Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1911
- Issue
- Heft 25 (30.6.1911)
- Date
- 1911-06-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3063572-3063597--07342-3074419- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Wahrheit Seite 5. Nr. 25. Präsident T aft hat dem Oberst G arrard des 15. Kavallerieregiments einen äußerst scharfen Verweis dafür erteilt, daß er sich gegen die Z n l a s s u n g eines j ü d i f ch e n S o ld a te li zu m Ofsizie rs k o r p s ausgesprochen hat. Der Bericht des Obersten an das Kriegsdepartement über die Qualifikation des Kandidaten, des Sohnes eines jüdischen Schneiders, bezeichnet zwar den jungen Manu selbst als zweifellos ehrbar und anständig, strebsam und wahrscheinlich auch verdienstvoll, schließt aber folgendermaßen: „Auf Grund meiner vieljährigen Erfahrungen weiß ich, daß, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, Juden von sehr wenigen Gemeinschaften als wünschenswerte^ Glieder ausgenommen worden sind." Die Antwort, die Präsident Taft, dem die ganze Angelegenheit unterbreitet wurde, an den Kriegsminister richtete, enthält folgende Worte: „Es ist schwer für mich, die Bemerkung des Obersten Garrard zu Ende zu lesen, ohne dabei die Geduld zu verlieren und ohne Worte der schärfsten Verurteilung zu gebrauchen, die ich lieber nicht niederschreiben möchte. Die , Behauptungen des Obersten Garrard über die Stellung der Juden in unserem Lande sind u u wahr. Als oberster Kommandant des Heeres und der, Marine spreche ich irgend einem Offizier das Recht ab, in einem offiziellen Dokument Beweise eines solchen unbegründeten und engherzigen Rassenvorurteiles niederznlegen, wie sie in dieser Einbegleitung enthalten sind." In dem Verweise, der im Aufträge des Präsidenten dem Oberst Garrard erteilt wird, heißt es unter anderm: „Oberst Garrard , ist dahin,verständigt worden, daß er kein moralisches Recht besitze, den Einfluß seiner Stellung dazu zu benützen, um das Avancement eines mutigen und fähigen jnugen Mannes aus dem Grunde zu verhindern, weil dieser der jüdischen Rasse angehört. Ein solches Vorgehen beweist nicht nur Vorurteile, die bei einem Offizier in seiner Stellung und von seiner Erfahrung nicht vorhanden sein sollten, sondern auch die Unfähigkeit, in gerechter Weise die Qualifikation des Kandidaten zu prüfen, die sich sowohl durch seine Dienstleistung als das vorzügliche Ergebnis seiner theoretischen Prüfungen erweist." Gleichzeitig hat Präsident. Taft Auftrag erteilt, daß der Kandidat im September seine letzten Prüfungen vor der Kommission einer anderen Garnison abzulegen hat, deren Zusammensetzung die Möglichkeit ähnlicher Vorurteile ausschließt. Das Klntbad von Drohobyrz. Eine unglaubliche, bluterstarrende Tat ist an Staatsbürgern, welche im Begriffe waren, ihr Wahlrecht auszuüben, in Drohobycz verübt morden. Nahezu 30 unschuldige Menschen sind .getötet, und weit mehr Personen verwundet worden. Die Schuld au diesem grauenhaften Massenmorde wird von der Volksmeinung dem Bezirkshanptmann Piatkiewicz, also einem Staatsbeamten, welcher nur dem Gesetze und niemand sonst als dem Gesetze dienen soll, dem Wahlkommisfär Lyskowski und dem einflußreichen jüdischen Bürger Feuerstein zugeschrieben. Nach dem ärztlichen Befunde des Operateurs Dr. Ruß aus Lemberg weisen fast alle Getöteten und Verwundeten Schußwunden aus, die ans der Rückseite des Körpers einschlugen. Diese Tatsache erweist es, daß auf Fliehende geschossen wurde, also nicht auf tollkühn revolutionär handelnde Personen, wie es offiziell dargestellt wurde. Die Schüsse auf Balkone und ganz unbeteiligte, sogar fremde christliche Personen erweisen, daß es auch nicht planmäßige Abwehr gegen Angreifer, sondern eine planlose Salve gegen den „inneren Feind" war, welche der schneidige Offizier Hüttl kommandiert hatte. Die Ansicht kann der Kenner des leider allgemein verbreiteten Judenhasses