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Die Wahrheit · 1911-09-01 · Heft 34 (1.9.1911) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 34 (1.9.1911)
Date
1911-09-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Redaktion und Administration: 4 Winr. 11/, Avvaiagasse 27 Teleöboit: Redaktion 5107/V1I1. Anaöhängige Heit sch nft für Mische Ganzjährig.K 14.— Halbjährig.K 7.— -idnlinisrraiioii 4938.il. > ft. k öfters:. Nostsvarkasia» Lwerk-ftonlo Olr. 10U.918. Interessen. Für Shiltii-sbounite: Mttiuiiitlviu. IC!<> JhU'crate: Die üiermfll geivatlen- . Ronvareille-Zeile 25 Heller. Erscheint jeden Kreitng. Für Ausland: Abonnements- und Jniertions- Ganzjährig.8 Mark betrage ünd in Wien zahlvar und klagbar. Motto: „Das Siegel CJottes ist Wahrheit!“ ti Rubel oder!«?¥«*. Ar. 84 Wie«. 1. September Inhalt: Die religiöse Indifferenz der Wiener Jndenüeit. — Fleisch. — Dr. Alfred Stern. — Die Psalmeir als Schulbuch. — Die Alliance Jsraelite Universelle an die Times, London. — Verschiedene Nachrichten. — Der Belfer. — Austritte ans dem Jndentume. Die religiöse Indifferenz der Wiener Indenheit. Die jüdischen Lehrpersonen Wiens kennen ans ihrer Erfahrung zur Genüge die religiöse Indifferenz der Wiener Indenheit. Obgleich es allgemein bekannt ist, daß den jüdischen Schülern der Schulbesuch an den jüdischen Feiertagen nicht geboten werden kann und die Schulabsenz an solchen Tagen v o h d e r Lehrersch a f t e n t s ch u l d i g t w e r d e n muß, kommt es doch alljährlich,. und nicht nur an den Mittelschulen, massenhaft vor, daß jüdische Schulkinder an den hohen jüdischen Feiertagen die Schule besuchen. Ja in den Mittelschulen kann man hänsig die Erfahrung machen, daß selbst Kinder religiöser Eltern wegen einer Schularbeit, oder um die Gelegenheit zu einer Notenverbessernng nicht zu versäumen. den Schulbesuch auch an den höchsten Feiertagen nicht unterbrechen. Es ist wohl richtig, wenn darauf hiugewiesen wird, daß die Heranwachsende jüdische Jugend-später auch im geschäftlichen und Berufsleben häufig gezwungen ist. an den jüdischen Feiertagen zu arbeiten. Solange dieselbe aber in der Schule ist, existiert kein gesetzlicher Zwang zur Vernachlässigung der religiösen Pflichten. Würden sich in der Frage der religiösen Erziehung alle jüdischen Eltern einigen, dann müßte in’ den Volks- und Bürgerschulen sogar bei Festsetzung des Stundenplans darauf Rücksicht genommen werden, daß an Samstagen nach Tunlichkeit nur solche Lehrgegenstände angesetzt werden, bei denen die jüdische Schuljugend nicht znm Schreiben oder Zeichnen veranlaßt wird. Der § 56 der „des. Schul- und Unterrichtsordnung vom 28. Sept. 1905 lautet diesbezüglich in seinem 2. Absätze: Dem Unterrichte soll, soweit es durchführbar ist, eine solche Einteilung gegeben werden, daß auch der religiösen Minderheit die Erfüllung ihrer religiösen ' Pflichten ermöglicht wird." Nachdem nun der Leiter der Schule, welcher nach § 135 der angezogenen M. B. den Stundenplan jährlich zu entwerfen hat, „hiebei berechtigte Wünsche einzelner Lehrkräfte nach Tunlichkeit zu berücksichtigen hat," und die Religionslehrer nach § 142 der defin. Schul- und Unterrichtsordnung berechtigt sind, in solchen Lokal-Lehrerkonferenzen zu erscheinen und die religiösen Interessen ihrer konfessionellen Schüler darin zu verfechten, könnte der Willkür, und Rücksichtslosigkeit mancher Lehrkörper ein wirksamer Riegel in diesem Belange vorgeschoben werden. Die Wiener Knltusgemeinde scheint ihr Augenmerk ans die angeführten Tatsachen noch nicht mit der angemessenen Energie gerichtet zu haben. Wenn auch jede Art von religiösem Zwange von vorneherein perhorresziert werden muß, so kann und mnß doch von den Vertretern der Religionsgenossenschaften verlangt werden, daß sie nach Möglichkeit von der religiouseifrigeren Schuljugend Schaden a b w en de n. Den jüdischen Eltern mnß aber mit aller Entschiedenheit vorgehalten werden, daß keinerlei Schnlerziehung ohne zielbewußte Mithilfe der elterlichen Erziehung etwas nützt. Eltern, welche versäumen, ihre Kinder an den hohen Feiertagen in den Tempel zu bringen, welche ihnen die herzerhebenden, traulichen religiösen Feierlichkeiten innerhalb der Familie vorenthalten, welche überhaupt selbst religiös indifferent sind, haben hinterher auch kein Recht, ihre eigene Schuld auf andere zu schieben. Es ist im Interesse der sittlich religiösen Erziehung der jüdischen Schuljugend nötig, daß vorerst die Eltern selbst ihren religiösen Jndifferentismns ansgeben, sich zielgerecht organisieren und die gesetzlich gewährleisteten Mittel znm Zwecke gebrauchen. Tun sie dies, dann werden auch bald die Religionslehrer und die Knltltsvertretung in diesem Belange ihre Pflichten erfüllen. Wer seine Kinder innerhalb des religiösen Verbandes zu erhalten wünscht, für den bedeuten diese Anregungen nur die Ausnützung gesetzlicher Rechte, nicht aber etwa die Aufforderung znm Zelotismus. Führet selbst die religiöse Gleichberechtigung durch, wo es möglich ist. R. L. Pythagoras opferte eine Hekatombe den Göttern znm Danke dafür, daß er den nach ihm benannten Lehrsatz gesunden. Wie reich muß uns das kleine Griechenland erscheinen, da sich einer seiner Philosophen solchen Luxus erlauben durfte. Heute fallen im bis daher christlich-sozialen Wien Menschenopfer unerhört' Wien opfert seine Lieblinge Bielohlawek und- Konsorten, warme lebende Menschen, um gebratene Ochsen zu bekommen, oder wenigstens gefrorenes Fleisch aus Argentinien. Buridans Esel, der philosophische genannt, verhungerte, weil die beiden Heubündel, zwischen denen er stand, gleich lieblich dufteten und er sich für keines der beiden entscheiden konnte; anders das unphilosophisch, nüchtern denkende Wien: dies hätte

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