Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1911
- Issue
- Heft 37 (22.9.1911)
- Date
- 1911-09-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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- Kaluga 1× ep/1000651
- Odesa 1× ep/1000834
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I. Seite 8.. ... , Die Wahrheil. sJ£r 37. £)effeutli$!eit schriftlich oder mündlich, insbesondere ns ihren Reden und Predigten, irgend eine Kritik der Verordnungen und Handlungen der bestehenden Behörde, ebenso wie der von den autorisierten Vertretern des Kultus gefaßten Beschlüsse auszn- Hrücken, noch sich um ein öffentliches Amt zu bewerben, noch an'den politischen oder religiösen Wahlen sich zu beteiligen. Das genannte Organ bemerkt, man wolle die Rabbiner und Kantoren damit nicht knebeln und nichts gegen ihre Denkfreiheit unternehmen. Wer lacht da nicht? 4- $ Die administrativen Zudenausweisnngen nehmen einen immer größeren Umfang au und werden immer grausamer gehandhabt. Aus den Gouvernements Bessarabien und Witebsk treffen täglich Schreckensnachrichten über die plötzliche Vertreibung unzähliger jüdischer Familien ein. In der Nähe von Jniowka gewähren die Behörden den aus den Dörfern ausgewiesenen Juden bloß eine Frist von zwei Tagen zur Ordnung ihrer geschäftlichen Angelegenheiten. In ihrer Verzweiflung nehmen viele jüdische Familien zum Schein das Christentum an. So haben u. a. ein Greis von 75 und eine Greisin von 80 Jahren, denen aufgetragen war, ihr Heimatsdorf innerhalb zweier Tage zu verlassen, ihre Zuflucht zur Taufe genommen. Der Gouverneur Don Wologda hat an einem Tage zweihundert jüdische Familien ausgewieseu. Die Betroffenen — meist kleine Kaufleute und Handwerker — sind größtenteils seit Jahrzehnten unangefochten im Gouvernement ansaßig; viele von ihnen sind dort sogar geboren. Und dabei verkündet der Gouverneur, daß die Ausweisung der 200 Familien nur als bescheidener Anfang gedacht sei. Ueber die zweihundert Familien zählende jüdische Bevölkerung des Fleckens Snchodnjew, Gouverement Kelzi, Russisch- Polen, wurde vor kurzem urplötzlich die Ausweisung verfügt. Die Behörde besann sich darauf, daß dieses Städtchen offiziell noch immer als „Dorf" bezeichnet werde, daß demnach die Inden, die hier ihre Häuser auf bäuerischem Grund und Boden errichtet haben, kein Wohnrecht hätten. Und so wurde denn einfach die Ausweisung der gesamten jüdischen Bevölkerung des Ortes angeordnet. Dieser Tage sprach nun beim Warschauer General- Gouvebneur eine Abordnung der jüdischen Gemeinde Suchodnjews vor, die um die Annullierung dieser Verfügung und um die offizielle Einreihung dieses Ortes in die Kategorie der Flecken ersuchte. Unter anderem wies die Abordnung darauf hin, daß die Juden in Snchodnjew neue Handels- und Gewerbezweige entwickelt haben, die auch der ursprünglich recht armen christlichen Bevölkerung zugute kamen. Generalgouverneur Skalon versprach, seinerseits das Gesuch der jüdischen Gemeinde zu befürworten. * * * Große Freude herrscht in Odessa, nicht allein in jüdischen Kreisen, infolge des Rücktrittes des General Tolmatschow, des wahnwitzigen allgefürchteten Stadthanptmannes, dessen willkürliche Gewaltherrschaft besonders die jüdische Gemeinde zu spüren hatte. Dem Vernehmen nach soll er zum Gouverneur in Kaluga ernannt werden. Was er im judenreiuen Kaluga, wo es keine Chewra-Kadischa zu verwalten, keine Synagogen zu beaufsichtigen und keine Rabbiner ein- oder abzusetzen gibt, anfangen will, ist noch nicht ersichtlich. * * * Der russische Ministerpräsident Stolypin ist in Kiew von der Kugel eines Repolutivuärs, der gleichzeitig auch in Diensten der politischen Polizei stand, niedergestreckt worden. Stolypin war der Henker des großen Zarenreiches, der die schauderhasten Zeiten der spanischen Inquisition wieder aufleben ließ und das gegen ihn verübte Attentat war die Antwort des gesamten duldenden russischen Volkes aus die unerhörten Akte des Terrorismus der Regierung. Der Attentäter Bargow ist ein Judenstämmling und da in Rußland jedes politische Ereignjß seine Rückwirkung auf die Juden hat, so ist hier um so weniger zu verwundern, daß auch in Kiew der Schreckensruf: Pogrom! ertönte. Wein Czar Nikolaus erklärte, daß er den Gesellschaften sowie einzelnen Personen jegliche Willkürakte, die Unruhen Hervorrusen könnten,' verbiete und da die Regierung den Willen des Czaren respektirt und auch die Macht besitzt/ die pogromlustigen Banden nach Belieben zu dirigiren, so werden die Inden in Kiew hoffentlich diesmal von Verfolgungen verschont bleiben. Die Djalmen als Schulbuch. (Fortsetzung.) - .