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Die Wahrheit · 1911-07-14 · Heft 27 (14.7.1911) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1911
Issue
Heft 27 (14.7.1911)
Date
1911-07-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Redaktion »nd Administration: Wien, II/, Nvvaragasse 27. Telephon: Redaktion 5107,vm. Unabhängige Aeikfchnft für jüöische VeruASprei»: Ganzjährig.K 14.— Halbjährig.IC 1.— Adminiftrarioil 4938/11. ff. k. öftere. Postsparkasia» Scheck-Komo Nr. 100.918; Interesse«. Für SYnltnSlmimte: Ganzjährig.K 10 — Inserate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller. Erscheint jeden Isrertag. Für AnSlmtd: Abonnements- Hub Jniertions- Ganzjährig.8 Mark betrüge sind. in 2Bien zahlbar und klagbar. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!“ ü Ötiibei ober IS Frc»; Ar. 27. Wien, 14. Inli Inhalt: Aus der Woche. — Aus der Wiener Kultusgemeiude. — Die Juden und das Wirtschaftsleben. — Johannisbader Eindrücke. — Verschiedene Nachrichten. — Literatur. — Der Bester. — Austritte aus dem Jndentume. Die geehrten Kerren Köonnenten werden um umgehende Erneuerung des Abonnements für das am 1. Iuti 1911 öegonnene 3. Huartal ersucht, damit die regelmäßige Krpedition des Mlattes , keine I'tnterörechung erleide. Ans der Woche. In einem Wiener Bezirke mit stark jüdischem Einschläge wurde jüngst ein fortschrittliches Siegesfest über den Ansgang der Wahlen gefeiert. Nun, gar so viel Grund zum Jubeln haben wir Juden denn doch nicht; die Herren Deutschfreiheitlichen, die sich während der Wahlkampagne die. Mitwirkung der Juden und Judenliberalen gar wohl gefallen ließen, entpuppen sich jetzt als Deutschnationale, die im Judenpnnkt mit den Antisemiten immer an einem Strange gezogen haben. Ja, den tapferen Deutschnationalen bangt. es förmlich vor ihren Erfolgen über die Christlichsozialen; sie strecken dem geschlagenen Bruder die Hand zur Versöhnung.entgegen. In den „A l l d eu ts ch en Bl." (1. 7.) jammert Herr Professor Paul Samassa: „Nun liegt die Befürchtung nahe, daß, wenn die christlichsoziale Herrschaft in Wien znsammenbricht, nicht etwa die Art von Liberalen, wie sie vor dem Antritt der Herrschaft durch die Christlichsozialen. am Rnder waren, ein guter Durchschnitt von braven Spießbürgern mit etwas jüdischem Zusatz, wieder ans Ruder käme, sondern eine mit der Sozialdemokratie aufs engste verbrüderte jüdische Demokratie übelster Art. Das wäre national kein guter Tausch und gegenüber dem Monarchen hätte Wien dann einfach ausgespielt, es wäre politisch vollkommen einflußlos. Die Macht des Iudentnms einerseits, der Sozialdemokratie anderseits, ist in Wien , aber so groß, daß der Kampfdagegen im getrennten Heerhaufen aussichtslos ist. Darum ist der . ch r i st l i ch s o z i a l e Z u s a m m e n b r n ch zu früh und überraschend gekommen; dieDeuschnationalen waren unzureichend organisiert, die Wähler versagten teilweise den Weisungen der Leitung die Heeressolge. Und gerade die Leute unter den Christlichsozialen, die mit der bestehenden Wirtschaft unzufrieden sind, fanden keine Anlehnung an bestehende Gliederungen. Nicht Vernichtung der Wiener Christlichsozialen kann die Aufgabe der Zukunft fein, sondern W i e d e r a n f b a u u nd Umgesta l t u n g aufvölkisch er Grun dlag e." Es steht also zu erwarten, daß sich die „freiheitlichen" Deutschnationalen und die Ehristlichsozialen demnächst wieder gerührt in die Arme sinken werden, um den Kampf gegen „Juden und Sozialdemokraten"'mit vereinten Kräften führen zu können. * * * Das Reichsgericht hat in der von jüdischuationaler Seite in Galizien wegen Nichtberücksichtigung der „jiddischen" Sprache bei' der"' Volkszählung eingebrachten Beschwerde folgendes Erkenntnis gefällt: Durch die angefochtenen Straserkenntnisse hat - eine Verletzung des den Beschwerdeführern im Artikel 19 des Staatsgrundgefetzes gewährleisteten Rechtes auf Wahrung ihrer Sprache nicht stattgefu n d en. Die Beschwerden wurden ferner, soweit in diesen vom Reichsgerichte die Aufhebung der Straferkenntnisse verlangt wurde, als unzulässig znrückgewiesen. In den sehr umfangreichen Gründen des Erkenntnisses wurde betont, daß den Beschwerdeführern nicht das Recht zusteht, die Ministerialverordnung von 20. Dezember 1910 über die Volkszählung an sich zu bekämpfen. Im Zusammenhänge mit den angefochtenen Straferkenntnissen hatte das Reichsgericht allerdings in die Prüfung der Frage einzugehen, ob die j ü d i s ch e S p r a ch e als Umgangssprache, als Sprache eines Volksstammes anznsehen ist. Diese Frage mußte verneint werden. Die sogenannte jüdische Sprache, eine Art Lokalsprache, ein Dialekt, erklärt das Reichrsgericht, ist keine Sprache, die von allen Juden und allenthalben speziell in Oesterreich, dem Geltungsgebiete des Staatsgrundgesetzes, gesprochen wird. Selbst in Galizien und in der Bukowina wird die jüdische Sprache nicht von der ganzen Jndenfchaft als Umgangssprache angesehen. In die Frage, ob die Juden als Volksstamm anznsehen sind, ging diesmal das Reichsgericht nicht ein, da es sich nur um eine angebliche Verletzung des Rechtes auf Wahrung und Pflege der jüdischen Sprache, nicht der Nationalität handelt. * * * „Die akademische Komödie", so schreibt die „Selbstwehr" gehört ins Repertoir der Prager k. k. deutschen Kart Ferdinands- Universität. Ungefähr alle zwei Jahre beschließt das Wahlmännerkomitee, einem jüdischen Professor das Rektorat anzntragen. In feierlichem Zuge begeben sich die Delegierten 211 dem Erwählten, um sich die erfreuliche Antwort zu holen, waß der in Aussicht genommene Rektor leider dem heißen Wunsche der

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