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Die Wahrheit · 1911-11-10 · Heft 43 (10.11.1911) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 43 (10.11.1911)
Date
1911-11-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 43. Die Wahrheit Leite 5. Juden bewußt werden und anerkennen, daß die höhere geistige Bildung der Juden wie ein langer glänzender Lichtstreifen das Dunkel der Jahrhunderte durchleuchtet hat und sie selbst in der Diaspora unter allen Nationen sich, als die geistigen Beweger des Menschengeschlechtes bewährt haben. B i s e n z. Rabbiner Dr. Josef Hoff. Gingesendet. Anfrage an den löbl. Kultusvorstand und an den Vorstand des Bet-Hamidrasch. Die einzige Stätte in Wien, an der wahre jüdische Wissenschaft öffentlich gelehrt wird, an der populäre Vorlesungen in Bibel, Talmud, Midrasch und den philosophischen Schriften der großen jüdischen Denker gehalten werden, das in früheren Jahren weltberühmte „Wiener Bet-Hamidrasch" findet weder seitens des Kultusvorstandes noch seitens der eigenen Leitung eine diesem hervorragenden Institut gebührende Förderung. Es scheint im Gegenteil als hätte man. es darauf abgesehen, jedes Interesse für die Anstalt zu ersticken. Erkundigt man sich, so erfährt man, daß der Vorstand des Bet-HaMidrasch derzeit unvollständig ist und keine Initiative ergreifen kann. Aber, wie sich aus dem „Union-Kalender" ergibt, sind zwei Vereinsvorsteher zugleich Mitglieder des Kullusvorstands, einer Präsident eines großen Bethausvereines — warum sorgen diese Herren nicht wenigstens dafür, daß die Vorlesungen wie in früHeren Jahren jede Woche in den jüdischen Blättern inseriert werden, daß sie durch A nschlag in den Bethäusern bekannt gegeben werden, daß eine genügende Anzahl von Exemplaren der zur Vorlesung gelangenden Bücher (zum Beispiel des More Nebuchim) angeschafft werden? Warum ist unsere Eingabe an den Kultusvorstand vom vorigen Jahre bis heute unbeantwortet geblieben? Mehrere Beth-Hamidrasch-Besucher. * 4- 7 * Zum Kapitel „Jugendgottesdienst". Eine wesentliche Ergänzung des leider nur in 2-wöchentlichen Stunden erteilten israelitischen Religionsunterrichtes — es gibt auch Schulen mit nur einer Unterrichtsstunde in der Woche — bildet unser Jugendgottesdienst, dessen hohe Bedeutung jetzt allgemein annerkannt wird. Wir möchten heute unsere kompetenten Behörden auf eines aufmerksam machen, daß, namentlich in den Bürgerschulen weit mehr als die Hälfte unserer Jugend, oft fast alle Zöglinge vom Besuche des Gottesdienstes, mit Ausnahme der Anfangs- und Schlußandacht, ausgeschlossen sind. Es werden namentlich trotz des Erlasses , des Wiener Bezirksschulrates, zur Zeit des Jugeudgottesdieustes — das ist Samstags 11 bis 12 — keinen Unterrich t anznsetzen, allerhand obligate und nicht obligate, auch Handarbeitsstunden angesetzt und wenn die von früher her an den Besuch des Sabbathgottesdienstes gewöhnten Knaben und Mädchen darum bitten, die Synagoge besuchen zn dürfen, dann wird es ihnen einfach verweigert. Wie ist dies mit dem Schulgesetz vereinbar, das die Teilnahme an den religiöseil Uebungen der Jugend nicht nur ermöglicht, sondern zur Psticht macht? Die jüdischen Kinder fügen sich schließlich einem solchen Verbot wegen der eben gleichzeitig angesetzten Unterrichtsstunde und bleiben zu einer Zeit, wo sie am empfänglichsten für religiöse Eindrücke wären, vom Gotteshanse fori. Am ärgstentrifft dies unsere weibliche Jugend, die im Elternhanse nichts Jüdisches mehr vor sich sieht. Da wäre Abhilfe dringend not. Vor allem würden wir unsere Behörden bitten, eine genaue Statistik jener einzelnen Klassen und Schulen, deren Zöglingen der Besuch des allwöchentlichen Sabbatgottesdienstes überhaupt unmöglich gemacht wird, sich sofort zu-verschaffen. Dann müßten Anstalten getroffen werden, daß allen Schülern und Schülerinnen aller Schulkategorien, auch der Lyceen und sonstigen weiblichen.Mittelschulen der regelmäßige Besuch des Schulgottesdieustes ermöglicht werde. Die Zeit drängt und die immer größerwerdenden Abfallslisten rufen uns zu: „Caveant consules!" : -.... ■ : ■ Gesamtorganisation fttv Regelung des indischen Wanderdetteis. Am 28. Oktober fand in den Bureauräumen der „Oesterreichifch-Jsraelitifchen Union" in Wien eine Sitzung des Exekutiv-Komitees statt, welches von der im März d. I. abgehaltenen Delegiertenversammlung der österr. Kultnsgemeindeu mit der Durchführung der Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels betraut worden war. An der Sitzung nahmen teil: Präsident Dr. Sam ne ly, Vizepräsident Dr. O Mi ft e i ii und Sekretär Fleischer von der „Oesterr.