Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 16 (26.4.1912)
- Date
- 1912-04-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 16. Die Wahrheil Selte 6. die Mitglieder des Vorstandskollegiums waren fast vollzählig erschienen. Besonderes Interesse erregten die Mitteilungen des Präsidiums über die beiden großen Kinderspitalstiftungen der letzten Zeit und der Antrag des Vertreterkollegiums auf Abänderung des § 2 der Wahlordnung, dessen bei den letzten Wahlen geübte Auslegung zu Protesten seitens der Opposition geführt hat. Nach Beendigung der Debatte über diesen Abänderungsantrag, der mit allen gegen eine Stimme angenommen wurde, schien das allgemeine Interesse erschöpft und der hierauf vorgelegte Rechnungsabschluß pro 1911 wurde, entgegen der bisherigen Gepflogenheit, ganz sang- und klanglos zur Kenntnis genommen. Im Nachstehenden der Bericht: Einlauf. Im Einlaufe befinden, sich: Dankschreiben des Kultus- und Unterrichts-Ministers Dr. v. Hussarek für die Gratulation des Vorstandes anläßlich seiner Ernennung zum Geheimen Rate. Dankschreiben der Frau Baronin Charl. Kö n i g s w a r t e r für die ihrem verewigten Galten, Herrn Moritz Freiherrn von Königswarter, durch Anbringung seines Bildes im Sitznngssaale der Kultusgemeinde erwiesene Ehrung. Zuschrift des Herrn Ottomar Katz betreffend die Annahme der Berufung in den Bethausvorstand der israel. Knltnsgemeinde für den XVI. und XVII. Bezirk. Dankschreiben des Herrn kais. Rat Leopold von Sachs für die Glückwünsche des Vorstandes anl. seiner Erhebung in den Adelstand. Dankschreiben des Herrn Markus B o n d i für die Kondolenz des Vorstandes anl. des Hinscheidens seiner Gattin. Dankschreiben des Herrn Julius Kopstein für die Gratulation des Vorstandes anl. seines 70. Geburtstages. Dankschreiben des Primarius Prof. Dr. Otto Zuckerkand! für die Beglückwünschung des Vorstandes anl. seiner Ernennung zum außerordentlichen Professor. Dankschreiben der weiblichen A d m i n i st r a t i v - B eamten für die prinzipielle Zuerkennung des Definitivums. Dankschreiben der Frau Netti Vogel für die Aufnahme ihres sel. Gatten des Herrn kais. Rat Friedrich Vogel, in das Maskirbuch der Versorgungsanstalt der israel. Kultusgemeinde. Verwahrung des Vorstandes des Schönlaternb e th a u s v e r e i n es gegen die im Jahresberichte des Vereines „Beth Israel" für das Jahr 1911 enthaltene unhistorifche Darstellung des Konfliktes und der feinerzeitigen Spaltung der polnischen und dentschen Fraktion der Wiener Orthodoxen. Präsidialbericht. Der Präsident teilt mit, daß laut Zuschrift der Unionbank diese Bank die Kultusgemeinde im Aufträge und für Rechtinug der Herren Gebrüder G u t m a n n mit 3,000.000 Kronen 4% Rente mit Kupons 1. Dezember 1912 erkannt habe. Bei diesem Anlässe erneuert der Präsident den tiefgefühlten Dan! für den hochherzigen Spender, der den genannten Betrag wie bereits früher berichtet, für die Errichtung eines Kinderspitales widmet und gibt unter lebhafter Zustimmung der Versammlung dem Wunsche auf eine baldige vollständige Genesung des Herru David Ritter von Gutmann herzlichen Ausdruck. Der Präsident bringt weiters zur Kenntnis, daß der am 8. April 1912 im Spitale der israelitischen Kultusgemeinde Wien verstorbene Herr Joses Spitzberger den größten Teil seiner Verlassenschast der Kultnsgemeiude zur Errichtung eines Kinderspitales zugewendet hat und verliest nachfolgende Bestimmungen des Testamentes: „Bei vollem Bewußtsein und nach reiflicher Erwägung vermache ich mein gesammtes nach Regelung und Sicherstellung der nachstehenden Legate vorhandenes Vermögen (lautsbeiliegenden Inventar) der israelitischen Kultusgemeinde in Wien mit der Bestimmung, dasselbe zur Errichtung eines für Arme unentgeltlichen Kinderspitales „Emma Spitzberger-Stiftung" benannt, zu verwenden. Bau und Einrichtung find von hiezu berufenen Fachleuten in ökonomischer Weise mit Vermeidung jedes unnötigen Luxus herzustellen, da ich mehr Gewicht auf die praktische Berücksichtigung des