Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1912
- Issue
- Heft 7 (16.2.1912)
- Date
- 1912-02-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 7. Religionsunterricht an Mittelschulen eingehend besaßt, der an die Stelle des zufolge Plenarbeschlusses vom 11. Juni 1901 in Geltung befindlichen treten sollte. Ein von der Lehrerkonfereuz beschlossener Entwurf wurde von der durch die Zuziehung nicht im Dienste der Kultusgemeinde stehender Fachmänner verstärkten Unterrichtskommission nach vielfachen eingehenden Beratungen und nach Vornahme mannigfacher Abänderungen dem Plenum des Kultnsvorstandes vorgelegt. Während die für die Unterklassen vorgesehenen Lehrpensen befriedigten, gingen die Meinungen bezüglich des Lehrstoffes der obersten Mittelschnlklassen stark auseinander. Dieser Umstand hat das Mitglied der Unterrichtskommission, Herrn Dr. Maximilian Steiner, veranlaßt, im August 1910 Vorschläge für eine umfassende Reform des Religionsunterrichtes an den 2 obersten Mittelschnlklassen ansznarbeiten, die im wesentlichen 1.) eine Aenderung in der Methode, 2.) eine Aenderung des Lehrstoffes anstrebten. Bevor diese Anträge seitens der Unterrichtskommission der geschäsrsordnnngsgemäßen Behandlung zugeführt wurden, gelaugten sie au sämtliche in Wien wirkenden Religionslehrer der Mittelschulen mit dem Ersuchen um Aeußernng zur Versendung. Am 12. Dezember 1910 konnten sohin mit den Reformvorschlägen auch die dem Knltusvorstande zugekommenen Ausführungen der Lehrer der Unterrichtskommission in Vorlage gebracht werden. Es wurde beschlossen, ein bgliedriges Komitee, bestehend ans den Herren Dr. Leopold K o h n, Regiernngsrat Professor Dr. I e r n s a l e m, Rabbiner Dr. D. Feuchtw a n g. Professor M. Kanitz und Direktor S. Heller mit der Beratung und Antragstellnng an die Unterrichtskommission zu betrauen.. Während der Arbeit dieses Komitees haben 2 Konferenzen der Religionslehrer an Mittelschulen stattgefunden, in welchen die Reform-Vorschläge vorgetragen und diskutiert wurden. Die Ergebnisse sind dem Sub-Komitee vorgelegt worden, daß nunmehr die Unterrichtskommission konkrete Anträge zu stellen in der Lage war. Ueber Beschluß des Plenums vom 6. Juli 1911 wurde für die 1. bis 6. Gymnasial- und für die 1. bis 5. Real-Klasse der im Schuljahre 1909/10 beratene und beschlossene neue Lthrplan mit Beginn des Schuljahres 1911/12 in Wirksamkeit gesetzt, während für die 2 obersten Klassen die Geltung des alten Lehrplanes bis zur Erledigung der Reform-Vorschläge aufrecht zu bleiben hat. Schon in dieser Plenarsitzung hat sich der Kultusvorstand mit den Grundzügen der Reform einverstanden erklärt, dieselben jedoch bezüglich einiger Details, insbesondere aber bezüglich der Festsetzung des Lehrpensums zur neuerlichen Beratung an die Unterrichtskommission rückgewiesen. Am 5. November 1911 hat das Plenum des Knltusvorstandes den folgenden modifizierten Vorschlägen der Unterrichtskommission beziehungsweise des Bertreterkollegiums zngestimmt. Versuchsweise sei: in der 7. und 8. Klasse des Maximilian-Gymnasiums, IX. Wasagasse, in der 6. und 7. Klasse der Staaisrealschnle IX. Glasergasse, in der 6. und 7. Klasse der Staatsrealschule 1.^Schottenbastei ein Reformlehrplan einzuführen, der bezüglich der Details neuerlich zu beraten sein wird. Den an diesen Schulen wirkenden Religionslehrern seien besondere Instruktionen zu erteilen, welche nebst anderen Vorschriften auch die folgenden enthalten müssen: „Der Vortrag des L e h r e r s soll in der Regel nur die Hälfte der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Nach dem Vortrage soll der Lehrer die Schüler auffordern, sich über Einzelnheiteu des Vortrages ausznspreche n, Fragen zu stellen, Gedanken auszntauschen. Sache des Lehrers wird es sein, die gestellten Fragen aufklärend zu beantworten, die geäußerten Ansichten zu bekräftigen oder selbe zu berichtigen, beziehungsweise durch Gegenargumente in die richtige Bahn zu lenken. Die Schüler werden durch eine solche Ansprache befähigt, den