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Die Wahrheit · 1911-10-06 · Heft 39 (6.10.1911) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 39 (6.10.1911)
Date
1911-10-06
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 8. Die Wahrheit. Nr 39. Dir Inden in Rumänien. Die rumänischen Staatsmänner, die nacheinander am Ruder gewesen sind, unter ihnen auch mehrere Vertreter der liberalen Partei, scheinen als Regieruugsprogramm in bezug auf die jüdische Bevölkerung des Landes den Grundsatz angenommen zu haben, dem man einem der bekanntesten ihrer ehemaligen Führer,, dem alten Bratianv zuschreibt: „Wir wollen die Juden nicht mehr verfolgen, wir wollen sie wirtschaftlich totmachen." Und tatsächlich hatten alle im Laufe der Zeit vom Parlament dotierten wirtschaftlichen Gesetze als obersten Zweck und als unmittelbare Folge den wirtschaftlichen Ruin der rumänischen Juden. Der Ausschluß aus den Handwerkerinnungen, das Versperren der Fabriken und der großen Handelsinstitute, das Fernhalten von allen Aemtern und selbst das Verbot des Kleinhandels — das sind so einige der vom Gesetz geheiligten Mittel, die das größte Unheil für die Betroffenen mit sich brachten. Der unaufhörlichen Angriffe auf ihre Menschenwürde überdrüssig und unter -der Last der zahllosen Einschränkungen gebeugt, die ihre Existenz bedrohten und zu immer größerer Verarmung führten, hegten die rumänischen Juden die Hoffnung, ein Appell an den Landesherrn und an das Parlament, in dem die ganze Ungerechtigkeit ihrer Behandlung bewiesen wurde, könnte einen Nachhall in den Herzen der Regierenden und bei dem öffentlichen Rechtsbewußtsein finden. In unserem vorigen Bericht war der Wortlaut des Memorandums zu lesen, das in maßvoller Form die Lage der Juden darstellte, die ihnen entgegen den von Rumänien im Berliner Vertrag eingegangenen Bedingungen und unter Verletzung ihrer historischen Rechte —- tatsächlich in Rumänien geschaffen worden war. Diese gerechten Vorstellungen sind überhaupt nicht in Betracht gezogen worden. Die Mehrzahl der Preßorgane hat wieder einmal festgestellt, daß die Vorwürfe' der Juden durchaus nicht berechtigt seien und daß die Judenfrage durch den Beschluß des neuen Artikel 7 der Verfassung, der die einzelne Naturalisation der Juden gestattet, ein für alle Mal gelöst sei. Wenn auch vereinzelte Stimmen zugunsten der Inden laut wurden, wenn ihre Sache von einigen Schriftstellern und Politikern, wie den Abgeordneten Panu und Diamandi und Herrn Mille, mit großer Sympathie öffentlich verfochten wurde, so hatte die Berufung auf das Gerechtigkeitsgefühl und auf die wohlverstandenen Interessen des Landes nur ganz vereinzelte Anftnerksamkeit gefunden und blieb ohne jeden Erfolg. Die große Masse ist den Juden gegenüber entweder gleichgiltig oder aus Prinzip feindlich gesinnt und die Staatsmänner, selbst die anscheinend wohlwollenden, halten es für die Grundregel jeder guten Politik, möglichst nirgends bei der öffentlichen Meinung anzustoßen, besonders, wenn es sich nur um die Inden handelt. Das ist auch die Meinung des Herrn Take Jonescu, des Hauptes der konservativ-demokratischen Partei: „Die Judenfrage ist eine unglückselige Frage ohne jede Lösung. Ich habe Sympathie für die Israeliten, aber ich werde nichts für sie tu n, w e n n i ch a n das Ruder komme und k e i n e R e g i e r u n g wird irgend etwas zu ihren Gunsten unternehmen. Es ist nicht einmal möglich, diese Frage anzuschneiden. Die Lage der Jude» ist wirklich furchtbar. Man bedenke, daß diese feit Generationen im Lande geborenen Menschen von einem Tag zum anderen ausgewiesen werdeu können!" Es ist deshalb nicht auzunehmen, daß die kürzlich erfolgte Ernennung des Herrn Cary zum Vorsitzenden des Ministerrats eine Aenderung in der Lage der rumänischen Juden herbeiführen wird, obgleich wenige Staatsmänner so viele Beweise ihrer Sympathie für die Juden gegeben und mit so großer Kraft gegen ihre Pariastellung in Rumänien protestiert haben, wie Herr Cary es getan hat. Im Verlauf seiner langen politischen Lauf- .; bahn ist Herr Cary wiederholt im Parlament für die Anerkennung der verkannten Rechte der Juden eingetreten.