Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1911
- Issue
- Heft 13 (31.3.1911)
- Date
- 1911-03-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 13. Die Wahrheit Seite 9. wärmsten Dank und die vollste Anerkennung des Knltnsvorstandes /den Vortragenden ansznsprechen. Die -lilsMrimgeu des Präsidenten werden mit dem lebhaftesten Beifall entgegengenommen. * * . . .. * Spendenliste. Mus der Pleuarsitzuug des Kultusvorstaudes vom 15. und 19. März 1911. Bon Herrn Paul Hop f u e r, Restaurateur und Hotelbesitzer X 500, je zur Hälste für Kinder, deren Eltern durch die Gewalttaten in Rußland gelitten haben, und für arme kranke Israeliten. Bon Frau Sophie von Borkenan der Erlös ihres Tempelsitzes per X 50 für den Verein für Brustleidende auf dem Laude. Von Herrn und Frau Eduard Poll ak anläßlichnhrer-filbrrnen Hochzeit für den Ban eines neuen Stadttempels X 50. Bon T. W. für die armrn Witwen des Jaiteles Pfründnerhauses X 10. Entnahme ans den Sammelbüchsen im Gemeindeberhaufe Stadt: Wr Allianz X 40, Waisen-Verein X 226.08. Arme in Jerusalem X 24.40, Franenverem K 37.41, Wöchnerinnen-Berband X 4.58. Chewra Kadischa X 106.30 Armen-Anstalt X 111.79. zusammen X 550.56. Entnahme aus den Sammelbüchsen im Gemeindebethause Leopoldstadt: Für Wanen-Berein X 87.52, Arme in Jerusalem X 9.53. Frauenverein X 42.16, Chewra .Kadischa X 54.97, Armen-Austalt X 42.40, zusammen X 236.58. Entnahme aus der Sammelbüchse in der Kanzlei auf dem Zentral-Friedhof: Für. den Waisen-Berein X 149.82. Entnahme aus der Sammelbüchse im Gemeindebethanse Fünfhaus: Für Arme X 137.37. Entnahme aus der Sammelbüchse im Matrikelamte: Für den Waisenverein X 46.20. Entnahme aus der SainmelbüchsenttPersvrgnngshanse: Für Arme X 79.80. Entnahme ans der Sammelbüchse im Gemeindebethause Ottakring: Für Arme X 12.66. Weiters: Von Herr» Anton Winter anläßlich des Todestages seiner 'Mutter Frau Rosalie Winter für Arme X 100. Von Herrn General- Direktor des „Tabarin" Fckip Eigner aus dem Erträgnisse der Armeu- Redoute für humanitäre Zwecke X 500. Me Inden in der Technik, der Kunst, -er Wissenschaft nnd als Forscher, Entdecker nnd Erfinder. (Fortsetzung.) In ganz besonderem Maße haben die Juden sich ans dem Gebiete der Rechtswissenschaft betätigt. Als Nechtsphilosophen ragten Eduard G a n s und Julius S ta h l — vor seiner Taufe Schlesinger genannt — hervor, die beide als Antipoden an der Berliner Universität wirkten, und von beiten namentlich Stahl als einer der Begründer der -konservativen Staatsidee einen bahnbrechenden Einfluß ansübte. Der ganze Gedankenschatz der kleinen, aber mächtigen Partei, die in den Jahren der Reaktion Preußen beherrschte und die jetzt wieder von maßgebender Bedeutung ist, rührt von diesem Rechtsphilosophen jüdischer Abkunft her, nach dem sich die konservative Fraktion des preußischen Herrenhauses noch heute nennt und dessen Büste die Räume der preußischen Magnatenkammer schmückt. Dem Handelsrecht wies in der zweiten Hälste des 19. Jahrhunderts Lewin Goldfchmidt ans Danzig uene Bahnen. Er Ist einer der Begründer des modernen deutschen Handelsrechtes, dessen Ansichten noch heute in Wissenschaft und Praxis maßgebend sind. Er war einer der Zierden des Reichsoberhandelsgerichtes, dem er als einziger Jude angehörte, nnd har dann Jahrelang als ordentlicher Professor des Handelsrechtes an der Berliner Universität eine ungewöhnlich große Wirksamkeit geübt. Ans dem gleichen Gebiete betätigte sich in hervorragendem Maße Joh. Fr. Behren d. der lange als ordentlicher Professor in Breslau lehrte und dann als Reichsgerichtsrar nach Leipzig berufen wurde — der einzige nng-etanfte Jude, -dem diese Auszeichnung zuteil geworden ist; sein Lehrbuch des Handelsrechtes, das leider niemals ganz znm Abschluß gelangt ist, zeichnet sich -durch eine Fülle schöpferischer Gedanken ans. Als Ordinarius des Handelsrechtes wirkt Max P a pp e uh eim in Kiel, der speziell auf dem Gebiete des Seerechtes als Autorität gilt. Der Erläuterung des Handelsrechtes wies Hermann Staub in Berlin neue Wege; sein Kommentar znm Handelsgesetzbuch ist in kurzer Zeit der schlechthin maßgebende geworden, und seine Kommentierungsmethode hat sich in allen anderen juristischen Disziplinen eingebürgert. Nach seinem frühen Tode darf Rechtsanwalt Max Hachenburg in Mannheim, der mit dem Reichsgerichtsrat Düringer zusammen einen tiefgründigen Kommentar zum Handelsgesetzbuch heransgegeben hat, als die hervorragendste Autorität aus handelsrechtlichem Gebiete