-Jsrael. Union", welche diese bedeutsame Reform angeregt hat; ferner die Herren kais. Rat Dr. Krüger von der Wiener Zentralstelle für Armenpflege, Sekretär Dr. K a m i n k a für die „Israelitische Allianz". Wilhelm Pappen heim für die Armenaustalt der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Schauzer aus Pilsen, Dr. Hahn aus Teplitz, Dr. H e r m a n n ans Brünn, Max Mayer aus Graz. T a n s si g aus Linz, H e i l» Peru aus Bielitz; Herr Dr. Thein aus Pardubitz hatte sein Fernbleiben entschuldigt. Nach herzlicher Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden Dr. Samuel y erstattete Sekretär Fleischer folgendes Referat: Geehrte Herren! Der am 25. und 26. März d. I. abgehaltene Delegierteulag hat einstimmig eine Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels in Oesterreich beschlossen und mit der Gründung und Durchführung der Organisation das für heute einberufene Exekutivkomitee beauftragt. Die unerwartete Austöfnng des Parlamentes und die unmittelbar darauf einsetzende Wahlbeweguug hat die Einberufung des Komitees noch im Laufe des Frühjahres und Frühsommers unmöglich gemacht. Wir erlauben uns nun, Ihnen als Grundlage der Organisation zwei Statntenentwürfe vorzulegen. Der eine Entwurf stellt die Verfassung der zn schaffenden Zentralstelle, der andere die Verfassung der zu errichtenden Kreis-Armenkassen dar. Aus dem Protokolle der Delegiertenversammlung wissen Sie, daß als Sitz solcher Kreis-Armenkassen (allerdings nicht endgültig) in Aussicht genommen sind: Für Böhmen: Prag, Budweis, Pilsen, Aussig, Reichenberg und Pardubitz; für Mähren: Brünn, Prerau und Mahrisch-Ostrau; für Schlesien: Troppan; für Niederöfter r e i ch: Wien; für Steiermark, Kärnten und K r a i n: Graz; für Ober-Oesterreich: Linz a. d. D.; für Salzburg: Salzburg; für Tirol und Vorarlberg: Innsbruck; für Küstenland: Triest; in einem späteren Zeitpunkte, für Galizien: Krakau, Lemberg, Stanislau; für B u k o w i n a: Czernowitz. Wir halten es für überflüssig, hier nochmals in die ans der Delegiertenversammlung entwickelten Grundsätze, welche flir die Regelung des Wanderbettels in Oesterreich maßgebend sein sollen, näher einzugehen. Sie wissen, daß jede Knltnsgemeinde die bisher für die Unterstützung der Wanderbettler aufgewendeten Beträge, mindestens aber 2°/,, ihres Gesamtsbudgets derart verwenden sollen, daß 4/5 dieser Summe an die zuständige Kreisarmenkasse abgeführt und xf5 für außerordentliche und dringende Fälle zurückbehalten werden sollen; daß ferner die Kreisarmenkassen von den ihnen zugeführten 4/5 den vierten Teil an die Zentralstelle zur Deckung der Bnreaukosten und zur Unterstützung leistungsschwacher Armenkassen abzuliefern haben. Durch Vermittlung der Zentralstelle soll ein unausgesetzter Austausch von Meldekarten zwischen den Kreisarmenkassen organisiert und die arbeitsfähigen Bettler von den arbeitsunfähigen gesichtet, die ersteren in zu errichtende Arbeitsstätten oder durch Arbeitsnachweis in ihrem ursprünglichen Gewerbe untergebracht, die arbeitsunfähigen lediglich am Sitze der Kreisarmenkasse unterstützt und ans dem kürzesten Wege in ihre Heimat befördert werden, wo sie als Ortsarme zu behandeln wären. Das Vorbild dieser Organisation bietet die „Deutsche Zentralstelle ftir jüdische Wanderarmenfürsorge", welche seit 1. Oktober 1910 in Aktion getreten ist und bereits über eine

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