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Die Wahrheit · 1911-10-06 · Heft 39 (6.10.1911) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 39 (6.10.1911)
Date
1911-10-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Seite 9. Nr. 39. Die Wahrheit. utitb Industrie. Dieser gibt seine Genehmigung nach dem Urteil meiner Beratnngskommission. Danach entscheidet ,der Ministerrat "in letzter Instanz über Genehmignng oder Versagung. Art. 8. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes darf das „Fremden"-Personal der verschiedenen Klassen von Angestellten nicht 25% be» gesamten Beamtenpersonals übersteigen und das Gehalt' dieses Personals darf ebenfalls nicht mehr als 25°/0 der gesamten Gehälter betragen. ' Der oben festgestellte. Prozentsatz bezieht sich auf die technischen. Beamten und die fachmännischen Arbeiter, soweit es möglich ist, sie in der gewünschten Anzahl im Lande selbst Lu finden. , Das fremde Verwaltungspersonal muß je nach den Vakanzen durch eingeborenes Personal .ergänzt werden, das wenigstens die Hälfte des gesamten Verwaltnngspersonals LN bilden hat. Art. 10. Alle in diesem Gesetz anfgeführten Industrien lind verpflichtet, so viele rumänische Lehrlinge einzustellen, wie Der Minister anzuordnen für gut finden wird. Als Herr Orleans, der Verfasser dieses Gesetzentwurfs, im Senat darüber befragt wurde, in welche Lage bei Annahme Oes Gesetzes solche Fremden kommen würden, die nicht unter Dem Schutz einer anslänbischen Macht stehen, gab er folgende Erklärung ab: „Ich werde mich zunächst ' au die rumänischen Bürger tuenden. Danach werde ich zur Ausfüllung der Lücken solche Bewohner des Landes aussuchen, die keine Bürgerrechte genießen jntb die unter dem Schutz keiner fremden Nation stehen. Schließlich, wenn es daun noch nötig sein sollte, werde ich die Mitarbeit Der buchstäblich Fremden nachsnchen."^ In der Märznnmmer der „Revista Generale" schreibt der Zweite Direktor des geologischen Institutes, Herr G. M. Murgoci, über das vorliegende Gesetz: „Der Gesetzentwurf schreibt vor, daß Z/A des Personales Rumänen sein müssen. Bei dieser Gelegenheit muß -bemerkt werden, daß zu unseren Industriellen zahlreiche Rumänen gehören, die keine Bürger sind. Infolge unserer geographischen Lage und unserer historischen Vergangenheit sind wir ans das engste mit ethnologisch fremden Elementen vermischt, die meist sehr intelligent und arbeitsam sind. Die Mehrzahl dieser Personen, die dem Buchstaben nach keine Bürger sind, genießt tatsächlich den Schutz des-rumänischen Staates, und unter, diesem -findet man oft ein ansgesilchtes Personal, das für Industrie llnd Handel besonders brauchbar ist. Soll man diese Beamten lind Arbeiter Den wirklich Fremden gleichstellen, und ist es gerecht. daß das neue Gesetz sie als solche kennzeichnet? Ein.Mann, der hier im Lande geboren wurde und dessen Eltern hier zur 'Welt gekommen sind, der unsere Sprache spricht und unsere Schulen besucht hat, der sich in unserer Mitte ein Heim geschaffen und die Interessen Dieses Laubes gu seinen eigenen gemacht hat, der kein anderes Vaterland wünscht und unter allen TUmständen seine Pflichten gegen den Staat erfüllt hat. ein Mann endlich, der ehrenhaft und intelligent ist, dürfte nicht als 'Fremder angesehen.werden." A it s w e i s n u g e ll, A u f eu t h a l t s r e ch t. — Die Verwaltungsbehörde hat!während des Jahres 1910 eine Anzahl .Fremder, znm größten Teil Israeliten,' ausgewiesen. Die seit langen Jahren in ländlichen Gemeinden Rumäniens angesiedelt gewesen waren. Die Ausgewiesenen haben sich nach Oesterreich .geflüchtet. Nach .dem „Abevernl" hätteDie österreichisch-ungarische Regierung deswegen eine Protestnote an den rumänischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtet. Ob diese Intervention nun tatsächlich erfolgt ist ober-nicht — jedenfalls hat Die rumänische Regierung die Präfekten angewiesen, künftig nicht mehr auf eigene -Verantwortung die Ausweisung fremder Personen zu verfügen, sondern der Regierung die Festsetzung der -einzelnen Fälle zu überlassen; sie selbst sollen sich darauf beschränken, Der Regierung-ihre motivierte Meinung-zu unterbreiten. Seit Den Agrarunruhen des Jahres 1907 ist den Juden in Gestimmten Distrikten Der Zngmr§ zu den Dörfern untersagt. Wenn ihre Geschäfte trotzdem den Besuch - dieser Dörfer nötig machen, müssen die Juden sich besondere von der Präfektur auszilftellende Erlaubnisscheine verschaffen. Auf diesen Schemen ist genau die-Dauer des Aufenthaltes