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Die Wahrheit · 1912-01-19 · Heft 3 (19.1.1912) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1912
Issue
Heft 3 (19.1.1912)
Date
1912-01-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 3, verwehrte; aber in biefetu großen, freien Lande hoffe ich, daß Ihr zur Landwirtschaft zurückkehren werdet." Gaynor fürchtet alfo nicht die Spekulation der Juden in Grund und Boden, er fürchtet auch nicht der Inden schädlichen Einfluß auf die „Allgemeinheit", er ermuntert vielmehr seine jüdischen Mitbürger, als Farmer nach den entlegenen, unbebauten Landstrichen ihres Vaterlandes zu gehen, da er nur zu gut weiß, daß die Indens zu allen Zeiten die Hüter des Gesetzes und die Pioniere der Kultur gewesen sind, als welche es ihnen vergönnt war, überallhin Bildung und Gesittung zu bringen uud-ihre Gegner in allen Teilen der Erde zu überdauern. ,,. _ Nisen' Rabbiner Dr. Jo,es Hofs. Ans der Woche. Man mußte unwillkürlich an Bileam denken, wenn man in den Berichten des niederösterreichischen Landtages das Loblied vernahm, das der antisemitische Landtagsabgeordnete Kittinger während der Verhandlung über die Wertzuwachssteuer auf die mosaischen Gesetze über das Sabbat- und Jubeljahr austimmte. und volle Bestätigung fanden wieder die Worte unseres großen Lehrers Mojes, der in seinen letzten Reden dem Volke Israel zurief, die Lehren der Thora zu beherzigen:. „Denn sie bildet eure Weisheit und eure Einsicht in den Augen der Völker, welche alle diese Gesetze noch erfahren werden, und sie werden sprechen: „Welch ein weises und verständiges Volk ist doch diese große Nation!" Allerdings nach dem Geschmacke des feudal-antisemitischen Grafen Colloredo scheint die Rede Kittingers nicht gewesen zu sein, denn wenn Sabbat- und Jubeljahr wieder eiugeführt würden, dann wäre der Bodenwncher und die Bodenspekulation nicht nur den Inden,, sondern auch den Ariern unmöglich. Er pries daher die mittelalterliche Bestimmung, welche den Juden allen Grundbesitz verbot und lobte die englische Einrichtung, welche den reichen aristokratischen Grundbesitzern Londons ihren ' Besitz auf die Dauer erhält, weil sie diesen Grundbesitz eben nicht verkaufen, sondern nur verpachten. Den Meisterschuß nach seiner Art hat aber der Laudtagsabgeordueie Dr. Heilinger getan, welcher nach den Zeitungsberichten sich in folgenden Worten äußerte: „Es ist hier von der mosaischen Gesetzgebung gesprochen worden." „Ich muß eigentlich schon sagen, daß die alten Juden viel christlicher waren als die heutigen Christen." Dieser Ausspruch ist charakteristisch. Ist man schon gezwungen, jüdische Einrichtungen gut und moralisch zu finden, dann werden dieselben stugs als christlich reklamiert. Nur das Schändliche und Unmoralische darf jüdisch sein, beileibe nichts Edles und Nachahmenswertes. Es ist wirklich zum Lachen, wenn jüdische Gesetze, die nahezu 1300 Jahre älter sind als die Gründung des Christentums, trotzdem nicht jüdisch, sondern christlich sein sollen. Unsere Gegner müssen aber erst die Erhabenheit unserer Gesetze verkünden uud dieselben als Muster hinstellen. Bildet diese Tatsache keinen Ansporn für alle jüdischen Familienväter, ihren Kindern diesen unersetzbaren Reichtum zu erschließen? B. L. * % £ Es ist ein bekannter Trick, der Antisemiten, die Geistesheroen der Gegenwart uud Vergangenheit, wenn es nur irgendwie angeht, für sich zu reklamieren und dabei scheuen sie auch nicht vor Fälschungen und Entstellungen zurück, die sie an Aussprüchen und Aeußernngeu der betreffenden Persönlichkeiten voruehmen. Aehnlich ist es auch dem jüngst verstorbenen Dichter Felix Dahn ergangen, der sich aber mit aller Energie gegen die ihm autisemitischerseits aufgedrängte Gemeinschaft zur Wehre setzte. Als uämlich im Jahre 1895 die „Antisemitische Korrespondenz" ein angebliches Gedicht Felix Dahns mit der Ueberschrift: „Gruß an Deutsch-Oesterreich zu den antisemitischen Wahlen" veröffentlichte, erklärte Felix Dahn tu einer Zuschrift an das „Berliner Tageblatt" dies als „freche Lüge." In Wirklichkeit handelte es sich um