dargebotenen Lehrstoff zu erfassen und sich denselben anzueigneu, was durch das bisherige bloße Memorieren nicht ermöglicht worden war. Diese Aussprache zwischen dem Lehrer und sämtlichen Schülern soll an Stelle der bisherigen Form des Examinierens dem Lehrer als Grundlage für die zu erteilenden Noten dienen. Um im Wege solcher Aussprache das Verständnis und die Kenntnisse der Schüler zu vertiefen, sollen dieselben eingeladen werden, sich in den Wintermonate» — fakultativ, nicht obligatorisch — ein- bis zweimal wöchentlich des Abends zwischen 6 und 8 Uhr in einem geeigneten Lokale z u v e r s a m m e l n, um ein von den Lehrern im V o r a n s best i m m t e s The m a zu e r ö r t e r n. Zn diesem Behufe soll ein sich hierzu freiwillig erbietender Schüler ein Referat erstatten, dessen schriftliche Skizze jedoch vor der Versammlung den Lehrern zu u n t e r b r e i t e n i st. Daran hätte sich dann eine wechselseitige Aussprache der Schüler zu knüpfen. Der Lehrer hat sowohl in der Schule, als auch in den fakultativen Stunden dafür zu sorgen, daß das Wechselgespräch innerhalb der dem Thema entsprechenden Grenzen bleibt. Es sei den Lehrern zu empfehlen, bei der Wahl der Themen alle spekulative Dialektik zu vermeiden und meist kulturhistorische und sozialpolitische Fragen, die das Judentum betresien, zur Erörterung vorzuschlagen. Zur Vorbereitung für diese fakultativen Abendstunden und zur Selbstbilduug im jüdischen Interesse, ist den Schülern P r i v a t l e k t ü r e ans Büchern und jüdischen Zeitschriften, die Besichtigung von Abbildungen und Landkarten auznraten. Um die Benützung solcher Hilfsmittel zu erleichtern, ist in der Nähe der obgenannten 3 Schulen ein w o h l a u s g e st alte t e s L e s e z i nt nt e r zu eröffnen, welches an voraus zu bestimmenden Abenden zugleich der allwöchentlichen V e r - s a m.m l u n g Raum gewähren soll. Die Obsorge' für das aus Gemeindekosten zu errichtende Lesezimmer, sowie die Gestion betreffs die Versammlungen ist uu.ter der Oberaufsicht der Lehrer einem S ch ü l e r a n s s ch u ß zu übertragen. In diesen Ausschuß delegiert jede Klasse ein Mitglied. Die 6 Mitglieder wählen einen Obmann und einen Schriftführer. Der Obmann führt den Vorsitz in den Versammlungen,, der -Schriftführer führt das Protokoll. Das Protokoll ist in Abschrift den Lehrern zu übergeben. Der Ausschuß hätte die Anmeldungen jener Schüler entgegenzunehmen, welche den fakultativen Versammlungen beiwohnen wollen. Insoweit der Raum hinreicht, kann auch den Schülern der letzten 2 Klassen anderer Mittelschulen der Zutritt gestattet werden. Die Allswahl der genannten Anstalten für den Reform-Versuch ist aus dem Grunde erfolgt, weil diese Schulen in den Oberklassen eine größere Zahl jüdischer Schüler answeisen, die dortselbst wirkenden Religiouslehrer durch ihre Qualifikationen für den Versuch besonders geeignet erschienen, unb die beabsichtigte fakultative Einrichtung des Lesezimmers nach den lokalen Verhältnissen gemeinsam für alle 3 Schulen ohne Schwierigkeiten getroffen werden kann. Die Zustimmung zll diesen Maßnahmen konkretisiert sich in folgenden Beschlüssen : 1. ) Daß an Stelle der bisherigen Form des Examinierens eine sämtliche Schüler umfassende Aussprache zli treten hat, wobei der Lehrer dafür sorgen muß, daß das Wechselgespräch sowohl in der Schule, als in den fakultativen Stunden innerhalb der dem Thema entsprechenden Grenzen bleibt. 2. ) Daß fakultative Abendstunden zu weiteren Aussprachen über Themen, die von den Lehrern im Vorhinein auszuwählen sind, eingerichtet werden, in welchen auf Grund eines Schülerreserates, dessen Skizze vorher dem Lehrer zu unterbreiten ist, eine Aussprache erfolgt. 3. ) Daß für den sub 2 bezeichneten Zweck ein Lesezimmer eingerichtet werde. 4. ) Daß die Gestion dieser fakultativen Einrichtung unter Aufsicht der Lehrer durch einen Schüler-Ausschuß erfolge. Nunmehr wird heute als Abschluß der eben vorgebrachten, bereits vom Plenum des Kultnsvorstandes behandelten Vorlage,