und die Art der Geschäfte vorgeschrieben, die den Juden gestattet sind. Die Ortsbehörden nnd die Polizei dürfen sie von der Ankunft an beaufsichtigen, ihre geschäftliche Tätigkeit kontrollieren nnd jede Abweichung von der.vorgeschriebenen Erlaubnis mit Gewalt verhindern. Wir geben Hier ein Beispiel, in welcher Form der Präsekt des Kreises Falcin unter dem 4. Mai 1910 dem Ortsvorftand der Gemeinde Lnna-Brannlui die Ankunft eines Juden meldet: „Infolge einer anmich gerichteten Eingabe habe ich dem A. ans Husi die Erlaubnis erteilt, sich nach dem auf dem Gebiet der Gemeinde Luna-Bram:lui gelegenen Gute Hartopn zu begeben, .um nach dem Vieh zu sehen, das er dort ansziehen läßt. Der Obengenannte ist im Besitz eines von der Stadtbehörde von Husi ansgestellten Jdentitätszengnisses. Er wird sich nach seiner Ankunft in der Bürgermeisterei vorstellen, und der Bürgermeister wirb aus seinem Erlaubnisschein Das Datum der Vorstellung vermerken. Ich bitte Sie, Ihrerseits den Gendarmen die nötigen Befehle zu geben, daß sie den genannten A. während der ganzen Dauer seines Aufenthalts beaufsichtigen nnd ihn uicht längere Zeit verweilen lassen, als zur Prüfung seines Viehs erforderlich ist. Es ist gleicherweise darüber zu wachen, daß er nicht zu den Bewohnern der umliegenden Dörfer und Weiler in Beziehungen tritt und daß er sich bei ihnen nur so lange aushält, wie er zum Ausrnhen nötig braucht. Sie haben den Gendarmeriebrigaden alle im vorliegenden Schreiben enthaltenen Instruktionen zu übermitteln und sie zu informieren, daß, im Falle der obgenanute A. gegen die ihm anferlegten . Verpflichtungen verstößt oder den Versuch macht, sich in irgend eine geschäftliche Verhandlung mit den Einwohnern einzulassen, zu einer sofortigen Verhaftung geschritten werden soll. Die Präfektur ist Davon zu benachrichtigen und wird alle weiteren Instruktionen geben." (Fortsetzmlg folgt.) NerschreÄelte UaüMckßteir. Wien. Unter den Wohliätigkeitsanstalten unserer Wiener jüdischen Gemeinde nehmen das Alterversorgnngshaus mit der Siechenanstalt wohl den ersten Rang ein und. soll während des Festmonats, aber auch bei anderen Anlässen dieser Doppel-Mnsteranstalt in Liebe und reichlich gedacht werden. Eine großartigere Huldigung für unseren Kaiser konnte es nicht geben, als die Erbauung und Einrichtung dieser zwei mustergiltigen Gebäude. Steht man an einem Sabbat oder Festtage in der Anstaltssynagoge, so wird man vom Gebete der alten Männer und Frauen, aber auch von ihrem ehrwürdigen Aeußern tief ergriffen. Und dieie Alten huldigten drei greisen Jubilaren am letzten Sabbat, dem Bußesabbat. Nach frommer Sitte fand da ein religiöser Bortrag beim Gottesdienste statt. Profeffor A n t s ch e r l hielt denselben ab und galt derselbe zunächst den ernsten Tagen der Buße. Bei einem Rückblick auf das abgelaufene Synagogenjahr hob der Redner drei bedeutungsvolle Geburtstage in demselben hervor, des 81. unseres guten Kaisers nnd L a n d e s v a t e r s,; des 90. unseres ehrwürdigen Rabbiners Herrn Dr. Schmied! nnd des 80., den unser um unsere Gemeinde vielverdiente Präses Herr Dr. Alfred Stern vor wenigen Wochen beging. Stehend und tief ergriffen hörten die greisen Andächtigen die zu Ehren der Jnbilare gesprochenen.'Segensworte, die in aller Herzen tiefen Widerhall fanden. Wien. (F ü n f z i g j ä hriges B e r e i n s j n b i l ä u m.) Am 2. Dezember 0. I. werden fünfzig Jahre verfloffen sein, seitdem der „B e r e i n z u r U n t e r st ü tz n n g m i 1 t e t l o s e r i s r a e l i t ischer Studierender in W i e n" die Ausgabe erfüllt, würdigen Hörern der Wiener Hochschulen Beiträge zu den Kollegiengeldern, Rigorosen-, Promotions- und sonstigen Taxen zu gewähren. Mehr als 15.000 Hilfeleistungen mit einem Answande von einer halben Million Kronen verzeichnet die Statistik über die bisherige Bereinstätigkeit und man kann wohl annehmen, daß dem größten Teile der Petenten nur . durchdie vom Vereine erlangte Hilfe die Beendigung der Studien und späterhin die Erlangung angesehener Lebensstellungen ermöglicht wurde. .Der Verein beabsichtigt anläßlich der Jubiläumsfeier eine Festschrift heranszngeben, welche dadurch besonderen und bleibenden Wert erhalten soll, daß literarische und künstlerische Beiträge der bedeutendsten Persönlichkeiten jüdischen Glaubens sie zieren. Die Versendung der Festschriften die Freunde und Gönner der Institution sowie an die ehemaligen Schützlinge soll bezwecken.

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