bezeichnet werden. Die erste Stellung unter den Staatsrechtslehre! n Deutsch» lands nimmt der Wirkt. Geh. Rat Pros. Paul L a b a n d in Straßburg ein. Sein großangelegtes Staatsrecht des Deutschen Reiches ist ein Standard work, und daneben übt Laband durch seine gutachtliche Tätigkeit in allen wichtigen staatsrechtlichen Fragen einen weittragenden Einfluß aus. Auf demselben Gebiete hat Pros. Edgar L ö n i n g in Halle Vortreffliches geleistet. Den komplizierten Grundsätzen des Verwaltungsrechtes hat Pros. H. R o f i n in Freiburg feine fruchtbare Tätigkeit gewidmet. Ans dem Gebiete des Völkerrechts hat sich der geistvolle Prof. Georg Je!l in eck in Heidelberg durch seine grundlegenden Arbeiten eine hervorragende Stellung erworben. Den Ruhm der ersten Autorität als Lehrer und Erforscher des Kirchenrechtes genoß jahrzehntelang unbestritten Prof. Emil Fried berg in Leipzig, und um die Erforschung des deutschen Privatrechtes und benachbarter Disziplinen hat sich Prof. Ferdinand Frensdorsf in Göttingen große Verdienste erworben. Auf dem Gebiete des Strafrechtes und Strafprozesses sind die Leistungen des Oesterreichers Glase r, der vor seiner Ernennung znm Jnstizminister eine ausgebreitete akademische Wirksamkeit entfaltet hatte, unvergessen. Dem römischen Rechte widmet Pros. Otto Lenel früher in Straßburg, jetzt in Freiburg, seine Lebensarbeit; seine Forschungen ans dem Gebiete des prätorischen Rechtes sind bahnbrechend gewesen und haben die Erkenntnis der Entwicklung großer Gebiete des römischen Rechtes erst ermöglicht. Vornehmlich als Rechtshistoriker betätigt sich Pros. Ernst L a n d s b e r g in Bonn. An der gleichen Hochschule wirkte mit großem Erfolge Prof. Julius B a r o n, dessen Pandektenlehrbnch weite Verbreitung fand. Der Darstellung des geltenden Rechtes widmete Professor Heinrich D e r n b u r g seine eminente Begabung und seine gewaltige Arbeitskraft. Die umfassenden Werke, in denen er das preußische Privatrecht nnd das gemeine Recht schilderte, sind nicht nur infolge der scharfsinnigen, klaren und dabei anziehenden Darstellung der schwierigen Materien von größtem Einstich auf die Jünger der Wissenschaft gewesen, vielmehr hat Dernburg mit seinem scharfen Blick für die Bedürfnisse des Lebens und seinem hohen Verständnis für soziale Fragen auch in ungewöhnlichem Maße auf die juristische Praxis eiugewirkt; noch als Greis hat er in seinem sechsbändigen Lehrbuch des deutschen bürgerlichen Rechtes in meisterhafter Weise das nengeschaffeue einheitliche Recht Deutschlands geschildert. (Fortsetzung folgt.) Uerschiedeue Nachrichten. Wien. Erzherzog R aine r hat dem Herausgeber der „Drohobyczer Zeitung". Bnchdruckereibesitzer A. H. Z u p n i k, für den anläßlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Erzherzogs als Kurator der Akademie der Wisfeuschaften in der „Drohobyczer Zeitung" veröffentlichen Artikel den Dank anssprechen lassen. Wien. (P r o t e st v e r j a m m l n n g der Hausierer gegen das nene H a u s i e r g e s e tz. Am 20. d. M. fand eine massenhaft besuchte Protestversammlung der Hausierer statt. Der Vorsitzende Herr Mahner begrüßte die Erschienenen: Ehrenpräsidenten Herrn Dr. Arnold Ascher. Reichsratsabgeordneten Dr. Julius O f n e r, den Rechtsanwalt des Vereines Dr. S ch a r f m e s s e r sowie die zahlreich erschienenen Fabrikanten und Kaufleute, eröffnete die Versammlung und erteilte den Referenten S. A. Freund das Wort. Dieser unterzog die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes einer eingehenden Erörterung und legte hauptsächlich auf die Härten der Aß 4, 9. 10, 12, 18. 19. 20 Gewicht, welche eine völlige Beseitigung des Hausierhandels herbeiführen mußte. Dr. S ch a r f m e s s e r regte die Entsendung einer Deputativil an den Kaiser an. Dr. Ofner hob mit Nachdruck hervor, daß diese Rücksichtslosigkeit gegenüber den kleinsten Gewerbetreibenden nur auf parteipolitische Bestrebungen znrückzuführen sei; es sei bedauerlich, daß nunmehr die einzige Hoffnung darin bestehe, daß das Herrenhaus mehr Wohlwollen für die Hausierer beweise>r werde als das Volkshaus. Dr. Arnold Ascher wies ans die jahrelangen Kämpfe gegen die verschiedenen Gesetzentwürfe hin, unter denen der neueste die härtesten Bestimmungen enthalte nnd beantragte nachstehende Resolution, welche unter stürmischer Akklamation einhellig angenommen wurde. Die am 20. März 1911 im Saale des Restaurantes „Zum goldenen Widder" in Wien, II., Taborstraße 36, versammelten Hausierer sowie die