nicht loswerden, daß das totbringende Blei nicht so rasch den Läufen entfahren wäre, wenn es sich nicht „nur" um Juden gehandelt hätte. Unterstützt wird diese Meinung moch Durch "eine -Meldung der Tagesblätter, mit welch bestialischer Mordlust , ein Gendarm sein Bajonett noch im Leibe eines jüdischen Gymnasialschülers mehrmals nmdrehte. Jakob Feuerstein mußte flüchten und sucht um: seine begangenen Freveltaten abznleugnen, um der verdienten Volksrache zu entgehen. Sein Gewissen aber wird ihm zeitlebens zurnsen: „Kain, wo ist dein Bruder Abel?" Mögen die Opfer von Drohobycz dazu beitragen, das Solidaritätsgesühl aller Inden in Oesterreich, ob arm oder reich, anzusachen! Möge der Uebermut der besitzenden Juden, welche wähnen, der goldene Schlüssel sperre ihren werten Personen auch in Zeiten der Gefahr alle Rettnngstüren ans, gebrochen werden ' Mögen sie erkennen, daß es nicht nützt, wenn sie den Judenhasseru bereitwillig ihre armen und leidenden Glaubensgenossen als Opfer entgegenhalteu! Möge das gegenwärtig leider noch als unbestätigtes Vorurteil im Munde der Judenfeinde lebende Wort von der jüdischen Solidarität endlich zur Wahrheit werden! Jedenfalls muß jeder Jude, der noch für sein Volk fühlt, der Resolution der jüdisch-nationalen Studentetk, welche in den letzten Tagen in Wien, Hotel Zentral, gefaßt wurde, arrs vollem Herzen beipflichten. Ein Iehudi. ¥ $ Aus hervorragenden galizischeu und Wiener Glaubensgenossen hat sich ein Komitee gebildet, das durch einen Appell an die jüdische Oeffentlichkeit und an das jüdische Herz für die zahlreichen verwaisten Hinterbliebenen der unglücklichen Opfer von Drohobycz Sorge tragen will. Wir sind gerne bereit zu diesem Zwecke Spenden entgegenzunehmeu und werden dieselben in unserem Blatte.veröffentlicht. Eine Aktion zngnnsten Hilsner's. Der Verein zur Abwehr des Antisemitismus hat dieser Tage nachstehende Eingabe an den Justizminister Dr. R. v. Hochenburger gerichtet: Wien, den 22. Juni 1911. E n e r e E x z e l l e n z! Angesichts der vor kurzem stattgehabten Audienz des Doktor Scheu in der H i l s n e r-Angelegenheit hält es die tiesergebenft Unterzeichnete Vereins Leitung für ihre dringendste Pflicht, dem obersten Hüter der Gerechtigkeit das einschlägige Material in jener kurzen, prägnanten Form zu überreichen, welche ihn instand setzt, diesen merkwürdigsten aller neuzeitlichen Prozesse in seiner ganzen Tiefe rasch und sicher zu erfassen. Es ist dies die kürzlich bei A. W. Haynas Erben in Berlin anonym unter dem Titel „Der Fall Hilsner, ein europäisches Justizverbrechen" erschienene Broschüre, die tatsächlich alle zur Beurteilung wichtigen Momente in gedrängter Kürze aufzählt und welche daher der tiefergebenst Unterzeichnete Bereinsvorstand bittet, geneigtest eutgegennehmen zu wollen. Und wenn er sich ferner erlauben darf, beziehungsweise erlauben »t u ß. auch aus dieser Uebersicht das Wesentlichste auszuziehen, so ergeben sich als einzige Grundlagen für die furchtbare Verurteilung zum Tode wegen der beiden Hilsner angedichteten Morde, beziehungsweise der Mitschuld an denselben: A. Im ersten Falle (Agnes Hruza): 1. eine Hose, von der es keineswegs sichergestellt ist, daß Hilsner sie in der — ebenfalls nicht sicherzustellenden — Stunde des Mordes getragen habe; 2. zwei kleine Flecke auf derselben, welche s.) nicht mit Sicherheit als Blut zu agnoszieren waren. b) sich nicht ans der Vordersondern ans der Rückseite befanden; 3. die spätere Aussage eines keineswegs einwandfreien Individuums, welches Hilsner auf zirka 676 Meter Entfernung erkannt haben will und zwar: a) an einem Orte sich befindend, welcher zweifellos die unbekannt gebliebene Mordstelle n i ch t war, b) in einer Weise indifferent sich bewegend, welche weher mit der Vorbereitnug noch mit der Ausführung, noch mit der Nach Verrichtung nach dem Morde in irgendeinem Zusammenhänge stehen konnte.