wie ihm ursprünglich zugeteilt wurde. 3. Jeder Kolouist hat jährlich eine noch festznsetzende Zahlung zu entrichten: Diese jährliche Leistung beginnt jedoch erst nach Ablauf des fünften Jahres, vom Tage seiner Ansiedlung au gerechnet. 4. Nach zehn Jahren, vorausgesetzt, daß drei Viertel des übernommenen Bodenanteiles kultiviert ist und der Kolonist allen Anforderungen des Gesetzes entsprochen hat, wird er uneingeschränkter Eigentümer des ibm zngewiesenen Bodenanteiles. 5. Dem Kolonisten steht es frei, während der ersten zehn Jahre Verbesserungen auf seinem Bodenanteil vorzunehmen. doch hat er für den Fall, daß er den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprochen hat. keinen Anspruch auf einen , Ersatz der aus diesen Verbesserungen entstandenen Kosten, und der. Boden bleibt Eigentum des Staates. 6. Alle Baumaterialien. Maschinen, landwirtschaftliche Geräte, Schul-, Hospital- und Apothekereinrichtungen, soivie Samen, werden in den ersten zwanzig Jahren zoll- und steuerfrei eingeführt. 7. Ebenso sind alle Schiffe, welche für Kolonisten bestimmte Materialien oder zumindest hundert Emigranten bringen, vollständig zoll- und steuerfrei. 8. Im Verlaufe von zwanzig.Jahren, vom Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatte gerechnet, dürfen für Angola keine neuen Gesetze außer denjenigen, welche in der Provinz Angola schon heute in Kraft sind, promulgiert werden. 9. Jene Kolonisten, welche den Genuß des Gesetzes in Anspruch nehmen, haben spätestens nach Ablauf von zwei Jahren dem Kolonialminister ihre Absicht, sich in Angola naturalisieren zu lassen, offiziell bekanntzngeben. 10. Die Naturalisierung erfolgt in Anwesenheit des Vorsitzenden des Stadlrares oder seines Vertreters, mit Hinzuziehung zweier Zeugen. 11. Kinder, die bei der Naturalisierung das zehnte Lebensjahr nicht erreicht haben, unterliegen der Militärdieustpflicht. Gar zu verlockend sind die ' Bedingungen nicht, die die portugiesische Regierung den jüdischen Kolonisten bietet und zu dem wird von kundiger Seite behauptet, daß das in Frage kommende Gebiet für Landwirtschaft und Industrie wenig geeignet ist. Darum werden auch die russischen Glanbensbrüder, die hauptsächlich hiebei in Betracht kamen, vielseitig gewarnt und eine dieser Warnungen klingt in die Worte ans: Zur Bereicht u n g v 0 n S k l a v e n a r b e i t i n den Z n ck e r p l a ntageu Angolas sind die Neger nach wie vor viel besser als Juden, und seien es auch nur die entrechteten, gehetzten nud gejagten russischen, geeignet. Der Talmud in der „Sammlung Göschen." Von Dr. Kahan, Znaim. „Israel ist in seinen Werken verschieden von allen anderen Völkern, wie des Mohren Haut verschieden ist von der aller anderen Menschen." An diesen Ausspruch des Talmud (Moed K. 16 b) wollen bekanntlich viele moderne Inden, die sogenannten Assimilanten, nicht glauben, aber um so fester glauben daran — die anderen Völker. Am deutlichsten tritt dies hervor bei ihrem Verhalten gegenüber den literarischen Denkmälern des Judentums. Die heilige Schrift wird studiert und nach alle» Richtungen durchforscht, aber nicht etwa als das grandioseste Werk der Weltliteratur, als das erhabenste Denkmal des jüdischen Geistes, sondern als kümmerliche Vorstufe des Christentums, das doch, nebenbei gesagt, auch von Juden geschaffen worden! Aber der Talmud, jenes zweite grandiose Denkmal des Judentums, das seinesgleichen in der ganzen Weltliteratur sucht, scheint für die nichtjüdische Gelehrtenwelt gar nicht zu existieren. Für literarische Denkmäler längst ausgestorbener Völker werden an den Universitäten Lehrkanzeln errichtet, werden von Akademien Subventionen gegeben, wird bei allen Gebildeten Interesse vor-

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