- Wenn er heute den aufrichtigen Wunsch hätte, die von ihm so oft verlangten Reformen einzuführen, so wurde Herr Cary auf die Macht der Vorurteile und des Judenhasses stoßen und sein guter Wille würde dagegen ohnmächtig bleiben. Eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten Vorkommnisse in der Gesetzgebung, im wirtschaftlichen und sozialen Leben, die im Jahre 1910 einen bedauerlichen Einfluß auf das Lebem der rumänischen Juden gehabt haben, mag den besten Beweis dafür geben, daß der Standpunkt der regierenden Kreise sich nicht geändert hat. - , . Unter den Gesetzen, die den Zweck haben, die „Fremden" — man kennt die, Bedeutung dieses Wortes — von feber Beteiligung an dem wirtschaftlichen Leben ansznschließen, -hat das-. „Handwerkergesetz" das jüdische Proletariat in Rumänien besonders hart getroffen. Durch fortwährende ‘ ministerielle" Rundschreiben werden die Ortsbehörden von dem Wunsch der Regierung in Kenntnis gesetzt, diesem Gesetz unbedingte An-- Wendung zu verschaffen. Im Januar 1910 hat der Handelsminister Orleans den- Präfekten folgende Verordnung zugehen lassen: „Der Artikel 95 des Gesetzes über das Handwerk und die Artikel 141 und 146 des" dazu gehörigen Ansführnngsgesetzes setzen fest, daß die Unternehmer bei der Ausführung von Staats-,. Provinz- und Gemeindeaufträgen, sofern der Zuschlag die-, Summe von 30.000 Fr. nicht übersteigt, nur rumänische Arbeiten beschäftigen dürfen, selbst wenn der Preis pro Person eine" Mehrausgabe von 5°/0 beansprucht. Die Unternehmer, denen-, der Auftrag zugeschlagen worden ist, dürfen nur nach dem vom der Verwaltungsbehörde festgesetzten Prozentsatz fremde Arbeiten heranziehen; dieser Prozentsatz wechselt mit der Art den ausznführenden Arbeiten und mit der Gegend, in der sie ausgeführt werdeu." Ein gleichlautendes Rundschreiben hat der Kriegsministei' General Erainiceanu im August 1910 den Armeekorpskommäudanten in bezug auf die in seinem Departement zu vergebenden Arbeiten zugehen lassen. Er hat noch die Erklärung hinzu-- gefügt, daß „die Tatsache, seiner Militärpflicht genügt zw haben, die Stellung eines Fremden nicht verändert; als Rumänekann er erst dann betrachtet werden, wenn er seine Naturalisation erhalten hat." Das Sanitätsgesetz. — Dieses schon im vorigen Jahresbericht angekündigte Gesetz ist inzwischen von beiden Kämmern angenommen worden; es wurde am 18. Dezember (alten Stils) 1910 veröffentlicht und enthält folgende direkt auf die Israeliten bezüglichen Bestimmungen: Art. 40. Das Recht auf Verpflegung in den Krankenhäusern haben: in erster Reihe die Rumänen, in zweiter Reihedie Fremden. Art. 83. Die an ausländischen Schulen und Universitäten^ erworbenen Titel und Diplome geben den Doktoren der Medizin^ die. rumänische Bürger sind, das Recht auf Ausübung den Medizin, ebenso allen Aerzten, die im Lande geborew sind un d hier i h re h ohere Ansbild nn g g enossen haben. Wenn man die rumänischen Schulgesetze kennt und diesich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei der Aufnahme jüdischer Kinder in die höheren Lehranstalten, wenn man ferner diebesonders hohen Schulgelder bedenkt, die nach Ueberwiudung. der übrigen Schwierigkeiten den jüdischen jungen Leuten die" Fortsetzung ihrer Studien erschweren, "so wird man die Trag-- weite des Art. 83 richtig würdigen können. Art. 88. Zur Eröffnung einer Apotheke ist jeder berechtigt^ der folgende Bedingungen erfüllt: a) er muß rumänischer Bürger oder in Rumänien naturalisiert sein. Das bedeutet ungefähr die vollständige Verschließuug des Apothekerberufs für die Israeliten, denn die Naturalisation wird nur in Ansnahmefällen gewährt. Da s I n d u strie g e s e tz. — Das Gesetz über die Unterstützung der nationalen Industrie, besten Tendenz bereits im vorigen Jahresbericht gekennzeichnet, worden war, ist vom. Senat angenommen, aber von. dem Abgeordnetenhaus noch nicht beraten worden. Folgende Bestimmungen habeil auf die rumänischen Juden Bezug': - Art. 6. Jedermann, der ein Industrieunternehmen eröffnen will, bedarf dazu der -Genehmigung des Ministers für Handel

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