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Die Wahrheit · 1911-08-04 · Heft 30 (4.8.1911) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 30 (4.8.1911)
Date
1911-08-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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/ Seite 4. Die Wahrheit . ■ ' Nr. 30. beit Schoß der Kirche. Der Vorstand der Krakauer Kultusgemeinde empsindet den ganzen Fall umso peinlicher, als der Verstorbene Albert Mendelsburg seinerzeit zu den einstußreichsten Führern der Krakauer Jndenheit gehörte, dessen Ansehen so groß war, daß mau sich veranlaßt sah, seinerzeit den Sitzungssaal der Knltusgemeinde mit dem Bilde Meudelsburgs zu schmücken. Mendelsbnrg zählte wohl immer zu den Assimilanten reinsten Wassers, aber er hielt sich stets für einen Juden und sühlte sich in seinen ihm von den Inden übertragenen Ehren- Machtstellnngen sehr wohl. So darf wohl angenommen werden, daß die Taufe Meudelsburgs zu einer Zeit auf Veranlassungder Familie vorgenommen wurde, als er bereits in Agonie lag. An Zynismus grenzt es, wenn die Söhne Meudelsburgs, wie dies der Fall war, der Krakauer Knltusgemeinde anläßlich des Todes ihres Vaters eine Spende von 500 Kronen überwiesen, welche, wie nicht anders zu erwarten war, vom Vorstande znrückgewiesen wurde. *■ * In voriger Nummer haben wir über die von ernster Seite geplante Gründung eines „Jüdischen Nationalverbaudes" in Ungarn berichtet, der „ in Anbetracht des zunehmenden gesellschaftlichen Antisemitismus und der immer steigenden Abfallsbewegung, alle gesellschaftlichen und kulturellen jüdischen Vereine zusammenfassen soll. Wie notwendig eine solche Organisation wäre, wird durch folgende Budapester Korrespondenz des „Israelit" bestätigt: Ungarn ist das Land, in welchem die meisten Mischehen zwischen Inden und Christen geschloffen werden. Im Monate Mai hat jedoch Ungarn sich selbst übertroffen. Wie nämlich dem Maihefte der „Mitteilungen des statistischen Landesamtes" zu entnehmen ist, wurden im Monat Mai insgesamt 14.923 Ehen geschlossen. Die Zahl der Ehen zwischen Inden und Christen betrug 86, in 36 Fällen gehörte die Braut dem christlichen und in 50 Fällen dem jüdischen Glauben an. Bezüglich der diesen Ehen entstammenden Kinder wurde fast in allen Fällen eine Vereinbarung getroffen, und zwar mit nur sehr geringen Ausnahmen zu Gunsten der christlichen Religion. Diese horrende Ziffer hat nun auch die sonst indolenten jüdischen Kreise Ungarns ans ihrem bisherigen Gleichmut gerissen, und'es ist nun eine Aktion im Zuge, diesem Uebelstande in einer geeignet erscheinenden Fvrm abznhelfen. Man kommt allmählich zur Ueberzeuguug, daß die falsche Auslegung des Liberalismus, der besonders die politisch führenden Juden Ungarns zu wahren Fanatikern der Irreligiosität gemacht hat, zu einem vollständigen Verfalle der jüdischen Gesellschaft Ungarns führen müsse, besonders wenn man berücksichtigt, daß diese selbe Gesellschaft auch zu den fanatischsten Bekämpfern der Einwanderung von Juden ans dem Osten, die noch in gewissem Sinne ein Reservoir bilden, gehören. Diese Mischehen und ihre Konsequenzen sind die auch äußerlich wahrnehmbaren Formen des inneren Zerfalles der sogenannten jüdischen Intelligenz Ungarns. In nicht viel geringerem Maße vollzieht sich auch der direkte Abfall vom Judentume durch den Uebertritl zu einer anderen Glaubensgemeinschaft oder zur Konfessionslosigkeit. Die Zahl der Aus- und Uebertritte wird in Ungarn von Tag zu Tag größer, was umso schwerer ins Gewicht fällt, als es sich hier ausschließlich um autochthone magyarisierte Juden und nur in seltenen Fällen um eingewanderte Juden handelt. # * * Von einer sehr merkwürdigen Entscheidung des Württembergischen Oberverwaltungsgerichts geben die Blätter Kunde. Ein Artikel der „Kölnischen Zeitung" berichtet unter dem Titel ., Scheiuaustriit und Kircheustener" folgendes: Ein interessanter Rechtsstreit über die Frage, ob jemand trotz der Erklärung seines Austritts ans einer religiösen Gemeinschaft dieser weiter zugerechuet werden darf, weil er auch nach dem Austritt sich fernerhin zu den Hanptgrundfätzen dieser Gemeinschaft bekennt und auch von ihren Einrichtungen Gebrauch macht, ist vom Oberverwaltungsgericht Württembergs entschieden worden. Damit löst sich auch die Frage, ob ein Scheinaustritt