• Zeigt sich daher schon im allgemeinen die Unhältbarkeit. des Hypothese von den Makkabäerpsalmen, tritt diese noch deutlicher beim Versucheder Exegeten und Bibilkritiker hervor, diese Hypothese bei den einzelnen Psalmen durchzuführen. Oder mnß> es nicht jedem Psalmenforscher absurd erscheinen, wenn Hitzig gar den gottlosen Hasmonäerfürsteu, den Graekomanen, König Alexander Janai, der kaum des Hebräischen kundig war und die Münzen mit griechischer Inschrift prägen ließ, zum Verfasser des ersten und zweiten Psalmen stempelt, in denen die Gotteslehre als die Begründerin menschlichen Glückes hingestellt wird- und der König sich Sohn und Gesalbter Gottes nennt? Verrät es nicht Unkenntnis des jüd. Volksgeistes, wenn er es für möglich hält, daß von diesem Mörder der Gesetzeslehrer, dessen Todestag die jüd. Chronik zu den Freudentagen, zählt, Psalmen — und wären diese noch so inhaltsreich und formvollendet — in die heilige Schrift ausgenommen worden, wären? Hitzig hilft sich wenig, indem er, um die Möglichkeit für die Einreihung der Psalmen in den Kanon zu schaffen, den Abschluß desselben und der Psalmen ungefähr in das Jahr 8T v. Chr. verlegt. (Ps. II. T. S. 118, 214, 223). Denn wann immer der Kanon abgeschlossen wurde, nur Schristgelehrte, die Einzigen, welche der hebr. Sprache kundig waren, konnten es gewesen sein, welche dieses Werk zu Stände brachten und diese hätten in die Psalmen-Sammlung. welche die Dynastie Davids verherrlichen sollte (vgl. 79; 76; 89; 36; 18; 58),. gewiß nicht solche ausgenommen, welche sich auf die Geschichte der Hasmonaer beziehen, deren Herrschaft so verhängnisvoll für das jüdische Volk endete und deren letzten Sprossen man nr frommen Kreisen als Knechte bezeichnete (Baba Batra 3, Gittim 7). Je später also der Kanon abgeschlossen wurde, desto weniger hätten die Sammler, deren Haß gegen die Hasmonäer immer heftiger wurde, makk. Psalmen; wenn welche existiert hätten, iir den Kanon ausgenommen. Verhielt sich doch das jüdische Schrifttum überhaupt ablehnend gegen Alles, was mit den Hasmonäern zusammenhängt, die man am liebsten ganz totgeschwiegen: hätte. (Bloß im Tr. Sabbath S. 21 werden sie anläßlich des Chaunkafestes genannt.) Doch abgesehen und unabhängig vom Abschlüsse des Kanons mußte doch die Psalmen-Sammlung zum liturgischen Zwecke schon zur Zeit der Restaurierung des Tempelsabgeschlossen worden sein. Manche Psalmen, welche angeblich der Makk.-Zeit angehören sollen, werden schon in der viel älteren Mischna angeführt. So wurden die Lewiteu, welche im angeblich makk.. Ps. 44, V. 24 Gott zuriefen: Erwache, warum schläfst Du, Ewiger? die „Wecker" genannt (b'-i-wü Tosefta Sota 13.)- Laut Mischna-Tamid Ende wurde der angeblich makkabäische 94. Psalm — für den 4. Tag der Woche bestimmt. Und diese Bestimmung reicht über das makk. Zeitalter hinaus. Die in diesem'Psalm hervortretenden Klagerufe können sich ebenso gut auf die Verfolgung im babylonischen Exil als auf die Tyrannei unter den syrischen Herrschern beziehen. Wir haben durchaus-keinen triftigen Grund, diesen Psalm ins makk. Zeitalter zu versetzen. Selbst die 6 Psalmen 1., 30., 44., 73., 74 und 149, welche Grätz (H. Bd. Gesch. d. Juden Note 17) ganz bestimmt, der makk. Zeit vindiziert, bieten nur schwache Anhaltspunkte für diese Annahme. Bei Psalm 1 stützt sich Grätz auf die im 2. Vers empfohlene „Forschung in der Gotteslehre bei Tag und Nacht," weil diese Charakterisierung des Frommen, auf das makk. Zeitalter passe. Im Gegenteil, gerade die Zeit beständiger Kriege, an denen auch die Chassidäer sich beteiligten, war für