ein Gedicht Dahns, das dieser 13 Jahre vorher, 1882, dem deutschen Schulverein gewidmet hatte, und der Zusatz zu den „antisemitischen Wahlsiegen" war eine' dreiste Fälschung der Antisemiten. Schon drei Jahre vorher aber hatte der gefeierte Dichter gegen die Verbreitung der Meldung, daß er sich öffentlich als einen Judenfeind erklärt habe, — eine Behauptung, die von dem bekannten Antisemiten von Diest-Daber verbreitet worden war — an Dr. Gustav Karpeles einen Brief gerichtet, in welchem es u. a. hieß: „Mich hat diese Andichtung (nämlich Judenfeind zu sein) in lebhafte Entrüstung versetzt; unter meinen nächsten Freunden sind Juden, die ich zu den trefflichsten Menschen zähle, die ich kenne. Wie sollte ich die Lebensgemeinschaft mit ihnen aufgebeu? Ich habe sofort meine ausdrückliche Verwahrung an mehrere Zeitungen geschickt und würde Ihnen sehr dankbar sein, wollten Sie diesen meinen Zeilen weiteste Verbreitung geben." * " * * lieber die Stellung der Juden zur Leichenverbrennung hat die Königlich württembergische israelitische Oberkirchenbehörde einen Erlaß herausgegeben, in dem es heißt: v Da eine Verletzung der Leiche nach dem israelitischen Religionsgesetz auf Grund einer biblischen Anordnung, abgesehen von gewissen Ansnahmefällen nicht gestattet ist, so ist grundsätzlich die Fenerverbrennung einer Leiche religiös nnznlässig und eben darum eine geistliche Mitwirkling bei derselben ausgeschlossen. Sollte vor Abführung des rituell gereinigten und bekleideten Leichnams im Trauerhanse von der Familie die Verrichtung eines Gebets oder einer Ansprache gewünscht werden, so ist die Abhaltung einer solchen Feierlichkeit, welche von dem Religionsgesetz weder gefordert noch untersagt ist, ebenfalls in das freie Ermessen des Rabbiners gestellt, und hat er dabei dieselbe Vorsicht wie Hei der Rede am Grabe zu beachten. Dieser Erlaß wurde erst vor einigen Tagen heransgegeben anläßlich der Feuerbestattung des verstorbenen jüdischen Geheimen Kommerzialrates v. Pflaum, des bedeutendsten Bankiers in Württemberg. Im Leichenzug dieses Juden war kein Rabbiner zu sehen. * Das sächsische Kultusministerium hat beschlossen, an der Universität Leipzig eine Lektorstelle für späthebräische jüdisch-, aramäische und talmudische Wissenschaften zu errichten. Sie wird vom 1. April ab dem Privatgelehrten Israel Jssar Kahan in München übertragen mit der Maßgabe, daß dessen Unterricht mit dem alttestamentlich-exegetischen Seminar in Verbindung steht und gleich diesem der Oberleitung des Professors Doktor Kittet unterstellt ist. Die Leipziger Universität ist die erste, die endlich die Bedeutung der talmndischen Wissenschaft durch die Schaffung dieses Lektorats anerkennt. * * * . Der Bndgelplan des Reichslandes Elsaß-Lothringen sieht eine Gewährung von 200.360 Mark für den jüdischen Kultus vor, davon soll das Gehalt für die drei Konsistorialrabbiner, für 20 Gemeinderabbiner und 66 Kantoren bestritten werden. * q- * Man erinnert sich gewiß noch der Verhandlungen, die vor genau zwei Jahren auch in der französischen Kammer bezüglich der russischen Paßfrage geführt wurden. Damals gab der Minister des Auswärtigen. Pichon, das formelle Versprechen, dahin wirken zu wollen, daß Rußland seinen in den Verträgen von 1874 und 1905 gegenüber allen französischen Bürgern ohne Unterschied der Religion übernommenen Verpflichtungen Nachkomme. Nun aber erschien dieser Tage im „Temps" eine offiziöse Notiz aus Petersburg, in welcher ohne jeden'Umschweif mitgeteilt wird, daß die französische Regierung in dieser Angelegenheit bis jetzt noch gar nichts getan habe. So halten die französischen Minister ihr Versprechen und tragen den Wünschen der Vertreter des Volkes Rechnung — wenn es sich um Inden handelt. * * * , Anläßlich des jüngsten Chanukahfestes besuchte König Viktor Emanuel die Synagoge am Ponte Octave Capre. Er erschien in Generaluniform in Begleitung seines Flügeladjutanten Brusati. Rabbiner-Professor von Castiglioni empfing den Monarchen am Tempeleingauge und geleitete ihn ju dem. Ehren-

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