wohltäigen Zweckes und auf umfaffende Verwendung der vorhanden Mittel, als auf die äußere Ausstattung lege. Der Betrieb des Spitales, sowie die Ernennung der Aerzte, Beamten und Bediensteten soll einem von der israelitischen Kultusgemeinde zu bestellenden, mindestens der Mehrzahl nach aus Glaubensgenoffen zu wählenden Kuratoriuni zu bestehen, doch sollen, da ich es als ein Gebot der Menschlichkeit betrachte, bei Werken der Wohltätigkeit von jedem Religionsunterschiede abzusehen, nicht nur Kinder israelitischer Konfession, sondern auch Kinder anderer Konfessionen in diesem Spitale Aufnahme finden." Das vorhandene Vermögen beträgt zirka 2% Millionen Kronen, von welchem Betrage nach den Bestimmungen des Testamentes bezw. der Kodizile an, Legaten für Verwandle X 250.000, an Rentenlegaten X 30.000 jährlich zu decken sein werden, nach Ableben der Rentenlegatare fallen die entsprechenden Kapitalien wieder der Stiftung zu. lieber Antrag des Vertreter-Kollegiums wird die Verlasfeuschaft angenommen und die unbedingte Erbserklärung abgegeben. Zum Erbenvertreter wird der Testamentsexekutor und Abhandlungspfleger Dr. Albert S e l i g m a n n bestellt. Von der k. k. n. ö. Statthalterei ist ein Erlaß ddo. 28. März 1912 eiugelanfen, worin mitgeteilt wird, daß der ani 27. Dezember 1911 verstorbene Herr Bernhard Pollack Edler von P a r u a n rtnter anderem die letztwillige Verfügung getroffen habe, daß der Kultusgemeinde zur Errichtung eines Kinderspitales X 300.000, 6 Monate nach Beendigung der Verlafsenschaft abzugsfrei ansznbezahlen sind. Wegen Durchführung dieser letztwilligen Verfügung, welche sich als ein allografes, von den, Erblasser unterschriebenes Kodizill darstellt, wurde bereits seitens des Präsidiums mit dem Sohne des Erblassers das Einvernehmen gepflogen. Statnten-Aenderung. Der Präsident konstatiert die Anwesenheit von 27 Vorstandsmitgliedern und hierauf referiert erster Sekretär kais. Rat Dr. Theodor Lieben über den Antrag des Vertreter-Kollegiums auf Streichung der alin. d des § 2 der Wahlordnung, wonach vom aktiven Wahlrechte diejenigen ausgeschlossen sind, „welche am Tage des Ablaufes des kundgemachten Wahlreklamationstermines (§ 6) diesen Tag mitgerechnet, für das laufende Jahr die Kultussteuer nicht bezahlt haben." Wohl ist laut § 96 Abs. 4 des Knltnsgemeiude-Statutes die Kultussteuer im Laufe des Moilates Januar ganzjährig im Vorhinein zu entrichten. Doch hat die Erfahrung ergeben, daß Gemeinde-Angehörige, besonders solche der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten ihrer Kultussteuerpflicht vielfach in der Weise Nachkommen, daß sie die auf das betreffende Verwattungsjahr entfallende Kultussteuer nicht zu Begiiui, sondern erst in den späteren Monaten des Jahres, mitunter auch in Ratenzahlungen entrichten. Um nun solchen Gemeindeangehörigen — soferne sie nur ihre Kultussteuerpflicht für die letzten zwei dem Jahre der Wahl vorhergegangenen Verwaltungsjahre erfüllt haben (§ 1 lit. a der Wahlordnung) — die Teilnahme an den Kultuswahlen statutenmäßig auch in dem Falle zu sichern, wenn sie mit ihrer Kultussteuer für das laufende Jahr, in welchem eben die Wahlen vorgenommen werden, noch im Rückstände sind, beantragt das Vertreter-Kollegium unter Beobachtung der formellen Erfordernisse der §§ 15, 16 und 17 des Kultusgemeinde-Statutes, es sei die lit. 5 des § 2 der Wahlordnung ihrem ganzen Wortlaute nach „zu eliminieren". Dr. Jacob Engel erinnert an die große Erregnng, die die Anwendung dieses Pagraphen in weiten Wählerkreisen hervorgerufen hat. Die Eliminierung desselben sei nun umsomehr zu begrüßen, als dieselbe vom Präsidenten selbst augeregt wurde. S. B r o d gibt seiner Befriedigung über die von ihm angeregte Aufhebung des odiosen Paragraphen Ausdruck, dem Niemand eine Träne nachweinen wird. Redner bedauert nur, daß sein Antrag nicht so wie er gestellt wurde, nämlich eine Aenderung des gesamten Statutes vorzunehmen und ein zeitgemäßes Gemein desto tut herznstellen, berücksichtigt worden ist.