aus einer kirchlichen Gemeinschaft von der kirchlichen Besteuerung befreit. Ein nach Stuttgart verzogener israelitischer Kaufmann A. hatte am 10. Oktober 1907 sowohl seinen Austritt aus der israelitischen Kirchengemeinde Stuttgarts als auch ans der israelitischen. Landeskirche Württembergs erklärt. Gleichwohl hatte sich der Ansgetretene an einer Kirchenvorsteherwahl beteiligt, wie auch weiter festgestellt wurde, daß er noch, regelmäßig am israelitischen Gottesdienst teilnahm und sich zur Thora führen ließ. Die Kirchenbehörde teilte A. mit,, ein Austritt mit dem gleichzeitigen Vorbehalt, Israelit bleiben zu wollen, sei ein Unding. Scheinaustritte hätten keine Giltigkeit. Zur Kirchensteuer herängezogen, reichte A. Beschwerde ein, mit der er ebenso wie die israelitische Kirchengemeinde mit ihrer Klage, auf Zahlung der Kirchensteuer auf den Verwaltungsweg gewiesen. wurde. Der Beklagte erklärte vor dem Kreisgerichte Ludwigsburg, es sei ein unzulässiger Gewissenszwang und ein Verstoß gegen das Reichsgesetz vom Jahre 1869, wenn jemand gezwungen werden könne, der israelitischen Landeskirche auzugehören. Das Gericht wies die Klage ab, indem es ansführte, es sei . wohl denkbar, daß sich jemand zu den Hauptgrundsätzen einer Religionsgemeinschaft bekenne, ohne ihr angehören zu wollen. Es -sei staatsrechtlich unhaltbar, jemanden zur Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinschaft zu zwingen. Das württembergische Gesetz bestimme auch nur, daß in Württemberg wohnhafte Israeliten der dortigen Landeskirche znzuzählen seien. Durch die Erklärung seines Austrittes ans der Gemeinschaft und durch die Zugehörigkeit zu einer selbständigen neben der israelitischen Kirchengemeinde bestehenden israelitischen Religionsgesellschaft Stuttgarts sei A. nicht mehr Israelit im Sinne dieser landesgesetzlicheu Bestimmungen und deshalb auch nicht mehr Angehöriger der israelitischen Kirchengemeinschaft. Da auch der Beweis nicht erbracht sei, daß der Austritt lediglich ein Scheinänstritt gewesen sei, könne A. nicht mehr zur Zahlung der Kirchensteuer herangezogen werden, wenn er auch nach seinem .Austritt regelmäßig noch an den Einrichtungen der israelitischen Kirche teilnähme. Das württembergische Oberverwaltungsgericht, das nun von der israelitischen Oberkirchenbehörde angernfen wurde, trat in allen Punkten der Entscheidung des Kreisgerichtes bei- und verwarf die Berufung. * * * . Nach den dem H i l f s v e r e i n der Deut s ch e n Inden zugegangenen Nachrichten sind bei dem Brande indem Konstantinopeler Stadtteil Balat 2000 meist jüdische H ä u s e r niedergebrannt, darunter mehrere S h n a g o g e n und S ch u l e n. Das Elend der nach vielen Tausenden zählenden obdachlosen jüdischen Bevölkerung ist außerordentlich groß. Zu einer Beratung über die Mittel und Wege, wie der schweren Not wirksam abgeholfen werden kann, treten inden nächsten Tagen unter dem Vorsitz des Großrabbiners sämtliche jüdische Vereine Konstantinopels zusammen. Infolge eines dringenden Appells ans Konstantinvpel hat der Hilfsverein der Deutschen Juden angesichts des großen Unglücks eine öffentliche Sammlung eingeleitet, um gemeinsam mit anderen jüdischen Institutionen eine rasche und zweckmäßige Hilfsaktion zu ermöglichen. * * ■ . * Seinerzeit wurde berichtet, daß die Juden von Mellilla dem König von Spanien ein Majestätsgesuch überreichten, in welchem sie baten, es möge ihnen Gleichberechtigung gewährt werden, da sie an den Steuerlasten und dem Militärdienst ebenso teilnehmen, wie die übrige Bevölkerung. /Dieser- Tage wurde nun eine Entschließung des Königs veröffentlicht, welche, die Erfüllung der Bitte -enthält. Danach werden die Juden Mellillas als mit den übrigen Bürgern vollständig gleichberechtigt erklärt. Die liberalen Blätter Spaniens drücken über diesen .königlichen Akt ihre Befriedigung ans und gaben zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß die Regierung alle Beschränkungen und Ausnahmsgesetze, welchen die Juden in Spanien noch immer unterworfen sind, in nicht ferner Zeit außer Kraft setzen werde. * - , ' In der Kiew er Ritnalmordhetze ist wiederum eine neue Wendung eiilgetreten. Die zur Untersuchung der Angelegenheit aus Petersburg hergesandten Beamten waren zunächst mit großer

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